Schaden­­gut­achten: Nach einem Unfall unverzichtbar

Worauf kommt es bei der Schadensregulierung an, nachdem sich nach einem Autounfall der erste Schreck gelegt hat? Im besten Fall handelt es sich nur um einen materiellen Schaden, der nun zu beheben ist. Sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen, können Sie nach einem Unfall umfassende Rechte nutzen. Wenn Sie ein Schadengutachten in Hamburg brauchen, ist Kfz Gutachter Raiolo mit Fachwissen und Service zeitnah an Ihrer Seite!

Sie haben nach einem Unfall viele Fragen? Hierzu finden Sie in diesem Beitrag Antworten:

  • Welche Rechte habe ich nach einem Verkehrsunfall?
  • Wer übernimmt die Kosten für ein Schadengutachten?
  • Was unterscheidet ein Schadengutachten von einem Kostenvoranschlag?
  • Warum ist bei einem Bagatellschaden Vorsicht geboten?
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Wissenswertes zum Schadengutachten: Unabhängige Dokumentation Ihres Unfallschadens

Um Ihnen von Beginn an eine aussagekräftige Orientierung zu vermitteln, sei auf folgende Grundregel verwiesen: Je größer der entstandene Schaden durch einen Unfall ist, desto wichtiger ist ein unabhängiges Gutachten durch einen Sachverständigen.

Im Haftpflichtfall haben Sie in Bezug auf die Beauftragung eines Schadengutachtens wesentlich mehr Entscheidungsfreiheiten. Dazu später noch mehr, wenn es explizit um Ihre Rechte nach einem Unfall geht.

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Bei größeren Schäden gilt: Keine Regulierung ohne Gutachten!

In jedem Fall ist es nach einem Autounfall von zentraler Bedeutung, die Schäden fachmännisch, objektiv und vor allem aussagekräftig zu bemessen. Genau hier kommt ein erfahrener Kfz Gutachter ins Spiel. Er fasst mit dem Schadengutachten alle wichtigen Zahlen zusammen, die für die anschließende Regulierung wichtig sind. Hierzu zählen vor allem die Reparaturkosten und die Bestimmung von Rest- und Wiederbeschaffungswert.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird den entstandenen Schaden nicht ohne ein solches Schadengutachten regulieren. Und falls Zweifel in Bezug auf die Schuldfrage herrschen, so kann das Schadengutachten nicht selten die entscheidenden Hinweise geben. Passt das Schadensbild zum Unfallhergang? Welche Version ist im Zweifelsfall plausibler?

Sie benötigen ein Schadengutachten?
Kfz Gutachter Raiolo ist für Sie in ganz Hamburg da

Wahrscheinlich haben Sie im Internet gesucht, um einen Kfz Gutachter zu finden. Wenn Sie nach "Schadengutachten Hamburg" gesucht haben, sind Sie möglicherweise direkt hier beim Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Hamburg Raiolo gelandet.

Nutzen Sie unser Informationsangebot, um sich einen Überblick verschaffen zu können. Und wenn Sie Hilfe direkt nach dem Unfall brauchen, können Sie via Hotline zu sehr kundenfreundlichen Zeiten direkt Kontakt aufnehmen.

Schnelle Hilfe in allen Stadtteilen Hamburgs

Mit Kfz Gutachter Raiolo genießen Sie in Hamburg den Vorteil der schnellen Hilfe. Bereits in 60 Minuten erhalten Sie auf Wunsch Hilfe noch am Unfallort, wo die Schadenregulierung direkt aufgenommen werden kann. Sie müssen mit keiner Anfahrtspauschale rechnen, da die Abrechnung zu 100% mit der gegnerischen Versicherung erfolgt.

Je nach Konstellation können Sie mit erfahrener Unterstützung alle Optionen prüfen. Ist das Schadengutachten innerhalb von wenigen Tagen erstellt, liegen alle belastbaren Zahlen auf dem Tisch. Dann zeigt sich, ob eine Reparatur sinnvoll ist, Sie eventuell eine fiktive Abrechnung anstreben und welche Entschädigung Sie für den zeitlich begrenzten Ausfall Ihres Fahrzeugs nutzen können.

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Kennen Sie nach einem Unfall alle Ihre Rechte?

Nein? Dann sprechen wir mit Ihnen über alle Optionen und verhelfen Ihnen mit einem professionellen Schadengutachten in Hamburg zu Ihrem Recht. Die Schuldfrage spielt in diesem Zusammenhang allerdings eine wichtige Rolle.

Tragen Sie keine Schuld, so können Sie umfassende Leistungen auf Schadenersatz beanspruchen. Bei eigener Schuld übt die Versicherung ihr Weisungsrecht aus. Ein Blick in die Vertragsdetails zeigt, womit Sie in einem solchen Fall rechnen können. Einen Schadengutachter dürfen Sie dann in aller Regel aber nicht selber bestimmen.

Tipp: So kommen Sie zu einem objektiven Schadengutachten!

Nutzen Sie nach einem Unfall ohne eigenes Verschulden vor allem ein wichtiges Recht: Sie können einen Kfz Gutachter selber wählen. Sie müssen sich nicht auf den von der gegnerischen Versicherung gestellten Sachverständigen einlassen!

Wenn Sie sich an unser Kfz Sachverständigenbüro in Hamburg oder Umland wenden, können Sie folgende Leistungen/Ansprüche nach einem Autounfall prüfen. Das erstellte Schadengutachten ist dabei eine unverzichtbare Basis!

  • Durchführung der Reparatur auf Basis der im Schadengutachten genannten Summen.
  • Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für den Schadengutachter.
  • Bei Totalschaden: Erstattung des im Gutachten errechneten Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert.
  • Kosten für einen Rechtsanwalt müssen übernommen werden.
  • Sie können sich ggf. für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung entscheiden.
  • Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten können bei einem Personenschaden in Frage kommen.
  • Entschädigung für einen Verdienstausfall kann geprüft werden, falls Sie nach dem Unfall arbeitsunfähig sind.
  • Fiktive Abrechnung als Option: Es besteht keine Pflicht, das Auto tatsächlich reparieren zu lassen.

Kostenübernahme nach einem Unfall: Alles eine Frage der Schuld

Im Falle der eigenen Unschuld haben Sie die gerade angesprochen Kosten nicht zu tragen und Ihnen stehen je nach Konstellation umfassende Schadenersatzleistungen durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu. Sie dürfen sich im Zuge der Schadensregulierung nur nicht "bereichern".

Die gegnerische Versicherung wird den Schaden also auf Basis des erstellten Gutachtens regulieren und alle weiteren Kosten übernehmen. Die aktive Unterstützung durch einen erfahrenen Sachverständigen sorgt dafür, dass alle Kosten übernommen werden. Sie werden so zu keiner Zeit im Zuge der Schadensregulierung finanziell belastet.

Haftpflichtschaden nach einem Unfall: Jetzt kommt der Kfz Gutachter ins Spiel

Wann kommt ein eigener Schadengutachter zum Einsatz? Klassischerweise ist das bei einem Haftpflichtschaden der Fall, also bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall. Die Kosten für das Gutachten haben Sie bei einem Haftpflichtschaden nicht zu tragen, selbst wenn Sie den Gutachter selber aktiv beauftragen. Ihnen entstehen keinerlei Nachteile, wenn Sie den von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachter ablehnen.

Schwieriger gestaltet sich die Situation, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. In einem solchen Fall kann das Schadengutachten aber einen entscheidenden Hinweis für die Beweissicherung geben. Unser Schadengutachter in Hamburg kann rekonstruieren, wie sich der Unfall zugetragen hat bzw. welche Angaben zum Unfallhergang plausibel sind. Alleine durch das Schadensbild erkennt der geschulte Blick eines Kfz Gutachters, was grundsätzlich passiert sein kann.

Tipp: Kein voreiliges Schuldeingeständnis am Unfallort

Kurz nach dem Unfall übernimmt der Schock das Kommando. Sie sollten sich nicht von einer impulsiven Reaktion hinreißen lassen und die Schuld an der Unfallstelle sofort anerkennen. Eventuell haben Sie auch nicht sofort alle Umstände im Blick, die für die Klärung der Schuldfrage wichtig sind.

Bei einem Haftpflichtschaden kann ein Schuldeingeständnis zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.

Unabhängiger Kfz Gutachter für eine vollständige Schadensaufnahme

Wenn Sie sich an den erfahrenen Kfz Gutachter Raiolo in Hamburg wenden, finden mit Sicherheit alle in Frage kommenden Schadenspositionen Berücksichtigung. Zu nennen sind die folgenden:

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  • Nutzungsausfall: Für den im Gutachten bezifferten Zeitraum, in dem Sie das Auto nicht nutzen können, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Dazu muss in der Regel aber ein klarer Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit erkennbar sein.
  • Merkantile Wertminderung: Auch wenn das Auto wieder vollständig repariert wird, haftet ein Makel an dem Fahrzeug. Sie werden beim Verkauf für einen Unfallwagen einen geringeren Preis erzielen. Daher berechnet der Schadengutachter eine entsprechende Wertminderung, die Ihnen als Ausgleich zusteht.
  • Reparaturdauer: Wie lange dauert es, bis das Fahrzeug wieder einsatzbereit ist? Dieser Wert aus dem Schadengutachten ist maßgeblich für die Dauer der Mietwagennutzung oder die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.
  • Wiederbeschaffungswert: Dieser Wert kommt ins Spiel, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Sie bekommen dann die Summe, die zur Anschaffung eines identischen Fahrzeugs nötig ist.
  • Restwert: Der Schadengutachter berechnet, welchen Wert das Fahrzeug noch hat. Bei einem Totalschaden wird dieser Wert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Warum ein Kostenvoranschlag für den Geschädigten nicht die beste Wahl ist

Bei einem größeren Schadensbild ist ein unabhängiges Kfz Schadengutachten die optimale Regulierungsgrundlage, um Ihre finanziellen Interessen ganzheitlich zu wahren. Es liefert eine objektive und aussagekräftige Bezifferung des Schadens und schützt Sie vor möglicherweise teuren Fehlentscheidungen. Bei einem kleinen Schaden kann ein so genanntes Kurzgutachten noch eine Option mit einer guten Absicherung sein.

Ein Kostenvoranschlag hingegen bietet Ihnen nur eine geringe Sicherheit. Berücksichtigung finden nur die notwendigen Reparaturkosten. Alle anderen Werte, die gerade exemplarisch aufgezählt wurden, bleiben außen vor. Handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden, wird die gegnerischen Versicherung auf der Basis einer Reparaturkostenkalkulation mit Sicherheit keine Regulierung vornehmen. Wie sollte sie entscheiden, ob die Reparatur wirtschaftlich überhaupt noch sinnvoll ist?

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Schadengutachten als zentrales Dokument zur Beweissicherung

In vielen Fällen steht die Schuldfrage fest, sodass das Gutachten "nur" noch Schäden und relevante Werte benennen muss. Falls es sich anders verhält, können Sie mit einem aussagekräftigen Gutachten Ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen. Kommt es zu einem Zivilprozess, werden Gerichte dieses zentrale Dokument aufgrund seiner Objektivität und Aussagekraft besonders würdigen.

In jedem Fall wird Sie Ihr Schadengutachter in Hamburg persönlich über diese wichtige Funktion informieren.

Handelt es sich um einen Totalschaden? Der Schadengutachter berechnet die Antwort!

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist die Rede, wenn die im Gutachten bezifferten Reparaturkosten über dem errechneten Wiederbeschaffungswert liegen. In manchen Fällen können diese um bis zu 30% darüber liegen (Stichwort 130%-Regel). Es macht in diesem Szenario wirtschaftlich gesehen keinen Sinn, das Auto reparieren zu lassen.

Nun greift das erstellte Schadengutachten: Sie bekommen den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ausgezahlt, wobei die bereits angesprochene Wertminderung explizit Berücksichtigung findet. Ohne ein unabhängiges Gutachten nach einem Unfall können Sie gar nicht mit Sicherheit wissen, ob eine Reparatur überhaupt noch möglich ist.

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Vorsicht bei einem vermeintlichen Bagatellschaden!

Unter einem Bagatellschaden sind kleinere Blechschäden zu verstehen, die in der Regel nicht höher als 750 Euro ausfallen. In einem solchen Fall ist es nicht notwendig, ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Die Versicherung würde dann auch bei eigener Unschuld die Kosten nicht übernehmen.

Bei einem Bagatellschaden reicht für die Regulierung ein einfacher Kostenvoranschlag.

Im eigenen finanziellen Interesse besser auf Nummer sicher gehen!

Allerdings stellt sich der Laie schnell die Frage: Ist das noch ein Bagatellschaden? Wer diese Frage auf die leichte Schulter nimmt, riskiert mitunter hohe finanzielle Einbußen. Denn selbst bei einem vermeintlich leichten Schaden kann es unter der Oberfläche ganz anders aussehen.

Im Zweifelsfall ist es definitiv eine gute Idee, einen erfahrenen Kfz-Experten auf den Schaden schauen zu lassen. So kann die Frage, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, schnell aussagekräftig beantwortet werden.

Schadengutachter in Ihrer Nähe! Unser Service für Sie:

Nutzen Sie die Möglichkeit, nach einem Unfall in Hamburg unsere Notfall-Hotline (auch am Wochenende) anzurufen und noch am Ort des Geschehens die Basis für eine reibungslose Schadensabwicklung zu legen.

Auf folgende Leistungen können Sie sich mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo verlassen:

  1. Schnelle Begutachtung des Schadens vor Ort
  2. Leistungsstarkes Netzwerk: individuelle Beratung durch Partneranwälte
  3. Schnelle Fertigstellung des Schadengutachtens
  4. Schadensaufnahme und persönliche Beratung durch erfahrenen Kfz-Techniker-Meister

Fragen zum Schadengutachten

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Wer zahlt für das Schadengutachten?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung, falls Sie als Unfallopfer keine Schuld am Unfall tragen.

Warum ist ein Schadengutachten unverzichtbar?

Weil es die zahlenbasierte Basis für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung darstellt. Ohne ein unabhängiges Gutachten werden Versicherungen einen Schaden nicht regulieren. In vielen Fällen nimmt auch die Beweissicherung durch ein Schadengutachten eine wichtige Funktion ein.

Ist ein Kostenvoranschlag eine Alternative zu einem Schadengutachten?

Nein, nur bei einem Bagatellschaden von bis zu 750 Euro reicht ein Kostenvoranschlag für die Regulierung. Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag würdigt ein Schadengutachten Ihre finanziellen Interessen ganzheitlich, da z.B. auch der merkantile Minderwert berechnet wird.