Kfz Gutachten: Warum es unverzichtbar ist!

Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt und Ihr Fahrzeug hat dabei Schaden genommen? In diesem Fall ist ein unabhängiges Unfallgutachten essenziell. Als erfahrene Kfz-Gutachter in Hamburg stehen wir Ihnen zur Seite. Die anfallenden Kosten für die Begutachtung übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung – für Sie als Geschädigten entstehen also keine finanziellen Aufwendungen. Unser Ziel ist es, sämtliche Schäden an Ihrem Fahrzeug sowie alle damit verbundenen Kosten – sei es für Reparaturen, Wertminderung oder eine mögliche Ersatzbeschaffung – detailliert und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Ohne ein professionelles Gutachten verzichten Sie auf eine fundierte Beweissicherung und riskieren finanzielle Nachteile. Eine fehlerhafte Einschätzung eines Unfallschadens kann nicht nur teuer, sondern auch riskant sein. Mit dem Kfz-Sachverständigenbüro Raiolo haben Sie einen kompetenten und erfahrenen Experten an Ihrer Seite, der Sie bei der Schadensabwicklung mit Versicherungen und Anwälten unterstützt.

Im Falle eines Haftpflichtschadens haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Als unabhängige Sachverständige arbeiten wir neutral und objektiv, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Ein Unfall kann schnell überfordern – viele Geschädigte wissen nicht genau, welche Schritte sie unternehmen müssen. Welche Rechte haben Sie? Welche Fristen sind zu beachten? Was ist bei der Schadensabwicklung entscheidend? Unser Sachverständigenbüro informiert Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten, damit Sie stets den Überblick behalten.

Jetzt kostenfreie Beratung: 040 / 60 5908 56

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Kaskoschaden, Haftpflichtschaden & Teilschuld: Das müssen Sie nach einem Unfall wissen

Haftpflichtschaden

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, ohne diesen verursacht zu haben, spricht man von einem Haftpflichtschaden. In diesem Fall trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Verantwortung für die Regulierung Ihrer Schäden. Als Geschädigter haben Sie das Recht, die Abwicklung aktiv mitzugestalten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ein Haftpflichtschaden kann verschiedene Schadensarten umfassen, darunter:

  • Sachschäden (z. B. Reparaturkosten am Fahrzeug)
  • Vermögensschäden (z. B. Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten)
  • Personenschäden (z. B. Behandlungskosten bei Verletzungen)

Wichtig für Sie: Da Ihre eigene Versicherung in diesem Fall nicht involviert ist, müssen Sie keine Erhöhung Ihrer Versicherungsprämien befürchten. Sämtliche Kosten werden durch die Versicherung des Unfallverursachers übernommen.

Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben. Das bedeutet, dass Ihre eigene Versicherung für die Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt – vorausgesetzt, Sie verfügen über eine Kaskoversicherung. Die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners werden hingegen durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.

Da in diesem Fall Ihre eigene Versicherung für die Schadensregulierung aufkommt, ist es üblich, dass Ihre Versicherungsbeiträge nachträglich angepasst und hochgestuft werden.

Teilschuld

Haben beide Unfallbeteiligten eine Mitschuld an der Kollision, spricht man von einer Teilschuld. In diesem Fall übernehmen sowohl Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die des Unfallgegners jeweils einen Anteil der Schäden – und zwar entsprechend der festgelegten Verschuldensquote.

Das bedeutet:

  • Ihre eigene Versicherung reguliert anteilig die Schäden des Unfallgegners.
  • Die Versicherung des Unfallgegners kommt für einen Teil Ihrer Schäden auf.

Je nach Verschuldensquote kann es also sein, dass Sie trotz einer bestehenden Kaskoversicherung einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.