bagatellschaden - Bagatellschaden: Kleiner Schaden, großer Ärger

Bagatellschaden: Kleiner Schaden, großer Ärger

Von: Gabriel Raiolo - September 25, 2023

Sie kennen das: Ein kleiner Blechschaden am Auto ist schnell passiert. Zu den Klassikern gehören der Parkrempler oder das leichte Touchieren an der Ampel. Beim Blick auf die „Unfallstelle“ am Auto ist nicht wirklich etwas zu sehen. Jetzt denken Sie vielleicht: „Alles halb so wild, ist nur ein Bagatellschaden“.Aber was heißt das genau? Welche Rechte haben Sie bei der Schadensregulierung? Wie sollten Sie vorgehen? Ist Ihr Fahrzeug nach einem Bagatellschaden immer noch unfallfrei?

Ein wichtiger erster Schritt als Geschädigter nach einem solchen Vorfall ist die Erstellung eines detaillierten Unfallberichts. In diesem Bericht sollten Sie alle relevanten Informationen festhalten, wie Ort und Zeit des Geschehens, Fahrzeughalter, Kontaktdaten der beteiligten Parteien und eventuelle Zeugen. Ein sorgfältig verfasster Unfallbericht kann Ihnen später bei der Klärung der Schuldfrage und der Schadensregulierung von großem Nutzen sein.

All das können Sie in diesem übersichtlichen Ratgeber nachlesen!

 „Wenn etwas kleiner ist als das Größte, so ist es darum noch lange nicht unbedeutend“.
(Seneca, römischer Philosoph)

Übersicht der Inhalte:

  1. Definition und wichtige Merkmale
  2. Beurteilung eines Bagatellschadens
  3. Kurz & knapp
  4. Häufig gestellte Fragen
  5. Bagatellschaden oder nicht?
  6. Vorsicht vor verdeckten Schäden
  7. Bagatellschaden und Gutachterkosten
  8. Bagatellschaden und Fahrerflucht
  9. Die Idee mit dem Zettel
  10. Unfallflucht
  11. Bagatellschäden ein Fall für die Polizei?
  12. Bagatellschaden ohne Versicherung regeln
  13. Fahrerflucht in der Probezeit
  14. Bagatellschaden „unfallfrei“?
  15. Bagatellschaden = Wertminderung?
  16. Bagatellschaden am Leasingfahrzeug
  17. Fazit

Bagatellschaden: Definition und wichtige Merkmale

Unter einem Bagatellschaden sind geringfügige Schäden zu verstehen, die in erster Linie nur die Oberfläche der Karosserie betreffen (Lackkratzer oder Schrammen als Beispiel). Das Gesetz sieht keinen festen Wert bzw. Schadenhöhe für einen Bagatellschaden vor. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird in seinen Urteilen in puncto Bagatellschadensgrenze konkreter.

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Maßstäbe zur Beurteilung eines Bagatellschadens

In einem Urteil aus dem Jahr 2004 (Aktenzeichen VI ZR 365/03) ist von 700 Euro als Grenze für Bagatellschäden die Rede. Andere Urteile definieren einen Rahmen von 750 bis 1.000 Euro. Sie sehen also, dass die Werte nicht in Stein gemeißelt sind, sich der Schaden in aller Regel aber nicht über 1.000 Euro bewegen darf. In einem anderen Urteil nennt der BGH mit oberflächlichen Kratzern ein wesentliches Merkmal für Bagatellschäden. Der Stoßfänger sowie Bauteile darunter werden bei einem solchen geringfügigen Schaden in der großen Mehrheit der Fälle nicht beschädigt.

Bagatellschaden: Das Wichtigste in Kürze

  1. Auch wenn die Rechtsprechung nicht einheitlich ist: Als maximale Obergrenze lassen sich 1.000 Euro für Bagatellschäden anführen.
  2. Normalerweise schließt ein Bagatellschaden die Kostenübernahme für ein Kfz-Gutachten aus: In Einzelfällen kann das aber doch möglich sein! Es ist ratsam, einen Anwalt hinzuziehen der Sie ggf. auch vor Gericht vertritt.
  3. Ein Bagatellschaden kann zur Wertminderung führen. Trotzdem kann der Wagen als unfallfrei gelten.
  4. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist auch bei Bagatellschäden verboten. Wer absichtlich die Unfallstelle verlässt, begeht mit Fahrerflucht eine Straftat, die geahndet wird.

Häufig gestellte Fragen

Bagatellschaden oder besser doch einen Gutachter bestellen?

Für Laien ist es schwer, einen Bagatellschaden mit Sicherheit zu bestimmen. Bei modernen Fahrzeugen liegen Schäden konstruktionsbedingt oft unter der Oberfläche des Stoßfängers. Eine Beratung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ist daher sinnvoll, um finanzielle Risiken durch einen Unfallschaden auszuschließen.

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein geringfügiger, oberflächlicher Schaden am Lack, der die Grenze von max. 1.000 Euro nicht übersteigt. Dieser Wert gilt als Bagatellschadensgrenze.

Wer zahlt den Gutachter beim Bagatellschaden?

Prinzipiell werden bei einem Bagatellschaden keine Kosten für ein Gutachten übernommen. In der Regel reicht ein Kostenvoranschlag für den Geschädigten aus. In Einzelfällen kann aber auch ein Bagatellschaden dazu berechtigen, der gegnerischen Versicherung die Kosten aufzuerlegen (bei eigener Unschuld). Zu dieser komplexen Rechtsmaterie fragen Sie am besten einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Was soll ich tun bei einem leichten Blechschaden?

Die Beurteilung eines Bagatellschadens ist für Laien schwierig. Falls keine Einigkeit mit dem Unfallgegner besteht, ist seine Haftpflichtversicherung für die Reparatur des Blechschadens zuständig. Sie können die Polizei zur Dokumentation des Vorfalls rufen. Eine zeitnahe Schadensmeldung hat durch den Verursacher zu erfolgen. Sie können sich für einen Kostenvoranschlag und eine fundierte Expertise an Kfz-Gutachter Raiolo wenden. Sie erfahren dann, ob die Bagatellgrenze doch überschritten ist.

Kfz Gutachter Hamburg Raiolo Desktop - Bagatellschaden: Kleiner Schaden, großer Ärger

Ist das nun ein Bagatellschaden oder nicht?

Mit der obigen Definition wurde die so genannte Bagatellschadengrenze zahlenmäßig konkretisiert. Doch als Laie nützt Ihnen dieser Kostenrahmen wenig, denn Sie wissen nicht, was eine Reparatur des vermeintlichen Bagatellschadens kosten würde. Mehr noch: Sie können nicht ausschließen, ob unter der Karosserie ein Schaden entstanden ist, der die Reparaturkosten tatsächlich weit über 1.000 Euro anheben würde. In diesem Szenario könnten Sie sich bei eigener Unschuld zwecks Erstellung eines Schadensgutachtens an einen Kfz-Sachverständigen wenden.

Tipp vom Kfz-Experten: Vorsicht vor verdeckten Schäden!

In der täglichen Arbeit im Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo zeigt sich, dass Laien die Schadenshöhe oder Reparaturaufwand oft zu gering einschätzen. Sie können es auch gar nicht besser wissen, da der Schaden aufgrund der modernen Bauweise von Fahrzeugen oft unter der Verkleidung liegt. Sichtbare Beschädigungen (z. B. Schrammen) lassen das nur erahnen. Dieser Umstand liegt z. B. an Kunststoff, der mittlerweile sehr häufig verbaut wird. Dieser gibt den Druck an die darunter liegenden Bauteile weiter, dort entsteht der Schaden. Am flexiblen und recht unempfindlichen Kunststoff muss außer ein paar kleinen Kratzern nicht viel zu sehen sein. Bagatellschäden zeigen sich oft erst bei genauer Begutachtung!

Bagatellschaden und Gutachterkosten gemäß BGH: Das können Sie für Ihre Sicherheit tun

Nutzen Sie den Service einer kostenfreien Erstberatung bei einem vermeintlichen Bagatellschaden. Ob für einen Bagatellschaden Gutachterkosten übernommen werden können, hängt sehr vom Einzelfall ab. Falls aus der Situation heraus und aufgrund der Art des Schadens ein Gutachten oder ggf. ein Kurzgutachten sinnvoll erscheint, spricht dies nicht per se gegen die Rechtsprechung des BGH.

Entscheidend ist, was der Geschädigte annehmen kann und wie sich der Bagatellschaden für ihn präsentiert. Sie können sich bei Ihrer Werkstatt auch für den Bagatellschaden einen Kostenvoranschlag einholen. Dieser zeigt als gute Orientierung, in welchem Bereich sich der Schaden tatsächlich bewegt.

Bagatellschaden und Fahrerflucht: Alles andere als eine kleine „Bagatelle“!

Grundsätzlich sollten alle Verkehrsteilnehmer wissen, dass auch bei Bagatellschäden das Entfernen vom Unfallort untersagt ist. Es gilt, sich mit dem Unfallbeteiligten auszutauschen oder auf diesen für eine gewisse Zeit zu warten. Wenden Sie sich an die Polizei, um das Geschehene offiziell zu dokumentieren, falls niemand am geparkten Auto erscheint.

Die Idee mit dem Zettel als Nachricht vom Unfallverursacher ist keine gute!

Auch wenn Schuldfrage/Unfallhergang feststehen, ist ein Zettel mit Kontaktdaten an der Wundschutzscheibe nicht ausreichend – auch bei einem angenommenen Bagatellschaden nicht. Er könnte verloren gehen, was sich faktisch als Unfallflucht darstellen würde. Begehen Sie diesen häufigen Fehler nicht.

Unfallflucht: Was ist ein bedeutender Sachschaden und was ein Bagatellschaden?

Für die Bewertung des Tatbestandes „Unfallflucht“ spielt die obige Fragestellung keine Rolle. Für die Frage, ob ein Schadensgutachten zu erstellen ist, hingegen sehr wohl! Falls ein Personenschaden und nicht nur ein Sachschaden vorliegt, müssen Sie ohnehin die Polizei und Rettungskräfte rufen sowie Erste Hilfe nach dem Unfall leisten. Alleine durch diese Begleitumstände hat sich das Szenario eines Bagatellschadens bereits erledigt.

Ein Fall für die Polizei?

Prinzipiell ist bei Bagatellschäden die Polizei nicht unbedingt zu rufen. Das setzt aber voraus, dass die die Beteiligten einig über den Unfallhergang sind und sich kooperativ verhalten bzw. ihre Daten austauschen. Ein Unfallbericht sollte erstellt werden. Sofern keine Abwicklung in Eigenregie erwünscht/möglich ist, muss der Verursacher den Bagatellschaden der Versicherung melden.

Bagatellschaden ohne Versicherung regeln: Nicht ohne Einigungsprotokoll

Wenn Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse beurteilen können, dass die Schadenshöhe nur sehr gering ist, besteht diese Option. Sie sollten dann aber ein Einigungsprotokoll aufsetzen, das für Planungs- und Rechtssicherheit sorgt. Für den Verursacher kann die Regulierung aus eigener Tasche günstiger sein als die Hochstufung. Ansonsten besteht leider die Gefahr, auch bei einem Bagatellschaden auf einen Anwalt angewiesen zu sein.

Abgesehen davon bieten die meisten Versicherungen nach Abschluss der Abwicklung die Chance, den Schaden zurückzukaufen. In diesem Fall ist nicht mit einer Hochstufung zu rechnen. Prüfen Sie alle Optionen für die Regulierung eines Bagatellschadens!

Fahrerflucht: Eine Strafe ist möglich!

Gemäß § 142 Strafgesetzbuch ist es eine Straftat, den Unfallort fluchtartig zu verlassen. Sie können sich vorstellen, dass das Strafmaß bei Personenschäden schnell in Richtung Freiheitsstrafe geht. Aber auch das Verlassen des Unfallortes bei Bagatellschäden kann mitunter zu empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die bloße Annahme eines Bagatellschadens erlaubt es nicht, den Vorfall auf die leichte Schulter zu nehmen.

Probezeit

Klar ist, dass Fahranfänger unter besonders strenger Beobachtung stehen. Abgesehen von einem Bußgeld und 3 Punkten in Flensburg ist auch ein temporäres Fahrverbot (Entzug der Fahrerlaubnis) als Strafe möglich.

Bagatellschaden und Fahrerflucht: nicht gemerkt, was tun?

In der Hektik des Alltags kann es beim Ausparken passieren, dass z. B. ein Parkrempler völlig unbemerkt abläuft. Trotzdem stellt sich das Verhalten von außen betrachtet als Fahrerflucht dar. Wurde der Unfall nicht bemerkt, handelt es sich um Fahrerflucht ohne Vorsatz. Diese Variante zieht in aller Regel keine Strafanzeige nach sich. Schwierig wird es, wenn Zeugen der Aussage widersprechen. Dann kann auch die an sich strafmildernde Wirkung einer Selbstanzeige verpuffen. Wer achtsam ist und den Unfallort nicht verlässt, verhält sich auf jeden Fall richtig.

Gilt mein Auto trotz Bagatellschaden als unfallfrei?

Kann ein Auto als „unfallfrei“ verkauft werden, wenn es Bagatellschäden gab? Es liegt auf der Hand, dass auch kleine Bagatellschäden finanzielle Folgen aufwerfen. Niemand möchte, dass Kratzer langfristig einen negativen Einfluss auf den Wert haben. Daher sollte immer eine fachmännische Reparatur eines Bagatellschadens erfolgen. Es sei denn, es handelt sich schon um ein sehr altes Fahrzeug mit zahlreichen Vorschäden. Die Bagatellgrenze ist dann in einer anderen Relation zu sehen. Prinzipiell führen leichte Lackschäden nicht dazu, dass ein Auto als Unfallwagen betrachtet wird. Der Status eines Bagatellschadens spricht klar dafür, dass das Auto weiterhin als unfallfrei zu behandeln ist.

Professioneller Rat ist gefragt: Es kommt auf die Details im Einzelfall an

Ob ein Auto als unfallfrei gelten kann, lässt sich nur im Einzelfall aussagekräftig abschätzen. Es ist definitiv ratsam, einen Kfz-Gutachter hinzuzuziehen. Die Höhe der Reparaturkosten erweist sich laut Gerichtsurteilen als mitentscheidend.

In einem Urteil aus dem Jahr 2008 (Aktenzeichen VIII ZR 253/05) kommt der BGH zum Schluss, dass die Reparaturkosten von Höhe von 1.020 Euro bei einem 3 Jahre alten Fahrzeug keinen Bagatellschaden darstellen. Insofern ist fraglich, ob Schäden genau an der Grenze dazu führen, ob ein Auto noch als unfallfrei gelten oder nicht.

ACHTUNG! Das Prädikat „unfallfrei“ hat Konsequenzen bei einem Kaufvertrag

Wer wissentlich ein Fahrzeug als unfallfrei bezeichnet, obwohl dies nicht zulässig ist, riskiert, dass der Vertragspartner umfangreiche Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen oder sogar ganz vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Setzen Sie auf die Expertise von Kfz-Experten, um den Begriff „unfallfrei“ rechtssicher verwenden zu können. Die Rechtsprechung sieht darin eine Beschaffenheitsvereinbarung, die unbedingt einzuhalten ist.

Führt ein Bagatellschaden zur Wertminderung?

Ja, das kann in Einzelfällen durchaus so sein. Es kommt konkret darauf an, inwiefern sich die Reparatur auf den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs auswirkt. Diese Frage kann Ihnen Kfz-Gutachter Raiolo und ein Fachanwalt aus dem Netzwerk fundiert erläutern. Die hier angesprochene Verhältnismäßigkeit geht auf ein Urteil des Landgerichtes Saarbrücken aus dem Jahr 2011 zurück (Az. 13 S 158/10). Interessanterweise lehnt das Gericht in diesem Urteil auch eine pauschale Bagatellgrenze ab, da sie unzweckmäßig sei.

Bagatellschaden am Leasingfahrzeug? Das müssen Sie als Unfallbeteiligter beachten!

Prinzipiell unterscheidet sich die reine Schadensabwicklung bei einem Leasingfahrzeug nicht vom Vorgehen bei einem Auto in Eigenbesitz. Allerdings ist das Gefüge etwas komplizierter, da mit Unfallverursacher, Fahrer und dem Eigentümer des Fahrzeugs (= Leasinggeber) 3 Parteien im Spiel sind. Sie machen als Leasingnehmer alles richtig, wenn Sie sofort Ihren Leasinganbieter für den vermeintlichen Bagatellschaden in Kenntnis setzen. Er wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen, was Sie als Leasingnehmer in eine rechtssichere Position bringt.

Fazit: Das sollten Sie bei einem Bagatellschaden beachten

  1. Es gibt nur einen Rahmen von etwa 700 bis 1.000 Euro als Bagatellgrenze: Im Einzelfall sind immer besondere Umstände zu würdigen.
  2. Aufgrund der Konstruktionsweise moderner Fahrzeuge (u.a. Plastik als Werkstoff) sind viele Schäden unter der Oberfläche nicht mehr zu sehen. In vielen Fällen kann von einem Bagatellschaden keine Rede mehr, selbst wenn ein geparktes Fahrzeug nur touchiert wurde! Unterschätzen Sie nicht den Reparaturaufwand bei einem kleinem Schadensbild!
  3. Nutzen Sie eine Erstberatung bei einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen, um das wahre Ausmaß des Schadens aussagekräftig bestimmten zu lassen.
  4. Bei einem Bagatellschaden übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung nur in gut begründeten Fällen die Kosten für ein Gutachten. In der Regel reicht ein Kostenvoranschlag.
  5. Ein Kurzgutachten von einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen kann eine Alternative sein.
  6. Auch wenn es vermeintlich „nur“ um einen kleinen Schaden handelt, so ist das Entfernen vom Unfallort keinesfalls eine Bagatelle, sondern eine Straftat.
  7. Unfallfrei oder nicht? Hier differenziert das deutsche Recht zwischen Unfallschäden und Bagatellschäden. Wenn ein Fahrzeug keinen erheblichen Schaden bei einem Verkehrsunfall erlitten hat, kann es als unfallfrei gelten.

Sie suchen nach einem Unfall Rat und wollen den Schaden genau bestimmen lassen?

Dann wenden Sie sich bei einem vermeintlichen Bagatellschaden mit kleinem Schadensbild an das Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo. Das geschulte Auge erkennt sehr schnell, ob der Schaden wirklich nur eine Bagatelle ist, oder tatsächlich schwerer wiegt! Überlassen Sie die Begutachtung einen neutralen Gutachter und beauftragen Sie diesen zeitnah.

Eine Erstberatung bzw. ein Blick auf das beschädigte Fahrzeug nach einem Unfall zeigen in aller Regel sehr schnell, welche Option bei eigener Unschuld für das weitere Vorgehen die beste ist!

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Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
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