auto abgebrannt - Auto abgebrannt? Das passiert hierzulande 40.000 Mal pro Jahr!

Auto abgebrannt? Das passiert hierzulande 40.000 Mal pro Jahr!

Von: Gabriel Raiolo - November 28, 2022

Wenn das eigene Auto abgebrannt ist, dürfte dies für jeden Autofahrer eine Horrornachricht sein. Das gilt vor allem, wenn der Brandschaden durch einen Unfall entstanden ist und so die Beteiligung unmittelbar ist. Aber auch höhere Gewalt, technische Defekte und Vandalismus kommen für ein brennendes Auto in Frage. Denken Sie nur an Demonstrationen, bei denen regelmäßig Fahrzeuge mutwillig in Brand gesetzt und demoliert werden.

Der Wert von 40.000 Brandschäden an Autos in Deutschland wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (= GDV) herausgegeben. Darin sind auch kleinere Schmorschäden inbegriffen.

„Wer ewig das Weite sucht,“Wenn du ein Feuer löschen willst, darfst du nicht selbst drin stehen.“ (Isabell Blassnig)findet nie die Nähe!“ (Zitat von Jan Mathes)

Auto abgebrannt: Das Wichtigste für Betroffene auf den Punkt gebracht

  • Durch Brand bzw. Explosion oder Kurzschluss bedingte Sachschäden werden von der Kaskoversicherung (Teilkasko) reguliert: Eine Haftpflichtversicherung greift nicht.
  • Lautet die Diagnose nach dem Autobrand Totalschaden, wird die Teilkaskoversicherung auf Gutachtenbasis den Wiederbeschaffungswert erstatten. Davon ist auszugehen, wenn das Auto komplett ausgebrannt und demoliert ist.
  • Fahrzeughalter sollten nach einem nicht unfallbedingten Autobrand Anzeige erstatten: Wird der Brandstifter gefasst, muss er für den Schaden aufkommen.
  • Ist das Auto abgebrannt, sind in der Regel nur fest verbaute Teile versichert. Für mobile Gegenstände kann ggf. eine entsprechende Hausratversicherung greifen.
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Häufige Fragen: Das sagt Ihr Kfz-Sachverständiger in der Umgebung

Welche Versicherung zahlt, wenn das Auto abbrennt?

Sofern der feuerbedingte Schaden auf einen Kurzschluss, eine Explosion oder Vandalismus zurückzuführen ist, greift die Teilkasko (Selbstbeteiligung beachten). Es sei denn, der Verursacher kann ausfindig gemacht werden. Dann muss dieser für den Schaden am abgebrannten Wagen zahlen. Kfz-Haftpflichtversicherer regulieren Brandschäden nicht.

Auto abgebrannt, wer zahlt den Feuerwehreinsatz?

Oft kommt hierfür die Kfz-Versicherung auf, weil auch allgemeine Sachgüter in Gefahr sind. Bei Brandstiftung kann der Täter mit Kosten belangt werden. Opfer haben nicht mit Kosten für die Feuerwehr / Polizei zu rechnen: Sie gehen mit deren Verständigung ihrer Pflicht nach.

Was tun, wenn das Auto brennt?

Das brennende Fahrzeug ist SOFORT zu verlassen, der Unfallort ist aus angemessener Entfernung zu sichern: Es könnte Explosionsgefahr bestehen! Die Feuerwehr sollte sofort gerufen werden. Ein Feuerlöscher, sofern vorhanden, sollte nur benutzt werden, wenn noch Verletzte im brennenden Auto sind.

Übersicht: Ursachen für einen Brandschaden am Fahrzeug

Wie hier dargestellt, können die Ursachen für ein brennendes Fahrzeug sehr vielfältig sein:

  • Folgen eines Verkehrsunfalls durch auslaufenden Kraftstoff oder einen Batterieschaden bei einem Elektroauto: In diesem Fall kann die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung bei eigener Unschuld belangt werden.
  • Straftaten bzw. Vandalismus, ggf. mit Kraftstoff als Brandbeschleuniger.
  • Kurzschluss, Schmorschaden (ggf. auch durch einen Marder bzw. defektes Kabel im Motorraum ausgelöst).
  • Möglicherweise Konstruktionsfehler oder fehlerhafte Montage von Bauteilen.
  • Undichtigkeiten (Benzin trifft auf das heiße Auspuffrohr), auch im Motorraum.
  • Beim Rauchen landet Zigarettenglut unbemerkt auf einem Sitz: Bei Fahrlässigkeit kann der Versicherungsschutz teilweise oder ganz entfallen.
  • Überhitzte und ggf. defekte Bremsen, wenn länger bergab gefahren wird.

Auch wenn in den Medien immer wieder Bildern von brennenden Elektroautos bzw. Teslas zu sehen sind, wird die Brandgefahr hier deutlich überschätzt: Untersuchungen zeigen, dass E-Autos nicht häufiger Feuer fangen als Verbrenner.

Wer übernimmt welche Kosten, wenn das Auto abgebrannt ist?

Die Kosten des Feuerwehreinsatzes müssen oft von der Kfz-Haftpflicht übernommen werden. Das hat der Bundesgerichtshof 2006 mit einem Urteil bestätigt (Aktenzeichen IV ZR 325/05). Handelt es sich um Vandalismus und kann der Verursacher gefasst werden, können diesem die Kosten auferlegt werden. Es kommt also immer auf die konkrete Situation kann.

Was den Sachschaden am abgebrannten Wagen selbst angeht, so greift die Teilkaskoversicherung (wenn kein Täter ermittelt und so belangt werden kann). Schadenersatz wird für alle fest verbauten Teile geleistet. Bei einem Totalschaden sind auch die Entsorgung und Abmeldung des Autos versichert.

Abgebrannter PKW ein Totalschaden: Das zahlt der Versicherer

In diesem Szenario erhalten Geschädigte für eine anstehende Ersatzbeschaffung den Wiederbeschaffungswert des abgebrannten Unfallwagens. Bei sehr neuen Autos kann es sich je nach Police auch um den Listenpreis bzw. Neupreis handeln. Die vertragliche Selbstbeteiligung wird angesichts dessen für den Versicherungsnehmer nicht groß ins Gewicht fallen.

Kosten, die nach Fahrzeugbrand nicht übernommen werden

Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schmuck, Tablets oder Smartphones, die sich im abgebrannten Auto befanden, sind in der Regel nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Entscheidend ist im konkreten Fall immer der zu prüfende Umfang der Teil- und Vollkasko.

Nicht nur an Teil- und Vollkasko denken!

Für die genannten, beweglichen Gegenstände kann ggf. die Hausratversicherung hinzugezogen werden, falls dieser Baustein in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist. Bei einem Brandschaden sollten Geschädigte unverzüglich Kontakt mit der Hausratversicherung aufnehmen.

Schäden an der Garage nach Fahrzeugbrand: Was gilt?

Für den Feuerschaden am Fahrzeug greift die Kaskopolice. Für den Schaden am abgebrannten Auto greift für gewöhnlich die Wohngebäudeversicherung. Analysen mit Blick auf die Brandursache werden zeigen, ob Schadenersatzansprüche wegen eines abgebrannten Autos gegen einen zu ermittelnden, unbekannten Dritten gestellt werden können.

Checkliste zur Vorgehensweise, wenn das Auto abgebrannt ist

  • Am Unfallort bzw. unmittelbar vor dem brennenden Auto sollten Sie nichts tun, was Ihnen oder umstehenden Personen gefährlich werden könnte.
  • Rufen Sie schnellstmöglich die Feuerwehr und warnen Sie betroffene Nachbarn frühzeitig, vor allem nachts. Wasserschlauch und Feuerlöscher bzw. eigene Löschversuche können bei einem umgreifenden Brand nur noch wenig ausrichten.
  • Nehmen Sie schnellstmöglich die Schadensmeldung bei Ihrem Kaskoversicherer vor.
  • Dokumentieren Sie den Schaden am abgebrannten Unfallauto mit aussagekräftigen Fotos und Videos.
  • Stellen Sie umgehend Anzeige bei der Polizei, wenn Sie Hinweise oder Zeugen für eine Straftat benennen können.

Haftpflichtschaden: Auto abgebrannt nach Auffahrunfall

Es kann auch sein, dass Ihr Auto in Folge eines heftigen Unfalls ausgebrannt ist (wenn z. B. ein anderes Fahrzeug frontal in Ihren parkenden PKW crasht). In diesem Fall würde es sich um einen Haftpflichtschaden handeln, die Versicherung des Schadenverursachers müsste zahlen (sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz besteht). Dann könnte der Schadenverursacher direkt belangt werden.

Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden bei Fahrzeugbrand

Bei einem fremdverschuldeten Unfallgeschehen können Sie sich an einen unabhängigen Kfz Gutachter wenden und die Richtung selbst vorgeben, während bei höherer Gewalt oder Vandalismus die Kaskoversicherung ihr Weisungsrecht ausübt. Die Vollkaskoversicherung bzw. Teilkasko entscheidet, ob z.B. ein Schadengutachten erstellt werden muss.

Fazit: Auto abgebrannt, jetzt geht es an die Schadenregulierung!

Sie wissen jetzt, dass ein Fahrzeugbrand in Deutschland jedes Jahr aus unterschiedlichsten Ursachen tausendfach zu beklagen ist. Feuerschäden am Auto werden durch die Teilkaskopolice reguliert, wobei sich dies auf fest verbaute Gegenstände und Kosten rund um die Entsorgung bei einem Totalschaden bezieht.

Die Hausratversicherung kann für Schäden an beweglichen Gegenständen im abgebrannten Auto aufkommen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsumfang und verständigen Sie ggf. auch umgehend Ihre Hausratversicherung.

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