Nutzungsausfall wird für Sie als abstrakter Regulierungsbegriff nach einem unverschuldeten Autounfall sehr schnell konkret: Ist Ihr PKW reparatur- bzw. unfallbedingt nicht nutzbar, steht Ihnen für diese Zeit eine Nutzungsausfallentschädigung zu, falls Sie sich gegen einen alternativ möglichen Ersatzwagen entscheiden.
Ratgeber
Sie kennen das: Ein kleiner Blechschaden am Auto ist schnell passiert. Zu den Klassikern gehören der Parkrempler oder das leichte Touchieren an der Ampel. Beim Blick auf die "Unfallstelle" am Auto ist nicht wirklich etwas zu sehen. Jetzt denken Sie vielleicht: "Alles halb so wild, ist nur ein Bagatellschaden".
Die Wortkombination "Autounfall und Versicherung" verheißt meistens nichts Gutes, wenn Sie nicht gerade als Versicherungsnehmer im Internet nach einem günstigeren Tarif für Ihr Auto suchen. Meistens geht es mit der Schadensregulierung nach einem Unfall um eine Ausnahmesituation. Sie können als Beteiligter auf keine Routine zurückgreifen und sind aufgewühlt. Nun ist professioneller Rat eines Gutachters für den Versicherungsschaden bares Geld wert!
Unfall, was tun? Wenn Sie sich diese Frage mit hohem Adrenalinpegel stellen bzw. nach belastbaren Antworten googeln, hat sich der Blechschaden bereits ereignet. Bei einem unverschuldeten Unfall geht es nun darum, schnellstmöglich den Schaden exakt zu beziffern und ihn dann mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abzurechnen.
"Kfz Gutachter in der Nähe" spielt als Suchanfrage typischerweise nach einem Autounfall bzw. im akuten Schadensfall eine wichtige Roll. Geschädigte brauchen jetzt sofort einen erfahrenen Fachmann an ihrer Seite, um den Schaden exakt zu beziffern und alle Forderungen beim Versicherer des Unfallverursachers durchzusetzen.
Oh nein, eine Reifenpanne, das hat mir gerade noch gefehlt! Das wird sich so mancher Autofahrer gedacht haben, wenn er vor dem Einsteigen einen platten Reifen bemerkt oder die Warnleuchte des Reifendruckkontrollsystems im Cockpit blinkt.
Reifenschäden müssen aber wie bei diesem Klassiker nicht immer sichtbar sein: Sie können sich schleichend entwickeln und im schlimmsten Fall zu einem Reifenplatzer führen. Gründe genug also, hier Ursachen und Arten von Reifenschäden und mögliche Kostenübernahmeoptionen durch die Kfz-Versicherung zu beleuchten.
Die Nachricht ‚Unfallgegner meldet Schaden nicht‘ möchten Sie sicher nicht hören, nachdem Sie unverschuldet in einen Autounfall verstrickt worden sind. Sie gehen völlig zu Recht davon aus, dass die Autoversicherung des Unfallverursachers umfassend Schadenersatz leistet. Dazu ist allerdings die fristgerechte Schadensmeldung eine formale Grundvoraussetzung. Auf Basis eines unabhängigen Schadengutachtens können Sie Schadenersatzansprüche am besten einfordern bzw. regulieren.
Die Wiederbeschaffungszeit (WBZ) wird nach einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden schnell wichtig für Sie: Ist der Unfallwagen irreparabel und greift auch die 130 Prozent Regel für eine Reparatur nicht mehr, werden Sie ein Ersatzfahrzeug beschaffen wollen. Die Wiederbeschaffungszeit gibt an, wie viele Tage Sie für den Kauf eines möglichst gleichwertigen Ersatzfahrzeugs brauchen.
Bei der Auslagenpauschale geht es um Kosten, die durch einen Verkehrsunfall verursacht werden. Sie sollten als Unfallgeschädigter neben Reparaturkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall auch die Auslagenpauschale auf der Rechnung haben, zumal es sich um mehr als 25 Euro handeln kann. Neben der Auslagenpauschale werden auf Gutachtenbasis sämtliche Schadensposten auf der Endabrechnung mit der gegnerischen Versicherung auftauchen. Gebühren für Telefonate und Portokosten im Rahmen der Kfz-Schadensregulierung sind damit abgegolten.