"Da ist nix passiert am Fahrzeug beim Ausparken" oder "Das hat doch keiner gesehen!" sind typische Aussagen von Autofahrern im Falle einer Unfallbeteiligung, die in direktem Zusammenhang mit dem hier diskutierten Thema 'Ermittlungsdauer bei Fahrerflucht' stehen. Die Statistik zeigt für den Straßenverkehr, dass jeder vierte Fahrer nach einem Unfall bzw. Parkrempler dem instinktiven Fluchtgedanken bei einem Fremdschaden nachgibt. Das ist mit Unfallflucht gleichbedeutend!
Fahrerflucht
„Alles rennet, rettet, flüchtet“ Friedrich Schiller – Dieses Zitat ist auf keinen Fall wörtlich zu nehmen, wenn von einem Verkehrsunfall die Rede ist. Denn wer in diesem Fall "flüchtet", begeht mit Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat! Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen, selbst bei einem vermeintlichen Bagatellschaden nicht. In diesem Ratgeber zur Fahrerflucht können Sie nachlesen: