totalschaden - Unverschuldeter Unfall mit Totalschaden: Wie geht es jetzt innerhalb von 24 Stunden weiter?

Unverschuldeter Unfall mit Totalschaden: Wie geht es jetzt innerhalb von 24 Stunden weiter?

Von: Gabriel Raiolo - Mai 28, 2021

Nach einem unverschuldeten Autounfall mit Totalschaden wissen Sie, was im Verkehrsrecht unter dem Betriebsrisiko zu verstehen ist: Wer mit seinem Auto unterwegs ist, setzt sich theoretisch immer dem Risiko eines Unfalls aus. Daher ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht für die Fahrzeugzulassung im Straßenverkehr.

Nach einem Verkehrsunfall ohne Eigenverschulden haben Sie als Geschädigter das Recht auf Wiederherstellung des Autos. Bei einem Totalschaden sind aber einige Aspekte zu beachten, denn das Ausmaß der Beschädigung lässt vor allem eine Reparatur nur noch in Einzelfällen zu. Schnell rückt die Wiederbeschaffung in den Handlungsfokus. Ein Totalschaden hat naturgemäß einen immensen Minderwert zur Folge, der für den Halter unzumutbar ist.

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Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit, um die Diagnose Totalschaden hier aus der Perspektive des Unfallopfers bzw. der Schadensregulierung zu betrachten. Ein Beispiel für einen Totalschaden und Verweise auf die Rechtsprechung sorgen für Orientierung. Sie können einschätzen, mit welchem Betrag Sie als Entschädigung vom Versicherer bei einem wirtschaftlichen Totalschaden rechnen können.

Grundsätzlich ist das Schadensausmaß bei einem Totalschaden so groß, dass die technischen und wirtschaftlichen Aspekte bei der Regulierung eine Rolle spielen. Das verlangt geradezu nach fachmännischer Unterstützung und einem ganzheitlichen Schadensmanagement. Beim Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo sind Sie bei einem Totalschaden im Großraum der Hansestadt Hamburg in besten Händen. Das fängt mit der Beweissicherung beim Totalschaden bereits an.

Übersicht:

  1. Definition
  2. Technischer und unechter Totalschaden
  3. Kurz & knapp
  4. Häufige Fragen
  5. Dauer der Entschädigung
  6. Abwicklung
  7. Beispielrechnung
  8. Totalschaden verkaufen
  9. Totalschaden beim Leasingfahrzeug
  10. Mehrwertsteuer
  11. Abmeldung
  12. Fazit

Definition: Totalschaden

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist die Rede, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert laut Sachverständigengutachtem um mehr als 30 % übersteigen. Beim Totalschaden ist der Reparaturkostenaufwand wirtschaftlich gesehen zu hoch. Angesichts des Zustands des Unfallfahrzeugs erscheint die Reparatur wirtschaftlich unvernünftig, was bei einem Haftpflichtschaden zur Abrechnung auf Totalschadenbasis führt (= Versicherung zahlt Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert).

Von einem Reparaturschaden ist die Rede, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

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Grundsätzliches zur Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens

Ohne belastbare Zahlen eines unabhängigen Schadensgutachten lässt sich die Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden nicht stellen. Naturgemäß liegt bei älteren Fahrzeugen durch den geringen Wiederbeschaffungswert schnell ein Totalschaden vor. Der gegnerische Versicherungsgutachter hat kein Interesse daran, Ihre Schadensersatzansprüche zu maximieren. Ein unabhängiges Sachverständigenbüro wird Ihr Integritätsinteresse wahren und Ihnen bei sogar eine Sonderregelung vorstellen, um den Unfallschaden doch noch reparieren zu lassen.

Technischer und unechter: Weitere Arten von Totalschaden

Bei einem technischen Totalschaden ist die Reparatur zu aufwendig oder aufgrund des immensen Schadensausmaßes nicht mehr möglich. Der Restwert wird im Regelfall Null betragen.

Bei Neufahrzeugen ist oft vom unechten Totalschaden die Rede. Eine Instandsetzung wäre wirtschaftlich theoretisch möglich, aber dem Halter angesichts des Wertverlustes nicht zumutbar.

Kurz & knapp: Wann ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und was passiert dann?

  • Stellt ein Kfz-Sachverständiger fest, dass die Reparaturkosten 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden und nicht mehr um einen Reparaturschaden.
  • Im Haftpflichtfall (unverschuldeter Unfall) wird die gegnerische Versicherung auf Totalschadenbasis abrechnen und die Differenz aus Wiederbeschaffungswert & Restwert auszahlen.
  • Bei Eigenverschulden oder höherer Gewalt (Brand, Hochwasser, Explosion, Wildschaden oder Diebsstahl) handelt es sich um einen Kaskoschaden: Hier wird die Teilkasko den Totalschaden regulieren. Mit der Vollkaskoversicherung kommt eine Erstattung des Zeitwertes in Betracht.
  • Um einen Totalschaden abrechnen zu können, ist ein unabhängiges Sachverständigengutenachten nach der fristgerechten Schadensmeldung bei der gegnerischen Versicherung einzureichen.

Häufig gestellte Fragen zur Gutachterdiagnose „Totalschaden“:

Was zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?

Ist die Reparatur mit der 130 & Regel ausgeschlossen, erfolgt eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis: Geschädigte bekommen die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert laut Gutachten erstattet. Sie können den verunfallten Wagen zum Restwert verkaufen, müssten sich aber einen Übererlös anrechnen lassen.

Kann ich das unreparierte Fahrzeug nach dem Totalschaden behalten?

Ja, es bleibt rechtlich im Besitz des Unfallgeschädigten. Sofern bei einem älteren Fahrzeug die Verkehrssicherheit intakt ist, kann der Wagen weiter genutzt werden. Auch eine Reparatur in Eigenregie ist abgesehen vom Verkauf möglich.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Bei einem unverschuldeten Unfall wenden Sie sich direkt am Unfallort am besten an ein unabhängiges Kfz Gutachterbüro. Es wird das gesamte Schadensmanagement übernehmen und mit einem Sachverständigengutachten die objektive Basis für Ihren Anspruch auf Schadensersatz legen.

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Stichwort Schadensersatz: Was steht mir bei einem Totalschaden zu?

Abgesehen von der Auszahlung der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert muss der Versicherer des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten und ggf. einen Anwalt tragen. Für die unfallbedingte Ausfallzeit laut Schadengutachten steht Ihnen ein Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Über den Nutzungsausfall lässt sich frei verfügen.

Dauer der Entschädigung bei Totalschaden?

Die Übernahme der Mietwagenkosten bzw. die Bereitstellung eines Ersatzwagens oder die Nutzungsausfallentschädigung werden in der Regel bei einem Totalschaden für 14 bis 16 Tage gewährt. Bei einem heftigen Aufprall kommt auch Schmerzensgeld in Betracht. Hierfür brauchen Sie kurze Zeit nach dem Unfallzeitpunkt ein ärztliches Attest. Je nach Unfallhergang kommen versicherungstechnisch auch folgende Schadensersatzpositionen bei einem Totalschaden auf Basis von § 249 BGB in Betracht:

  • Haushaltsführungsschaden
  • Übernahme von Heilungskosten
  • Schadenersatz für Verdienstausfall
  • Schadensersatz bei gewerblich genutzten Fahrzeugen nur mit konkreten Nachweisen
  • Bei Unfall mit Todesfolge Übernahme der Beerdigungskosten

Abwicklung beim Totalschaden? Mit dem Netzwerk eines Gutachterbüros fahren Sie gut!

Nach dem Schock des unverschuldeten Unfalls sind Sie mit Sicherheit froh, wenn Sie ein erfahrener Experte unterstützt. Wählen Sie daher noch am Unfallort (auch für die notwendige Beweissicherung) die Hotline des Sachverständigenbüros Raiolo. Binnen 24 Stunden lässt sich mit einem Gutachten das Ausmaß des Unfallschadens exakt beziffern. Schnell ist klar, ob ein Totalschaden vorliegt (siehe auch Rechenbeispiel unten) und welche Optionen Sie nun als Geschädigter haben.

Sie treffen die Entscheidungen, der Gutachter wird die gesamte Kommunikation mit der Versicherung übernehmen. Bei Bedarf kann ein Rechtsanwalt aus dem Netzwerk sofort hinzugezogen werden.

Totalschaden und Kaskoversicherung: Das sollten Sie wissen

Bei Eigenverschulden oder höherer Gewalt wenden Sie sich an Ihre eigene Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko). Diese wird ihr Weisungsrecht ausüben und alles Notwendige in die Wege leiten. Im Regelfall erstattet sie nur den aktuellen Wert des Fahrzeugs (ohne Wiederbeschaffungskosten), aber keine weiteren Versicherungsleistungen. Insofern kommen die oben aufgelisteten Schadensersatzpositionen im Kaskofall nicht in Betracht (es sei denn, in Ihrer Kaskopolice ist ein Ersatzwagen im Schadensfall inkludiert).

Diese Beispielrechnung für einen Totalschaden bringt Klarheit in die Zahlen

Sie haben sich noch am Unfallort an Kfz Gutachter Raiolo gewandt und ihm die Beweissicherung und Schadensabwicklung anvertraut. Innerhalb von 24 Stunden erstellten Schadensgutachten finden sich folgende kalkulierten Werte:

Reparaturkosten:  6.000 Euro

Wiederbeschaffungswert: 5.000 Euro (Wiederbeschaffungsaufwand enthalten)

Restwert: 2.000 Euro

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt auf den ersten Blick vor, da die Reparaturkosten 20 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis erhielten Sie als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden eine Zahlung über 4.000 Euro (Differenz aus Rest- und Wiederbeschaffungswert). Den Unfallwagen könnten Sie zum Restwert verkaufen.

Wiederbeschaffung oder Reparatur bei diesem Totalschaden

In diesem Beispiel für einen Totalschaden könnten Sie die 130 Prozent Regel für Ihr Auto prüfen, da die Reparaturkosten maximal 6.500 Euro betragen dürften. Der Reparaturkostenaufwand ist in diesem Beispiel noch nicht unverhältnismäßig bzw. keinesfalls unzumutbar für den Versicherer des Schädigers. Dieses Schadensgutachten würde es Ihnen ermöglichen, dass das Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden wiederhergestellt wird. Natürlich wird ein Minderwert am Unfallwagen haften bleiben. Ihr Sachverständiger wird Sie gerne beraten und Ihre Entscheidung konsequent umsetzen.

Tipp beim Kaskoschaden vom Kfz-Experten:

Auch wenn Sie in der Vollkasko versichert sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Teilkasko für den entstandenen Totalschaden aufkommt. Sie müssten nur den vertraglichen Selbstbehalt zahlen. Eine Rückstufung bzw. der Verlust der Schadensfreiheitsklasse ließe sich ggf. durch einen vertraglichen Rabattschutz vermeiden.

Totalschaden: Auto verkaufen als Option

Sie wollen das Auto mit Totalschaden nicht behalten? Dann können Sie es zum veranschlagten Restwert auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt mit dem Schaden verkaufen.

Aber Vorsicht: Mit Blick auf die Schadensminderungspflicht müssen Sie sich einen Übererlös bei einem Totalschaden anrechnen lassen, Sie dürfen keinen Profit aus dem Verkauf mit Blick auf den Fahrzeugwert schlagen. Sind Sie angesichts des immensen Schadens mit dem Verkauf des Unfallwagens erfolglos, können Sie nach einer gewissen Zeit die gegnerische Haftpflichtversicherung mit dieser Aufgabe betrauen.

Verkaufen oder Totalschaden doch reparieren?

Sofern der Schrottwert nicht gleich Null ist, schließt die Diagnose Totalschaden eine Wiederinstandsetzung nicht vollkommen aus. Bei einem vorliegenden Integritätsinteresse (z. B. bei einem Oldtimer bzw. Liebhaberfahrzeug) können Sie eine Reparatur mit der 130 % Sonderregel prüfen, was laut Rechtsprechung keineswegs unvernünftig ist. Die Reparaturkosten dürfen laut BGH maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen. In diesem Fall müssten Sie den Wagen noch 6 Monate fahren. Sie können die Reparatur strikt nach Gutachten mit anschließender Nachbegutachtung auch selbst durchführen.

Totalschaden abrechnen bei Neufahrzeugen: Das gilt

Wie oben bereits angedeutet, tritt bei Neuwagen oft ein unechter Totalschaden ein. Zwar wäre der Wiederbeschaffungswert höher als die Reparaturkosten, doch durch die immense Wertminderung gerade im ersten Jahr nach der Zulassung wäre eine Instandsetzung dem Halter nicht zumutbar.

Im Haftpflichtfall können Sie auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn das Fahrzeug seit maximal 4 Wochen zugelassen ist und nicht mehr als 1.000 km Laufleistung aufweist. Das geht aus einem BGH Urteil so hervor (NJW 1983, 2694).

In einem weiteren Urteil des Bundesgerichtshofes heißt es, dass die Neuwertentschädigung nur bei einem immensen Schadensausmaß in Frage kommt, dessen Instandsetzung für den Halter eine Zumutung wäre.

Totalschaden am Leasingfahrzeug: So gehen Sie richtig vor!

Ein Totalschaden bei einem geleasten Fahrzeug ist versicherungstechnisch etwas komplizierter. Zunächst sollten Sie den Leasinggeber umgehend nach dem Unfall informieren, Ihren Leasingvertrag prüfen und das weitere Vorgehen verbindlich besprechen. Als Besitzer des Fahrzeugs wird der Leasinggeber im Haftpflichtfall alle Ansprüche an den Unfallgegner stellen. Der Vertrag erlischt bei einem Totalschaden beim geleasten Auto für gewöhnlich, wobei die Vollkaskoversicherung für die restlichen Leasingraten aufkommt. Genaueres zeigt aber erst ein Blick in den jeweiligen Vertrag!

Wie berechne ich den Restwert des Fahrzeugs?

Das überlassen Sie am besten einem unabhängigen Gutachter. Online-Angebote sind mit großer Vorsicht zu genießen und wenig aussagekräftig. Die Schwacke-Liste kommt für Laien bei einem Totalschaden nicht in Betracht. Sie sollten sich auf keinen Fall auf den gegnerischen Versicherungsgutachter einlassen. Er wird bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert möglichst niedrig und den Schrottwert tendenziell höher ansetzen wollen.

Durch die unabhängige bzw. objektive Begutachtung stellen Sie sicher, dass der Restwert sehr aussagekräftig ist. Sachverständige schauen zur Ermittlung nicht nur in die Schwacke-Liste, sondern sie werden abgesehen vom Zustand des Unfallwagens Angebote bzw. Preise für vergleichbare Fahrzeuge am regionalen Gebrauchtwagenmarkt prüfen. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass regionale Preise bei der Berechnung des Restwertes maßgeblich sind.

Nach Totalschaden ein neues Auto kaufen: Das Problem der Mehrwertsteuer

Der Wiederbeschaffungsaufwand bezeichnet den Betrag, den Sie für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs aufbringen müssen. Er ist klar vom Zeitwert abzugrenzen. Sie können die Zahlung des Versicherers des Schädigers also nutzen, um sich einen neuen Gebrauchtwagen zu kaufen. Da es sich aber um eine fiktive Abrechnung handelt, wird die Mehrwertsteuer nicht immer automatisch erstattet.

Aus § 254 BGB geht hervor, dass Schadensersatz nur zu zahlen ist, wenn er tatsächlich angefallen ist. Im Einzelfall kommt es darauf an, wie die Ersatzbeschaffung besteuert ist (Stichwort Differenzbesteuerung). Sie sollten Ihre Rechte im Einzelfall prüfen, wenn die Ersatzbeschaffung konkret wird. Dann lassen sich die steuerlichen Voraussetzungen genau prüfen. Falls Mehrwertsteuer bei der Ersatzbeschaffung anfällt, können Sie diese geltend machen.

Tipp: Was geschieht mit dem Unfallwagen?

Sie wollen den Unfallwagen mit Totalschaden nicht behalten und ggf. verschrotten? Fragen Sie Ihren Gutachter oder Anwalt, inwiefern die Versicherung des Unfallverursachers an den Kosten für die Abmeldung und Entsorgung beteiligt werden kann.

Wann Versicherung beim Totalschaden abmelden?

Sie sollten auf jeden Fall mit der Abmeldung warten, bis Sie Klarheit über die Optionen bei der Schadensregulierung erlangt haben. Für Sie muss feststehen, dass Sie das Unfallfahrzeug verkaufen wollen und die Schuldfrage sollte eindeutig zu Ihren Gunsten klar sein. Ihr Gutachter wird Sie in dieser Hinsicht beraten.

Sie sollten daher ca. 14 Tage warten, bevor Sie das Fahrzeug abmelden. Vor dem eigentlichen Verkauf sollte das Fahrzeug abgemeldet werden. Alternativ können Sie sich vom Käufer bestätigen lassen, dass er den Wagen abmeldet. Der Versicherungsvertrag erlischt nach einem Totalschaden, da ohne ein Fahrzeug keine Versicherung nötig ist. Ihr neues Fahrzeug müssen Sie dann wieder bei Ihrer Versicherungsgesellschaft anmelden.

Fazit: Auch ein endgültig klingender Totalschaden ist keine Einbahnstraße für Geschädigte!

Sie können bei einem Totalschaden also je nach Konstellation diverse Optionen prüfen. Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass eine Instandsetzung innerhalb der 130 Prozent Regel möglich ist. Sie haben auch erfahren, dass Ihre Schadensersatzansprüche bei einem Totalschaden weit über die Abrechnung der eigentlichen Kosten hinausgehen können.

Mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo nutzen Sie im Großraum Hamburg eine kundenorientierte Expertise, um den großen Schaden in Ihrem Interesse zu minimieren.

Sie hatten einen Unfall und befürchten einen Totalschaden? Schnelle Hilft naht!

Wenden Sie sich via Notfall-Hotline umgehend an einen unabhängigen Kfz-Experten, der Sie noch am Unfallort unterstützen kann. Eine erste Kontaktaufnahme mit Einschätzung ist auch via WhatsApp möglich.

Sie sollten auf keinen Fall darauf warten, bis sich die gegnerische Versicherung mit ihrem „Service“ bei Ihnen meldet. Sie haben alle Rechte, selber aktiv zu werden bzw. das Schadensmanagement ohne Kosten in die Hände eines Sachverständigenbüros zu legen.

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Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
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