unverschuldeter unfall - Unverschuldeter Unfall, was nun? Diese Schadens­ersatz­ansprüche stehen Ihnen zu!

Unverschuldeter Unfall, was nun? Diese Schadens­ersatz­ansprüche stehen Ihnen zu!

Von: Gabriel Raiolo - November 25, 2020

Zu hohe Geschwindigkeit des anderen Verkehrsteilnehmers, zu dicht aufgefahren oder kurzzeitig dem Smartphone hinterm Steuer die volle Aufmerksamkeit gewidmet: Das sind nur wenige Faktoren, die zu einem unverschuldeten Unfall führen können. Ist der Unfall unverschuldet passiert, sind Schock und Ärger verständlicherweise groß. Welche Rechte habe ich nach einem unverschuldeten Autounfall als Geschädigter?

„An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern“. Erich Kästner

Hier können Sie sich einen kompakten Überblick über Ihre Rechte und mögliche Schadensersatzpositionen verschaffen, wozu auch ein Haushaltsführungsschaden zählen kann. Ihnen steht als Unfallopfer weit mehr als nur die Übernahme der Reparaturkosten zu!

Übersicht der Inhalte:

  1. Eine Frage der Schuld…
  2. Kurz & knapp
  3. Häufig gestellte Fragen
  4. Ansprüche
  5. Optionen bei einem Totalschaden
  6. Versicherung zahlt nicht
  7. Übersicht von Schadenpositionen
  8. Anwalt oder selbst mit der Versicherung reden?
  9. Unfall mit Leasingfahrzeug oder finanziertem Auto
  10. Fazit

Unverschuldeter Unfall: Die Ausgangslage ist eine Frage der Schuld…

Es ist verständlich, dass die Emotionen nach einem Unfall hochkochen. Doch wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie sich genau wie in diesem Ratgeber schnell auf die Fakten (!) fokussieren. Die Beweissicherung am Unfallort und die Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens werden wesentliche Pfeiler für die anstehende Schadensregulierung mit dem gegnerischen Versicherer sein. Einzig bei Bagatellschäden (kleine Blechschäden oder Kratzer) kann ein Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt oder einen Gutachter für die Regulierung reichen.

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Gut zu wissen! Rechtliche Aspekte jenseits der Entschädigung

Beachten Sie, dass Sie laut Gesetz Unfallbeteiligter sind, auch wenn es ein unverschuldeter Unfall ist und Sie sich an alle Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) gehalten haben. Geschädigte haben zudem die Schadenminderungspflicht nach einem unverschuldeten Unfall zu beachten.

Bei einem unverschuldeten Unfall ist doch alles glasklar…?!

Das denken Sie jetzt mit Sicherheit als Geschädigter völlig zurecht. Leider zeigt die tägliche Arbeit im Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo, dass es nicht selten zu Problemen mit der gegnerischen Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall kommt. Wenn in versicherungstechnischer Hinsicht alles glasklar sein soll, muss die Schuld zweifelsfrei feststehen. Erst wenn das der Fall ist, wird die zuständige Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung abschließen.

Sie sollten nach einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Kfz-Gutachter hinzuziehen – es entstehen keine Kosten!

Sie sehen, wie wichtig die Beweissicherung noch am Unfallort ist. Und ein unabhängiges Sachverständigengutachten kann bei Zweifeln die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall aussagekräftig untermauern. Ein Kfz-Sachverständiger wird Sie beraten und Ihnen ALLE in Frage kommenden Schadensersatzpositionen näherbringen. Sie können davon ausgehen, dass das Schadensmanagement der gegnerischen Autoversicherung nicht nur Ihre Ansprüche im Hinterkopf hat…

Kurz & knapp: Darauf kommt es nach einem unverschuldeten Unfall an

  1. Art und Umfang der Schadenspositionen nach einem unverschuldeten Unfall gehen aus § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hervor.
  2. Demnach müssen Sie als Geschädigter so gestellt werden, als wäre der unverschuldete Unfall nicht passiert.
  3. Sie haben das Recht nach einem unverschuldeten Unfall, auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein unabhängiges Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben.
  4. Sie haben die Wahl zwischen der konkreten und fiktiven Schadensregulierung: Sie könnten sich den Schaden auch auszahlen lassen (wenn Sie der Eigentümer sind).
  5. Gehört das Fahrzeug nicht Ihnen (Leasingwagen oder finanziertes Auto), sollten Sie nach einem unverschuldeten Autounfall schnellstmöglich Kontakt mit dem rechtlichen Eigentümer (Bank oder Leasinggeber) aufnehmen.

Häufig gestellte Fragen zum unverschuldeten Unfall: Hier antwortet Kfz Sachverständiger Raiolo!

Was steht mir nach einem unverschuldeten Unfall zu?

Die Haftpflichtversicherung des Schädigers muss für die im Gutachten aufgestellten Reparaturkosten in voller Höhe nach dem Unfall aufkommen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet. Ansonsten stehen Ihnen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung prinzipiell zu.
Die Sachverständigenkosten und jene für den Rechtsanwalt hat die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls zu tragen. Haben Sie Verletzungen erlitten (Personenschaden), gilt es, Ansprüche auf Schmerzensgeld zu prüfen. Wie hoch der Schmerzensgeldanspruch ausfallen kann, hängt von Art und Schwere der Verletzungen durch den Unfall ab. Im Zusammenhang mit Schmerzensgeld sind auch Ansprüche auf Heilbehandlungskosten zu sehen.

Was soll ich tun, wenn sich die gegnerische Versicherung weigert?

Die übliche Dauer für die Schadensregulierung liegt meistens in einem Zeitrahmen von 4 bis 8 Wochen. Zahlt die Versicherung nach Ablauf einer Frist von 8 Wochen nach einem unverschuldeten Unfall nicht, sollten Sie mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht das weitere Vorgehen für Ihre offenen Schadenspositionen prüfen. Sie können berechtigte Schadenersatzansprüche vor einem Zivilgericht einklagen. Hierzu können Kosten für eine Heilbehandlung, der merkantile Minderwert und sogar ein Haushaltsführungsschaden zählen, wenn Sie als Opfer nach dem unverschuldeten Verkehrsunfall stark eingeschränkt sind.

Was tun am Unfallort?

Als Unfallbeteiligter sind Sie dazu verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern, Rettungskräfte/Polizei zu rufen und bei Bedarf Erste Hilfe zu leisten. Diese Pflicht obliegt nicht nur dem Unfallverursacher. Sie müssen Ihre Kontaktdaten austauschen, was aber mit Blick auf die anstehende Schadensabwicklung nur in Ihrem Interesse sein kann.
Das Verhalten am Unfallort richtet sich erst an letzter Stelle auf den eigentlichen Schaden, den Sie nicht zu verantworten haben. Damit das ggf. bewiesen werden kann, sollten Sie Fotos schießen, Zeugen befragen und zur Beweissicherung die Polizei rufen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich noch am Unfallort an einen unabhängigen Gutachter zu wenden.

Wer zahlt die Abschleppkosten nach einem unverschuldeten Unfall?

Hierbei handelt es sich um eine unfallbedingte Schadensersatzposition, für die die gegnerische Versicherung aufkommen muss. Allerdings gibt es hierbei in der Regulierungspraxis immer wieder Kürzungsversuche, wenn ein Unfallwagen z. B. über eine sehr weite Distanz abgeschleppt wird. Am besten nutzen Sie die Expertenhilfe eines Kfz Gutachters vor Ort!

Muss ich die Kosten vorstrecken bzw. in Vorleistung gehen bei einem unverschuldeten Unfall?

Nein! Wer in einen Unfall unverschuldet verwickelt worden ist, muss die angefallenen Kosten dafür nicht vorstrecken. Das hat das Amtsgericht Halle in einem Urteil (Aktenzeichen 93 C 3280/11) festgelegt. Das Gericht sieht hierin eine finanzielle Zumutung für den Geschädigten und für die gegnerische Versicherung einen Freifahrtschein, die Regulierung hinauszuzögern.
Zentral in diesem Kontext die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung. Mit einer solchen Übernahmebestätigung erklärt der Versicherer verbindlich, für Kosten in der bezifferten Höhe aufzukommen. Ohnehin wird der ganzheitliche Service Ihres beauftragten Sachverständigen nach einem unverschuldeten Unfall dafür sorgen, dass Sie mit der Bezahlung von Rechnungen nicht in Berührung kommen.

Muss ich einen unverschuldeten Unfall der eigenen Versicherung melden?

Hierzu besteht formal bzw. gesetzlich keine Pflicht für die Ansprüche des Geschädigten nach einem Unfall. Es ist aber durchaus empfehlenswert, der eigenen Haftpflichtversicherung den Schaden zu melden. Durch den Vorfall wird das versicherte Fahrzeug ja auch zum Unfallwagen und es kann sein, dass es dadurch zu vertraglichen Anpassungen kommt.

Muss der Geschädigte die gegnerische Versicherung anrufen?

Nein, aber er kann es optional tun, um sich abzusichern und seine Schadensersatzansprüche nach dem Unfall konsequent anzumelden. Falls der Unfallgegner den Schaden nicht binnen der Frist von maximal 7 Tagen meldet, können Sie auch bei der gegnerischen Versicherung eine Schadensmeldung erstellen. Mit einem Gutachter an Ihrer Seite brauchen Sie sich über die Themen keine Sorgen machen!

Unverschuldeter Unfall – Diese Ansprüche stehen Ihnen zu:

Je nach Szenario und Schadensbild wird Sie Ihr unabhängiger Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall mit Blick auf alle in Frage kommenden Schadensersatzpositionen beraten. Mit einem Rechtsanwalt aus seinem Netzwerk können Sie bei Bedarf Ihre Forderungen der gesamten Entschädigung mit Nachdruck durchsetzen:

  • Reparaturkosten laut erstelltem Schadensgutachten (die Reparaturdauer wird ebenfalls beziffert)
  • Wiederbeschaffungsaufwand
  • Schmerzensgeld (für diese Ansprüche ist sehr zeitnah ein ärztliches Attest zu erwirken)
  • etwaig notwendige Kosten für eine Heilbehandlung
  • Sachverständigenkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Kosten für Mietwagen (vergleichbare Fahrzeugklasse)
  • Nutzungsausfallentschädigung / Nutzungsausfall
  • Verdienstausfall (auch bei einem Gewerbebetrieb mit entsprechenden Nachweisen möglich)
  • merkantile Wertminderung (finanzieller Ausgleich für den Makel / Minderwert, der an einem Unfallwagen hängt)
  • Kosten, die nach dem unverschuldeten Unfall anfallen (z. B. Abschlepp- oder Verbringungskosten)
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Totalschaden beim unverschuldeten Unfall: Welche Optionen habe ich als Unfallopfer?

Im erstellten Schadensgutachten wird die Diagnose „wirtschaftlicher Totalschaden“ lauten, wenn die Reparaturkosten den ermittelten Wiederbeschaffungswert um mehr als 130% übersteigen. In diesem Szenario erfolgt die Abrechnung auf Totalschadenbasis. Geschädigte erhalten dann als Schadenersatz die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert. Bei einem gerade zugelassenen Neuwagen ist von einem unechten Totalschaden die Rede.

Reparatur kann trotz wirtschaftlichem Totalschaden möglich sein

Während bei einem technischen Totalschaden eine Reparatur durch eine Werkstatt ausgeschlossen ist, kann bei einem wirtschaftlichen die 130%-Regel geprüft werden. Haben Sie als Fahrzeughalter ein besonderes Integritätsinteresse, können Sie den Unfallwagen reparieren lassen. Dafür dürfen die Reparaturkosten maximal 130% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Fragen Sie Ihren Sachverständigen zu dieser Option!

Unverschuldeter Unfall: Versicherung zahlt nicht

Wie bis hierhin deutlich geworden sein dürfte, sind Ihre Schadensersatzansprüche nach einem unverschuldeten Unfall umfassend. Kosten müssen Sie nicht vorstrecken. Stellt sich die Versicherung quer, sind Sie bei einem erfahrenen Kfz Gutachter Hamburg und seinem Netzwerk in handlungsorientierten Händen.

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Was tun wenn die Versicherung nicht zahlt?

Sie können und sollten Ihr Recht nutzen, um auf Kosten der Versicherung des Schädigers einen Anwalt hinzuzuziehen. Er wird alle notwendige Maßnahmen bis hin zur Klage in die Wege leiten, damit die Versicherung zeitnah zur Erfüllung rechtmäßiger Schadenersatzansprüche bewegt werden kann.

Übersicht von Schadenpositionen, bei denen nach einem Unfall häufig gekürzt wird

Hier finden Sie eine Liste mit Schadensersatzpositionen, bei denen Versicherungen gerne den Rotstift anlegen. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen jedoch, dass pauschale und unbegründete Kürzungen nicht zulässig sind. Vor allem dann nicht, wenn z. B. Preisaufschläge für Ersatzteile als ortsüblich anzusehen sind.

Unverschuldeter Unfall: Anwalt nehmen oder selbst mit der Versicherung reden?

Sie sollten ganz klar von Ihrem guten Recht Gebrauch machen und einen Anwalt beauftragen. Bedenken Sie, dass die Rechtsmaterie sehr komplex ist und dass sich für Laien Zusammenhänge oft nicht erschließen. Zudem kann nur ein erfahrener Anwalt mit Blick auf Ihren Fall wirklich alle möglichen Schadensersatzansprüche benennen UND formal korrekt einfordern. Unterschätzen Sie Kfz-Versicherungen nicht: Sie haben es mit einem mächtigen Gegner zu tun!

Unverschuldeter Unfall mit Leasingfahrzeit oder finanziertem Auto?

Bei beiden Szenarien ist Vorsicht geboten, denn rein rechtlich gehört den Fahrern das Fahrzeug nicht. Es ist Vorsicht angesagt, wenn der Unfallverursacher den Schaden ohne Versicherung beheben will.

Unverschuldeter Unfall mit Leasingfahrzeug: Was tun?

Zu beachten ist, dass die Leasinggesellschaft in rechtlicher Hinsicht der Eigentümer des Unfallfahrzeugs ist. Nach einem unverschuldeten Unfall ist der Leasinggeber sofort zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Details zur Schadensabwicklung finden sich auch im zu Grunde liegenden Vertrag. In den AGB ist in der Regel für diesen Fall festgeschrieben, dass der Schaden vollständig fachmännisch zu beheben ist. Um den Schaden gegenüber der Versicherung des Unfallgegners geltend machen zu können, brauchen Sie ggf. eine Ermächtigung durch die Leasinggesellschaft.

Unverschuldeter Unfall mit finanziertem Fahrzeug: Das ist zu beachten!

Nach deutschem Recht enthält derjenige Schadensersatz nach einem Unfall, der Eigentümer ist. Das ist bei einem finanzierten Fahrzeug nicht der Fahrer/Halter, sondern die Bank. Und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzierung vollständig abgeschlossen ist. Unfallopfer sollten sofort Kontakt mit der Bank aufnehmen und das Vorgehen besprechen. Zu prüfen ist auch, welche Regelungen im Finanzierungsvertrag zu finden sind. Wie bei einem Leasingfahrzeug wird auch hier die Abrechnung auf Gutachterbasis erfolgen müssen.

Fazit: So kann es zügig nach einem unverschuldeten Unfall weitergehen!

Sie haben in diesem Beitrag nachvollziehen können, dass Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall umfangreicher Schadensersatz zusteht. Diesen werden Sie aber nur einfordern können, wenn Sie sich bewusst gegen das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung entscheiden. Werden Sie am Unfallort aktiv und sichern Sie Beweise, die die Schuld des Unfallgegners belegen. Legen Sie mit einem unabhängigen Schadensgutachten eine aussagekräftige Basis, um alle Schadensersatzansprüche konkret beziffern zu können.

Nutzen Sie Ihr Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall & brauchen Expertenhilfe? Jetzt Notfall-Hotline nutzen!

Dann sind Sie beim Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg in besten Händen. Nutzen Sie die Notfall-Hotline zur schnellen Kontaktaufnahme und lassen Sie sich bei der gesamten Schadensabwicklung persönlich unterstützen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihren Rechten nach einem unverschuldeten Unfall!

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Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
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