unfallgegner meldet schaden nicht - Unfallgegner meldet Schaden nicht binnen 7 Tagen: Was tun?

Unfallgegner meldet Schaden nicht binnen 7 Tagen: Was tun?

Von: Gabriel Raiolo - Oktober 7, 2022

Die Nachricht ‚Unfallgegner meldet Schaden nicht‘ möchten Sie sicher nicht hören, nachdem Sie unverschuldet in einen Autounfall verstrickt worden sind. Sie gehen völlig zu Recht davon aus, dass die Autoversicherung des Unfallverursachers umfassend Schadenersatz leistet. Dazu ist allerdings die fristgerechte Schadensmeldung eine formale Grundvoraussetzung. Auf Basis eines unabhängigen Schadengutachtens können Sie Schadenersatzansprüche am besten einfordern bzw. regulieren.

Keine Versicherungsregulierung ohne Schadensmeldung!

Lesen Sie in diesem Ratgeber, wie Sie mit einem unkooperativen oder womöglich geflüchteten Unfallgegner umgehen, der den Schaden nicht meldet. Zur Wahrung Ihrer Ansprüche sollten Sie sich unbedingt an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wenden. Das Versicherungsmanagement der Gegenseite ist nicht Ihren finanziellen Interessen verpflichtet.

Definition: Unfallgegner

Gemäß § 34 StVO sind alle Personen unfallbeteiligt, deren Verhalten zu einem Unfall beigetragen hat. Der Unfallgegner ist mit Blick auf die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall derjenige, an dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ansprüche gestellt werden. Dazu muss der Unfallgegner den Schaden melden.

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Kurz & knapp in 60 Sekunden

  1. Alle Unfallbeteiligten müssen sich den Konsequenzen stellen. Unfallflucht ist gemäß § 142 StGB strafbar.
  2. Verweigert der Unfallgegner die Herausgabe seiner Daten, sollte noch an der Unfallstelle die Polizei gerufen werden.
  3. Wer sich direkt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall an einen Kfz Gutachter wendet, genießt professionelle Unterstützung.
  4. Meldet der Unfallgegner den Schaden nicht, kann seine Versicherung via Zentralruf ausfindig gemacht werden.
  5. Geschädigte sollten das Fahrzeug nicht ohne Zustimmung der Versicherungsgesellschaft eigenmächtig in eine Werkstatt bringen, auch wenn die Schuld eindeutig ist. Es könnte ein Totalschaden vorliegen, wofür im Gutachten Wiederbeschaffungswert und Restwert für die Regulierung zu bestimmen wären.
  6. Ist der Unfallgegner nicht versichert, kann die Schadenregulierung über die Verkehrsopferhilfe e.V. abgewickelt werden.

Häufige Fragen zum Thema ‚Unfallgegner meldet Schaden nicht‘:

Welche Daten muss ich mit dem Unfallgegner austauschen?

Name und Adresse der Versicherungsnehmer, amtliche Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummern, Ort und Zeit sowie Kontaktdaten von Zeugen sollten auf jeden Fall festgehalten werden. Mit einem Europäischen Unfallbericht kann die Beweissicherung in geordneter Form erfolgen.

Wer klärt nach einem Unfall die Schuld?

Umfassende Beweissicherung durch die Anfertigung eines Unfallberichts inkl. Unfallskizze ist die Basis für die Schuldbewertung anhand des Unfallhergangs. Ein Schadengutachten kann auch zur Klärung der Schuldfrage beitragen, indem der Unfallhergang rekonstruiert bzw. mit dem Schadensbild auf Plausibilität geprüft wird.

Unfallgegner meldet den Schaden nicht der Versicherung – was tun?

Sie sollten noch an der Unfallstelle die Polizei rufen und auf jeden Fall das Kennzeichen notieren. So können Sie die Versicherung des Unfallverursachers ausfindig machen und den Schaden selber melden. Bei Fahrerflucht wird die Polizei Ermittlungen aufnehmen.

Diese 4 Schritte sollten Sie nach einem Unfall einhalten

  1. Ruhe bewahren und die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinklicht visuell sichern (das hat für alle Unfallbeteiligten IMMER höchste Priorität).
  2. Rufen Sie Polizei und Rettungskräfte, falls Verletzte zu beklagen sind. Dann leisten Sie Erste Hilfe (alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung).
  3. Nun können Sie sich der formalen Beweissicherung zuwenden und Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Fertigen Sie einen Unfallbericht an oder nutzen Sie den Bericht, den Polizeibeamte anfertigen. Machen Sie Fotos vom Unfallort und von Schäden.
  4. Sie sind unschuldig? Dann rufen Sie noch am Unfallort einen unabhängigen Sachverständigen wie Gabriel Raiolo an. Sie sind zu keiner Zeit verpflichtet, den gegnerischen Versicherungsgutachter zu akzeptieren. Falls der Gegner den Schaden nicht meldet, sind Sie mit einem leistungsstarken Gutachternetzwerk in besten Händen.

Was tun als Unfallgeschädigter? Nutzen Sie unseren weiteren Ratgeber, um sich mit Ihrem umfassenden Rechten und den Vorteilen eines unabhängigen Schadensgutachten zu befassen. Liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, muss die gegnerische Autoversicherung für die Gutachtenkosten aufkommen.

Vorgehensweise, wenn der Unfallgegner den Schaden nicht meldet

Was tun, wenn der Unfallgegner den Schaden nicht meldet? Wenn Sie auf den ganzheitlichen Regulierungsservice eines Kfz-Sachverständigenbüros setzen, müssen Sie sich über dieses Szenario keine großen Sorgen machen. Sie sind für alle Fälle optimal aufgestellt. Der Gutachter wird prüfen, ob eine Schadensmeldung erfolgt ist bzw. das Schadengutachten schnell bei der eintrittspflichtigen Versicherung einreichen.

Wie den Unfallgegner ermitteln für die Schadensmeldung?

Sie können ansonsten den Schaden einfach selber bei der Versicherung des Unfallgegners melden. Über den Zentralruf der Versicherer können Sie den Schadenverursacher und seine Versicherung ermitteln. Ansonsten ist es sinnvoll, den Schaden zur Absicherung auch der eigenen Versicherung mitzuteilen. Diese kann den Schaden dann ebenfalls bei der anderen Versicherung melden. Vorher sollten Sie den Wagen auf keinen Fall zu einer Werkstatt bringen.

Für die Meldung des Schadens ist im Allgemeinen eine Frist von einer Woche vorgesehen. Ist die gegnerische Versicherung informiert und die Schuldfrage klar, hat sie für den entstandenen Schaden und weitere Ersatzansprüche wie einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung aufzukommen.

Tipp: Anwalt hinzuziehen als Recht des Geschädigten

Als Unfallopfer muss die Versicherung des Schadenverursachers auch für die Kosten eines Anwalts aufkommen. Im Zweifelsfall können Sie Ihre Ansprüche mit Blick auf den Schaden also auch auf diesem Weg einfordern.

Das droht dem Unfallverursacher, wenn er den Schaden nicht meldet

§ 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) lässt keinen Zweifel mit Blick auf Obliegenheiten bei einem Schaden aufkommen. Dort ist zu lesen, dass jeder Versicherungsnehmer verpflichtet ist, seinen Versicherer schnellstmöglich über einen Schaden zu informieren, maximal binnen einer Woche.

Wenn der Unfallgegner den Schaden nicht meldet, verstößt er gegen vertragliche Obliegenheiten. Er riskiert, dass seine Versicherung weniger oder im schlimmsten Fall gar nicht für den entstandenen Unfallschaden aufkommt. Es kann unter Umständen richtig teuer für den Unfallverursacher werden, wenn er den Schaden nicht meldet bzw. gegen Obliegenheiten verstößt.

Was tun, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist?

Vielleicht meldet er den Schaden nicht, weil der gar nicht versichert ist. Dieses Szenario sollte bei einem Schaden nur sehr selten vorkommen, da in Deutschland alle vom Straßenverkehrsamt zugelassenen Fahrzeuge versichert sein müssen.

Falls der Schadenverursacher nachweislich nicht versichert ist, kann er unter Umständen persönlich in Regress genommen werden (vor allem bei einem Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Andernfalls greift der Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe e.V.. Das gilt auch für den Fall, dass der Unfallverursacher nach Unfallflucht nicht auffindbar ist.

Vorher sollten sich Geschädigte allerdings an die Versicherung des Schadenverursachers wenden und sichergehen, dass die Police tatsächlich gekündigt war. Wichtig ist, dass eine einmonatige Frist bereits verstrichen ist. Ansonsten ist zu prüfen, ob die Autoversicherung nicht doch noch für den entstandenen Schaden am Auto aufkommen muss.

Der Unfallgegner gibt mir seine Daten nicht: Vorgehensweise

In diesem Fall und vor allem bei strittiger Schuldfrage sollte die Polizei gerufen werden, um die notwendigen Ermittlungen für den Schaden durchführen zu können. Sie sollten auf jeden Fall das Kennzeichen notieren. Über den zentralen Ruf der Autoversicherer (Tel. 0800/2502600) können Sie damit die Versicherung des Unfallbeteiligten ausfindig machen und den Schaden dort ggf. selbst melden.

Muss ich beim unverschuldeten Unfall den Schaden meiner Versicherung melden?

Ja, das kann als zusätzliche Sicherheit für Ihre Ansprüche als Unfallopfer durchaus Sinn machen. Erstens können Sie so beweisen, dass ein Schadensereignis stattgefunden hat. Zweitens ist dieses Vorgehen sinnvoll, falls eine Teilschuld im Raum steht. Dann würde für den Schaden am eigenen Fahrzeug die Kaskoversicherung greifen. Das wird sie aber nur tun, wenn der Schaden fristgerecht gemeldet wurde.

Bei einer Teilschuld kann auch die Option des Quotenvorrechts in Spiel kommen, also eine für Sie finanziell vorteilhafte Regulierung des Schadens mit beiden Versicherungen. Insofern sollten Sie darüber nachdenken, den Schaden auch der eigenen Kaskoversicherung zu melden. Ihr Gutachter wird Sie individuell beraten, wenn Sie einen Schaden am Fahrzeug zu beklagen haben. Mit dem Gutachternetzwerk steht Ihnen für Rechtsfragen auch ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zur Verfügung.

Fazit: Unfallgegner meldet Schaden nicht?

Sie wissen jetzt, was in diesem Fall als Unfallopfer zu tun ist und wie Sie selber den Schaden melden können. Falls es direkt an der Unfallstelle Ärger mit dem Gegner gibt und er seine Daten nicht preisgeben möchte, sollten Sie das Kennzeichen notieren und die Polizei rufen.

Sie machen es sich am einfachsten, wenn Sie nach dem Unfall einen unabhängigen Kfz Gutachter anrufen. Sie legen die Versicherungsabwicklung so in erfahrene Hände und stellen sicher, dass an alles gedacht wird.

Dieser Service ist für Sie inkl. Gutachtererstellung nicht mit Kosten verbunden, sobald die Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro überschritten ist. Darunter reicht meistens ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten für die Schadensabwicklung. Je größer der Schaden, desto unverzichtbarer ist ein Gutachten! Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, muss u.a. der Wiederbeschaffungswert bestimmt werden.

Der Verursacher meldet den Schaden nicht bzw. streitet die Schuld ab?

Im Großraum der Hansestadt Hamburg steht Ihnen das Kfz Gutachterbüro von Gabriel Raiolo schnell serviceorientiert nach einem Autounfall zur Verfügung. Überlassen Sie nichts dem Zufall, wenn Sie das ungute Gefühl haben, dass der Unfallgegner den Schaden nicht meldet!

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