nutzungsausfalltabelle - Nutzungsausfall­tabelle: In dieser Höhe steht Ihnen eine Entschädigung nach einem Autounfall zu

Nutzungsausfall­tabelle: In dieser Höhe steht Ihnen eine Entschädigung nach einem Autounfall zu

Von: Gabriel Raiolo - Juli 23, 2020

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, der sich jeden Tag tausendfach auf deutschen Straßen abspielt, können Sie Ihr Fahrzeug während der Reparaturzeit oder im schlechtesten Fall gar nicht mehr nutzen. Sie haben dann nicht nur das Recht, einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung in Anspruch zu nehmen. Alternativ dazu ist auch eine Nutzungsausfallentschädigung ist eine Option.

Dieser Beitrag wirft einen Blick auf und in die maßgebliche Nutzungsausfalltabelle und erläutert alle wichtigen Voraussetzungen.

Übersicht der Inhalte:

  1. Voraussetzungen für eine Nutzungsausfallentschädigung
  2. Häufig gestellte Fragen
  3. Wegweisendes Urteil
  4. PKW Nutzungsausfalltabelle 2021
  5. Beispielberechnung
  6. Motorrad Nutzungsausfalltabelle 2021
  7. Anpassung der Nutzungsausfalltabelle (Schwacke Liste & SilverDAT Mietwagenspiegel)
  8. Wer bezahlt die Nutzungsausfallentschädigung?
  9. Nutzungsausfall ohne Ersatzwagen?
  10. Nutzungsausfalltabelle: ältere & neue Fahrzeuge
  11. Dauer Nutzungsausfallentschädigung
  12. Nutzungsausfallentschädigung trotz Zweitwagen?
  13. Fazit

Unter welchen Voraus­setzungen steht mir eine Nutzungs­ausfall­entschädigung zu?

Grundsätzlich steht Ihnen diese Entschädigung zu, wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen und Sie keinen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen möchten. Um diese Schadensersatzleistung zu erhalten, muss ein klarer Nutzungswille erkennbar sein. Das Fahrzeug mit Sachschaden, das aktuell repariert wird oder bei einem Totalschaden neu beschafft werden muss, hätten Sie also tatsächlich nutzen wollen müssen.

Der Arbeitsweg kann einen klaren Nutzungswillen darstellen. Falls Sie durch eine Verletzung nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug zu fahren, liegt hingegen kein Nutzungswille vor. Sie haben schließlich gar keine Nutzungsmöglichkeit. In diesem Szenario ist es nicht möglich, eine Nutzungsaufwandentschädigung zu rechtfertigen. Die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges hingegen ist als Nutzungswille auszulegen.

Nutzungs­ausfall­tabelle: Kompakte Antworten auf häufig gestellte Fragen!

Was bedeutet Nutzungs­ausfall­entschädigung?

Hierbei handelt es sich um eine Entschädigung bzw. Schadens­ersatz­leistung, die Geschädigten als Alternative zum Mietwagen zur Verfügung steht. Es handelt sich um eine Ausfallentschädigung, die sich unmittelbar aus dem Nutzungsausfall des Fahrzeugs herleiten lässt.

Was steht in der Nutzungsausfalltabelle?

Hier finden sich unterschiedliche Fahrzeugmodelle, denen Buchstaben und Tagessätze für die Ausfallentschädigung zugeordnet sind. Je größer, hochpreisiger und besser ausgestattet ein Fahrzeug ist, desto höher fällt die Nutzungs­ausfall­entschädigung aus (siehe auch konkrete Beispiele unten).

Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Das Fahrzeug ist einer Klasse in der Nutzungsausfalltabelle zuzuordnen, was für einen erfahrenen Kfz Gutachter reine Routine ist. Steht der Tagessatz, kann anhand der Dauer der Reparatur die Gesamtsumme für die Nutzungsausfallentschädigung berechnet werden.

Wie beantrage ich Nutzungsausfallentschädigung?

Sie teilen der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers mit, dass Sie sich für diese Option bei der Schadensregulierung entscheiden. Wenn Sie auf den Service von Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo setzen, wird dieser alle notwendigen Schritte in die Wege leiten.

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In welchen Fällen wird die Nutzungs­ausfall­tabelle benötigt?

Sie wird immer dann benötigt, wenn der Geschädigte keinen Mietwagen nutzen möchte und sich alternativ für die Nutzungsausfallenentschädigung entscheidet. Maßgeblich ist das vom Kfz-Sachverständigen erstellte Gutachten. Die angegebene Reparaturdauer oder der Wiederbeschaffungszeitraum zeigen, mit welcher Summe der Geschädigte rechnen kann.

Für welche Fahr­zeuge kann es eine Nutzungs­ausfall­entschädigung geben?

Gibt es die Möglichkeit eine Nutzungsausfallentschädigung auch für Transporter, LKW, Wohnmobile, Motorräder, Trikes, Quads, Oldtimer, E-Bikes oder Anhänger zu beantragen? Pauschal lässt sich sagen, dass diese Schadensersatzleistung sich nicht nur auf PKW begrenzt. Für Motorräder gibt es eine eigene Nutzungsausfalltabelle. Wichtig ist aber, dass ein konkreter Nutzungswille nachgewiesen werden kann. Bei Freizeitfahrzeugen wie zum Beispiel Quads oder Oldtimern kann es argumentativ schwierig werden.

Wegweisendes Urteil zur Orientierung

Interessant in dieser Hinsicht ist ein Urteil vom Landgericht Gießen (Aktenzeichen 3 O 524/04): Das Fahrzeug muss ein alltägliches Transportmittel sein, welches einem PKW von der Bedeutung her sehr nahekommt. Das kann auf ein E-Bike also sehr wohl zutreffen. Bei einem Anhänger sind die Chancen auf Nutzungsausfallentschädigung sehr gering, da er von Natur aus nicht regelmäßig zum Einsatz kommt. Das Kriterium der Nutzungsintention dürfte insofern nicht erfüllt sein.

PKW Nutzungs­ausfall­tabelle 2021 in der Übersicht

Die folgende Tabelle zeigt, mit welchem Betrag für welche Fahrzeuggruppe pro Tag zu rechnen ist. Die Summe hängt vom Modell, der Ausstattung und dem Alter des Fahrzeuges ab. Hinzu kommt der Zeitraum der Reparatur in der Werkstatt oder auch die Wiederbeschaffungsdauer.

Betrag in EuroGruppe
23 €A
29 €B
35 €C
38 €D
43 €E
50 €F
59 €G
65 €H
79 €J
119 €K
175 €L

Beispiel für die Berechnung des Nutzungsausfalls

Die Tabelle sehen Sie oben. Nach einer kurzen Recherche erfahren Sie, in welche Gruppe Ihr Fahrzeug gehört. Ihr Kfz Gutachter wird Ihnen schnell eine Antwort auf diese Frage geben können. Steht die Klasse (je nach Modell, Ausstattung und Alter) fest, können Sie den Tageswert entnehmen und ihn mit der Reparatur- oder Wieder­beschaffungs­dauer multiplizieren.

Beispiel 1: VW Caddy 1.4 TSI : Gruppe D, Tagessatz 38 Euro
Sieht das Kfz Gutachten eine Reparaturdauer von 5 Tagen vor, können Sie als Geschädigter mit 190 Euro rechnen.

Beispiel 2: BMW X5 3,0: Gruppe J, Tagessatz 79 Euro
Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden und ist die Wiederbeschaffungsdauer mit 14 Tagen im Gutachten angegeben, können Sie mit 1.106 Euro rechnen.

Motorrad Nutzungs­ausfall­tabelle 2021 in der Übersicht

Für Motorräder gelten 2021 folgende Klassen, die sich an der Motorleistung in ccm bemessen:

Betrag in EuroGruppe Motorleistung
10 €1 bis 50 ccm
15 €2 bis 80 ccm
20 €3 bis 7 KW
22 €4 bis 13 KW
25 €5 bis 20 KW
30 €6 bis 37 KW
45 €7 bis 57 KW
55 €8 bis 72 KW
65 €9 über 72 KW bzw. 1200 ccm

Gut zu wissen: Hinweise zur Anpassung der Nutzungsausfalltabelle

Da sich Werte und Fahrzeugklassen über die Jahre weiterentwickeln, ist die Nutzungsausfalltabelle nicht in Stein gemeißelt. Für Kontinuität sorgt eine stetige Aktualisierung durch die Schwacke Liste. Durch solche Anpassungen kommt es vor, dass bestimmte Fahrzeuge in einer anderen Gruppe mit einem höheren oder niedrigeren Tagessatz wechseln.

Interessant in diesem Kontext ist auch der SilverDAT Mietwagenspiegel, der online abgerufen werden kann und mehrmals im Jahr einer Aktualisierung unterzogen wird. Diese neue Referenz bietet die Chance, die Kosten für einen Mietwagen oder den Nutzungsausfall exakt zu beziffern, wodurch ein aussagekräftiger Vergleich möglich ist. So lässt sich die Frage beantworten, ob ein Mietwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung die bessere Option ist.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Schadensersatzleistung sich nicht nur auf PKW beschränkt, ist die Influx-Nutzungsausfalltabelle eine sehr interessante Informationsquelle: Sie enthält Angaben zu mehr als 72.000 Autos, Geländewagen, Transporter etc. und darüber hinaus lassen sich auch Vorhaltekosten prüfen.

Wer bezahlt die Nutzungs­ausfall­entschädigung?

Die Kosten sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen, wenn Sie keine Schuld am Unfall haben. Ist die Schuldfrage nicht zu 100% geklärt, ist eine Nutzungsausfallentschädigung einem Mietwagen vorzuziehen. An den Mietwagenkosten hätten Sie sich ggf. je nach Quote zu beteiligen. Bei einer Teilschuld wird die Nutzungsausfallentschädigung einfach gekürzt, Ihnen entstehen aber keine unmittelbaren Kosten.

Muss ich das Auto reparieren lassen, um eine Entschädigung zu erhalten?

Ja, in aller Regel ist die Reparatur des Sachschadens oder die Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs bei einem Totalschaden eine Voraussetzung für die Geltendmachung. Die Dauer der Reparatur des Wagens oder Kraftrades in der Werkstatt ist entscheidend für die Zahlung. Als Nachweis können Sie eine Werkstattrechnung einreichen. Im Idealfall haben Sie nach dem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Kfz Gutachter beauftragt. Dieser wird ein aussagekräftiges Gutachten als Basis all Ihrer Forderungen anfertigen und die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung zeitnah vorantreiben.

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Habe ich einen Anspruch auf Nutzungsausfall ohne Ersatzwagen?

Sie entscheiden sich für die Nutzung von Fahrgemeinschaften, Carsharing-Angeboten oder Ihres Freizeitfahrzeugs und beschaffen kein Ersatzfahrzeug? Ob Sie für einen gewissen Zeitraum dennoch Anspruch auf Entschädigung haben, hat bei vielen Gerichten zu kontroversen Entscheidungen geführt. Insofern lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten: Es kommt sehr auf die Umstände im Einzelfall an. Mit Sicherheit wird die gegnerische Versicherung Ihre Entschädigung nicht einfach nach der Nutzungsausfalltabelle berechnen, wenn Sie das Unfallfahrzeug nicht ersetzen. Unter Umständen steht Ihnen eine gewisse Überlegungsfrist zur Verfügung.

Gut zu wissen: Die Rechtsprechung ist nicht immer einheitlich

Wer tiefer in die Rechtsmaterie eindringen möchte, kann sich mit einem wegweisenden BGH Urteil befassen (Aktenzeichen VI ZR 148/07). Darin sind zentrale Kriterien zu finden, um von einem Nutzungswillen als Voraussetzung für eine Nutzungsausfallentschädigung ausgehen zu können.

Das OLG Düsseldorf hat 2003 geurteilt, dass eine Nutzungsausfallentschädigung auch verlangt werden kann, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird: Das spräche nicht gegen den Nutzungswillen. Anders sieht es das Landgericht Oldenburg in einem Urteil aus dem Jahr 1999 (Aktenzeichen 4 S 1330/98 LSK). Dort ging es um die Ersatzbeschaffung erst nach 6 Monaten, was dem Gericht zufolge auf einen fehlenden Nutzungswillen hinweist.

Nutzungsausfalltabelle: Werden ältere Fahrzeuge anders bewertet als neue?

Grundsätzlich zeigt sich in der Regulierungspraxis, dass Sie bei Fahrzeugen mit einem Alter von bis zu 5 Jahren mit Werten aus der oben angeführten Nutzungsausfalltabelle rechnen können. Für Autos mit einem Alter von 5 bis 10 Jahren reduzieren sich die Ansprüche um eine Gruppe. Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind, können es 2 Gruppen sein. Älteren Fahrzeugen wird somit in der Regulierungspraxis nicht selten ein geringerer Wert zugemessen.

Wie lange wird Nutzungs­ausfall­entschädigung gezahlt?

Das Verkehrsrecht macht in dieser Hinsicht keine konkreten Angaben. Maßgeblich ist daher, was der Kfz-Sachverständige im Gutachten zur Reparaturdauer oder für die Wiederbeschaffung anführt. Diese Werte sind maßgeblich, um die Länge der Anspruchsdauer herleiten zu können. Bei einem Totalschaden sind 14 Tage für die Wiederbeschaffung ein durchaus üblicher Wert. Sollten es mehr als 14 Tage werden, kann es zu Problemen mit der gegnerischen Versicherung kommen.

Ist ein Gutachten für die Nutzungs­ausfall­entschädigung notwendig?

Ja, denn ohne ein aussagekräftiges Schadensgutachten wird die gegnerische Versicherung die Regulierung erst gar nicht vornehmen. Wenn Sie als Geschädigter die Werte aus der Nutzungsausfalltabelle erhalten wollen, müssen Sie mit einem Gutachten die Anspruchsdauer herleiten. Und wenn diese bekannt ist, lässt sich die Nutzungsausfallentschädigung berechnen.

Gibt es eine Nutzungs­ausfall­entschädigung trotz Zweitwagen?

Versicherungen nutzen einen vorhandenen Zweitwagen gerne als Argument, um keine Nutzungsausfallentschädigung zahlen zu müssen. Die Rechtsprechung sieht das aber mehrheitlich anders und stärkt somit die Rechte von Geschädigten.

Ein Zweitwagen ist keinesfalls als generelle Befreiung von Versicherungen von der Zahlungspflicht zu verstehen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken geht in einem Urteil (Aktenzeichen 4 U 33/16) sogar noch weiter: Darin wird ausgeführt, dass selbst ein durch die Ehefrau bereitgestelltes Fahrzeug mit Nutzungsmöglichkeit nicht den Anspruch auf Nutzungsausfall mindert.

Nutzungsausfall bei gewerblichen Fahrzeugen: Was muss ich beachten?

Bei Nutzung eines Fahrzeuges zur unmittelbaren Gewinnerzielung kann ein daraus resultierender Schaden geltend gemacht werden. Allerdings muss der Geschädigte einem Urteil des Amtsgerichts München (Aktenzeichen 334 C 17787/09) zufolge den Schaden exakt beziffern. Im Gegensatz zur privaten Fahrzeugnutzung kommt eine pauschalisierte Nutzungsausfallentschädigung nicht in Betracht.

Gelingt dieser Nachweis nicht, können nur die Vorhaltekosten geltend gemacht werden. Diese orientieren sich an den Fixkosten des gewerblich genutzten Fahrzeugs und sind somit weitaus geringer.

Kommt ein gewerbliches genutztes Fahrzeug nur mittelbar zur Gewinnerzielung zum Einsatz, kann eine pauschalierte Schätzung mit Blick auf die Nutzungsausfalltabelle vorgenommen werden. Konkrete Beispiele für diesen Fall sind Vorführwagen oder das Firmenfahrzeug des Geschäftsführers. Ein einfacher Blick in die Nutzungsausfalltabelle reicht im gewerblichen Bereich oftmals nicht aus. Daher sind meistens die Hilfestellungen eines Steuerberaters notwendig, um die entgangenen Einnahmen präzise nachweisen zu können.

Nutzungs­ausfall­entschädigung: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

In der täglichen Arbeit als Kfz Sachverständiger zeigt sich, dass Versicherungen oft eine günstigere Gruppe in der Nutzungsausfalltabelle anstreben oder auch die Dauer begrenzen wollen. In manchen Fällen zahlen sie mit dem Verweis darauf, dass es einen Zweitwagen gibt, auch gar nichts.

Tritt ein solches Szenario ein, sind Sie beim Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo bereits in besten Händen. Ein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk wird alle notwendigen Schritte einleiten. Die Kosten hierfür hat übrigens auch die gegnerische Versicherung zu tragen.

Fazit: Das sollten Sie als Geschädigter über die Nutzungs­ausfall­tabelle wissen

  • Sie haben als Geschädigter Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
  • Finanziell betrachtet ist eine Nutzungsausfallentschädigung in vielen Fällen die lohnendere Option.
  • Aus der Fahrzeuggruppe in der Nutzungsausfalltabelle geht die Höhe der Entschädigung hervor.
  • Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse, dem Hersteller und auch dem Alter.
  • Bei vorliegendem Nutzungswillen kann eine Entschädigung auch für ein E-Bike oder andere Fortbewegungsmittel in Frage kommen (siehe Influx-Nutzungsausfalltabelle als weitere Referenz).

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und haben Fragen zur Nutzungs­ausfall­tabelle?

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung, was ist besser für mich? Wenden Sie sich via Notfall-Hotline an das Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg oder nutzen Sie den bequemen Rückrufservice. Wir erstellen ein aussagekräftiges Schadensgutachten und erörtern die für Sie beste Lösung.

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