unfallwagen - Ab 750 Euro Schadenshöhe droht der Makel 'Unfallwagen': Das sollten Sie wissen

Ab 750 Euro Schadenshöhe droht der Makel ‚Unfallwagen‘: Das sollten Sie wissen

Von: Gabriel Raiolo - September 29, 2021

Was denken Sie, wenn Sie das Wort Unfallwagen hören? Wahrscheinlich würden Sie ein solches Fahrzeug nicht kaufen wollen, da Sie völlig zurecht von einer Wertminderung und Problemen beim Verkauf ausgehen. Tückisch ist aber, dass Sie ein Unfallfahrzeug als Laie nicht immer erkennen können. Fachgerechte Reparaturen hinterlassen oft keine Spuren oder nur solche, die von Kfz Experten ausfindig gemacht werden können.

Unfallschaden oder Bagatellschaden? Das ist hier in diesem Beitrag die alles entscheidende Frage!

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Unfallwagen Ratgeber: 6 Minuten Lesezeit zahlen sich aus!

Hier lesen Sie, welche Kriterien für die Einstufung als Unfallfahrzeug rechtlich maßgeblich sind und wie Sie beim Verkauf oder Kauf von (potenziellen) Fahrzeugen mit Vorschäden vorgehen.

Eines ist ganz klar: Verschweigen oder arglistige Täuschung ist keine tragbare Lösung.

Kurz & knapp: Das Wichtigste zum Unfallwagen

  1. Laut Bundesgerichtshof führt jeder erhebliche Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro zum einem Unfallfahrzeug.
  2. Das ist laut BGH Urteil (Aktenzeichen VII ZR 330/06) der Fall, wenn es sich nicht nur um ganz geringfügige, oberflächliche Lackschäden handelt.
  3. Liegt ein solcher Vorschaden vor, ist er beim Verkauf offenbarungspflichtig: Er führt zum Verlust der Unfallfreiheit.
  4. Ob ein Wagen nach einem Unfall oder Parkplatzrempler noch als unfallfrei zu bezeichnen ist, sollten Sie im Zweifelsfall immer von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten lassen.
  5. Käufer müssen über ein Unfallauto aufgeklärt werden. Verschweigt der Verkäufer einen Vorschaden, können Geschädigte den Kaufvertrag anfechten, davon zurücktreten oder den Preis mindern (Schadenersatz).

Definition Unfallwagen (BGH)

Der Bundesgerichtshof knüpft die unfallbezogene Beschaffenheit von Fahrzeugen an die Bagatellschadensgrenze, die bei ca. 750 Euro liegt. Es geht um die Erheblichkeit des Schadens, die im Zweifelfall durch einen Gutachter zu bestimmen ist. Bereits 1975 hatte das OLG Köln (Az. 2 U 31/74) von einem geringen Reparaturaufwand und einem nicht erheblichen Schaden gesprochen, falls ein Fahrzeug weiter als unfallfrei gelten soll.

Häufig gestellte Fragen zum Unfallauto: Das raten Experten

Ab wann ist ein Fahrzeug ein Unfallwagen?

Wenn es einen erheblichen Schaden erlitten hat, der formal über die Bagatellschadensgrenze hinausgeht (= Schadenhöhe von mehr als 750 Euro). Über dieser Grenze sind Schäden anzeigepflichtig, da sie einen merkantilen Minderwert begründen.

Ist ein kleiner Kratzer bereits ein Unfallwagen?

Nein, und er ist auch nicht anzeigepflichtig, wenn Sie Ihren Wagen verkaufen. Kratzer sind letztlich offensichtlich und gehören zu normalen Gebrauchsspuren. Im Einzelfall ist zu prüfen, was unter einem kleinen Lackkratzer zu verstehen ist bzw. wie großflächig dieser wirklich ist.

Welche Strafe droht, wenn man den Schaden nicht angibt?

Potenziell liegt Betrug bzw. eine arglistige Täuschung vor. Erlangt der Käufer Kenntnis über das Unfallauto, kann er vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis nachträglich mindern oder auf Schadensersatz klagen. Private Autoverkäufer gehen mit dem Hinweis „unfallfrei laut Vorbesitzer“ rechtlich weniger Risiko ein.

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Wissenswert: Rechtliche Grundlage für die Einstufung als Unfallwagen?

In § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist von Sachmangel die Rede. In diesem Sinne ist ein Auto unfallfrei, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und dabei eine Beschaffenheit zeigt, die bei vergleichbaren Waren bzw. Autos als üblich anzusehen ist. Sie ahnen hier bereits, dass die Grenze zum Unfallwagen oft fließend ist bzw. der unabhängigen Expertenbegutachtung bedarf.

Relevanter Unfallschaden oder nicht? Die Erheblichkeit ist alles entscheidend

Wo ist die Grenze zwischen meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Unfallschäden zu ziehen? Bevor wir einen Blick auf zwei exemplarische Gerichtsurteile werfen, sei auf folgende Grundsätze zur besseren Orientierung verwiesen:

Unfälle wie Parkplatzrempler, die nur oberflächliche Kratzer hervorrufen, sind nicht meldepflichtig. Für den Verkauf ist dann keine Deklarierung als Unfallwagen notwendig. Offenbarungspflichtig und somit beim Verkauf zwingend anzugeben ist definitiv alles, was über die Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro hinausgeht. Eine etwaige Reparatur in einer Fachwerkstatt muss angegeben werden.

In der Regel führen folgende ausgetauschte Fahrzeugteile zur Meldepflicht:

  • Kotflügel
  • Stoßstange
  • Motorhaube
  • Heckklappe
  • Scheiben
  • Leuchten

Zwei Gerichtsurteile für Ihre Orientierung

Das Oberlandesgericht Hamm hat 2014 mit dem Aktenzeichen I-2 U 97/14 geurteilt, dass eine fachmännisch erfolgte Neulackierung nicht zu einem Unfallwagen führt. Das OLG Brandenburg hat 2008 geurteilt (Az. 12 U 236/07), dass eine tiefe sowie großflächige Eindellung einer Schiebetür zum Verlust der Unfallfreiheit führt.

Wohl gemerkt: Im Einzelfall kommt es beim Schadensbild immer auf die konkrete Höhe an. Urteile sind somit nicht als allgemeingültige Freifahrtscheine für Schadenersatz zu verstehen.

Gut zu wissen: Autounfall nur ein Bagatellschaden oder mehr?

Die hier skizzierte Grenze ist übrigens auch bei der Schadensregulierung relevant. Sie entscheidet darüber, ob Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall Anspruch auf ein Unfallgutachten auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers haben. Kfz Gutachter Gabriel Raiolo berät Sie gerne!

Zwischenfazit: Wann gilt ein Auto als Unfallwagen?

Ein Auto gilt als Unfallfahrzeug bzw. nicht mehr unfallfrei, wenn es einen erheblichen Schaden erlitten hat, der formal über die vom BGH definierte Bagatellschadensgrenze hinausgeht. Blechschäden sind in dieser Hinsicht im Regelfall anzugeben. Da die Grenze zwischen Unfallwagen und unfallfrei oft fließend sind, ist die Begutachtung durch einen unabhängigen Experten sehr sinnvoll.

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Mit dieser Checkliste erkennen Sie einen Unfallwagen

Grundregel Nummer 1 zur Entlarvung eines Unfallwagen ist die Probefahrt. Viele Defekte lassen sich so auch von Laien aufspüren. Ist das Fahrverhalten stabil? Hören Sie Geräusche beim Lenken und Bremsen? Gibt es im Innenraum Hinweise auf ein Unfallereignis?

Checkliste: Gibt es Hinweise auf einen Unfall am Auto?

  • Lack kontrollieren/Sichtprüfung: Gibt es Unregelmäßigkeiten bzw. nachgebesserte Stellen, die sich bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen präsentieren? (Sprühnebelreste weisen auf eine Nachlackierung hin)
  • Sind Schweißstellen an der Karosserie vorhanden?
  • Schließen alle Türen und Klappen ohne Widerstand?
  • Beurteilung der Spaltmaße: Ungleichmäßige Abstände zwischen Kanten der Karosserie oder an Türen weisen auf einen Unfallschaden hin.
  • Reifenprofil: ungleichmäßiger Verschleiß kann auf einen fehlerhaften Radstand durch Einwirkung eines Unfallereignisses hinweisen.
  • Talkumreste im Innenraum (weißes Pulver) können auf das Auslösen des Airbags hinweisen.
  • Sichtbare Verwerfungen im Bereich des Unterbodens weisen auf eine Krafteinwirkung hin.

Unfallwagen? Besser Kfz Experten hinzuziehen!

Sie sehen, wie komplex die Spurensuche bei einem Unfallwagen sein kann. Noch schwieriger wird es für Laien, wenn es an die Beurteilung der Bordelektronik geht. Wurde der Tacho bzw. Kilometerstand manipuliert? Was verrät der Fehlerspeicher? Hier, wo Laien technisch an ihre Grenzen stoßen, fängt die Arbeit für Kfz Gutachter Gabriel Raiolo erst an.

Minderwert eines Unfallwagens: Das Hauptproblem

Technisch gesehen muss es sich bei einem Unfallauto nicht um einen Makel handeln, wenn er fachmännisch instand gesetzt wurde. Ein Risiko gehen Sie oft nur in finanzieller Hinsicht ein, denn ein Unfallwagen wird einen geringen Verkaufspreis erzielen, da er mit diesem Makel zu deklarieren ist. Nicht ohne Grund gehört die merkantile Wertminderung zu den Schadensersatzansprüchen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

Das ist als Verkäufer zu beachten, wenn der Unfallwagen verkauft wird

Handelt es sich wissentlich und nachweislich um einen Unfallwagen, muss der Verkäufer dies angeben, und zwar ungefragt! Hier greift die bereits angesprochene Offenbarungspflicht. Wird der Schaden verschwiegen, liegt Betrug vor. Der Vertrag ist auch zu einem späteren Zeitpunkt anfechtbar, wenn Tatsachen verschwiegen bzw. der PKW falsch deklariert wurde.

Schwierig wird es immer, wenn es mehrere Vorbesitzer in der Vergangenheit über viele Jahre gegeben hat. Dann kann es tatsächlich sein, dass der Verkäufer nichts von einem Vorschaden weiß. Dann sollte der Hinweis ‚unfallfrei laut Vorbesitzer‘ aufgenommen werden. Privatverkäufer (!) können sich somit vor Forderungen absichern, die dann ggf. an den Vorbesitzer gehen. Gewerbliche Autoverkäufer hingegen können es sich nicht so einfach machen.

Unfallwagen kaufen oder nicht? Ein Sachverständigen­gutachten bringt Klarheit

Diese Frage lässt sich für einen Gebrauchtwagen nicht pauschal beantworten. Bei einem älteren Fahrzeug, das völlig sicher und in einem guten Allgemeinzustand ist, muss der Makel des Unfallwagens kein Nachteil beim Ankauf sein. Im Gegenteil: Sie können einen sehr guten Preis erzielen und im Zweifel viel Geld sparen, zumal die Wertminderung keine so große Rolle mehr spielt. Anders sieht es hingegen bei relativ neuen Fahrzeugen aus, da hier die Wertminderung bei Beschädigungen wie Blechschäden schwerer wiegt.

Werfen Sie einen Blick auf das Leistungsspektrum des Kfz Gutachterbüros Raiolo für Gebrauchtwagen: Ein Wertgutachten, eine Fahrzeugbewertung oder ein Kurzgutachten können eine sinnvolle Investition sein, um eine wirtschaftliche Kaufentscheidung treffen zu können. Der Zustand des PKW lässt sich vor dem Autokauf nachvollziehen.

Unfallwagen verkaufen mit Expertengutachten

Mit einem erstellten Schadengutachten kommen Sie Ihrer Informationspflicht beim Verkauf nach und Sie können Ihre Preisvorstellungen beim Ankauf auf eine aussagekräftige Basis stellen. Ein Sachverständigengutachten beziffert insofern nicht nur Werte, es kann auch die Vermarktung eines Unfallwagens beschleunigen.

Auto kaufen mit Auffahrunfall: Was ist zu beachten?

Hier ist eine professionelle Begutachtung oft alternativlos. Oberflächlich scheint es sich nur um einen kleinen Kratzer bzw. Bagatellschaden zu handeln. Unter der energieabsorbierenden Verkleidung kann das wahre Schadensausmaß offenbar werden, das sehr schnell deutlich über 1.000 Euro liegt. Der erste Eindruck kann angesichts der Konstruktionsweise moderner Fahrzeuge täuschen. Erfahrungsgemäß ist bei einem Auffahrunfall die Bagatellgrenze von 750 Euro schnell erreicht.

Unfallwagen als unfallfrei verkauft: Das sind Ihre Schadensersatz Optionen als Käufer

Sie haben das Auto als unfallfrei erworben, aber kurze Zeit später werden unfallbedingte Mängel offenbar? Dann hätten Sie weniger Geld zahlen müssen: Der Vertrag muss das halten, was er versprochen hat! Der Verkäufer hätte Sie per Gesetz über Vorschäden aufklären müssen. Ist er seiner Informationspflicht nicht nachgekommen, liegt möglicherweise Betrug oder arglistige Täuschung vor.

Diese Optionen für Schadensersatz räumt Ihnen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in dieser Situation als getäuschter Käufer ein:

  1. Kaufvertrag anfechten bzw. Rücktritt
  2. Senkung des ursprünglichen Preises durch den nachweislichen Minderwert
  3. Prüfung der Klage auf Schadenersatz mit einem Fachanwalt

Restwertbörse für Unfallwagen: Hier treffen Nachfrage und Preisbildung aufeinander

Dieser Ratgeber hat verdeutlicht, dass ein Unfallwagen keine Verkaufsschlager sind. Kfz Gutachter listen Unfallfahrzeuge in Restwertbörsen, um den Restwert vom Markt her bestimmen zu können. Auf solchen Börsen, die wie eine Online-Auktion funktionieren, lässt sich auch ein Abnehmer für einen Totalschaden finden. Lautet die Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden, kommt eine Reparatur nicht mehr in Frage, die Schrottpresse wartet. Eine Restwertbörse ist dann die letzte Station für einen Unfallwagen mit starken Beschädigungen sein.

Fazit: Nur Experten können ein Unfall­fahrzeug aussagekräftig bestimmen

Auch wenn die Zahlen und die rechtlichen Grundlagen für einen Unfallwagen hier deutlich geworden sind, ist die Grenze zwischen Bagatellschaden und Unfallfahrzeug oft fließend. Im Zweifelsfall fahren Sie mit einem unabhängigen Gutachterbüro immer besser. Durch ein Gutachten oder eine Fahrzeugbewertung lässt sich die Frage klären, ob es sich um ein Unfallauto handelt und von welchem Minderwert auszugehen ist.

Die Checkliste weiter oben gibt Ihnen wertvolle Ansatzpunkte, um den Zustand des Fahrzeugs überprüfen zu können. Beulen, Rost und ausgetauschte Bauteile können offensichtlich sein. Aber können Sie Spaltmaße prüfen, eine Lackschichtenmessung durchführen und den Bordcomputer auslesen?

Überlassen Sie die Beurteilung eines Unfallfahrzeugs mit Methoden wie Lackschichtenmessung und weiteren einem erfahrenen Experten, der schnell zu aussagekräftigen Ergebnissen kommen wird. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf oder senden Sie ein Bild von einer möglichen Schadensstelle oder Beulen für eine Erstberatung via WhatsApp. Schnell wird klar, wie viel weniger wert ein Unfallfahrzeug sein kann.

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