Ab 750 Euro Schadenshöhe ist ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt keine gute Lösung
Kostenvoranschlag nach Autounfall von Werkstatt erstellen lassen? Das Thema ‚Kostenvoranschlag für Werkstatt‘ interessiert Sie offenbar so sehr, dass Sie hier gelandet sind. Sind Sie in einen Autounfall verwickelt und nun hat Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung mitgeteilt, ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt würde für die anstehende Schadensabwicklung bzw. Reparatur ausreichen? Das können Sie mit dem Fachwissen eines unabhängigen Kfz Gutachterbüros definitiv besser und vor allem zu Ihren finanziellen Gunsten beantworten!
Dieser Beitrag wird Ihnen zeigen, dass nach einem Autounfall ein Kostenvoranschlag nicht die beste Option ist: Sie würden im Gegensatz zu einem unabhängigen Schadengutachten nach einem Autounfall auf einen immensen Teil Ihrer Schadensersatzansprüche verzichten, ohne dies zu wissen und schon gar nicht zu wollen!
Der Kostenvoranschlag für eine Werkstatt ist für Geschädigte nicht die beste Option!
Die gegnerische Versicherung hat nach einem Unfall kein Recht, Sie zu einem für Sie nachteiligen Kostenvoranschlag einer Werkstatt für die Autoreparatur zu bewegen. Dahinter steht der Versuch, die Kosten in Ihrem Fall mit Verweis auf einen Bagatellschaden möglichst klein zu rechnen. Denn mit einem Unfallgutachten, dessen Kosten die Versicherung bei eigener Unschuld zu tragen hätte, müsste sie wesentlich mehr für Ihren Schadenersatz abgesehen von der reinen Autoreparatur zahlen.
Alles hängt von der Schadenhöhe ab: Liegt diese über 750 Euro, kommt ein Kostenvoranschlag nach einem Autounfall in IHREM Interesse nicht mehr in Frage. Das gilt auch, wenn das Auto Vorschäden oder eine wertige Sonderausstattung aufweist und Sie den Unfallhergang zwecks Klärung der Schuldfrage gutachterlich prüfen lassen wollen.
Kurz & knapp: Das Wichtigste über den Werkstatt Kostenvoranschlag nach Autounfall
- Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt kalkuliert die voraussichtlichen Kosten der Autoreparatur.
- Ein Kostenanschlag kann verbindlich und unverbindlich sein. Abweichungen von maximal 20 Prozent gelten bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag als üblich.
- Ein Kostenvoranschlag erfüllt nicht die Funktion der Beweissicherung, ein Sachverständigengutachten hingegen schon.
- Unfallgeschädigte tragen im Vergleich zu einem Kfz Unfallgutachten mit einem Kostenvoranschlag der Werkstatt zum Teil das Prognoserisiko.
- Mit einem Kostenvoranschlag können Sie nach einem Verkehrsunfall keine Ansprüche mit Blick auf Schadenspositionen wie merkantile Wertminderung oder Nutzungsausfall durchsetzen.
Definition ‚Kostenvoranschlag‘
Der Kostenvoranschlag beziffert die voraussichtliche Reparatur eines Schadens in der Werkstatt. Veranschlagt werden Preise für Ersatzteile und Stundensätze für Arbeiten am Fahrzeug.
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt kann verbindlich und unverbindlich sein. Bei letzterem ist eine Überschreitung der veranschlagten Reparaturkosten für ein Fahrzeug um maximal 20 % zulässig, bei ersterem sind die kalkulierten Reparaturkosten einzuhalten. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag kann sich der Unfallgeschädigte nicht vollständig vom Prognoserisiko befreien, falls es zur Überschreitung des Kostenrahmens bei der Reparatur des Autos kommt.
Warum ein Kostenvoranschlag der Werkstatt für Unfallgeschädigte NICHT optimal ist
Aus der Definition lässt sich bereits ableiten, dass Werkstätten lieber mit unverbindlichen Kostenvoranschlägen rechnen. Kunden wollen in der Regel das Gegenteil! Aus Sicht des Geschädigten kann das aber nur zu Problemen bei der Schadensregulierung führen. Mit einem unabhängigen Schadengutachten haben Sie als Geschädigter von Anfang an mehr zahlenbasierte Gewissheit sowie Planungssicherheit: Die Reparaturkosten und weitere schadenersatzrelevante Angaben zu Wertminderung und unfallbedingter Ausfallzeit lassen sich aussagekräftig beziffern, das Prognoserisiko liegt nicht beim Unfallgeschädigten.
Kostenvoranschlag oder Gutachten erstellen? Schadenshöhe & Bagatellschadensgrenze entscheiden!
Handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden, haben Sie Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Dabei spielt es keine Rolle, was der Versicherer des Schädigers behauptet. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze von 750 Euro laut BGH Urteil müssen Sie sich nicht mit einem Kostenvoranschlag nach einem Autounfall zufriedengeben. Der grundlegende Schadensersatzanspruch leitet sich aus § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ab.
Das beinhaltet ein Kostenvoranschlag der Werkstatt NICHT!
Die Nachteile eines Kostenvoranschlags der Werkstatt werden in diesem Abschnitt deutlich. Im Wesentlichen berücksichtigt ein Kostenvoranschlag nur die Reparaturkosten als Summe aus Ersatzteilen und Stundenverrechnungssätzen. Diese Zahlen werden dem Schadensbild in seiner Gesamtheit nicht gerecht. Im Gegensatz zum Schadensgutachten macht ein Voranschlag der Werkstatt keine Angaben zur merkantilen Wertminderung. Sie sind aber dafür zu entschädigen, dass der Unfallwagen (!) auch nach einer vollständigen Reparatur in einer Fachwerkstatt weniger wert ist.
Unterschiede zwischen Kostenvoranschlag und Unfallgutachten
Ein Kostenvoranschlag enthält keinerlei Dokumentation, sodass er zur Beweissicherung nicht herangezogen werden kann (falls es zu einem Zivilprozess bei strittiger Schuldfrage kommt). Auch werden Vorschäden und Altschäden nicht berücksichtigt, was aber bei bestimmten überlappenden Schäden notwendig ist. Ein weiterer finanzieller Nachteil eines Werkstatt Kostenvoranschlags ist darin zu sehen, dass wertsteigernde Faktoren am Unfallfahrzeug wie eine Sonderausstattung unberücksichtigt bleiben. Die Schadensregulierung auf Gutachtenbasis ist finanziell gesehen eindeutig die überlegene Variante.
Lohnt die Reparatur in einer Werkstatt noch?
Und wie lange dauert sie? Auch auf diese für Geschädigte wichtigen Fragen gibt ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt nach einem Autounfall keine Antwort. Ein Sachverständiger wird im Schadensgutachten neben der Schadenhöhe die Reparaturzeit, ggf. den Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmen. In Relation zur Höhe der Reparaturkosten zeigt sich, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Diesen könnten Sie mit einem Gutachten im Rahmen der 130 Prozent Regel nach einem unverschuldeten Autounfall sogar reparieren lassen. Mit einem Kostenvoranschlag ist das nicht möglich. Restwert und Wiederbeschaffungswert werden sie in einem Kostenvoranschlag nicht finden.
Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen können Sie nur auf Gutachtenbasis durchsetzen, wenn die unfallbedingte Ausfallzeit klar bestimmt wird. In dieser Hinsicht macht ein Kostenvorschlag eines Reparaturbetriebes auch keine Angaben zur Verkehrssicherheit.
Häufig gestellte Fragen:
Ja, die Kosten für einen Kostenvoranschlag der Werkstatt zählen zu den durchsetzbaren Schadenersatzansprüchen nach einem Autounfall. Nicht immer ist ein Kostenvoranschlag mit Kosten verbunden, manche Werkstätten verrechnen die Kosten bei der Auftragserteilung bzw. -durchführung.
Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro haben Geschädigte das Recht auf einen unabhängiges (!) Gutachten für ein verunfalltes Fahrzeug. Die Gutachterkosten müssen von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden. Bei einem großen Schaden ist ein Kostenvoranschlag eine finanziell sehr nachteilige Option.
Ist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt bindend?
Im Einzelfall kommt es darauf an, ob er als verbindlich oder unverbindlich ausgewiesen ist. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag muss sich auch bei der Schadensregulierung an die aufgeführten Zahlen halten (Festpreisvereinbarung). Nicht verbindliche Kostenvoranschläge erlauben Überschreitungen von maximal 20 Prozent. Insofern sind Kostenvoranschläge als bindend anzusehen. Das müssen sie bei der Schadensabwicklung auch sein, denn Haftpflichtversicherungen wollen im wahrsten Wortsinn mit einem bestimmten Betrag rechnen können.
Problematisch für Geschädigte ist das Prognoserisiko, das bei einem Kostenvoranschlag nicht zu leugnen ist. Lassen Sie hingegen nach einem Autounfall ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellen, müssen Sie als Geschädigter kein Prognoserisiko fürchten, falls die tatsächlichen Reparaturkosten höher als die kalkulierten sind.
Was kostet ein Kostenvoranschlag?
Viele Kfz-Reparaturbetriebe legen 10 bis 15 % der Reparaturkosten für den Kostenvoranschlag zu Grunde. Jeder Betrieb definiert eigene Preise für den Kostenvoranschlag. Für den Auftraggeber / Kunden ist der Kostenvoranschlag in der Regel kostenlos, wenn diese Werkstatt die Auftragserteilung erhält. Klar ist, dass der ausführende Betrieb seine Preise bzw. Vergütung mit starkem Eigeninteresse betrachtet.
Im Rahmen der Schadensregulierung im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung für die Kosten aufkommen. Paragraf 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) sieht präzisierend zu § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, dass die Versicherung des Schädigers für sämtliche Unkosten aufzukommen hat.
Kostenvoranschlag von Werkstatt überschritten! Ist das richtig?
Das ist oft der Fall. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag liegt das in der Natur der Sache bzw. Rechnung! Deshalb ist für Auftraggeber immer ein verbindlicher Kostenvoranschlag (ggf. mit Festpreisvereinbarung) für einen Auftrag in einer Werkstatt anzustreben.
Es geht nach einem Autounfall um IHR Geld …
Es liegt auf der Hand, dass ein unverbindlicher Kostenvoranschlag bei der Schadensregulierung nur zu Problemen führen kann. Sind die Kosten tatsächlich bis zu 20 % höher (was rechtlich üblich ist), nehmen viele Versicherungen eine Verweigerungshaltung ein. Dieses Prognoserisiko ist für Geschädigte oftmals ein großes Problem bei einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt nach einem Verkehrsunfall.
Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass die Komplexität des Schadens am Unfallfahrzeug zu Abweichungen führen kann, wenn bestimmte Dinge einfach nicht ersichtlich waren. Bei einem komplexen Schadensbild kann die Versicherung auch für etwaige Mehrkosten herangezogen werden.
Kann ich mir die Schadenssumme auch auszahlen lassen?
Ja, Sie haben in jedem Fall die Wahl! Es besteht keine Pflicht, das Unfallauto in einer Werkstatt tatsächlich reparieren zu zahlen. Geschädigte können sich für die fiktive Abrechnung entscheiden und sich den Unfallschaden auszahlen lassen. Hier kommen die genannten Nachteile des Kostenvorschlags vollends zum Tragen: Sie würden nur die Reparaturkosten nach dem Unfall erstattet bekommen, aber keine weiteren Schadenspositionen.
Vorteile eines Sachverständigengutachtens bei fiktiver Abrechnung
Mit einem Gutachten würden Sie bei der fiktiven Abrechnung auch Schadenersatz für den merkantilen Minderwert, eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Ersatzwagen durchsetzen können.
Fazit: Geben Sie sich nach einem Autounfall nicht mit einem Kostenvoranschlag zufrieden!
Sobald das Schadensausmaß die Bagatellgrenze überschreitet, sollten Sie Ihr Recht nutzen, ein unabhängiges Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro wie jenes von Gabriel Raiolo zu beauftragen. Legen Sie die Schadensregulierung in erfahrene und vor allem unabhängige Hände. Lehnen Sie jeden Vorschlag der gegnerischen Versicherung und insbesondere deren Versicherungsgutachter ab. Die Entscheidung gegen einen Kostenvoranschlag und auch gegen den Versicherungsgutachter wirkt sich finanziell sehr positiv auf Ihre durchsetzbaren Ansprüche aus!
Es geht um Ihr Geld: Aus diesen Gründen sollten Sie auf ein Kfz-Schadengutachten setzen
- Sie tragen als Geschädigter kein Prognoserisiko.
- Die Gutachtenkosten werden übernommen, durch eine Abtretungserklärung gegen Sie nicht in Vorkasse.
- Ein Gutachten hat im Verkehrsrecht eine beweissichernde und unfallanalytische Funktion, ein Kostenvoranschlag nicht! Dies spielt je nach Unfallhergang eine wichtige Rolle!
- Mit einem Schadengutachten lassen sich für Geschädigte deutlich mehr Ansprüche durchsetzen.
- Sie erhalten nicht nur ein Gutachten, sondern als Kunde den Service eines leistungsstarken Gutachternetzwerkes (hierzu zählen auch Fachanwälte für Verkehrsrecht).
- Ein Kurzgutachten ist eine weitere Alternative zum Kostenvoranschlag.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden von der Versicherung des Unfallverursachers bereits mit einem Kostenvoranschlag konfrontiert? Hier sind nun in einer aufgeklärten Ausgangsposition und können direkt hier starten bzw. Ihre Rechte aktiv ausüben!
Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit Kfz Gutachter Gabriel Raiolo. Entdecken Sie das unfallanalytische Leistungsspektrum, das Gutachternetzwerk und mit einem Kurzgutachten eine weitere Alternative zum Kostenvoranschlag.
Telefon: 040 – 60 59 08 56
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