merkantiler minderwert - Merkantiler Minderwert: Warum ein Auto nach einem Unfall weniger wert ist

Merkantiler Minderwert: Warum ein Auto nach einem Unfall weniger wert ist

Von: Gabriel Raiolo - Februar 22, 2021

Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall mit Blechschaden verwickelt worden? Sie ahnen beim Blick auf beschädigte Karosserieteile intuitiv, dass ein Schaden an Ihrem Auto haften bleiben könnte, selbst wenn Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers durchsetzen? Genau dieses Problem ist unter „merkantiler Minderwert“ zu verstehen. Selbst fachmännisch durchgeführte Reparaturen führen zu einem Wertverlust, besonders bei Neuwagen.

Mit einem Kfz Gutachter kommt der merkantile Minderwert auf die Schadensabrechnung!

Damit Sie nicht auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben, wird ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger diese Schadensersatzposition im Gutachten auflisten. Der Wert des Fahrzeugs lässt sich so aussagekräftig bemessen. Sie erhalten dann auf Basis von § 249 BGB einen Ausgleich für den merkantilen Minderwert: Sie sind per Gesetz so zu stellen, also wäre der Unfall nicht passiert.

Merkantiler Minderwert Definition

Hierbei handelt es sich um eine fiktive Richtgröße, die den erlittenen Wertverlust trotz fachgerechter Wiederherstellung monetär zum Ausdruck bringt. Zur Berechnung gibt es unterschiedliche Berechnungsmodelle. Im Rahmen der Schadensregulierung nach einem Autounfall ist auch von Wertminderung die Rede. Merkantiler Minderwert betrifft nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Immobilien.

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Merkantiler Minderwert: Wichtige Voraussetzung für Ihre Forderungen

Sie sollten beachten, dass ein merkantiler Minderwert nur bei einem Haftpflichtschaden geltend gemacht werden kann. Falls Sie einen unverschuldeten Crash hatten, wird Sie ein unabhängiger Gutachter zu Ihren Rechten in Bezug auf den merkantilen Minderwert beraten können. Sein Sachverständigengutachten wird die Basis sein, um die Höhe des merkantilen Minderwerts bemessen zu können.Bei einem Kaskoschaden kommt der Minderwert generell nicht zum Tragen. Die Leistungen begrenzen sich auf die Reparatur von Karosserieteilen.

Kurz & knapp: Das Wichtigste in aller Kürze über den merkantilen Minderwert

  1. Merkantiler Minderwert bedeutet, dass ein Auto nach einem Unfall trotz Reparatur weniger wert sein wird. Bei einem Bagatellschaden ist nicht von einem Minderwert auszugehen.
  2. Daraus leitet sich für Geschädigte ein legitimer Schadensersatzanspruch ab.
  3. Bei einem älteren Unfallfahrzeug (ggf. mit Vorschaden) fällt die Wertminderung geringer aus: Ein geringerer Wiederbeschaffungswert und eine hohe Betriebsleistung sind wesentliche Faktoren.
  4. Es gibt mehrere Berechnungsmethoden, um den merkantilen Minderwert berechnen zu können.
  5. Falls Sie ein Fahrzeug ohne Reparatur auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen, ist das Einfordern von Schadenersatz für den merkantilen Minderwert in der Regel nicht zulässig.
  6. Ein unabhängiges Schadensgutachten ist die Basis, um den erlittenen Wertverlust bei der gegnerischen Versicherung einfordern zu können.

Häufig gestellte Fragen zum merkantilen Minderwert: Hier finden Sie kurze Antworten für Ihren Fall

Wie berechnet sich die Wertminderung für Kraftfahrzeuge?

Es gibt in der Regulierungspraxis 5 unterschiedliche Methoden für den merkantilen Minderwert, die weiter unten kompakt vorgestellt werden. Auch in der Rechtssprechung bzw. vor Gericht gibt es keine einheitliche Richtlinie, wobei der BGH die Methode Ruhkopf/Sahm favorisiert.

Wird mir die Wertminderung nach einem Unfall ausgezahlt?

Als Schadensersatzposition wird die gegnerische Versicherung den merkantilen Minderwert auf Gutachtenbasis erstatten bzw. auszahlen müssen. Ein hinzugezogener Gutachter wird Sie hierbei unterstützen. Auch bei der fiktiven Abrechnung ist die Wertminderung zu ersetzen. Das zeigt die Rechtsprechung der meisten Gerichte.

Wie mache ich die Wertminderung nach einem Unfall geltend?

Formal ist ein unabhängiges Schadensgutachten eines Sachverständigen notwendig, um sämtliche Ansprüche beim gegnerischen Versicherer einfordern zu können. Der „Service“ der Versicherung des Unfallgegners wird Sie nicht an alle Ihre Ansprüche erinnern, hier kommt es auf eine unabhängige Expertise an.

Welche Versicherung ist zuständig für den Minderwert?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, falls es sich um einen unverschuldeten Auffahrunfall handelt. Merkantiler Minderwert ist nur bei einem Haftpflichtschaden ein Thema, nicht aber im Kaskofall. Hier ist die Versicherung mit der Instandsetzung schon finanziell belastet.

Habe ich auch bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf die Wertminderung?

Ja, grundsätzlich besteht der Anspruch in puncto merkatile Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung. Eine Instandsetzung ist nicht verpflichtend. Das ist letztlich logisch, denn die Reparatur würde am Minderwert faktisch nichts ändern. Sie kann rein formal somit nicht als notwendig angesehen werden.

Rechtliche Grundlagen zum merkantilen Minderwert

Wenn Sie sich als Geschädigter mit den rechtlichen Grundlagen des merkantilen Minderwerts (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__251.html) auseinander setzen wollen, sollten Sie insbesondere einen Blick in § 251 des Bürgerlichen Gesetzbuches werfen. Dort wird der „Schadenersatz in Geld ohne Fristsetzung“ präzisiert.

Demnach ist die Wiederherstellung zur vollständigen Entschädigung des Gläubigers nicht möglich. Die so entstehende merkantile Wertminderung ist als Ersatz mit Geld zu entschädigen. Ihr Kfz-Sachverständiger wird Sie ebenso wie ein Fachanwalt mit seinem Netzwerk zu allen rechtlichen Fragen umfassend beraten können.

Wo liegt der Unterschied zum technischen Minderwert?

Beim merkantilen Minderwert ist von einem Wertverlust auszugehen, obwohl ein Unfallwagen fachmännisch komplett wieder instand gesetzt wird. Davon ist beim technischen Minderwert nicht auszugehen: Der Schaden an Karosserieteilen/Anbauteilen kann so beschaffen sein, dass eine vollständige Wiederherstellung durch Richtarbeiten technisch nicht möglich ist. Bei älteren Fahrzeugen können Anbauteile oder bestimmte Karosserieteile eventuell nicht mehr verfügbar sein.

Wertminderung: Unterschiedliche Berechnungen bei Neuwagen und Gebrauchtwagen?

Grundsätzlich gilt: Je älter ein Fahrzeug ist, desto geringer wird der merkantile Minderwert ausfallen. Auch ein etwaiger Vorschaden fällt ins Gewicht. Das ist letztlich logisch, denn der Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert gibt den Referenzrahmen für die Berechnung vor.

Für sehr alte Fahrzeuge und solche mit hoher Laufleistung wird sich in einigen Fällen kein merkantiler Minderwert mehr in nennenswerter Höhe rechtfertigen lassen. In der Praxis ist es ab 60 Monaten bzw. einem Fahrzeugalter ab 5 Jahren schwierig, einen merklichen Wertunterschied zwischen einem unfallfreien und einem Fahrzeug mit Unfallschaden zu rechtfertigen. Wenn es eine Möglichkeit dazu gibt, kann diese nur in der Expertise eines Kfz Gutachters liegen. Er hat alle relevanten Marktveränderung bei der Berechnung im Blick.

Kfz Gutachter Hamburg Raiolo Desktop - Merkantiler Minderwert: Warum ein Auto nach einem Unfall weniger wert ist

Für Neuwagen ist eine Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis dringend zu empfehlen

Bei einem Unfall mit einem Neuwagen sollten Sie den Aspekt der merkantilen Wertminderung nach einem Unfall aber definitiv auf der Rechnung haben. Hier fällt die Wertminderung besonders hoch aus oder anders ausgedrückt: Der Unfall richtet in finanzieller Hinsicht den größten Schaden an.

Wenn Sie auf die Rechtsprechung zum merkantilen Minderwert blicken, werden Sie keine einheitliche Linie finden. Daher lohnt es sich im Einzelfall, Ihre Rechte zu prüfen und durchzusetzen. Dazu haben Sie alle Möglichkeiten, denn für die Kosten für Gutachter und Fachanwalt hat im Falle der eigenen Unschuld die gegnerische Versicherung aufzukommen.

Merkantiler Minderwert: Rechtliches!

Im Jahr 2014 hat das Landgericht Duisburg geurteilt, dass dem Verkäufer keine merkantile Wertminderung zusteht, falls der Unfallwagen unrepariert verkauft wird. Bereits 2008 hat der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass oberflächliche Schäden wie Lackkratzer keine Ansprüche auf einen merkantilen Minderwert begründen.

Die Berechnung des merkantilen Minderwerts: Die wichtigsten Methoden in der Zusammenfassung

Unabhängig von den im Folgenden kurz vorgestellten Methoden erweisen sich diese Faktoren als zentral, um den merkantilen Minderwert aussagekräftig berechnen zu können:

  • Fahrzeugalter
  • Laufleistung
  • Zustand vor Unfall
  • Anzahl der Halter
  • Ausstattung und Marktgängigkeit

In der Schadensregulierung kommen folgende Methoden zum Einsatz:

Ruhkopf und Sahm: Eine der gängigsten Berechnungsmodelle für den merkantilen Minderwert

Reparaturkosten (inkl. Lohnkosten), der Zeitwert, der ehemalige Neupreis und das Fahrzeugalter sind die wesentlichen Parameter, um den merkantilen Minderwert berechnen zu können (siehe hierzu das Beispiel weiter unten). Auch wenn es kein einheitliche Methodik gibt, so kommt dieses Modell verhältnismäßig oft zum Einsatz.

Hamburger Modell zur Berechnung des merkantilen Minderwertes:

Dieses Modell für den merkantilen Minderwert ist vom Hamburger Oberlandesgericht entwickelt worden. Es berücksichtigt die Gesamtreparaturkosten inklusive Arbeitslohn für Richtarbeiten und Karosseriearbeiten. Dazu kommt eine prozentuale Quote je nach Laufleistung. Ab einem Tachostand von 100.000 km beträgt der Satz 0 %.

Methode des Bundesverbandes der freiberuflichen & unabhängigen Sachverständigen (BVSK)

Hierbei handelt es sich um eine sehr komplexe Formel für die Berechnung des merkantilen Minderwerts, die zahlreiche Korrekturfaktoren enthält. Diese sind für Laien nicht herleitbar. Erneut wird deutlich, warum Sie auf einen Kfz Gutachter nach einem unverschuldeten Autounfall nicht verzichten sollten.

Marktrelevanz- und Faktorenmethode (MFM) nach Zeisberg

Bei dieser Berechnungsmethode nach Zeisberg werden rechtliche und technische Aspekte gewürdigt. Insofern fließen die folgenden Faktoren in die Berechnung ein: Vorschaden, Marktgängigkeit, Alterskorrektur, Schadensumfang, Neupreis, Reparaturkosten laut Gutachten sowie der Veräußerungswert.

Merkantiler Minderwert nach Halbgewachs

In diese Formel bzw. Berechnungsmethode fließen im Grunde dieselben Parameter wie bei den anderen Ansätzen. Eine Besonderheit der Berechnung der Wertminderung nach Halbgewachs besteht darin, dass ein Ausgleich in bestimmten Szenarien ausgeschlossen ist, und zwar wenn der Wagen älter als 6 Jahre ist, die Reparaturkosten weniger als 10 % des ermittelten Veräußerungswertes betragen oder aber der Veräußerungswert 40 % unter dem Neupreis liegt. Im Sinne einer Faustformel wird so anhand konkreter Kriterien deutlich, dass für einen älteren Gebrauchtwagen keine (nennenswerte) Wertminderung mehr durchzusetzen sein wird.

Berechnung nach Faustformel: Betriebsjahre des Fahrzeugs

Nutzen Sie diese Tabelle als Orientierung, um den merkantilen Minderwert zahlenmäßig konkreter einschätzen zu können. Falls Sie Fragen zur Berechnung haben, können Sie sich jederzeit an Kfz Gutachter Raiolo wenden.

Zulassung10 - 30%30 - 60%60 - 90%
Erstes Jahr5%6%7%
Zweites Jahr4%5%6%
Drittes Jahr3%4%5%

Beispiel der Berechnung zum merkantilen Minderwert

Als Orientierung sei darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof sehr häufig auf die Formel nach Ruhkopf und Sahm zurückgreift. Daher erscheint es logisch, bei einer Beispielrechnung auf diese Methode zu setzen.

Die Formel für den Minderwert lautet: (Veräußerungswert + Reparaturkosten) * Xr ÷ 100.

Sie erkennen sofort, warum die Expertise eines Sachverständigen notwendig ist: Die Formel muss mit aussagekräftigen Werten gefüllt werden, was insbesondere für die Variable Xr gilt. Hierbei handelt es sich um einen Faktor zwischen 3 und 7. Er leitet sich aus dem Alter und etwaiger Vorschäden ab.

Gehen wird von einem Veräußerungswert von 3.500 Euro, Reparaturkosten von 2.000 Euro und Xr = 4 aus, so ergibt sich daraus ein merkantiler Minderwert von 220 Euro. Mit dem Hamburger Modell kann die Rechnung einfacher sein: Hier wird je nach Laufleistung ein bestimmter Prozentsatz der Reparaturkosten herangezogen.

Merkantile Wertminderung bei Leasingfahrzeugen: Das ist zu beachten

Bei einem Unfall mit einem Leasingwagen sollten Sie Ihren Leasinggeber sofort informieren und das weitere Vorgehen besprechen. Meistens finden sich im zu Grunde liegenden Leasingvertrag Hinweise zu den Pflichten im Schadensfall. Die Reparatur eines Leasingwagens ist meistens stark reglementiert. Da es sich meistens um neue Fahrzeuge handelt, spielt die merkantile Wertminderung eine wichtige finanzielle Rolle. Zu beachten ist aber, dass der Leasinggeber als Eigentümer diese Ansprüche geltend machen kann. Sie kommen als Leasinggeber somit nicht direkt mit der entstandenen Wertminderung in Berührung. Erfahren Sie mehr zum Thema Reparaturkosten!

Fazit: Der merkantile Minderwert ist eine nicht zu unterschätzende Schadensersatzposition!

Sie haben erfahren, dass gerade bei Neufahrzeugen von einem erheblichen merkantilen Minderwert auszugehen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wagen fachmännisch repariert wird: An einem Unfallwagen haftet ein finanzieller Makel. Mit seiner Expertise kann ein Kfz-Sachverständiger die Wertminderung exakt beziffern.

Sie sollten daher Ihr Recht nutzen und mit einem unabhängigen Kfz Gutachter Ihre finanziellen Ansprüche ganzheitlich gegenüber der Versicherung des Unfallgegners einfordern. Eine Ausnahme stellen Bagatellschäden dar: Bei sehr oberflächlichen Blechschäden gilt ein PKW weiterhin als unfallfrei: Eine Wertminderung ist nicht anzunehmen.

Serviceorientiertes Schadensmanagement nach einem unverschuldeten Unfall nutzen!

Sie möchten nicht auf einem entstandenen Unfallschaden sitzen bleiben und Erfahrung sowie eine fundierte fachliche Expertise bei der anstehenden Schadensregulierung nutzen?

Dann nehmen Sie Kontakt mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo auf. Nutzen Sie ein professionelles Schadensmanagement: Sie werden sehen, dass Ihre Schadensersatzansprüche keinesfalls mit dem merkantilen Minderwert enden…

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