Die Rolle des Gegengutachtens: 2. Instanz der Schadensregulierung?
Wenn bei der Schadensregulierung plötzlich von Gegengutachten oder Nachbesichtigung die Rede ist, geht es unmittelbar um die finanziellen Ansprüche des Geschädigten. Ein Gegengutachten ist der Versuch der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Autounfall zu kürzen. Daher sollten Sie sich hier in kompakter Form auf dieses Szenario vorbereiten, für das Sie mit der Leistungsstärke eines Kfz-Sachverständigenbüros optimal aufgestellt sind.
Bei einem Kaskoschaden können Sie selbst mit einem Gegengutachten im Sinne einer Nachbesichtigung aktiv werden, falls Ihnen die vorgeschlagene Versicherungsleistung viel zu niedrig erscheint.
„Gegner glauben uns zu widerlegen, indem sie ihre Meinung wiederholen und auf die unsre nicht achten.“ Johann Wolfgang von Goethe
Definition: Was ist ein Gegengutachten genau?
Es handelt sich um ein Gutachten der unfallgegnerischen Versicherungsgesellschaft mit dem Ziel, den Schadenersatzanspruch methodenkritisch nach unten zu korrigieren. Die Versicherung folgt dem eingereichten Sachverständigengutachten nicht. Mit einem Gegengutachten soll die Forderung zahlenmäßig neu definiert werden. Sie sind auch in der Auseinandersetzung mit der Kaskoversicherung möglich, etwa beim Sachverständigenverfahren.
Kompakt notiert: Das Wichtigste in 60 Sekunden zum Gegengutachten
- Gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) können sich Unfallgeschädigte auf ein Sachverständigengutachten bei der Schadensregulierung verlassen.
- Ein Gutachten ist nur anfechtbar, wenn es nachweisbar in puncto Methodik fehlerhaft ist. Pauschale Einwände gegen ein Fachgutachten sind vor Gericht nicht zulässig.
- Die Qualität des Gutachtens ist entscheidend, ob es zu einer Nachbesichtigung kommt!
- Die Versicherung des Schädigers kann eine Nachbesichtigung anfordern, die aber nur mit der Begleitung eines erfahrenen Schadengutachters erfolgen sollte.
- Lehnt der Geschädigte eine Nachbesichtigung ab, kann dies den Klageweg vor Gericht erforderlich machen: Viele Versicherer verweigern dann die Auszahlung!
Häufige Fragen zum Gegengutachten: Das antwortet Experte Gabriel Raiolo
Falls die Versicherung des Unfallgegners ein Gegengutachten anfordert, muss sie für dessen Kosten auch aufkommen. Beauftragen Sie es bei einem Kaskofall selbst, müssen Sie im Regelfall die Kosten übernehmen (was sich aber durchaus auszahlen kann.
Ja, ein Schadengutachten ist mit einer Nachbesichtigung anfechtbar, wenn es offensichtlich fachliche Fehler enthält. Die Versicherung muss konkret begründen, warum sie ein Gutachten anfechten will. Pauschale Hinweise auf die Falschheit reichen laut Rechtsprechung nicht.
Sie kann eine Nachbesichtigung einfordern, hat aber kein Recht auf die Durchsetzung. Geschädigte können hier nachlesen, wie sie sich in einer solchen Situation verhalten sollten. Ein Rechtsanwalt sollte beauftragt werden, die Wahrscheinlichkeit einer Klage ist hoch.
Grundlagen: Wann kommt es zu einem Gegengutachten?
Zu einem Gegengutachten kommt es bei einem Haftpflichtschaden immer wenn der eintrittspflichtige Kfz Versicherer weniger zahlen will als im eingereichten Gutachten vorgesehen. Ein Zweitgutachten ist somit rechtlich gesehen als Anfechtung bzw. direkter Angriff auf die Schadenersatzansprüche des Unfallopfers zu sehen.
In dieser Situation ist es am besten, wenn sich Geschädigte durch ein Kfz Gutachterbüro und einen Anwalt aus dem Sachverständigennetzwerk vertreten lassen.
Gutachter der Versicherung? Nein Danke …
Unfallgeschädigte sollten einen Kardinalsfehler vermeiden und sich NICHT auf den gegnerischen Versicherungsgutachter einlassen. Mit dem Versicherungsgutachter würde es wahrscheinlich zu keinem Zweitgutachten kommen. Aber die Zahlen eines solchen Gutachtens werden kaum im finanziellen Interesse des Geschädigten ausfallen. Wer das Schadensmanagement der Gegenseite Regie führen lässt, nimmt Kürzungen mehr oder weniger freiwillig in Kauf.
Interessantes Urteil zu Gutachten bei der Schadenabwicklung
Ein Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg mit dem Aktenzeichen 2 C 2943/16 besagt, dass ein Gutachten Unabhängigkeit des Sachverständigen voraussetzt. Überlässt der Geschädigte der unfallgegnerischen Versicherung die Regie, würde der Gutachter gewissen Weisungen unterliegen. Nur ein unabhängiges Schadensgutachten stellt sicher, dass Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall alle legitimen Ersatzansprüche in voller Höhe durchsetzen können.
Expertentipp: Es ist Ihr gutes Recht, das Versicherungsmanagement der Gegenseite abzulehnen und selbst ein unabhängiges Schadensgutachten auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers zu beauftragen. Nur für Schäden unterhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro ist ein Kostenvoranschlag ausreichend.
Auf den Zeitpunkt der Gutachtenerstellung kommt es an!
Sie sollten ein ‚eigenes‘ Gutachten schnellstmöglich nach dem Unfall erstellen lassen. Sie können noch am Unfallort Ihren Gutachter anrufen und zur Beweissicherung an die Unfallstelle bitten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche ganzheitlich gewahrt werden und die Schadensregulierung zügig Fahrt aufnehmen kann.
Je später Sie ein Privatgutachten erstellen lassen, desto ‚einfacher‘ machen Sie es der Gegenseite. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Plausibilität zu einem späteren Zeitpunkt abnimmt. Das macht es der Versicherung leichter, Angriffspunkte für ein Zweitgutachten bzw. eine Nachbesichtigung im Sinne der Validierung zu finden.
Kann man gegen ein Kfz Gutachten Widerspruch einlegen?
Ja, ein Kfz Gutachten ist anfechtbar, wenn aufgrund von Fehlern Zweifel an der Expertise des Kfz-Sachverständigen geweckt werden. Sie sollten daher nur einem erfahrenen Kfz Gutachter den Auftrag erteilen, das Schadensmanagement inklusive Gutachtenerstellung zu übernehmen. Durch eine gewissenhafte und unabhängige Arbeitsweise ist es unwahrscheinlich, dass es zu einem weiteren Fachgutachten oder eine Nachbesichtigung kommt.
Für Kürzungsversuche brauchen Versicherer keine Nachbesichtigung
Das Fehlen einer Nachbesichtigung bedeutet ausdrücklich nicht, dass die unfallgegnerische Seite keine Kürzungen versuchen wird. Gegen diese können Sie sich mit dem Service des Gutachternetzwerkes und insbesondere mit einem Fachanwalt aber sofort entschieden zur Wehr setzen, und das mit sehr guten Erfolgsaussichten. Sie können sich als Geschädigter auf das Fachgutachten verlassen.
Nachbesichtigung der Versicherung gefordert: Richtiges Verhalten?
Es kann sein, dass die Versicherung nach Einreichung des Erstgutachtens eine Nachbesichtigung einfordert und diese unter Umständen an die Auszahlung koppelt. Die Versicherung hat kein Recht, eine Nachbesichtigung durchzusetzen. Sie kann und wird aber dann die Schadensregulierung hinauszögern, der zeitraubende Klageweg wird wahrscheinlich.
Bei der Nachbesichtigung nichts dem Zufall überlassen!
Für dieses Szenario sind Sie beim Kfz Gutachterbüro Raiolo mit einem Fachanwalt in besten Händen. Lassen Sie sich individuell beraten und nutzen Sie die Möglichkeit, die Nachbesichtigung gutachterlich und insofern methodenkritisch begleiten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre legitimen Ansprüche auf Schadenersatz zu jeder Zeit gewahrt bleiben. Es sollte immer jemand anwesend sein, der die Sachlage fachlich einschätzen und in Ihrem Sinne intervenieren kann.
Gegengutachten nicht zustimmen: Was passiert?
Es kann passieren, dass die Versicherung die Kostenübernahme ohne Nachbesichtigung bzw. weiteres Fachgutachten ablehnt. Als Geschädigter bleibt Ihnen dann nur die Klage mit einem Rechtsanwalt, wobei das Verfahren langwierig sein kann. Sie sollten sich daher genau mit fundierter Fachberatung überlegen, wie Sie verfahren wollen …
Gutachter vs. Gutachter: Die 3 häufigsten Szenarien
Ein Gegengutachten ist gleichbedeutend mit der Tatsache, dass sich bei Sachverständigeneinschätzungen gegenüberstehen. Dabei kommt es in der Regulierungspraxis meistens zu folgenden Szenarien:
- Beide Gutachten (Erstgutachten und weiteres Fachgutachten) stimmen fast überein, sodass die Regulierung auf einem gemeinsamen Nenner schnell möglich ist. Diese Szenario ist aber eher selten!
- Beide Gutachter kommen zu recht unterschiedlichen Summen. Nun muss über eine Einigung gesprochen werden, die durchaus auch außergerichtlich erzielt werden kann. Die Methodik kann in den Fokus rücken.
- Eine gemeinsame Grundlage bezüglich der Schuldfrage fehlt, der Unfallhergang wird bereits unterschiedlich bewertet.
Während in den Fällen 1 und 2 eine schnelle Lösung greifbar macht, rückt bei Fall 3 schnell das Sachverständigenverfahren als Ausweg in den Fokus.
Wegen / mit Gegengutachten ins Sachverständigenverfahren?
Liegen die Forderungen gemäß Erstgutachten und Zweitgutachten auseinander, kann gemäß Versicherungsrecht ein Sachverständigenverfahren eingeleitet werden. Dieses kann mit einem Obergutachten enden.
Erstgutachten, Zweit- und Obergutachten
Beide Parteien benennen einen Sachverständigen für die Interessensvertretung. Ein dritter unabhängiger Sachverständiger wird als Obmann Entscheidungen in strittigen Punkten mit einer klaren Stellungnahme herbeiführen. Ein Obergutachten kann abschließend die Schadenregulierung ermöglichen. Wer die Kosten für dieses Sachverständigenverfahren zu tragen hat, wird im Versicherungsvertrag geregelt.
Gegengutachten bei Leasingfahrzeugen als Absicherung
Bei der Leasingrückgabe (insbesondere beim so genannten Restwertleasing) gibt es immer wieder Ärger für den Leasingnehmer: Viele sehen sich mit Forderungen für Schadenausgleich konfrontiert: Ein Minderwertausgleich sei erforderlich, da das Leasingfahrzeug nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweise. Ein Privatgutachten bzw. Fachgutachten ist angesichts dessen eine sinnvolle Prävention.
In diesem Kontext ist zu beachten, das laut Rechtsprechung bereits viele solcher Minderwertklauseln unwirksam sind. Gebrauchsspuren begründen in der Regel nicht automatisch eine Wertminderung!
Mit einem Wert- bzw. Privatgutachten können sich Leasingnehmer schützen! Auch wenn hierfür Kosten entstehen, wären die geforderten Nachzahlungen in den meisten Fällen um ein Vielfaches höher.
Gegengutachten bei Kaskoschaden kann sich auszahlen!
Lohnt sich ein Gegengutachten bzw. eine Nachbesichtigung auf eigene Kosten? Handelt es sich nicht um einen Haftpflichtfall, ist ein Gegengutachten meistens mit Kosten für den Auftraggeber verbunden. Die Kosten des Gutachtens hängen von der Schadenshöhe und dem Umfang der Begutachtung ab.
Nachbesichtigung im Kaskofall kann sich auszahlen
Sind Sie mit der Auszahlungssumme Ihrer Teilkasko oder Vollkasko überhaupt nicht einverstanden, sollten Sie über ein Zweitgutachten respektive eine Nachbesichtigung nachdenken. Sie können damit den Schaden nicht nur genau dokumentieren, sondern bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung Ihre Chancen deutlich erhöhen (Stichwort Gerichtsgutachten). Auch durch den Richter kann nach § 412 ZPO ein neues Unfallgutachten im Sinne einer Nachbesichtigung beauftragt werden.
Ist die Schadenshöhe als Beispiel um 1.000 Euro zu niedrig bemessen wurden, so machen sich Gutachtenkosten in Höhe von 400 Euro immer noch mehr als bezahlt.
Fazit: Bei einem Gegengutachten ist fachlicher Rat sehr wichtig!
Sie haben hier nachvollziehen können, dass ein Gegengutachten / eine Nachbesichtigung bei einem Haftpflichtschaden als direkter Angriff auf Ihre Schadenersatzforderungen zu verstehen sind. Sie machen alles richtig, wenn Sie sich direkt nach einem unverschuldeten Autounfall an ein unabhängiges Kfz Gutachterbüro wie jenes von Gabriel Raiolo in Hamburg wenden. Sie erhalten nicht nur die notwendige Kfz-Expertise, sondern auch Rechtsbeistand aus dem Gutachternetzwerk.
Sie legen die Gutachtenerstellung damit sofort in erfahrene und unparteiische Hände, was ein Gegengutachten unwahrscheinlicher macht. Und falls es doch zur Forderung einer Nachbesichtigung kommt, sind Sie als Partei mit einem Anwalt aus dem Sachverständigennetzwerk für alle denkbaren Szenarien bestens aufgestellt.
Sie sehen sich mit einer Nachbesichtigung im Schadensfall konfrontiert?
Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich beraten, auch mit Blick auf ein Gegen- bzw. Gerichtsgutachten für eine Auseinandersetzung mit der eigenen Kaskoversicherung.
Telefon: 040 – 60 59 08 56
E-Mail: info@gutachter-raiolo.de
Montags bis Sonntags
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