Jetzt Kfz Sachverständiger Raiolo kontaktieren.
Rechnungsprüfungen
Haben Sie den Eindruck, dass die Reparaturkosten zu hoch sind? Sind alle Reparaturarbeiten auch wirklich fachmännisch ausgeführt worden? Falls es Ihnen scheint, dass mit der Rechnung für die durchgeführte Reparatur etwas nicht in Ordnung ist, dann sollten Sie unbedingt einen Sachverständigen hinzuziehen.
Unser Kfz Sachverständigenbüro Raiolo wird für Sie die Rechnungsprüfung vornehmen und analysieren, ob die durchgeführte Instandsetzung entsprechend den Reparaturkosten ausgeführt wurde. Nur wenn ihr Schaden gänzlich reguliert wird, können sie sicher sein, dass Sie keine finanziellen Nachteile erleiden. Die in den Kostenvoranschlägen oder Prüfberichten voraussichtlich festgesetzten Reparaturkosten erweisen sich bei der eigentlichen Reparatur oft als falsch. Dies kann auch große finanzielle Schäden nach sich ziehen. Deshalb sind wir für Sie da. Mit unserer Expertise können Sie sicher sein, dass der tatsächliche Reparaturwert voll und ganz erfasst wird. Wir überprüfen nach durchgeführter Reparatur die Rechnung.
Welche Möglichkeiten der Abrechnung gibt es im Schadenfall?
Einiges über die Abrechnungsmöglichkeiten im Kfz Schadenfall
Technischer Totalschaden
Um einen technischen Totalschaden handelt es sich dann, wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands aus technischen Gründen nicht mehr möglich ist (dies kommt sehr selten vor). In diesem Fall sind die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs, für die Entschädigung maßgebend.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Falls sich die Schadenshöhe höher beläuft, als der Wert des Fahrzeugs, ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes wirtschaftlich nicht sinnvoll. Als Grundlage für den Schadenausgleich dient der Fahrzeugwert und als Abrechnungsgrundlage ein Kfz Gutachten. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Reparatur bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes möglich.
Fiktive Abrechnung
Bei einer fiktiven Abrechnung wird von der Versicherung, der Geldbetrag festgelegt, der zur Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands benötigt wird. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines Kostenvoranschlags, Kfz Gutachtens oder Kurzgutachtens ohne Vorlage einer Reparaturrechnung.
Konkrete Abrechnung
Bei einer konkreten Abrechnung wird der ursprüngliche Zustand durch eine Reparatur wiederhergestellt und die Reparaturrechnung bei der Versicherung vorgelegt. Als Reparatur- und Regulierungsbasis dient ein Kfz Gutachten, ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.
Sie benötigen ein Kurzgutachten? Jetzt Gutachter Raiolo kontaktieren.
Innerhalb von 60 Minuten vor Ort
Sie benötigen Hilfe oder hatten einen Verkehrsunfall? Wir sind innerhalb von 60 Minuten vor Ort
In allen Hamburger Stadtteilen tätig
Wir sind in allen Hamburger Stadtteilen und Umland für Sie da
Bis 23:00 Uhr für Sie telefonisch erreichbar
Wir sind für Sie bis 23:00 Uhr telefonisch da
Profitieren Sie von unserem Netzwerk an Rechtsanwälten
Profitieren Sie von unserem Netzwerk an Rechtsanwälten
Ansprechpartner zwischen allen beteiligten Parteien
Versicherung, Rechtsanwalt oder Werkstatt: Wir sind Ihr zuverlässige Ansprechpartner zwischen den Beteiligten
Jetzt kostenfreie Beratung: 040 - 60 59 08 56
Telefonisch von Montags bis Sonntags von 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr für Sie erreichbar. Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
Was sollte man über eine Reparatur wissen?
Klären Sie im Vorhinein, ob Originalteile des Fahrzeugherstellers oder günstige Ersatzteile verwendet werden sollen. Achten Sie darauf, wenn Sie günstige Ersatzteile wählen, dass Ihnen nicht die Preise für die Originalteile berechnet werden.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie nur Originalteile des Herstellers erhalten, sollten Sie Ihr Fahrzeug nur in einer Markenwerkstatt reparieren lassen.
Was sind Reparaturkosten?
Unter Reparaturkosten versteht man die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einer beschädigten Sache. Ein Geschädigter hat Anspruch auf die vollständige Wiederherstellung seiner beschädigten Sache. Falls in einem Gutachten der Werkstatt die Reparaturkosten nicht entsprechend (zu hoch oder zu niedrig) berechnet werden, kann es leicht dazu kommen, dass Sie als Geschädigter für einen Teil der Kosten selbst aufkommen müssen. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht die Werkstatt oder einen unabhängigen Gutachter Ihres Vertrauens zu wählen. Wenn die Reparaturrechnung von der im Schadengutachten ermittelten Reparatursumme oder den veranschlagten Reparaturkosten stark abweicht, haben Sie als Verbraucher das Recht die Prüfung des Reparaturumfangs durch einen Sachverständigen vornehmen zu lassen.
Was ist eine Reparaturbestätigung und wann benötige ich diese?
Falls man einen Nachweis für die durchgeführte Reparatur benötigt, kann man als Geschädigter einen Kfz-Sachverständigen mit einer Reparaturbestätigung beauftragen. Dies ist in der Regel dann notwendig, wenn ein entstandener Schaden am Fahrzeug in Eigenregie behoben wird und man für die zuvor festgesetzte Reparaturdauer einen Nutzungsausfall geltend machen möchte. Sprich sich die fiktiven Kosten für einen nicht in Anspruch genommenen Leihwagens auszahlen zu lassen. Zudem wird bei einem erneuten Schaden an derselben Stelle, ohne eine Reparaturbestätigung, der Schaden in der Regel von der Versicherung nicht reguliert. Die Versicherung benötigt grundsätzlich keine Reparaturbestätigung. Es ist aber im Interesse des Geschädigten eine solche Anfertigungen zu lassen und liegt damit auch in seiner eigenen Verantwortung.
Wir empfehlen deshalb: Lassen Sie in jedem Fall eine Reparaturbestätigung von einem Kfz Gutachter anfertigen.
Beweissicherung
Wir dokumentieren für Sie den entstandenen Schaden sowohl fotografisch als auch schriftlich, damit Sie gegenüber Versicherungen und Gerichten immer die richtigen Argumente zur Hand haben. Aufgrund von entsprechenden Bildern sind Schäden jederzeit einwandfrei nachvollziehbar.
Welche Möglichkeiten stehen mir bei der Reparatur zur Verfügung?
Muss ich den Schaden beheben lassen?
Der Geschädigte muss sein Fahrzeug nicht zwingend reparieren bzw. reparieren lassen. Eine Auszahlung laut Gutachten ist ohne weiteres möglich. Sollte sich der Unfall-Geschädigte für eine Reparatur entscheiden, ist anschließend eine Reparaturbestätigung durch uns möglich. Diese empfehlen wir auch dringend in Ihrem eigenen Interesse. Bei der Reparatur durch eine Werkstatt, unabhängig davon ob eine markengebundene oder freie Werkstatt, dient die Rechnung bzw. die Abrechnung der Werkstatt mit der Versicherung, als Reparaturbestätigung.
Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt
Unter Reparaturkosten versteht man die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einer beschädigten Sache. Ein Geschädigter hat Anspruch auf die vollständige Wiederherstellung seiner beschädigten Sache. Falls in einem Gutachten der Werkstatt die Reparaturkosten nicht entsprechend (zu hoch oder zu niedrig) berechnet werden, kann es leicht dazu kommen, dass Sie als Geschädigter für einen Teil der Kosten selbst aufkommen müssen. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht die Werkstatt oder einen unabhängigen Gutachter Ihres Vertrauens zu wählen. Wenn die Reparaturrechnung von der im Schadengutachten ermittelten Reparatursumme oder den veranschlagten Reparaturkosten stark abweicht, haben Sie als Verbraucher das Recht die Prüfung des Reparaturumfangs durch einen Sachverständigen vornehmen zu lassen.
Reparatur in einer freien Fachwerkstatt
Handelt es sich um ein älteres Fahrzeug, kommt für die Wartung oft keine teure Markenwerkstatt in Frage. In einer freien Kfz-Werkstatt werden Schäden meist kostengünstiger behoben. Die technische Ausstattung von ungebundenen Werkstätten kann mit den markengebundenen Betrieben nicht verglichen werden, deshalb sollte bei der Werkstattwahl auch berücksichtigt werden, welche Schadensreparatur durchgeführt werden muss.
Reparatur in Eigenleistung
Falls Sie das notwendige Wissen und die Handfertigkeit besitzen könnte eine Reparatur in Eigenleistung eine gute Lösung für Ihr Problem darstellen. Falls Sie dabei Hilfe benötigen, finden Sie eine Vielzahl an Informationen im Internet.
Reparatur mit Gebrauchtteilen
Durch diese Reparaturmöglichkeit lässt sich oft ein wirtschaftlicher Totalschaden vermeiden. Viele sind der Ansicht, dass es sich bei einer Reparatur mit Gebrauchtteilen um eine schlechte Reparatur handeln muss. Diese Reparaturvariante sollte nicht auf diese Weise betrachtet werden, denn auch die übrigen Teile Ihres Fahrzeuges sind ja nicht mehr neu.
Keine Reparatur - Sie fahren mit dem Schaden weiter
Ohne Reparatur weiterzufahren ist dann möglich, wenn kein Verstoß gegen die Verkehrssicherheit im Sinne der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). vorliegt. Falls zukünftig ein weiterer Schaden entsteht können dadurch große Nachteile entstehen. Sie können Ihr Fahrzeug, ohne eine Reparatur vorzunehmen, auch im beschädigten Zustand verkaufen.
Das Kfz Sachverständigenbüro Raiolo, bietet Ihnen nach einem Verkehrsunfall eine kompetente und zuverlässige Leistung. Unser Kfz-Sachverständiger und Kfz-Techniker-Meister Gabriel Raiolo weiß genau, worauf es ankommt. Wir übernehmen für Sie alles rund um die Versicherung. Lassen Sie unsere Erfahrung als Ansprechpartner mit Rechtsanwälten, mit der Polizei, Versicherungen oder mit sonstigen Verwaltungskräften zu Ihrem Vorteil werden. Ihren Anruf nehmen wir gerne entgegen – wir sind für Sie da!
Jetzt kostenfreie Beratung unter: 040 / 60 5908 56
Wir sind von Montag bis Sonntag von 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr für Sie erreichbar. Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.