Hiermit können Sie 'rechnen': Nach einem fremdverschuldeten Unfall werden Sie als Anspruchsteller mit Sicherheit nicht an eine Wertverbesserung denken, sondern ganz im Gegenteil an die Reparatur und eine mögliche Wertminderung. Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gibt den Rahmen für die anstehende Versicherungsabwicklung vor: Der Schaden ist vollumfänglich zu beheben, wobei Geschädigte sich als Anspruchsteller nicht bereichern dürfen (= Schadensminderungspflicht).
Wiederbeschaffungswert
Dass ein Auto mit der Zeit an Wert verliert, ist allen Haltern bewusst. Aber wie genau wird der Zeitwert ermittelt, welche Faktoren spielen eine Rolle? Und insbesondere nach einem Unfall stellt sich die Frage, ob dieses Ereignis Einfluss auf den Zeitwert des Fahrzeugs hat. Welcher Wert ist für die Kfz-Schadensregulierung maßgeblich?
Nach einem Unfall mit einem erheblichen Schaden stellt sich schnell die Frage, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt? Lohnt es sich noch, das Auto zu reparieren? Ist eine Reparatur überhaupt möglich bzw. wirtschaftlich vertretbar? Letztlich kann nur ein erfahrener Kfz Gutachter diese Fragen zuverlässig klären. Mit unserem Kfz Sachverständigenbüro haben Sie einen solchen an Ihrer Seite. Natürlich klären wir Sie auch über die 130% Regel auf. Insofern sind Sie hier bereits in erfahrenen Händen!