Parkrempler - Parkrempler: So verhalten Sie sich als Geschädigter oder Verursacher am Unfallort richtig!

Parkrempler: So verhalten Sie sich als Geschädigter oder Verursacher am Unfallort richtig!

Von: Gabriel Raiolo - September 24, 2020

Sie kommen nach dem Einkaufen zum Parkplatz zurück und entdecken zu Ihrem Ärger einen Sachschaden (Delle, Kratzer etc.). Im Idealfall ist der Verursacher noch da, um alles weitere über den Parkunfall besprechen zu können. Was aber tun, wenn jede Spur vom Unfallbeteiligten fehlt? Vielleicht haben Sie sich aber auch mit der Größe einer Parklücke verschätzt und ein stehendes Fahrzeug touchiert? Wie verhalte ich mich nach einem Parkrempler beim Einparken / Ausparken richtig?

Ein Parkrempler kann für Autobesitzer viele Formen annehmen. Hier lesen Sie, was bei einem Parkrempler zu tun ist, und zwar differenziert aus der Perspektive aller Unfallbeteiligten (des Geschädigten und des Verursachers). Haben Sie den Parkrempler verursacht, sollten Sie sich auf keinen Fall sofort von der Unfallstelle entfernen. Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass Unfallverursacher eine gewisse Zeit am Unfallort warten müssen. Andernfalls droht eine Strafe.

Definition Parkrempler

Ein Parkrempler ist als Unfall einzustufen, selbst wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt. Daraus ergibt sich die Pflicht, am Unfallort zu warten und den Sachschaden der Versicherung (Haftpflicht) und ggf. auch der Polizei zu melden. Ist der Verursacher oder der Besitzer des beschädigten Autos nicht zu finden, sollte die Polizei gerufen werden. Schnelles Entfernen nach einem Parkrempler kann als Unfallflucht ausgelegt werden! Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ist denkbar.

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Parkrempler Keine Schuld - Parkrempler: So verhalten Sie sich als Geschädigter oder Verursacher am Unfallort richtig!
Parkrempler Schuld - Parkrempler: So verhalten Sie sich als Geschädigter oder Verursacher am Unfallort richtig!

Wichtig zu wissen bei einem Parkrempler!

Auch ein (vermeintlicher) Bagatellschaden kann den Straftatbestand der Fahrerflucht zur Folge haben, wenn sich der Verursacher einfach vom Unfallort entfernt. Richtiges Verhalten spielt nach einem Parkrempler eine wichtige Rolle für die Schadensregulierung bzw. Reparatur von Blechschäden!

Parkrempler: Häufig gestellte Fragen

Wie verhalte ich mich richtig bei einem Parkrempler?

Haben Sie den Parkschaden an einem geparkten Auto verursacht, warten Sie auf den Halter des Fahrzeugs (mindestens 30 Minuten). Erscheint niemand, rufen Sie die Polizei. Diese wird den Halter ausfindig machen und den Unfall dokumentieren. Sammeln Sie mit Fotos aussagekräftige Beweise vom Parkschaden.

Sind Sie der Geschädigte, wenden Sie sich direkt an den Unfallverursacher, falls Sie den Vorfall gesehen haben. Ansonsten warten Sie, ob jemand kommt oder ob Zeugen etwas an der Unfallstelle gesehen haben. Erscheint nach etwa 30 Minuten niemand, sollten Sie die Polizei rufen. Auch in diesem Szenario machen Sie Bilder als Beweismittel oder rufen Sie einen Kfz Sachverständigen hinzu.

Gibt es so etwas wie eine Parkschadenversicherung (Parkschadenschutz)?

Fast alle Kfz-Versicherungen bieten mit dem Parkschadenschutz eine Absicherung gegen Parkschäden an. Diese wird dann Bestandteil der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Neben dem Vorteil der Kostenübernahme bleibt z.B. die Schadensfreiheitklasse unberührt. In den meisten Fällen tragen Sie einen geringen Eigenanteil. Sind Sie nur haftpflichtversichert und haben den Parkrempler verursacht, müssen Sie die Kosten des Blechschadens selber tragen.

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Gibt es Besonderheiten beim Parkschaden mit dem Firmenwagen?

Da es sich in der Regel um einen Leasingwagen handelt, ist der Leasinggeber und dessen Haftpflicht in Kenntnis zu setzen. In enger Abstimmung sollte das weitere Vorgehen besprochen werden. In diesem Szenario ist es erst recht ratsam zur objektiven Dokumentation die Polizei zu rufen.

Ich habe den Parkschaden anfangs nicht bemerkt – was nun?

In diesem Fall könnte es auch sein, dass Sie selber unbemerkt einen Parkrempler beim Einparken oder Ausparken verursacht haben. Bei der Polizei können Sie Anzeige gegen Unbekannt erstatten und zu Protokoll geben, dass Sie den Unfall selbst verursacht haben könnten. Dieser Zusatz ist wichtig, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die eigene Vollkaskoversicherung könnte dann einspringen, wenn die Anzeige erfolglos bleibt. Das könnte eine Hochstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse zur Folge haben.

Wer bezahlt im Falle eines Parkremplers?

Die Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Parkrempler und somit Schaden verursacht hat. Waren beide Fahrzeuge beim Parkrempler in Bewegung, teilen Versicherungen den Schaden oft nach einer 50:50 Quote auf.

Muss ich beim Parkschaden zwingend die Polizei rufen?

Nein, nicht wenn der Gegner / Verursacher anwesend ist und Sie die Daten mit ihm austauschen können. Bei Uneinigkeit, aggressivem Verhalten, einem größeren Schadensbild oder einem nicht auffindbaren Unfallgegner (Unfallflucht) sollten Sie immer die Polizei rufen.

Was kostet die Reparatur von Parkschäden?

Das lässt sich pauschal schwer sagen. Allerdings können selbst kleine Blechschäden oder Kratzer schnell über der so genannten Bagatellgrenze von etwa 750 Euro liegen. Im Zweifelsfall sollte immer ein Kfz Gutachter als Experte auf den Schaden schauen. Das Sachverständigenbüro Raiolo berät Sie gern.

Kfz Gutachter Hamburg Raiolo Desktop - Parkrempler: So verhalten Sie sich als Geschädigter oder Verursacher am Unfallort richtig!

Geschädigter: Sie sind nicht Schuld am Parkrempler

  1. Verhaltensregeln: 1-2-3
  2. Verursacher noch vor Ort
  3. Fahrerflucht
  4. Anzeige erstatten?
  5. Verursacher hat Notiz hinterlassen
  6. Welche Versicherung ist zuständig?

Parkschaden entdeckt: Was tun?

  1. Informieren Sie die Polizei, sollte der Verursacher nicht mehr vor Ort sein (diese versucht, den anderen Verkehrsteilnehmer zu ermitteln).
  2. Dokumentieren Sie den Parkschaden mit Fotos und suchen Sie nach Zeugen (Beweisfunktion).
  3. Erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt (nach einer Wartezeit von ca. 24 Stunden), da eine Straftat zu vermuten ist. Die Wartezeit ist anzuraten, da der andere Autofahrer den Unfall zwischenzeitlich doch gemeldet haben könnte. Denkbar ist auch, dass ein angebrachter Zettel an der Windschutzscheibe weggeflogen ist.

Der andere Verkehrsteilnehmer ist noch vor Ort

Hierbei handelt es sich um das „optimale Szenario“: Sie fertigen beide einen Unfallbericht an und tauschen Daten aus. Fotos dienen als Beweismittel. Der Unfallverursacher meldet den Schaden bei seiner Versicherung, die dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

Parkschaden mit Fahrerflucht

Bei diesem Szenario führt kein Weg an der Polizei vorbei. Vielleicht kann Ihnen ein Zeuge entscheidende Hinweise nach einem Parkrempler liefern, die zum Kennzeichen des Unfallverursachers führen?

Ist eine Anzeige gegen Unbekannt ratsam?

Ja, auch wenn die Aufklärungsquote gering ist, handelt es sich um die einzige Option nach einem Parkrempler in diesem Fall. Aber es kann immer sein, dass sich noch ein Zeuge meldet oder der flüchtige Fahrer den Parkschaden doch noch meldet. Mit einer Anzeige haben Sie Ihre Ansprüche für diese Fälle formal untermauert, zumal laut Verkehrsrecht eine Straftat vorliegen kann.

Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe aus?

In rechtlicher Hinsicht ist das problematisch, denn ein Papierzettel reicht eigentlich nicht aus. Trotzdem können Sie die Daten nutzen, um Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Eventuell hat der Verursacher bereits eine Schadensmeldung erstellt, was eine gute Nachricht für Sie und die anstehende Schadensregulierung wäre.

Welche Versicherung ist zuständig – Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkoasko?

Für Blechschäden an Ihrem Fahrzeug hat die gegnerische Haftpflichtversicherung aufzukommen. Bei Fahrerflucht lassen sich die Ansprüche aber unter Umständen nicht durchsetzen. Dann ist die Option zu prüfen, die eigene Vollkasko-Versicherung für die Instandsetzung des Schadens zu nutzen. Ansonsten würden Sie auf dem Schaden sitzen bleiben.

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Verursacher: Sie sind Schuld am Parkrempler

  1. Verhaltensregeln
  2. Fahrerflucht
  3. Wie lange muss ich warten?
  4. Notiz hinterlassen
  5. Kein Schaden erkennbar
  6. Welche Versicherung?

Sie haben einen Parkschaden verursacht: Was tun?

Das erste Gebot lautet: warten, und zwar mindestens 30 Minuten. Bei einem Parkrempler müssen Sie davon auszugehen, dass der betroffene Autofahrer in der nächsten Zeit eintreffen wird. Sie dürfen sich auf keinen Fall einfach vom Parkplatz entfernen, auch ein Papierzettel an der Windschutzscheibe reicht nicht (dieser könnte verloren gehen). Nutzen Sie die Zeit, um mit Fotos die Schäden an beiden Fahrzeugen zu dokumentieren. Taucht kein Halter auf und führt die Suche in der Umgebung zu keinem Ergebnis, rufen Sie die Polizei.

Parkschaden mit Fahrerflucht: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe könnten rechtliche Folgen sein

Es ist kein Kavaliersdelikt, sich nach einem Parkrempler vom Unfallort zu entfernen (wenn der Vorfall wissentlich geschehen ist). Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt den Tatbestand der Fahrerflucht nach § 142 Strafgesetzbuch dar. Eine Strafe sowie 3 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot können die Folge eines solchen Vergehens nach einem Parkrempler sein. Vom Gericht verhängte Tagessätze richten sich nach dem Einkommen. Niemand sollte daher einen Parkrempler ignorieren.

Wie lange muss man nach dem Parkrempler auf den Geschädigten warten?

Auch wenn es nicht DEN exakten Wert gibt, sind 30 Minuten schon als üblich anzusehen, nachdem ein anderes Auto touchiert wurde. Bei größeren Schäden können auch bis zu 2 Stunden angemessen sein. Wer nach einem Parkrempler nicht so lange warten will oder kann, muss die Polizei rufen. Diese hat andere Möglichkeiten, um den Halter nach einem Parkrempler ausfindig zu machen.

Reicht es bei einem Parkrempler aus, wenn ich einen Zettel am geparkten Fahrzeug hinterlasse?

Nein, auch wenn es sich hierbei um eine weit verbreitete Vorgehensweise zu handeln scheint. Sie zeigen damit zwar Ihren Willen, Verantwortung zu übernehmen und den Schaden begleichen zu wollen. Wird der Zettel aber (wie auch immer) entwendet, handelt es sich um Fahrerflucht, da für den Geschäftigen nichts mehr greifbar ist. Sie gehen als Geschädigter mit einem Zettel ein unnötiges Risiko ein. Das Gesetz sieht die Möglichkeit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe vor – diese allerdings nur in schweren Fällen.

Was ist zu tun, wenn kein Schaden erkennbar ist?

Bei einem älteren Fahrzeug können Sie es dabei bewenden lassen und nichts weiter unternehmen. Bei einem neuen Fahrzeug und vor allem bei einem Leasingwagen sollten Sie besser einen Fachmann auf die Stelle schauen lassen, um auf Nummer sicher zu gehen. Kontaktdaten tauschen Sie für diesen Fall trotzdem aus, damit der Verursacher einen Schaden ggf. doch noch der Versicherung melden kann.

Verkehrsrecht: Welche Versicherung ist zuständig?

Falls Sie den Parkrempler verursacht haben, kommt Ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Bei einem sehr kleinen Lackschaden deutlich unterhalb der Bagatellgrenze kann es Sinn machen, den Schaden selber zu bezahlen. Die alternative Hochstufung durch Verlust des Schadenfreiheitsrabattes ist langfristig gesehen deutlich teurer.

Gut zu wissen bei einem Parkrempler: Wann kann ein Kfz Gutachter ins Spiel kommen?

Der Teufel liegt bei einem Parkrempler oft im Detail und Laien können die Höhe des Schadens nicht immer belastbar einschätzen. Im Zweifelsfall ist es bei eigener Unschuld nach einem Parkrempler sinnvoll, gerade bei einem größeren Schadensbild auf einen unabhängigen Kfz-Experten wie das Sachverständigenbüro Raiolo zurückzugreifen. Bei Schäden durch einen Parkunfall oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro kommt die gegnerische Versicherung für die Kosten eines Schadensgutachtens auf.

Ein Kfz-Sachverständiger kann nach einem Parkrempler aber auch in anderer Hinsicht gefragt sein: Behauptet ein Beteiligter, er hätte den Parkrempler beim Ausparken nicht bemerkt, so kann der Gutachter anhand des Schadens die Plausibilität prüfen. Diese Beweisfunktion eines Unfallgutachtens kann den entscheidenden Unterschied ausmachen.

Fazit: Alle wichtigen Punkte über Parkrempler in der Zusammenfassung

  • Parkrempler sind meistens harmlos, werden rechtlich aber als Unfall behandelt.
  • Verursacher eines Parkremplers dürfen sich nicht einfach von der Unfallstelle entfernen (= Fahrerflucht!).
  • Als Geschädigter rufen Sie die Polizei, falls sich nach einer gewissen Zeit kein Unfallgegner meldet (nach kurzer Wartezeit erstellen Sie dann Anzeige gegen Unbekannt). Am Unfallort sollten Sie nach Zeugen suchen und den Schaden beweissichernd zu dokumentieren.
  • Als Verursacher eines Parkschadens heißt die erste Devise: warten! Sie sollten nach erfolglosem Warten nicht darauf setzen einen Zettel mit Kontaktdaten hinter den Scheibenwischer zu klemmen. Rufen Sie die Polizei, um den Schaden offiziell zu melden.

Und wie geht es jetzt nach einem größeren Parkschaden weiter?

Wenden Sie sich an das Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo, um mehr über Ihre Optionen bei einem Parkrempler zu erfahren. Der geschulte Blick zeigt sehr schnell, welches Ausmaß ein Parkschaden (unter der Oberfläche) wirklich hat. Mit einem Gutachten lassen sich je nach Szenario die eigenen Ansprüche bestmöglich bei der Versicherung durchsetzen.
Wenden Sie sich gerne an unsere Notfall-Hotline.

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