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Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!

Von: Gabriel Raiolo - Juli 18, 2017

Was ist eine Kfz Haftpflichtversicherung?

Um ein Kennzeichen für sein Fahrzeug zu erhalten und es in Betrieb nehmen zu dürfen ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, vom Gesetz zwingend vorgeschrieben.
Eine Kfz-Versicherung sollte als Haftpflicht den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer bei einem Verkehrsunfall absichern. Unter Umständen verhindert diese Autoversicherung, dass der Versicherte nach einem verursachten Verkehrsunfall, für sein ganzes Leben finanziell ruiniert ist oder ein schuldloses Opfer wegen eventueller Zahlungsunfähigkeit des Schädigers ohne Kompensation bleibt. Bei schweren Personenschäden kann sich die Entschädigungssumme sogar auf mehrere Millionen Euro belaufen.

Als Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug ist lediglich eine Kfz-Haftpflicht zwingend vorgeschrieben. Durch Zusatzversicherungen kann dieser Grundschutz erweitert werden.

Unser Tipp: Da die Mindestversicherungssumme den Schaden nicht immer decken kann, sollten Sie diese Summe gegen einen geringen Prämienaufschlag erhöhen. Bei schweren Personenschäden können die Entschädigungsforderungen enorm groß ausfallen. Daher kann die Mindesversicherungssumme sehr schnell aufgebraucht sein, bzw. zu gering ausfallen. Für die darüber hinausgehende Forderungen müssten Sie selbst aufkommen.

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Kfz-Haftpflichtversicherung und ihre Bedeutung

Bietet Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Schutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.

Was ist eine Haftpflichtversicherung­?

Die Haftpflichtversicherung, basiert auf gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Sie bietet Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Schutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter. Die Haftpflichtversicherung bezahlt die Schadenersatzansprüche oder wehrt sie als unberechtigte Ansprüche vor Gericht ab.

Welche Haftpflichtversicherungen gibt es?

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
  • Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Hier können mit den Versicherungen noch, ganz individuell, vertraglich Deckungserweiterungen festgelegt werden.)

Um Ihnen dies etwas näher zu bringen, haben wir für Sie eine Tabelle der Leistungen bzw. Versicherungsarten aufgestellt:

check green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen! Grundschutz , cross grey 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen! Erweiterter Schutz

LeistungHaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Personenschäden
bis 7,5 Mio. €
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Sachschäden
bis 1,12 Mio. €
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Vermögensschäden
bis 50.000 €
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Erweiterte Deckung
bis 100 Mio. €
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Kfz-Schutzbriefcross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Mallorca-Policecross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Rabattschutzcross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!cross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Diebstahl, Raubcheck green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!check green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Wildunfallcheck green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!check green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Brand, Explosion, Kurzschlusscheck green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!check green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Elementarschädencheck green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!check green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Glasbruchcheck green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!check green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Marderbiss und Folgeschädencross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!cross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Erweiterte Tierunfällecross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!cross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Längerer Neuwert-
und Kaufwertersatz
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Erweiterte Elementarschädencross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!cross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Grobe Fahrlässigkeitcross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!cross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!cross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Selbst verursachte Schädencheck green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Unfallfluchtcheck green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
Vandalismuscheck green 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!
GAP-Deckungcross grey 1 1 - Kfz Haftpflichtversicherung: Das sollte man wissen!

Wissen Sie genau, wie Sie sich nach einem Autounfall verhalten sollen?

Wenn es einmal kracht, wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht genau, was sie tun sollen. Dabei ist kühlen Kopf zu behalten das äußerste Gebot. Die Beteiligten sind verpflichtet, sich selbst und alle anderen Verkehrsteilnehmer vor einem noch größeren Schaden zu bewahren. Außerdem haben Fahrer gegenüber ihrer Versicherung bestimmte Verpflichtungen. Falls sie diesen nicht nachkommen, kann es leicht passieren, dass die Kfz-Versicherung für den entstandenen Schaden nur teilweise oder gar nicht aufkommt.

Zitat aus der KfzPflVV:

„Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung – KfzPflVV) § 2

(1) Die Versicherung hat die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche zu umfassen, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs

  1. Personen verletzt oder getötet worden sind,
  2. Sachen beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen sind oder
  3. Vermögensschäden herbeigeführt worden sind, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.

(2) Mitversicherte Personen sind

  1. der Halter,
  2. der Eigentümer,
  3. der Fahrer,
  4. Beifahrer, das heißt Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleiten,
  5. Omnibusschaffner, soweit sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter tätig werden,
  6. Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.

(3) Mitversicherten Personen ist das Recht auf selbständige Geltendmachung ihrer Ansprüche einzuräumen.

Demnach werden berechtigte Ansprüche aus Schäden, die dritte Personen durch Ihr Kraftfahrzeug erleiden ersetzt – und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ihre Versicherung ist aber auch verpflichtet, Sie gegen unberechtigt erhobene Ansprüche zu verteidigen.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

In der Regel wird der Versicherungsschutz mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung rechtskräftig. Die Prämie wird mit Erhalt der Police fällig.

Was ist das Bonus-Malus-System?

Dieses System dient zur Einordnung von Risiken in Tarifklassen in Abhängigkeit von dem bisherigen Schadenverlauf.
Jeder Versicherung steht es frei, für ihre Kunden ihr eigenes Bonus-Malus-System anzuwenden oder andere Prämiensysteme zu verwenden.

Was ist nicht versichert?

Schäden die am versicherten Fahrzeug selbst entstehen (möglich ist das in der Kasko-Versicherung)
sonstige Sachschäden des Eigentümers oder Halters des versicherten Fahrzeuges oder
Schäden am beförderten Ladegut. Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, sind von der Versicherung auch nicht erfasst.

Wann endet der Versicherungsvertrag?

Wenn die Versicherung auf mindestens ein Jahr abgeschlossen wurde, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung der vor dem Ablauftermin in schriftlicher Form (am besten per Einschreiben) gekündigt wird.
Achtung: In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann nach einem Schadensfall ohne Angabe von Gründen von der Versicherung gekündigt werden.

Wie wird die Prämienhöhe bestimmt?

Sie richtet sich nach der Produktvariante und der gewählten Versicherungssumme. Die Höhe der Haftpflichtversicherung ist natürlich, entsprechend den Leistungen, geringer als jene der Kasko- oder Vollkaskoversicherung.

Um was handelt es sich bei der Mallorcapolice?

Falls Sie im Ausland Mietfahrzeuge nutzen, sollten Sie unbedingt eine Zusatzhaftpflichtversicherung haben. Die Mallorcapolice deckt einen Schadensfall ab, wenn aus einer anderen für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Haftpflicht, nicht ausreichende Deckung geboten wird.

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Was bezahlt der Versicherer bei Marderbiss und Folgeschäden?

In der Regel zahlt der Versicherer bei Marderschäden nur für jene Schäden, die direkt durch den Marder entstanden sind. Folgeschäden werden hauptsächlich nur in höheren Tarifen bis zu einer bestimmten Summe mitversichert.

Kann man sich gegen alle Tiere schützen?

Die Kaskoversicherung deckt nur den entstandenen Schaden durch Unfälle mit Haarwild. Demnach geht derjenige, der mit Nutztieren wie einer Ziege, Schaaf, Pferd oder Kuh zusammenstößt, leer aus. Aus diesem Grund sollten Sie sich als Autofahrer gegen die Kollision mit möglichst allen Tieren versichern.
Diese zusätzliche Absicherung kostet nicht viel, ist aber im Schadenfall von Bedeutung. Als Folge einer Kollision mit einem Nutztier, was nicht selten der Fall ist, können enorme Kosten entstehen, besonders bei Personenschaden.

Was ist eine Grüne Karte?

Die Grüne Karte ist eine internationale Versicherungskarte.
Bei Reisen im europäischen Ausland dient die grüne Versicherungskarte als Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie dient als Bestätigung, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die zumindest den Versicherungsbedingungen und den vorgesehenen Versicherungssummen entspricht. Etwaige im Ausland entstandene Schadensfälle werden mit Hilfe einer Grünen Karte leichter geklärt.

Ebenso kann der Versicherungsnehmer bei Bedarf, von der mit Sitz im Ausland befindlichen
Regulierungsstelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Wo bekomme ich eine „Grüne Karte“?

Eine Grüne Versicherungskarte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.
Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, ist es vor Urlaubsbeginn in ein fremdes Land ratsam, sich darüber zu informieren, ob eine Grüne Karte benötigt wird.

Wie funktioniert der Versicherungsschutz?

Möglich sind Leistungen für berechtigte Ansprüche oder die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Entschädigungsleistungen werden im Haftpflichtrecht nur zum Zeitwert vorgenommen. Der Zeitwert ist der Wert, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens besitzt. Demnach werden also Abzüge aufgrund Alter und Nutzung berechnet. Hier werden auch Wertverbesserungen, im technischen Bereich, berücksichtigt.

Es bestehen auch Fälle, bei denen das Gesetz keine Haftung vorsieht und die Versicherung bei unberechtigten Schadenersatzforderungen, wie z. B. bei verursachten Schäden von deliktunfähigen Personen, nicht verpflichtet ist den Schaden zu decken. Wenn jemand ohne Rechtsgrundlage eine Entschädigung fordert, wird die Versicherungsgesellschaft diesen Anspruch natürlich auch abwehren.

Was ist eine GAP-Deckung?

Eine GAP-Deckung sichert bei einem Totalschaden oder Diebstahl die Deckung der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restleasingswert. Die Kaskoversicherung kommt nur für den Wiederbeschaffungswert auf. Der noch offenstehende Restleasingswert muss vom Besitzer entrichtet werden. Diese Lücke wird aber bei Leasingfahrzeugen von der GAP-Deckung geschlossen..

Bei einer GAP-Deckung mit vereinbarter Selbstbeteiligung müsste der Versicherungsnehmer die Differenz selbst bezahlen.

Welche Vorteile bringt ein Kfz-Schutzbrief?

Pannen, Unfälle oder andere Unwägbarkeiten sind schnell passiert. Wenn sich dies dazu noch im Ausland abspielt, dann ist der Ärger für Sie noch größer. Grundsätzlich können Sie mit einem Kfz-Schutzbrief als Versicherungsnehmer mit sofortiger Hilfe rechnen.
Die Versicherung, mit der Sie den Schutzbrief vereinbart haben, sollte jederzeit über eine 24-Stunden-Hotline zu erreichen sein. Die Versicherung sollte im Idealfall auch im Ausland eine Notruf-Station führen. So können Sie im Schadensfall jederzeit Hilfe anfordern. Die Leistungen können sehr vielfältig sein, deshalb ist es empfehlenswert einen Schutzbrief zu haben.
Bei manchen Versicherungen ist der Schutzbrief ein Bestandteil der Kfz-Haftpflicht. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, den Schutzbrief auch unabhängig von der Kfz-Versicherung zu vereinbaren. Ein Vergleich der verschiedenen Gesellschaften, die einen Kfz-Schutzbrief anbieten, zahlt sich aus. Die Preise, die Obergrenzen der Leistungen und das Angebot der Leistungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer stark.

Ihr Kfz Gutachter in Hamburg

Damit die Schadensabwicklung, der tatsächlich entstandene Schaden genau erfasst wird und die Versicherung ihren Verpflichtungen Ihnen gegenüber, in vollem Ausmaß nachkommt, beauftragen Sie unser Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg, wir sind innerhalb von 60 Minuten vor Ort.
Um Ihnen die Strapazen zu erleichtern, werden wir bei Bedarf zum Ansprechpartner für alle beteiligten Parteien. Wir verfügen auch über ein Netzwerk von Anwälten, die Spezialisten auf dem Gebiet der Haftpflichtversicherung sind.

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