Wirtschaftlicher Totalschaden Auto behalten

Wenn Sie im Kfz-Sachverständigengutachten die Diagnose 'wirtschaftlicher Totalschaden' lesen, wird 'Auto behalten' wahrscheinlich für Sie nicht sofort als Möglichkeit im Fokus stehen. Sie wollen mobil bleiben und denken schnell an ein Ersatzfahrzeug vom Gebrauchtwagenmarkt als Schadensersatz.

Schadensbericht

Millionen Fahrzeughalter trifft es pro Jahr: Plötzlich sind Sie unverschuldet in einen Auffahrunfall verwickelt. Der Schaden ist auf den ersten Blick erheblich, durch den Adrenalineinfluss sind Sie aufgebracht. Viele Fragen schwirren in Ihrem Kopf herum: Was ist passiert? Wer hat was zum Schadensfall gesehen? Wo ist ein Schaden entstanden? Ist das noch ein Bagatellschaden? Wie kann ich den Unfallverlauf aussagekräftig dokumentieren? Und wer ist überhaupt schuld, der Unfallgegner?

Unfallfrei

Klimaanlage, eine komfortable Sonderausstattung, eine makellose Lackierung ohne Schönheitsfehler und sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme: All das sollte Ihr neuer Gebrauchtwagen oder eine Tageszulassung aufweisen. Vor allem aber sollte Ihr neues Auto unfallfrei sein und keine Sachmängel verschwiegen werden. Kleine Lackschäden oder Schönheitsfehler sind vielleicht noch akzeptabel: Einen Unfallwagen mit ausgebesserten Lackschäden würden Sie aber nur ungerne kaufen, oder?

Vorschaden

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie verständlicherweise keine Lust, sich lange mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung wegen des Schadensereignisses z.B. aufgrund eines Vorschadens auseinanderzusetzen. Sie gehen zu Recht davon aus, dass der eintrittspflichtige Versicherer umfassend Schadensersatz gemäß § 249 BGB nach dem Unfallereignis leistet. Sie sind als Geschädigter bzw. Anspruchsteller so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Bei einem Totalschaden rückt der Wiederbeschaffungswert als Ersatz in den Fokus, da der Unfallwagen meistens unbrauchbar sein wird.

Unkostenpauschale

Sie haben noch nie von der Unkostenpauschale gehört? Wenn es um ersatzfähige Schadenspositionen geht, wird der Haftpflichtversicherer des Schädigers Ihnen so einiges nicht sagen ...

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist immer ärgerlich. Sie beklagen den Schaden am Fahrzeug und möchten diesen schnellstmöglich regulieren. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro haben Sie das Recht, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen unabhängigen Gutachter für den Schaden am Fahrzeug einzuschalten. Dieser wird Ihnen mit einem professionellen Schadensmanagement alles abnehmen und Ihre Forderungen auf Schadenersatz auf Gutachtenbasis durchsetzen. Dazu gehört auch die so genannte Unkostenpauschale, um die es hier gehen soll.

Wer zahlt den Kfz Gutachter

Was würden Sie als Geschädigter tun, wenn Sie unverschuldet mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt sind? Ist dieses ärgerliche Szenario samt Schaden vielleicht gerade real für Sie? Dann sollten Sie sich 3 Minuten Lesezeit für diesen Ratgeber nehmen und sich mit den Leistungen eines Gutachters befassen!

Hätten Sie gewusst, dass Sie als Geschädigter nach einem Autounfall auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen unabhängigen (!) Kfz-Sachverständigen einschalten können? Mit dieser nützlichen Information ist die Fragestellung "Wer bezahlt den Gutachter?"im Wesentlichen schon beantwortet. Im Folgenden lesen Sie, wer in welcher Konstellation nach einem Unfall den Gutachter zahlt. Sie lesen hier auch, in welchen Fällen ein Sachverständigengutachten unverzichtbar ist und wann ein Kostenvoranschlag in der Regel ausreicht.

Schadensregulierung

Der Begriff Schadensregulierung klingt aus Sicht eines Autofahrers schrecklich. Sie möchten bestimmt möglichst nie in Berührung damit kommen. Nach einem Unfall lässt es sich aber nicht vermeiden, schließlich wollen Sie auf dem Schaden nicht sitzen bleiben. Es gilt, Ansprüche an die Versicherung des Unfallgegners zu stellen. Hier lesen Sie, was bei der Schadensregulierung zu beachten ist und warum Sie auf einen unabhängigen Kfz Gutachter setzen sollten.

Unfallschaden auszahlen lassen

Dieser Unfall war überflüssig wie ein Kropf! Aber nun ist der Haftpflichtschaden eingetreten und Sie wollen ihn schnellstmöglich regulieren. Wenn Sie keine Schuld haben, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung für die Reparatur und weitere Schadensersatzpositionen aufkommen. Für Sie ist die Sache klar: Sie denken wahrscheinlich sofort an eine Werkstattreparatur: Doch hierfür gibt es formal keinen Automatismus. Sie haben als Geschädigter das Recht auf fiktive Abrechnung. Das bedeutet nichts anderes, als sich den Unfallschaden bzw. die Schadenssumme auszahlen zu lassen.

Unfallabwicklung

Was würden Sie tun, wenn Sie einen Unfall hatten und nun vor der Herausforderung der Schadensregulierung stehen? Die Unfallabwicklung des Schadens über die eigene Werkstatt bringt zahlreiche Nachteile mit, die dieser Beitrag noch beleuchten wird. Besser ist es für Unfallgeschädigte mit Blick auf die ganzheitliche Wahrung von finanziellen Interessen, sich an einen unabhängigen Kfz Gutachter zu wenden.

Wiederbeschaffungsdauer

Alles ging blitzschnell! Plötzlich sind Sie unverschuldet von einem offensichtlich großen Schaden am Fahrzeug betroffen. Intuitiv denken Sie daran, dass Sie sich ein neues Fahrzeug kaufen müssen. Genau an dieser Stelle würde die hier fokussierte Wiederbeschaffungsdauer greifen:

Wie viel Zeit wird bzw. darf das versicherungstechnisch in Anspruch nehmen?
Welche Schadensersatzansprüche habe ich während der Ersatzbeschaffung als Geschädigter (Mietwagenkosten, Zahlung von Nutzungsausfall, etc.)?
Was muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlen?