Kfz Kurzgutachten vom Fachmann

Bei einem unverschuldeten Unfall unterhalb der Bagatellschadengrenze von derzeit 750€ ist aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Schadenminderungspflicht kein vollumfängliches Schadensgutachten nötig. Ein vollumfängliches Gutachten wäre an dieser Stelle aufgrund der geringen Schadenshöhe bei der gegnerischen Versicherung nicht erstattungsfähig. Jedoch ist es möglich, den Unfallschaden mit einem sogenannten Kfz Kurzgutachten durch einen Gutachter dokumentieren zu lassen.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Nach einem Verkehrsunfall ist der Weg zur “Werkstatt meines Vertrauens”, bei vielen Geschädigten eine logische Konsequenz. Wir raten unseren Kunden von einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt allerdings ab. Und dies aus folgenden Gründen.

Es ist die Regel, dass Werkstätten den Aufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlags mit 10% der Reparaturkosten berechnen.

Entstehende Kosten für einen Kostenvoranschlag werden von der gegnerischen Versicherung nicht getragen.

Die Kosten für die Erstellung eines Kurzgutachten durch einen Kfz-Gutachter hingegen, müssen durch die Versicherung des Unfallverursachers getragen werden.

Ein Kurzgutachten beinhaltet neben den reinen Reparaturkosten zusätzliche relevante Informationen wie z.B. einer kurzen Beschreibung des Unfallhergangs, detaillierte Lichtbilder des Unfallschadens, Stundenverrechnungssätze zur Reparatur, wichtige Fahrzeugdaten, die Wertminderung des Fahrzeugs und der Nutzungsausfall.

Ein Kurzgutachten dient als aussagekräftiges Beweismittel auf das Sie sich im Zweifelsfall verlassen können. Ein Kurzgutachten hat bei einem eventuellen Rechtsstreit im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag eine Beweissicherungsfunktion. Im Bedarfsfall dient es als Basis für ein vollwertiges Schadengutachten und kann somit umgewandelt werden. Insbesondere bei einem Rechtsstreit, sind Sie mit einem Kurzgutachten welches durch einen unabhängigen Kfz Sachverständigen erstellt wurde, auf der sicheren Seite.

Sollten während der Reparatur weitere Beschädigungen am Fahrzeug festgestellt werden, besteht bei einem Kurzgutachten die Möglichkeit, die Reparaturkosten auszuweiten. Bei einer Reparatur auf Grundlage eines Kostenvoranschlags ist dies nicht möglich. Bei einem durch die Werkstatt ausgestellten Kostenvoranschlag, ist eine maximale Kosten-Überschreitung von 10% gesetzlich begrenzt. 

Selbstverständlich ist es für Laien nicht mit bloßen Auge ersichtlich, ob Beschädigungen z.B. unterhalb des weichen Stoßfängers vorhanden sind. Während ein Stoßfänger nach einem Auffahrunfall schnell in seine Ursprungsform zurück geht, bleibt ggf. das beschädigte Heckblech dauerhaft verformt. Um solche oder weitere Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug auszuschließen, ist die Beauftragung eines geschulten Kfz Gutachters und Sachverständigen unabdingbar.

Als zertifizierter Kfz Sachverständiger erkennen wir auf den ersten Blick, ob ein Kurzgutachten oder ein vollumfängliches “großes” Gutachten notwendig ist. So verhelfen wir Ihnen unproblematisch zu Ihrem Recht.

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kfz Gutachter hamburg Raiolo - Kurzgutachten

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Erstellung eines Kurzgutachtens

In den von uns erstellten Kfz Kurzgutachten, werden grundsätzlich die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze angewendet. Sollte ihr Fahrzeug jünger als 3 Jahre sein, sind die Stundensätze des Herstellers Grundlage für die Berechnung der Reparatur. Sollte Ihr Fahrzeug älter als 3 Jahre sein, verhält es sich identisch. Vorausgesetzt das Fahrzeug wurde durchgängig bei einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet. Als Nachweis genügt in diesem Fall das lückenlose Scheckheft des Fahrzeugs.

Sie haben kein lückenlos gepflegtes Scheckheft für Ihr Fahrzeug? Dann gelten hier die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze der am Wohnort ansässigen Kfz Werkstätten.