nutzungsausfall - 14 Tage Nutzungsausfall? Damit können Unfallgeschädigte rechnen

14 Tage Nutzungsausfall? Damit können Unfallgeschädigte rechnen

Von: Gabriel Raiolo - September 25, 2023

Nutzungsausfall als Entschädigung nach einem unverschuldeten Autounfall: Ist Ihr PKW reparatur- bzw. unfallbedingt nicht nutzbar, steht Ihnen für diese Zeit eine Nutzungsausfallentschädigung zu, falls Sie sich gegen einen alternativ möglichen Ersatzwagen entscheiden. Diese Schadenspositionen stehen Unfallopfern zu. Die Entschädigung muss die Versicherung des Unfallgegners zahlen.

Fahrzeug nach dem Unfall nicht fahrbereit?

Denken Sie an die Nutzungsentschädigung! Mit Nutzungsausfall rücken jenseits von Reparaturkosten und Wertminderung des verunfallten PKW Ihre legitimen Schadenersatzansprüche in den Fokus. Das können Sie in diesem Ratgeber mit einem Beispiel und allen wichtigen Informationen für Ihre Entschädigung konkret nachvollziehen.

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Inhalte:

  1. Definition
  2. Kurz & knapp
  3. Häufige Fragen
  4. Voraussetzungen
  5. Faustregel
  6. Berechnung
  7. Tabellen
  8. Szenarioanalyse
  9. Fazit
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Definition:

Ist ein Auto nach einem Verkehrsunfall nicht fahrbereit, resultiert hieraus ein Nutzungsausfallschaden. Das Auto ist laut BGH ein geldwerter Gegenstand, sodass Geschädigte für die Nichtbenutzbarkeit eine Ersatzleistung verlangen können. Als Voraussetzungen müssen Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit gegeben sein. Der BGH spricht unter Az. III ZR 137/62 von einem Vermögensschaden im Falle der Nichtbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs.

Kurz & knapp für Geschädigte:

  1. Wer unschuldig in einen Autounfall verwickelt ist und auf ein Auto ‚verzichten‘ muss, kann sich für einen Mietwagen oder Nutzungsausfall entscheiden.
  2. Rein finanziell betrachtet ist die Nutzungsausfallentschädigung lohnender & risikoloser.
  3. Nutzungsausfall kann trotz vorhandenem Zweitfahrzeug gewährt werden.
  4. Die Höhe hängt von der Reparaturdauer oder vom Wiederbeschaffungszeitraum bei einem Totalschaden laut Gutachten ab.
  5. Die Berechnung erfolgt anhand der Nutzungsausfalltabelle (Eurotax Schwacke) mit Datensätzen für mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Nutzungsausfall nach Autounfall?

Die Nutzungsausfalltabelle ordnet in 11 Fahrzeuggruppen Tagessätze zwischen 23 und 175 Euro zu. Die Summe des Nutzungsausfalls ergibt sich durch Multiplikation mit der Ausfall- bzw. Wiederbeschaffungsdauer.

Wie berechnet man den Nutzungsausfall?

Alle wichtigen Werte lassen sich aus dem Unfallgutachten ableiten, für dessen Kosten der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers aufzukommen hat.

Wie lange wird eine Nutzungsausfallentschädigung gewährt?

In den meisten Fällen wird bis zu 2 Wochen gewährt, wobei die Reparaturkosten und das Schadensausmaß im Einzelfall entscheidend sind. Ihr Gutachter rechnet aus, welche Nutzungsausfallentschädigung Ihnen zusteht.

Wer hat Anspruch auf Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall?

Der geschädigte eines Verkehrsunfalls, wenn er keine Schuld trägt und sich gegen einen alternativ möglichen Ersatzwagen entscheidet. Ein vorhandenes Zweitfahrzeug spricht nicht per se gegen die Anspruchsgrundlage.

Nutzungsausfall: Wo beantragen als Geschädigter?

Sie können der Autoversicherung einen Musterbrief schreiben. Beauftragen Sie noch am Unfallort ein unabhängiges Gutachterbüro, wird dieses alles Notwendige in die Wege leiten.

Wie funktioniert die Nutzungsausfall­entschädigung?

Laut § 249 BGB sind Unfallopfer so zu stellen, als wäre das Unfallgeschehen nicht eingetreten. Daraus leiten sich Rechtsansprüche ab: Ihnen entsteht abgesehen vom Blechschaden ein weiterer Schaden, da Ihnen das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht. Jenseits der Übernahme der Werkstattrechnung bzw. Reparatur und auch Gutachterkosten kommen Nutzungsausfall und Schadenersatz für die erlittene merkantile Wertminderung mit auf die Abrechnung.

Nutzungsausfall nach Auffahrunfall vom Kfz-Versicherer

Wie mache ich die Ausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung geltend? Sie sollten in erster Linie NICHT auf das gegnerische Schadensmanagement setzen, sondern selbst einen Kfz-Sachverständigen einschalten. Das ist die Basis für die Durchsetzung ALLER Schadenersatzansprüche inkl. dem hier vorgestellten Nutzungsausfall. Gerade beim Auffahrunfall ist von der eigenen Unschuld oft auszugehen.

STOPPSCHILD: Gut zu wissen für Ihre Ansprüche!

Grundsätzlich besteht eine Beweispflicht für Nutzungsausfall. Die folgenden beiden Voraussetzungen werden Sie mit einem unabhängigen Schadengutachter erfüllen können. Die Gegenseite wird es Ihnen erfahrungsgemäß sehr viel schwerer machen bzw. eine Nutzungsausfallentschädigung gar nicht erst zum Thema machen!

Voraussetzung: Was gilt?

Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit müssen gegeben sein. Sie müssten z. B. nachweisen, dass der Unfallwagen ansonsten für den täglichen Weg zur Arbeit oder zur Kindertagesstätte genutzt wird. Nutzungsmöglichkeit meint, dass Sie den Wagen tatsächlich nutzen könnten (= Gebrauchsmöglichkeit). Das ist nicht der Fall, wenn Sie nach dem Unfall mit einer Verletzung im Krankenhaus liegen. In diesem Szenario rücken aber Schmerzensgeldansprüche in den Fokus.

Wann Nutzungsausfall beantragen?

Sie sollten erst ein unabhängiges Schadensgutachten erstellen lassen und sich dann beraten lassen. Bei klarer Sachlage bzw. Schuldfrage spricht nichts dagegen, bei der Gutachteneinreichung Nutzungsausfall einzufordern. Sie sollten vorher prüfen, ob Sie nicht auf einen Mietwagen auf Kosten des gegnerischen Versicherers angewiesen sind.

Wie lange bekomme ich Nutzungsausfall nach Autounfall?

Nutzungsausfall gilt ab dem Unfallzeitpunkt, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Entscheidend für den Zeitraum sind laut Rechtsprechung ferner die Gutachtenerstellung, eine Überlegungsfrist von bis zu 3 Tagen und die gutachterlich bestimmte Reparaturzeit bei einem Totalschaden.

#Zwischenfazit: Faustregel für unfallbedingten Nutzungsausfall

Je größer der Schaden an Ihrem Fahrzeug ist, desto länger können Sie Nutzungsausfall einfordern. Bei einem Totalschaden sind es typischerweise 14 bis 16 Tage (inkl. Gutachtenerstellung und Überlegungsfrist). Im Einzelfall kann es auf Gutachtenbasis aber auch über diesen Zeitraum hinausgehen, wobei die Schadensminderungspflicht stets zu wahren ist.

Wie viel Geld bekommt man nach einem Unfall?

Ihr Gutachter wird beziffern, wie lange die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung für Ihr Fahrzeug dauert. Diese Zahlenvariable multiplizieren Sie mit einem Wert aus der aktuellen Eurotaxschwacke Nutzungsausfalltabelle. Im Ergebnis erhalten Sie dann die Höhe Ihrer Nutzungsausfallentschädigung.

Beispielrechnung gefällig?

Angenommen, Sie fahren einen VW Tiguan, der in Gruppe G mit einem Tagessatz von 59 Euro einzuordnen ist. Fällt das Unfallfahrzeug 10 Tage aus, ergibt sich daraus für den Nutzungsausfall eine Summe von 590 Euro. Muss ein neues Ersatzfahrzeug angeschafft werden, kann die Summe die Zahlung des Haftpflichtversicherer noch deutlich höher ausfallen.

Gibt es eine maximale Obergrenze für Nutzungsausfall?

Gruppe L in der Eurotax-Schwacke Liste nach Sanden / Danner / Küppersbusch definiert mit 175 Euro die Obergrenze. Was die Dauer des Nutzungsausfalls angeht, kann es laut Gerichtsentscheidung des OLG Celle auch deutlich über 20 Tage hinausgehen. In anderen Fällen kann eine Notreparatur die Dauer verkürzen. Bei Luxusfahrzeugen wie Ferraris sind im Einzelfall andere Wertmaßstäbe anzulegen, dazu unten in der Szenarioanalyse noch weitere Details.

Nutzungsausfall oder Vorhaltekosten: Was gilt bei älteren Fahrzeugen?

Je älter ein Fahrzeug ist, desto geringer fällt die Zahlung aus. Ab einem Fahrzeugalter von 5 Jahren ist eine Rückstufung um eine Fahrzeuggruppe üblich. Ab 10 Jahren kann die Herabstufung sogar zwei Gruppen umfassen. Für Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, kommt laut BGH Urteil auf ein Abzug bis auf die Vorhaltekosten in Betracht (vergl. BGH NJW 1984, 484).

Szenarioanalyse:

Nutzungsausfall trotz Zweitwagen?

Ja, das ist durchaus möglich. Lassen Sie sich nicht vom Zweitwageneinwand beirren, den gegnerische Versicherer oft als Kürzungstaktik mit dem Verweis auf die Schadenminderungspflicht vorbringen. Wird der Zweitwagen von Familienmitgliedern genutzt, besteht Schadenersatzanspruch auf Nutzungsausfall. Die alleinige Präsenz eines Zweitwagens spricht für dessen Nutzung.

Ausfallentschädigung beim Totalschaden?

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 %, lautet die Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden. Nutzungsausfall steht Geschädigten dann für die Dauer der Wiederbeschaffung laut Sachverständigengutachten zu. Das sind im Regel bis zu 16 Tage. Das OLG Celle hat einer Klägerin sogar insgesamt 26 Tage Nutzungsausfall zugesprochen (vergl. Az. 5 U 159/13).

Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Abrechnung

Grundsätzlich müssen Sie den Unfallschaden nicht in einer Werkstatt reparieren lassen. Sie können sich die Schadenssumme bei der fiktiven Abrechnung auszahlen lassen. 2003 hat der BGH geurteilt, dass die fiktive Abrechnung von Nutzungsausfall nur auf Gutachtenbasis möglich ist. Und zwar für die im Gutachter präzisierte Reparaturdauer.

Nutzungsausfall bei Eigenreparatur? Nur mit Reparaturnachweis!

Auch das ist eine Option, die allerdings an hohe Hürden bzw. Nachweise gebunden ist. Sie müssten die Eigenreparatur und deren Dauer gutachterlich bestätigen lassen. Lassen Sie sich für dieses Szenario beraten oder rechnen Sie den Schaden fiktiv ab. Dieses Geld könnten Sie für die Eigeninstandsetzung nutzen, die dann nicht zwangsläufig vollständig zu sein hat (Verkehrssicherheit vorausgesetzt).

Luxusfahrzeuge: Nutzungsausfall für Ferrari, AMG und Co.?

In der höchsten Gruppe L sind Fahrzeuge wie der Porsche 911 Turbo oder der Mercedes Benz SL zu finden. Luxuswagen wie Ferrari und Co. gehören formal in diese Gruppe, wenngleich der Anspruch im Einzelfall höher sein kann.

Einige Rechtsanwälte vertreten die Auffassung, dass dieser Wert mit dem Multiplikator 3 oder 4 zu versehen ist. Das muss immer im konkreten Fall geklärt werden. Um mit diesen Luxusfahrzeugen überhaupt Nutzungsausfall einfordern zu können, dürfen sie nicht nur sporadisch in der Freizeit genutzt werden. Bei einem Ersatzfahrzeug bzw. Mietwagenkosten stellt sich gleichermaßen die Frage, ob es auch ein Ferrari für den Geschädigten sein kann oder muss. Gerichte tendieren eher zu einem Nein mit Blick auf Optionen für die Anmietung.

Nutzungsausfall auch bei einem Vorschaden?

Ja, es sollte keine Probleme geben, wenn der neue Schaden an einer anderen Stelle ist. Schwieriger kann es bei einem überlappenden Schaden an derselben Stelle werden. Geschädigte stehen dann in der Beweispflicht, die sich mit einem erfahrenen Gutachter am besten erfüllen lässt.

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung, was ist besser im Schadensfall?

Da es wie im Beispiel um hohe Summen gehen kann, ist Nutzungsausfall oft lohnender. Das gilt vor allem angesichts der Tatsache, dass Sie frei über die Nutzungsausfallentschädigung verfügen können.

Vorsicht ist bei strittiger Schuld und möglicher Teilschuld geboten: Es droht eine Beteiligung an den Mietwagenkosten, wohingegen der Nutzungsausfall ’nur‘ um die Haftungsquote gekürzt würde.

Nutzungsausfall beim kostenlosen Ersatzwagen?

Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH VA 2008,38) wird in diesem Fall Nutzungsausfall nicht gewährt.

Werkstatt beschädigt Fahrzeug!

Die Voraussetzungen sind im konkreten Fall zu klären, wobei ein grundsätzlicher Rechtsanspruch vorhanden ist. Eventuell wird die Kfz-Werkstatt eine Entschädigung vorschlagen oder einen kostenlosen Leihwagen inkl. Upgrade stellen. Je kleiner der Schaden, desto unwahrscheinlicher ist eine Nutzungsausfallentschädigung in diesem Szenario.

Und was gilt für Hobby- und Freizeitfahrzeuge (z. B. Wohnmobile)?

Nein, für reine Freizeitfahrzeuge wie Quads, Trikes und Wohnwagen bzw. Wohnmobile wird meistens keine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt. Es gibt keine Tabellen für eine solche Nutzungsausfallentschädigung. Einzig für Motorräder gibt es eine Nutzungsausfalltabelle. Diese greift aber nur, wenn das Motorrad täglich etwa für den Arbeitsweg wie ein Auto genutzt wird.

Anspruch bei gewerblichen Fahrzeugen?

Bei Gewebefahrzeugen wie Transportern kann Nutzungsausfall verlangt werden, wobei der Schaden bzw. Gewinnausfall exakt zu beziffern ist. Das lässt sich im Regelfall nur mit einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht umsetzen, der Ihnen bei Bedarf aus dem Sachverständigennetzwerk zur Verfügung steht. Die Rechtsprechung lässt keine klaren Linien erkennen. Klar ist, dass bei Mischnutzung (privat / gewerblich) gequotelt werden muss. Noch komplizierter wird es bei Teilschuld.

Zahlt die Versicherung Nutzungsausfall bei einem Wildschaden?

Nein, bei einem Wildunfall mit dem PKW greift die Teilkaskoversicherung, sodass es sich um einen Kaskoschaden handelt. Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung finden keine Berücksichtigung, sofern in der Vertragspolice nichts gegenteiliges vermerkt ist. Es kann aber sein, dass die Vertragswerkstatt bei einem Kaskoschaden einen kostenlosen Mietwagen zur Verfügung stellt.

Fazit:

Ihr Fahrzeug hat einen Nutzwert. Die entgangene Nutzung durch den Unfall stellt einen ersatzpflichtigen Nutzungsausfallschaden dar. Dieser ist nicht nur fühlbar, sondern wirtschaftlich wie hier dargestellt begründet. Reparatur oder Ersatzanschaffung brauchen einfach eine gewisse Zeit.

Sie haben hier erfahren, wann und in welcher Höhe Nutzungsausfall für Sie nach einem Unfall ein Thema sein kann. Das ist der Fall, wenn

  • Sie keine Mitschuld tragen.
  • das Fahrzeug aufgrund der Beschädigungen nicht mehr fahrtüchtig ist.
  • Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit gegeben sind.
  • Sie sich als Geschädigter gegen ein Mietfahrzeug entscheiden.

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Legen Sie direkt am Unfallort das Schadensmanagement in erfahrene sowie vor allem unabhängige Hände. Im Großraum der Hansestadt Hamburg ist das Kfz Gutachterbüro von Gabriel Raiolo Ihr Ansprechpartner für die Schadensregulierung.

Hinweis:

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Informationen auf unserer Internetseite keine Beratung ersetzen und für den Einzelfall nicht rechtsverbindlich sein können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Wir empfehlen, sich bei Fragen im Schadensfall direkt an den Gutachter bzw. bei Bedarf an einen Anwalt aus dem Netzwerk zu wenden. So lassen sich die Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall aussagekräftig beleuchten. Beachten Sie zudem, dass die Rechtsprechnung bei gewissen Szenarien nicht immer einheitlich ist.

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