dashcam beweismittel - 10 Sekunden Videomaterial für die Wahrheit: Dashcam als Beweismittel?

10 Sekunden Videomaterial für die Wahrheit: Dashcam als Beweismittel?

Von: Gabriel Raiolo - März 30, 2022

Wenn eine Dashcam als Beweismittel zulässig ist, kann jeder Außenstehende den Unfallhergang nachvollziehen. In wenigen Sekunden zeigt das aufgezeichnete Video, wie es zum Crash gekommen ist und welcher Fahrer Schuld hat. Der Unfallgegner kann behaupten, was er will! Die Versicherung wird sehen, wie der Verkehrsunfall passiert ist. Im aufgezeichneten Unfallvideo ist alles zu sehen.

Das, was sich einfach anhört und in einigen Ländern schon Realität ist, gestaltet sich in Deutschland noch schwierig.

Hier können Sie nachlesen, inwiefern eine Dashcam als Beweismittel nach einem Autounfall in Frage kommt.

„Je weniger wir Trugbilder bewundern, desto mehr vermögen wir die Wahrheit aufzunehmen.“ (Erasmus von Rotterdam)

Kurz & knapp: Dashcam als Beweismittel im Auto installieren?

  1. Dashcams sind seit vielen Jahren erhältlich. In Deutschland gibt es für die Nutzung im Rahmen von Autounfällen aber noch keine einheitlichen Regelungen.
  2. Verboten sind diese Kameras auf dem Armaturenbrett im Fahrzeug nicht.
  3. In anderen Ländern wie Russland oder England sind Unfallvideos von Dashcams als Beweis bereits üblich.
  4. Autofahrer agieren mit Aufzeichnungen einer Dashcam in einer rechtlichen Grauzone. Durch den Datenschutz (BDSG) und einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte ist permanentes Filmen ohne Anlass kritisch zu sehen.
  5. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich 2018 mit einem Grundsatzurteil für die Verwertung von Dashcams als Videobeweis ausgesprochen, auch wenn der Datenschutz verletzt wird.
  6. Nach einem unverschuldeten Unfall sollte der Fokus nicht auf Dashcamvideos liegen: Unfallopfer können mit einem unabhängigen Gutachter viele Rechte durchsetzen.
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Aus Furcht vor Beweisnot: Nicht ohne eine Dashcam?

Bevor Sie sich eine Dashcam zur Verhinderung von Beweisnot kaufen, sollten Sie die Hinweise in diesem Ratgeber beachten. Aufzeichnungen von Verkehrsverstößen müssen gewissen Regeln folgen, um als Beweis in Frage zu kommen. Nach einem unverschuldeten Unfall setzen Sie mit unabhängiger Kfz-Sachverständigenexpertise auf belastbare Hilfestellungen und einen klaren Rechtsrahmen. Davon können Sie bei einem von einer Dashcam aufgezeichneten Unfallvideo nicht automatisch ausgehen.

Häufige Fragen zur Dashcam als Schuldbeweis: Das antworten Experten

Ist die Montage einer Dashcam grundsätzlich erlaubt?

In Deutschland gibt es Stand 2022 keine einheitliche Regelung für Dashcams, also auch kein Verbot. Bei der Installation darf das Sichtfeld des Fahrers nicht gestört sein. Ferner muss die Kamera fest sitzen, um bei einem Aufprall nicht zu einem Geschoss zu werden.

Ist der Einsatz einer Dashcam im öffentlichen Raum erlaubt?

Eine Dashcam als Beweis ist im öffentlichen Raum umstritten, wobei sie im Einzelfall vor Gericht zulässig sein kann. Die anlassbezogene Nutzung unter Wahrung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten erlaubt die Verwendung auch im öffentlichen Straßenverkehr. Videos dürfen nicht einfach veröffentlicht werden.

Ist eine dauerhafte Aufnahme im Straßenverkehr erlaubt?

Nein, eine dauerhafte Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens von Datenschutzrechtlern und Richtern wird kritisch gesehen, da das Einverständnis aller Verkehrsteilnehmer vorliegen müsste. Eine Zulassung als Beweis in einem Strafprozess ist fraglich. Kennzeichen dürfen nur anlassbezogen gefilmt werden, wenn dies der unmittelbaren Unfallaufklärung dient.

Wer regelt, wann eine Dashcam zulässig ist?

Bislang gibt es hierzulande keine eindeutige gesetzliche Regelung, verboten sind Dashcams allerdings nicht. Der Bundesgerichtshof hat 2018 mit einem Urteil einen Rahmen für diese Kameras gesetzt: Demnach sind Dashcamvideos für die Beweisführung vor Gericht grundsätzlich zulässig. Es gibt kein Beweisverwertungsverbot im Sinne des Unfallgegners, eine Güterabwägung ist immer notwendig.

Permanent vs. anlassbezogen: Was darf eine Dashcam aufnehmen?

Soll eine Dashcam als Beweis nach einem Unfall in Betracht kommen, sollte sie nur anlassbezogenen verwendet worden sein. Permanente bzw. anlasslose Videoaufzeichnungen der Umgebung verstoßen gegen den Datenschutz. Laut BGH Urteil von 2018 dürfen nur Vorgänge im Straßenverkehr aufgezeichnet werden, die für jedermann sichtbar sind.

Schutz der Persönlichkeit in der Zivilrechtspflege

Hintergrund ist, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben. Sie werden aber nicht gefragt, wenn die Dashcam permanent und somit anlasslos aufzeichnet. Daher ist es mit Blick auf die Zivilrechtspflege sinnvoller, die Videokamera auf dem Armaturenbrett nur bei potenziellen Gefahrensituationen wie Stau, Nebel oder widrigen Witterungsverhältnissen einzusetzen.

Tipp: Funktionen für die anlassbezogene Nutzung prüfen!

Wer solche Videokameras im Fahrzeug vor der Frontscheibe installieren möchte, sollte die Funktionen so einstellen, dass die Nutzung anlassbezogen erscheint. Überschreiben erscheint als plausible Lösung! Mit der Loop-Funktion etwa speichert die Dashcam nicht dauerhaft, was Einwände der Datenschutzbehörde entkräften kann. Filmsequenzen lassen sich immer wieder überschreiben, wodurch es als positiven Nebeneffekt keine Speicherprobleme gibt.

Es kann nicht nur überschrieben werden …

Auch der G-Sensor kann zur anlassbezogenen Nutzung einer Dashcam beitragen. Er erkennt Bewegungen bzw. Beschleunigungen und kann so bei potenziellen Gefahrensituationen zur Aktivierung führen, ohne dass ein Eingriff des Fahrers notwendig ist.

Darf ich meine Dashcamaufnahmen im Internet veröffentlichen?

Mittlerweile hat sich auf Plattformen wie YouTube ein regelrechter Hype um Dashcamvideos mit Unfällen entwickelt. Millionenfache Klicks zeigen aber, dass Datenschutz und Persönlichkeitsrechte in Gefahr sein können. Das gilt vor allem, wenn Personen und Kennzeichen nicht unkenntlich gemacht werden. Ohne explizite Zustimmung der Beteiligten ist es laut Datenschutzrecht nicht erlaubt, Dashcamaufnahmen einfach im Internet hochzuladen.

Nachgehakt: Sind Dashcams als Beweismittel zulässig?

Ob die Aufnahme abgesehen vom Datenschutzrecht einer installierten Dashcam zur Verwertung vor Gericht bzw. bei einem Zivilprozess zulässig ist, lässt sich nur im konkreten Einzelfall sagen. Jeder Entscheidung muss eine Güterabwägung vorausgehen, die alle wichtigen Interessen von Kläger und anderen Beteiligten berücksichtigt.

Dürfen Aufnahmen verwertet werden? Urteil eines Landgerichts

Hier wird erneut deutlich, dass es sich um eine Grauzone mit Blick auf die Beweisführung handelt. Das Landgericht Landshut ließ als beachteten Präzedenzfall 2015 Dashcamaufnahmen im Gerichtsverfahren nach Interessensabwägung zu (vergl. Urteil mit dem Az. 12 S 2603/15).

WICHTIG! Eine Dashcam ist kein Ersatz für einen unabhängigen Kfz Gutachter

In diesem Kontext sei auf darauf hingewiesen, dass Nutzung einer Dashcam für die Beweisführung vor Gericht nicht selten einen Fachanwalt erforderlich macht. Dieser steht Unfallopfern aus dem Gutachternetzwerk bei Bedarf schnell zur Verfügung. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze trägt die gegnerische Autoversicherung die Anwaltskosten. Insofern sind Aufzeichnungen solchen Videokameras hinter der Frontscheibe nicht automatisch die Garantie für eine reibungslose Schadensabwicklung.

Hingehört! Höchstrichterliches Urteil zu Dashcams als Beweismittel

Die Schuldfrage ist nach einem Autounfall oft strittig, wodurch ein legitimes Beweisinteresse vorliegt. Daher liegt es nahe, eine Dashcam als neutrales, tatsachenorientiertes Beweismittel ins Spiel zu bringen. Das sieht auch der BGH in einem Urteil von 2018 so (vergl. Az. VR ZR 223/17).

Interessenabwägung ist immer notwendig

Demnach kann eine Dashcam als Videobeweis in einem Unfallhaftpflichtprozess laut BGH zulässig sein. Das gilt grundsätzlich auch in Zivilprozessen für den Fall, dass ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vorliegt. Die Richter betonen, dass mit Blick auf die Verwertbarkeit in jedem Fall eine Güter- sowie Interessenabwägung zu erfolgen hat.

Wann drohen Bußgelder beim Einsatz einer Dashcam?

Regional können Bußgelder drohen, wenn mit der Carcam ständig Aufnahmen im öffentlichen Raum gemacht werden. So wurde 2014 ein Autofahrer in Ansbach abgemahnt. Er verlor zudem als Kläger einen Prozess.

Dashcam und Strafverfolgung: Achtung, Strafen drohen!

Bußgelder drohen auch, wenn jemand im Sinne der Polizei Aufnahmen von verkehrswidrigem Verhalten anderer Unfallbeteiligter macht. Videoaufnahmen im Rahmen der Beweissicherung stehen ausdrücklich nur der Polizei zu. Zuwiderhandlungen könnten geahndet werden.

Keine Lizenz für Aufnahmen schutzwürdiger Personen

Es ist also keine gute Idee, mit der Dashcam hinter der Windschutzscheibe einen ‚Actionfilm‘ drehen zu wollen. In diesem Sinne darf die Dashcam an Unfallstellen nicht auf Opfer gelenkt werden. Solche Gaffer-Videos können hohe Strafen nach sich ziehen.

Versicherungen sprechen sich für Dashcams als Beweismittel aus

Haftpflichtversicherungen müssen sich zur Klärung der Schuldfrage ein Bild vom Unfallgeschehen machen können, um Entscheidungen für die  anstehende Versicherungsregulierung zu treffen. Was liegt da näher als ein Dashcamvideo zur Rekonstruktion des Verkehrsunfalls? Für Autoversicherungen spielen Bedenken bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung für Videoaufzeichnungen nur eine untergeordnete Rolle.

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) sieht darin eine objektive und leicht auszuwertende Information. Die Arbeit von Gutachtern wird aber durch Dashcams keinesfalls überflüssig, denn nach wie vor müssen alle Schäden inkl. Schadenersatzansprüchen wie Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung exakt beziffert werden. Aufnahmen einer Kamera ersetzen kein Schadensgutachten.

Dashcam und Datenschutz: In Deutschland gelten strenge Regeln!

Angesichts der strengen Datenschutzgesetze (BDSG) in Deutschland sehen Datenschützer den Einsatz von Dashcams kritisch. Datenschutzbehörden schließen die Nutzung aber nicht kategorisch aus, sondern fordern vielmehr einen anlassbezogenen Einsatz. Kritisch zu sehen sind vor allem Aufnahmen von Kennzeichen und anderen Personen, die überhaupt nicht in das Unfallgeschehen involviert sind.

Die informationelle Selbstbestimmung schränkt die Verwertbarkeit im Gerichtsverfahren ein. Die so genannten Beweisinteressen von Unfallgeschädigten haben ihre Grenzen. Es kommt immer darauf an, was eine solche Kamera aufzeichnet.

Dashcams am Fahrrad: Abgefahren oder legal?

Auch an Fahrrädern werden Dashcams bzw. Videokameras immer beliebter. Abgesehen von der Beweissicherung bei Verkehrsverstößen spielen vor allem Landschaftaufnahmen eine zentrale Rolle. Im Grunde gelten bei einer Dashcam am Fahrradlenker dieselben Rahmenbedingungen wie im Cockpit eines Autos. Ständiges Filmen im öffentlichen Raum verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung bzw. das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Solche Aufnahmen dürfen nicht ohne weiteres im Internet veröffentlicht werden, wenn keine Zustimmung vorliegt.

Dashcams im Ausland: Andere digitale Sitten?

Viele Internetvideos von Dashcams stammen aus Russland, wo solche Kamera bereits als Standard gelten. Viele Neuwagen sind bereits mit einer Dashcam ausgestattet. In Russland profitieren Autofahrer von niedrigeren Versicherungspräminen. In England bezuschussen Autoversicherungen den Kauf einer Dashcam als Beweismittel. So weit ist Deutschland noch nicht!

Dashcam im Urlaub: erlaubt oder verboten?

Sie sollten sich vorab erkundigen, ob eine Dashcam im Urlaubsland erlaubt ist. Maßgeblich sind die jeweiligen Datenschutzbestimmungen. In Österreich sollten Sie eine Dashcam nur mit Genehmigung nutzen. In Belgien, Portugal, Luxemburg und der Schweiz ist von der Nutzung abzuraten.

Fazit: Dashcam als Beweismittel für das Auto kaufen?

Das Unfall- bzw. Betriebsrisiko fährt immer mit, das ist unbestritten. Insofern liegt es nahe, über eine Dashcam als Beweismittel nachzudenken. Sie haben aber in diesem Ratgeber nachvollziehen können, dass es sich in Deutschland bei Dashcams noch um eine Grauzone handelt. Sie können und sollten sich nicht darauf verlassen, dass eine Dashcam als Beweismittel bei strittiger Schuld tatsächlich zugelassen wird.

VORSICHT! Dashcams ersetzen keine Beweissicherung und Gutachterexpertise

Ihre Interessen wahren Sie als Unfallopfer mit hoher Planbarkeit, wenn Sie am Unfallort eine umfassende Beweissicherung mit Fotos und einem Unfallbericht vornehmen. Nutzen Sie die Chance, sich direkt am Unfallort an einen unabhängiges Kfz Gutachterbüro wie jenes von Gabriel Raiolo zu wenden. Das erstellte Schadensgutachten wird die Basis für Ihre Abrechnung mit der Versicherung des Schadenverursachers sein. Die Kosten hat der Versicherer des Schadenverursachers oberhalb der Bagatellschadensgrenze (ca. 750 Euro) zu zahlen.

Gutachternetzwerk als Garant für die Interessen von Unfallgeschädigten

Mit einem Anwalt aus dem Sachverständigennetzwerk können Sie prüfen, ob eine vorhandene Dashcamaufnahme verwertbar ist. Die gesammelten Beweise und das Gutachten können aber bereits so eindeutig sein, dass es in Ihrem Fall gar nicht mehr auf die Beweiskraft der Dashcam für den Unfallhergang ankommt.

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