Leihwagen nach Unfall

Ihr Terminkalender ist voll. Sie wollten mit Ihrem Auto eigentlich die ganze Woche beruflich und privat viel unterwegs sein. Dann aber kam es zu diesem ärgerlichen Verkehrsunfall, den Sie nicht verschuldet haben. Das Fahrzeug ist nun fahruntüchtig, die Reparatur wird sich über Tage oder gar Wochen hinziehen.

Wie soll ich jetzt wieder mobil werden? Welchen Anspruch auf Ersatz bzw. einen Leihwagen habe ich nach einem Unfall? Welche Aspekte sind zu beachten, wenn es um die Option "Mietwagen nach Unfall" geht? In diesem Ratgebertext gehen wir auf diese Fragen im Detail ein.

Nutzungsausfalltabelle

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, der sich jeden Tag tausendfach auf deutschen Straßen abspielt, können Sie Ihr Fahrzeug während der Reparaturzeit oder im schlechtesten Fall gar nicht mehr nutzen. Sie haben dann nicht nur das Recht, einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung in Anspruch zu nehmen. Alternativ dazu ist auch eine Nutzungsausfallentschädigung ist eine Option.

Nutzungsausfallentschädigung

Sind Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt und können das Unfallfahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen? Dann haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung: Hierfür ist der Nutzungsausfall die korrekte Fachbezeichnung. Grundsätzlich haben Sie die Option, sich zwischen einem Mietwagen als Ersatzwagen oder der hier näher vorgestellten Nutzungsausfallentschädigung zu entscheiden.