wirtschaftlicher totalschaden - Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto: So wird abgerechnet

Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto: So wird abgerechnet

Von: Gabriel Raiolo - Mai 20, 2021

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht: Durch einen selbst- oder fremdverschuldeten Verkehrsunfall ist Ihr Fahrzeug offenbar Schrott. Noch größer ist der Schock bei einem Leasingauto oder Firmenwagen: Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? Wie lässt sich ein Totalschaden feststellen? Kommt eine Reparatur gerade bei einem Liebhaberfahrzeug (Oldtimer) in Frage? Und was hat es mit dem Quotenvorrecht auf sich?

Diese und weitere versicherungstechnische Fragen rund um einen wirtschaftlichen Totalschaden können Sie hier mit Expertenhilfe klären. So viel sei vorweg verraten: Ein erfahrener Kfz-Gutachter ist ein zentraler Ansprechpartner (auch für eine kostenlose Ersteinschätzung) für die Schadensmeldung und Regulierung bei einem Haftpflichtfall (nicht jedoch bei der Abwicklung mit der eigenen Kaskoversicherung). Die Regulierung mit dem Unfallverursacher werden Sie als Geschädigter nur auf Gutachtenbasis zielfokussiert vorantreiben können.

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Schadensbild: Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto
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Wirtschaftlicher Totalschaden, und jetzt?

Hier können Sie sich in kompakter Form über alle Themen informieren, die für Sie als Geschädigter bei einem vermuteten wirtschaftlichen Totalschaden relevant sind. Dazu kann sogar ein Haushaltsführungsschaden zählen!

Sie können im Inhaltsverzeichnis auf einen Aspekt springen, der Sie besonders interessiert. Falls Sie sofort professionelle Hilfe bei der Schadensabwicklung für Ihr Unfallfahrzeug wünschen, können Sie sich sofort an Kfz Gutachter Raiolo wenden: Eine erste Sachverständigen-Einschätzung können Sie unkompliziert via WhatsApp erhalten, noch vor der Schadensmeldung!

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Diagnose Totalschaden: Übersicht

  1. Definition
  2. Das Wichtigste kurz & knapp
  3. Häufige Fragen
  4. Welche Versicherung ist zuständig?
  5. Rechenbeispiel
  6. Technischer & wirtschaftlicher Totalschaden
  7. Wiederbeschaffung
  8. Reparatur trotz Totalschaden?
  9. Restwert
  10. Totalschaden mit altem Fahrzeug?
  11. Ihre Optionen
  12. Vorgehensweise & Rechte
  13. Wann das Auto abmelden?
  14. Totalschaden bei Leasingauto
  15. Fazit

Wirtschaftlicher Totalschaden: Definition

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt laut BGH Urteil vor, wenn die Reparaturkosten höher ausfallen als der Wiederbeschaffungswert (hierin ist der Wiederbeschaffungsaufwand enthalten). Die Reparatur wäre daher unvernünftig bzw. unwirtschaftlich. Bei einem Neufahrzeug durch die immense Wertminderung wäre eine Instandsetzung unzumutbar (Stichwort unechter Totalschaden).

Mit der 130 Prozent Regel kann eine Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden möglich sein: Die Reparaturkosten dürfen bei vorliegendem Integritätsinteresse nicht höher als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes laut Sachverständigengutachten sein.

Das Wichtigste kurz & knapp zum wirtschaftlichen Totalschaden:

  • Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
  • Mit einer Sonderregelung (130 Prozent) kann eine Instandsetzung auch bei einem Totalschaden möglich sein!
  • Bei einem technischen Totalschaden ist es nicht mehr möglich, dass das Unfallfahrzeug wiederhergestellt wird.
  • Bei einem unverschuldeten Unfall erhalten Geschädigte als Schadensersatz die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert / Schrottwert vom Unfallgegner. Zu diesem Fahrzeugwert können Sie den Wagen noch verkaufen (nicht jedoch über dem Betrag laut Gutachten).
  • Während der Ersatzbeschaffung haben Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Anspruch auf Übernahme der Mietwagenkosten oder eine Nutzungs­ausfall­entschädigung.
  • Ein wirtschaftlicher Totschaden ist wahrscheinlich, aber die Schuldfrage noch strittig? Ein Unfallgutachten kann versicherungstechnische Klarheit in die Schadensregulierung bringen.
  • Wird der Geschädigte mit dem Neupreis entschädigt, spricht man von einem unechten Totalschaden.
  • Polizei kontaktieren und Unfallbericht ausfüllen.

Häufige Fragen zum wirtschaftlichen Totalschaden:

Schadensersatzpositionen: Was bekomme ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Unfallgeschädigte bekommen im Haftpflicht-Fall die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert als Schadensersatz. Hinzu kommen weitere Ansprüche wie Wertminderung, ein Ersatzfahrzeug bzw. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Verdienstausfall und ggf. Schmerzensgeld sowie Heilungskosten. Bei einem Kaskoschaden (= Eigenverschulden) wird nur der Zeitwert ersetzt.

Wann tritt ein wirtschaftlicher Totalschaden ein?

Die Diagnose lautet wirtschaftlicher Totalschaden, wenn die Reparaturkosten mehr als 130 % der veranschlagten Wiederbeschaffungskosten betragen. Bei älteren Fahrzeugen tritt ein wirtschaftlicher Totalschaden daher naturgemäß eher ein. Bei einem Neuwagen kann eine mögliche Reparatur unverhältnismäßig sein: Dann liegt ein unechter Totalschaden vor. In diesem Fall können Sie den Anschaffungspreis als Schadensersatz einfordern.

Ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur möglich?

Ja, bei einem vorliegenden Integritätsinteresse (z.B. bei einem Liebhaberfahrzeug wie Oldtimer oder Youngtimer) kommt eine Totalschadenreparatur in Betracht, wenn die Kosten hierfür maximal 30 % höher als Wiederbeschaffungswert laut Gutachten sind. Lassen Sie den Wagen reparieren, müssen Sie ihn 6 weitere Monate fahren.

Kann man nach einem Totalschaden das Auto behalten?

Ja, das Fahrzeug gehört dem Geschädigten und kann bei gegebener Verkehrssicherheit ggf. unrepariert weiter gefahren oder zum Restwert / Schrottwert gemäß Sachverständigengutachten verkauft werden. Hierbei müssen sich Unfallgeschädigte laut BGH Urteil von 1992 einen Übererlös anrechnen lassen. Die Schadensminderungspflicht ist zu beachten.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Welche Versicherung ist zuständig?

Wenn Sie keine Schuld tragen, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zuständig. Trifft Sie eine Teilschuld, wird in der Regel eine prozentuale Verteilung vorgenommen, sodass die eigene Versicherung mit ins Spiel kommt. Hier kommt die Option Quotenvorrecht in Spiel. Der Versicherungsumfang entscheidet darüber, welche Kosten Sie in welcher Höhe tragen müssen.

Haben Sie den Schaden verursacht (Eigenverschulden) greift die Kaskoversicherung (Vollkasko oder Teilkasko). Erstattet wird aber nur der Wiederbeschaffungsaufwand bzw. Zeitwert. Bei einem Neuwagen kommt der Listenpreis als Schadenersatz in Betracht. Außer dem Unfallschaden werden Sie in der Regel keine weiteren Leistungen einfordern können. Die Teilkaskoversicherung zahlt bei äußeren Einflüssen bzw. höherer Gewalt (z. B. Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Überflutung, Blitzschlag oder Feuer sowie Diebstahl). Bei einem Wildunfall zahlt die Teilkasko bei Schäden durch sogenanntes Feder- oder Haarwild.

Beispiel für die Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens:

Nehmen wir an, im erstellen Schadengutachten sind folgende kalkulierten Werte als Richtwert zu finden:

  • Reparaturkosten: 12.000 Euro
  • Wiederbeschaffungswert: 10.000 Euro
  • Restwert: 4.000 Euro (Restwert = Summe, die Sie für den Verkauf des Unfallfahrzeugs noch erhalten könnten)

Im Beispiel fallen die Reparaturkosten des verunfallten Fahrzeugs 20 % höher als der Wiederbeschaffungswert aus. Somit ist eine Reparatur wirtschaftlich unvernünftig. Es liegt definitionsgemäß ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Versicherung des Unfallgegners muss die Reparaturkosten nicht übernehmen. Stattdessen erhalten Sie als Geschädigter die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Bei den o.g. Richtwerten sind das 6.000 Euro. Diese Vorgehensweise nennt man fiktive Abrechnung. Es wird auf Basis der Reparaturkosten des Gutachters (nicht anhand einer Werkstattrechnung) kalkuliert und das Fahrzeug wird nicht repariert.

Fachleute sprechen von einem „echten“ Totalschaden, wenn die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert sind. Ein einfacher Blick in die Schwacke-Liste reicht übrigens nicht: Für den Wiederverkaufswert sind auch regionale Faktoren sowie der gesamte Fahrzeugzustand zu berücksichtigen. Das kann die Schwacke-Liste nur begrenzt leisten. Aufgrund der 130 Prozent-Regel kann es hingegen in begründeten Fällen die Möglichkeit geben, trotz wirtschaftlichem Totalschaden eine Wiederinstandsetzung einzufordern. Weiter unten mehr über das in diesem Zusammenhang relevante „Integritätsinteresse“ nachlesen. Das Beispiel ließe eine Reparatur rein rechnerisch zu, denn die Reparaturkosten liegen im Rahmen der 130 Prozent Sonderregelung.

Wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden: Wo liegt der Unterschied?

Wenn es um den Zustand bzw. die Wiederinstandsetzung eines Unfallwagens geht, kann ein weiterer Begriff fallen, und zwar der des technischen Totalschadens. In diesem Szenario beträgt der Restwert des Autos 0 Euro, es lässt sich rein technisch nicht mehr reparieren. Daher rührt der Begriff Schrottwert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden hingegen kann das Auto je nach Konstellation noch fahrtüchtig sein.

So fahren Sie nach einem Totalschaden schnell wieder…

Wenn Versicherungen auf Totalschadenbasis abrechnen, wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzt. Abgesehen vom Schock nach einem Verkehrsunfall sowie den Nutzungsausfall spielen finanzielle Verluste für Geschädigte immer eine zentrale Rolle. Oft ist ein Ersatzwagen erforderlich. Bei eigener Unschuld hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sämtliche Kosten (auch die Gutachterkosten) als Schadenersatzposition zu tragen.

Gut zu wissen!
Erfahrungsgemäß kann es in Bezug auf den Restwert zu Streitigkeiten kommen: Je höher dieser ausfällt, desto billiger wird es für die gegnerische Versicherung. Mit Blick auf die Schadensregulierung hat der BGH (Bundesgerichtshof) im Oktober 2009 geurteilt, dass Sachverständige sich als Schätzbasis drei Angebote auf dem Gebrauchtwagenmarkt einholen können. Mehr wäre unzumutbar.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Anspruch auf Erstattung des Wieder­beschaffungs­wertes?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht kategorisch, dass eine Reparatur ausgeschlossen ist. Mit der 130%-Regel ist eine Reparatur möglich, wenn die Kosten nicht höher als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes sind. Ein Urteil hat der BGH im August 2015 gefällt. Letztlich muss der Fahrer vorweisen können, dass er das Fahrzeug nach der Reparatur noch über einen längeren Zeitraum (laut Bundesgerichtshof 6 Monate) nutzen möchte.

Was zahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Letztlich spielt die Schuldfrage eine wichtige Rolle. Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt und Sie haben den Unfall nicht verschuldet und sind somit unschuldig, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung für alle Schadensersatzansprüche wie das Unfallgutachten, Ersatzwagen, ggf. Verdienstausfall und die Übernahme etwaiger Anwaltskosten greifen. Bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall (= Kaskoschaden) ist Ihre eigene Kfz-Versicherungsgesellschaft Ihr Ansprechpartner. Dann entscheidet die vertragliche Versicherungsleistung / Umfang, mit welchem Schadensersatz Sie als Versicherungsnehmer rechnen können. Dieser beschränkt sich meistens auf den Zeitwert des Unfallwagens.

Bei eigener Unschuld kommt noch die Möglichkeit einer Nutzungsausfallentschädigung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ins Spiel: Da Sie ein stark beschädigtes Auto in diesem Zustand nicht mehr nutzen können, dürfen Sie für diesen Zeitraum einen Mietwagen beanspruchen oder eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Der Betrag des Nutzungsausfalls hängt von der Fahrzeugklasse und der Länge der unfallbedingten Auszeit ab.

Der Versicherer muss auch für den merkantilen Minderwert Schadenersatz leisten. Auch Schmerzensgeld, Heilungskosten, Verdienstausfall, ein Haushaltsführungsschaden oder Beerdigungskosten bei einem Unfall mit Todesfolge gehören in der Regel zu weiteren Forderungen des Unfallgeschädigten. 

Wirtschaftlicher Totalschaden: Ist eine Reparatur dennoch möglich?

Die Versicherung muss eine Reparatur nicht zahlen, wenn die genannten 130 % überschritten werden. In diesem Szenario wäre eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar. In diesem Fall reduziert sich der Rechtsanspruch auf den Wiederbeschaffungswert (siehe BGH-Urteil aus dem Jahr 2007). Aus Paragraf 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geht hervor, dass Versicherungen noch den Restwert in Abzug bringen dürfen. Als Geschädigter haben Sie die Schadensminderungspflicht zu beachten. Ein Totalschaden darf nicht um jeden Preis wiederhergestellt werden!  

Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Wie viel ist der Rest noch wert?

Sie möchten nun sicher wissen: Wie ist das Vorgehen bei einem Totalschaden bzw. wer ist der richtige Ansprechpartner? Und wie viel zahlt der Versicherer des Unfallverursachers?

Generell kommt hier ein erfahrener und unabhängiger Kfz-Gutachter ins Spiel, um die Schäden am Auto exakt sowie insbesondere objektiv beziffern zu können. Der Gutachter überprüft das Schadensbild, ermittelt die Reparaturkosten, den Rest- und auch Wiederbeschaffungswert. So lässt sich mit einem Blick auf die wesentlichen Rahmendaten schnell entscheiden, ob tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt (vergl. Rechenbeispiel oben).

Wenn Sie nicht die Schuld am Unfall tragen, können Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss für die entstehenden Kosten aufkommen. Und bei einem großen Schadensbild ist nicht davon auszugehen, dass die Bagatellgrenze bei der Schadensregulierung (Bagatellgrenze ca. 750 Euro) irgendeine Rolle spielen wird. Sie können davon ausgehen, dass der von der Versicherung des Unfallgegners gestellte Sachverständige in erste Linie nicht Ihren finanziellen Interessen verpflichtet ist.

Liegt das Kfz Gutachten vor, so können Sie den Wagen zum Restwert verkaufen und von der Versicherung den angegebenen Wiederbeschaffungswert als Schadensersatz verlangen (abzüglich des Restwertes). Sofern Sie es wünschen und die Reparaturkosten nicht höher als 130 % des Wiederbeschaffungswertes sind, können Sie auch reparieren bzw. eine Reparatur prüfen. In jedem Fall können und sollten Sie sich sehr individuell von einem erfahrenen Kfz-Gutachter beraten lassen. Zögern Sie hier nicht, das Kfz Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg zu kontaktieren und ALLE Optionen zu erörtern.

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Totalschaden mit altem Fahrzeug: Was nun?

Die Basis für eine zu treffende Entscheidung mit Blick auf die Schadensregulierung sollte immer ein Kfz-Gutachten sein. Letztlich kommt es im Einzelfall auch auf eine Abwägung zwischen Sinnhaftigkeit und Machbarkeit an. Und gerade bei einem alten Auto (ggf. mit unreparierten Vorschäden) ist ein wirtschaftlicher Totalschaden aufgrund des vorher schon geringen Wiederbeschaffungswertes sehr wahrscheinlich. Insofern kommt eine Reparatur nach einem wirtschaftlichen Totalschaden für ein altes Fahrzeug selten in Betracht, außer bei einem starken Integritätsinteresse.

Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Welche Optionen habe ich?

Nun kann es aber sein, dass Sie ein historisches Liebhaberfahrzeug als Ihr Herzensprojekt unbedingt behalten wollen. Vielleicht sind Sie auch ein Tüftler oder kennen einen Fachmann, der Ihnen besonders günstige Konditionen anbietet. Dann kann es gerade bei einem alten Fahrzeug eine Option sein, den Schaden mit der Versicherung abzuwickeln und das Auto zu behalten.

Kann ich das Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten?

Da der Restwert von der Versicherung ohnehin abgezogen wird, besteht keine Pflicht, Ihr beschädigtes Fahrzeug zu verkaufen. Als Geschädigter sind Sie der Eigentümer und nicht zum Verkauf gezwungen. Sie können den Wagen verkaufen und mit dem Wiederbeschaffungswert auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach einem vergleichbaren Wagen suchen. Kann man mit dem wirtschaftlicher Totalschaden Auto weiterfahren? Ja, vorausgesetzt die Verkehrssicherheit ist gegeben und von einem Kfz-Sachverständigen geprüft.

Mein Fahrzeug hat einen Totalschaden erlitten: Was muss ich tun?

Zunächst müssen Sie im Haftpflicht-Fall offiziell nachweisen, dass tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Daher ist die Anfertigung eines Kfz-Gutachtens eine wichtige Aufgabe, nachdem der Schaden bei Ihrer und auch der gegnerischen Versicherung zeitnah (!) gemeldet wurde. Die Schadensmeldung durch den schuldigen Versicherungsnehmer hat laut Versicherungsrecht binnen einer Frist von maximal 7 Tagen zu erfolgen.

Bei Totalschaden und Verletzten (Personenschaden) immer die Polizei hinzurufen!

Zwecks Beweissicherung immer die Polizei rufen und Unfallbericht samt Skizze anfertigen. Vor allem der Klärung der Schuldfrage kommt eine wichtige Bedeutung zieht: Ist erst ein Zivilprozess nötig, so kann sich die gesamte Schadensregulierung in die Länge ziehen. Sollten Sie unschuldig sein, müssen Sie Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Das tun Sie am besten mit einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht.

Bei einem Wildunfall müssen Sie in einigen Bundesländern den zuständigen Förster hinzurufen. Dieser stellt dann eine Wildschadenbescheinigung aus. Rufen Sie auch die Polizei an!

Wann Versicherung nach Totalschaden abmelden?

Grundsätzlich gilt: Auch nach einem wirtschaftlichen Totalschaden wird ein Auto nicht automatisch abgemeldet. Es sei denn, Sie verkaufen es zeitnah zum veranschlagten Restwert. Wichtig ist, dass der Verkäufer den Wagen vor der Übergabe abmeldet.

Sie sollten mit der Abmeldung noch 1 bis 2 Wochen warten, wenn die Option einer Reparatur noch auf dem Tisch liegen sollte. Was den Versicherungsvertrag angeht, so erlischt er für dieses Fahrzeug bei einem wirtschaftlichen Totalschaden automatisch: Ohne ein zu versicherndes Fahrzeug kann es keinen gültigen Vertrag geben.

Was passiert mit dem Auto bei einem Totalschaden?

Das hängt vom Schadensumfang ab. Rein rechtlich gesehen bleiben Sie der Eigentümer des Fahrzeugs mit Totalschaden. Das gilt auch für den Fall, dass die Regulierung mit der Versicherung reibungslos abläuft. Sie können selbst im Rahmen der in diesem Beitrag aufgezeigten Möglichkeiten entscheiden, ob Sie eine Reparatur durchführen lassen, das beschädigte Auto behalten oder aber es zum Restwert verkaufen.

Wirtschaftlicher Totalschaden beim Leasingfahrzeug:

Vorsicht ist bei Leasingfahrzeugen (ggf. Dienstwagen) geboten: Sie sollten umgehend den Versicherungsvertrag prüfen und Ihren Leasinggeber informieren. Er ist rechtlich gesehen der Eigentümer, ihm stehen folglich die Schadensersatzansprüche bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zu. Sie sollten einen Unfallbericht anfertigen, um alles dokumentieren zu können und in jedem Fall die Polizei rufen.  

Fazit: Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist eine komplexe Herausforderung!

Daher ist es wichtig, nach einem solchen nervenaufreibenden Ereignis nicht den Überblick zu verlieren und Ihre wirtschaftlichen Interessen konsequent durchzusetzen. Sie sollten Sie Kfz-Gutachter einschalten, um einen wirtschaftlichen Totalschaden ganzheitlich mit erfahrener Hilfe zu managen. Dazu gehört auch das leistungsstarke Expertennetzwerk an Fachanwälten für Verkehrsrecht.

Totalschadenregulierung nur auf Basis eines unabhängigen Expertengutachtens!

Bei eigener Unschuld muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den Sachverständigen und Anwalt tragen. Andernfalls können Sie eine eventuelle Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Bedenken Sie, dass die Kommunikation mit mächtigen Versicherungen bei einem Fachanwalt in besseren Händen ist. So herrscht von Anfang an Chancengleichheit, wenn es um Ihre Interessen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden geht!

Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Sie hatten einen Autounfall und allem Anschein nach ist der Schaden so groß, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden wahrscheinlich ist? Mit dem Kfz-Gutachter Raiolo in Hamburg und Umgebung haben Sie einen versierten Experten für die exakte Bezifferung Ihrer Forderungen gefunden. Bei Selbstverschulden wenden Sie sich an Ihre eigene Vollkaskoversicherung.

Je größer der Schadensumfang, desto notwendiger ist Expertenhilfe!

Nutzen Sie ein belastbares Expertengutachten, um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert von Expertenhand bei einem Totalschaden objektiv schätzen zu lassen. Unkomplizierte Ersteinschätzung via WhatsApp. Persönliche individuelle Expertenberatung und Netzwerk an spezialisierten Fachanwälten für Verkehrsrecht.

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