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Wiederbeschaf­fungswert: Wichtiger Bestandteil im Kfz-Gutachten

Von: Gabriel Raiolo - April 3, 2020

Nach einem Unfall liegen die Nerven blank, Schock und Ärger sitzen tief. Doch schon bald sehen Sie sich mit der Schadensregulierung und Begriffen wie Wieder­beschaf­fungs­wert und Restwert konfrontiert.

In diesem Beitrag möchten wir Licht ins Dunkel bringen. Sie erfahren u.a. mehr über die Funktion und Berechnung des Wiederbeschaffungswertes. Mit dem Fachwissen eines erfahrenen Kfz Gutachters an Ihrer Seite können Sie von Beginn an die schnelle Entschädigung konsequent vorantreiben und offene Fragen klären.

Übersicht der Inhalte:

  1. Häufig gestellte Fragen zum Wiederbeschaffungswert
  2. Wiederbeschaffungswert Definition
  3. Wiederbeschaffungswert beim Auto
  4. Wie lässt sich der Wiederbeschaffungswert ermitteln?
  5. Wiederbeschaffungswert berechnen
  6. Wiederbeschaffungswert: Welche Formel gibt es?
  7. Wiederbeschaffungswert und Restwert: Unterschied?
  8. Wiederbeschaffungswert und Restwert Differenz
  9. Wiederbeschaffungswert netto oder brutto ausgezahlt?
  10. Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen: Ist das möglich?
  11. Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt: Was tun?
  12. Totalschaden und Wiederbeschaffungswert
  13. Vielleicht lässt sich ein Totalschaden doch noch reparieren?
  14. Fazit & Zusammenfassung

Häufig gestellte Fragen zum Wieder­beschaf­fungs­wert:

Was bedeutet „Wiederbeschaffungswert“?

Dieser Wert beziffert nach einem Unfall die Summe, die zu erbringen ist, um am Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen. Dabei spielen u.a. Alter, Ausstattung, Kilometerleistung bzw. Laufleistung und der Zustand des Wagens vor dem Unfall eine zentrale Rolle.

Anspruch auf Erstattung des Wiederbeschaffungswertes bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Wenn nicht die 130%-Regel Anwendung findet, dann bekommen Geschädigte, den im Kfz Gutachten ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet.

Darf die Versicherung den Wiederbeschaffungswert kürzen?

Rein rechtlich gibt es für Versicherungen kein striktes Verbot, den Rotstift anzusetzen. Gerichtsurteile zeigen aber, dass eine Kürzung des Wiederbeschaffungswertes schlüssig begründet sein muss. Gegen pauschale Annahmen können Sie sich mit der Hilfe eines Fachanwalts wehren.

Haftpflichtschaden = Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert?

Diese formelhafte Überschrift ist zutreffend, falls es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und eine Reparatur insofern nicht mehr in Frage kommt. Sie erhalten dann die Differenz aus Wiederbeschaffungs­wert und Restwert. Aspekte zur Mehrwertsteuer können Sie im weiteren Verlauf diesen Artikels nachlesen.

Wiederbeschaffungs­wert: Definition

Es handelt sich um den Betrag, der aufzuwenden ist, um ein gleichartiges bzw. gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen, wobei alle relevanten Kostenfaktoren zu würdigen sind. Um den Aspekt der Gleichwertigkeit zu gewährleisten, sind alle Ausstattungsmerkmale zu berücksichtigen. 

Im Haftpflicht- oder Kaskofall bekommen Sie diese Summe abzüglich Restwert erstattet, falls es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Da auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt preisliche Unterschiede zu finden sind, kann der Wiederbeschaffungswert abhängig vom Ort höher oder niedriger ausfallen.

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Wiederbeschaffungs­wert beim Auto: Welche Rolle spielt er?

Im Schadensfall bzw. bei der Entschädigung spielt dieser Wert eine zentrale Rolle. Nur wenn er in einem Kfz Gutachten aussagekräftig ermittelt wird, lässt sich die Wirtschaftlichkeit einer anzustrebenden Reparatur überhaupt beurteilen. Insofern führt nach einem Unfall kein Weg an einem professionellen Kfz Gutachten eines Sachverständigen vorbei, wobei Sie im Falle der eigenen Unschuld die Kosten hierfür nicht zu tragen haben. Diese muss die gegnerische Haftpflichtversicherung komplett übernehmen.

Darüber hinaus ist der hier vorgestellte Wert auch bei einem Diebstahl oder der Zerstörung des Autos (etwa bei einem Unwetter) eine zentrale Größe, um eine realistische Entschädigungssumme herzuleiten. Dementsprechend ist ein Kfz Gutachten nicht nur auf die Regulierung des Schadens nach einem Unfall begrenzt. Grundsätzlich kann dieser Wert für Fahrzeuge, die nachweislich scheckheftgepflegt waren, höher ausfallen. Der Zustand des Fahrzeugs wird in jedem Falle ausreichend gewürdigt.

Wie lässt sich der Wiederbeschaffungs­wert ermitteln?

Die Ermittlung eines belastbaren Wiederbeschaffungswertes ist die Aufgabe eines Kfz Sachverständigen. Hintergrund ist, dass Versicherungen bei einem größeren Schadensbild keine Regulierung ohne ein Kfz Gutachten vornehmen. Daher ist es nach einem Unfall alternativlos, einen Gutachter zu beauftragen. Die im Gutachten festgehaltenen Werte sind die Grundlage und essenziell, um mit der gegnerischen Versicherung abrechnen zu können.

Wichtig zu wissen ist, dass Wieder­beschaffungswert und Zeitwert nicht identisch sind, was auf den ersten Blick nahe liegen könnte. Im Gegensatz zum Zeitwert berücksichtigt der Wiederbeschaffungswert u.a. die Gewinnmarge des Händlers und etwaigen Aufwand bei der Wiederbeschaffung (je nach Modell kann es deutliche Unterschiede geben). Experten gehen davon aus, dass der Wieder­beschaffungswert etwa 20 bis 25% höher als der Zeitwert ausfällt.

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Wie kann ich den Wieder­beschaffungswert berechnen?

Eine andere Frage, die in die gleiche Richtung zielt, lautet: Wer legt den Wiederbeschaffungswert fest? Keine Angst: Sie müssen diese Kennzahl nicht selber berechnen, zumal dies als Laie aufgrund der Komplexität vieler Faktoren eine kaum lösbare Aufgabe wäre.

Nach einem Unfall ist es u.a. die Aufgabe eines Kfz Sachverständigen, einen belastbaren Betrag für die Wieder­beschaffung herzuleiten. Dieser wird in aller Regel auf die renommierte Schwacke-Liste zurückgreifen und unter Berücksichtigung aller Faktoren einen aussagekräftigen Wert herleiten. Eine ganzheitliche Fahrzeugbewertung ist die Grundlage seiner Arbeit. Durch seine Erfahrungen und fachliche Expertise kann ein Kfz Gutachter insbesondere regionale Unterschiede würdigen.

Wiederbeschaffungswert: Welche Formel gibt es?

Eine Formel im engeren Sinne gibt es nicht, um den Wiederbeschaffungswert berechnen zu können. Bei einem Neuwagen bzw. sehr neuen Fahrzeug ist ein Blick auf den Listenpreis geboten, um mit diesem Preis bereits sehr nahe an das Endergebnis zu kommen. Letztlich kommt es bei einem Gebrauchtwagen auf eine Vielzahl an Faktoren an, um einen aussagekräftigen Wert herleiten zu können.

Bei der Berechnung des Wieder­beschaffungswertes spielen zahlreiche Faktoren wie die folgenden eine Rolle:

  • Kilometerstand
  • Ausstattung / Sonderausstattung
  • Zustand des Fahrzeugs
  • Nachfrage verunfallten des Modells

Nur ein erfahrener Kfz Gutachter ist in der Lage, die preislichen Auswirkungen dieser Faktoren auf den Wiederbeschaffungswert bemessen zu können. Beispiel: Inwiefern kann also eine Sonderausstattung den Wert für die Wiederbeschaffung erhöhen, wenn das Fahrzeug zudem in einem nachweislich sehr gepflegten Zustand ist?

Wiederbeschaffungs­wert und Restwert: Unterschied?

Im Gegensatz zum Wiederbeschaffungswert beschreibt der Restwert die Summe, die sich beim Verkauf des Unfallfahrzeuges am Markt noch erzielen ließe. Da bei einem wirtschaftlichen Totalschaden keine Reparatur mehr in Frage kommt, kann der Restwert keine allzu hohen Dimensionen einnehmen. Ausnahmen stellen sehr neue Fahrzeuge oder Oldtimer dar, die noch genügend unbeschädigte Ersatzteile „spenden“ können.

Wiederbeschaffungswert und Restwert Differenz: Was besagt dieser Wert?

Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ist dann relevant, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. In diesem Szenario macht eine Reparatur keinen Sinn mehr. Die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet Ihnen dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des im Gutachten bezifferten Restwertes.

Wird der Wieder­beschaf­fungs­wert netto oder brutto ausgezahlt?

In diesem steuerlichen Kontext spielen auch die folgenden beiden Fragen eine Rolle:

  1. Ist der Wiederbeschaffungswert steuerneutral?
  2. Ist der Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert?

Grundlegend sollten Sie bedenken, dass ein erfahrener Kfz Gutachter oder ein Fachanwalt aus dessen Netzwerk Sie umfassend in Ihrer persönlichen Situation beraten kann. Das betrifft natürlich auch steuerliche Aspekte! Da Ihnen im Falle der eigenen Unschuld nach einem Unfall durch diese Fachberatung keine Kosten entstehen, sollten Sie auf diese Unterstützung unbedingt zurückgreifen. 

Eine wichtige Rolle mit Blick auf den Wiederbeschaffungswert und die Mehrwertsteuer spielt die Frage, ob es sich um ein privates oder ein gewerbliches Fahrzeug handelt. Bei Gebrauchtwagen kommt die Differenzbesteuerung nach Paragraf 25 des Umsatzsteuergesetzes zur Anwendung.

Vom Gesetz her ist die Erstattung der Umsatzsteuer nur dann vorgesehen, wenn sie tatsächlich angefallen ist und sich somit als konkreten Aufwand darstellen lässt. Es ist daher im Zuge der Schadensregulierung empfehlenswert, dass im Gutachten Angaben zur Umsatzsteuer gemacht werden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sollte sich im Schadensgutachten eine Angabe darüber finden, ob der ermittelte Wert für die Wiederbeschaffung einen Umsatzsteueranteil aufweist.

Handelt es sich um ein gewerbliches Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen, so kann die Umsatzsteuer als durchlaufender Posten gesehen werden. Daher wird sie für solche Fahrzeuge bei der Schadensregulierung auch nicht berücksichtigt. Bei Neuwagen oder sehr jungen Gebrauchtwagen kommt die Regelbesteuerung mit aktuell 19 Prozent zum Einsatz.

Sind vergleichbare Autos mit dieser Besteuerung verfügbar, so erstatten Versicherungen in aller Regel den Netto-Wiederbeschaffungswert (also ohne die 19%-Regelbesteuerung). Nicht ausweisbar ist die Mehrwertsteuer, falls der Unfallwagen von einem Gebrauchtwagenhändler in Zahlung gegeben wird.

Hierbei wird die Steuerdifferenz zwischen Ver- und Ankauf ermittelt. Bei älteren Wagen (10 Jahre oder mehr) ist davon auszugehen, dass der Wiederbeschaffungswert steuerneutral ist. Aufgrund von Gewährleistungspflichten bieten Händler solche Fahrzeuge in der Regel nicht mehr an. Sie müssten mit Ihrem verunfallten Auto dann auf den Privatmarkt ausweichen, wo die Umsatzsteuer nicht ausweisbar ist.

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Wiederbeschaffungswert Mehrwertsteuer bei einem älteren Fahrzeug

Wieder­beschaf­fungs­wert auszahlen lassen: Ist das möglich?

Dieses Szenario ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ohnehin vorgesehen, sofern eine Reparatur auch im Rahmen der so genannten 130%-Regel nicht mehr in Betracht kommt. Sie bekommen dann von der gegnerischen Versicherung den im Schadensgutachten ausgewiesenen Wert ausgezahlt, wobei der Restwert ebenfalls noch in Abzug gebracht wird. Ob Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist, lässt sich nur in der konkreten Konstellation beantworten.

Falls es sich nicht um einen Totalschaden handelt, so sind die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten für die Schadensregulierung maßgeblich. Sie können dann wählen, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder aber die Summe ausgezahlt bekommen möchten. In diesem letzten Szenario entscheiden Sie sich für die so genannte fiktive Abrechnung.

Wieder­beschaf­fungs­wert zu niedrig angesetzt: Was tun?

In einem wegweisenden Urteil ist der Bundesgerichtshof 1992 zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie sich als Geschädigter auf ein Kfz Gutachten verlassen dürfen. Mit der Beauftragung eines Kfz Gutachters gehen Sie gerade bei einem Totalschaden den notwendigen Schritt, den Wiederbeschaffungswert als Basis für die Schadensregulierung bestimmen zu lassen.

Tipp: Setzen Sie auf einen unabhängigen Kfz Gutachter!

Sie sollten auf keinen Fall den Fehler begehen und den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Kfz Gutachter akzeptieren. Denn damit würden Sie ungewollt aufgrund seiner Befangenheit den Wiederbeschaffungswert entgegen Ihrer Ziele nach unten drücken.

In der Regulierungspraxis versuchen Versicherungen oft, die im Schadensgutachten genannten Summen zu kürzen. Abgesehen vom Wiederbeschaffungswert werden nicht selten Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten oder sonstige Aufschläge für Ersatzteile kritisch gesehen (Stichwort UPE-Aufschläge).

Sie müssen solche Kürzungen nicht hinnehmen und sollten entschieden mit einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht dagegen vorgehen. Die Kosten für professionellen Rechtsbeistand hat übrigens auch die gegnerische Versicherung zu tragen, wenn Sie unschuldig am Unfall sind. In jedem Fall sind zahlreichen Gerichtsurteilen zufolge Kürzungen unzulässig, wenn sie auf pauschalen Mutmaßungen ohne jede Form der Konkretisierung im Einzelfall basieren.

Totalschaden und Wieder­beschaf­fungs­wert: Das sollten Sie wissen!

Ohne aussagekräftige Herleitung des Wiederbeschaffungswertes lässt sich überhaupt keine fundierte Aussage darüber treffen, ob sich eine Reparatur noch lohnt. Erst wenn die Reparaturkosten den Wert für die Wiederbeschaffung übersteigen, lässt sich zahlenbasiert ein wirtschaftlicher Totalschaden begründen. Angesichts dessen wird an dieser Stelle die zentrale Bedeutung des Wiederbeschaffungswertes im Rahmen der Schadensabwicklung deutlich.

Vielleicht lässt sich ein Totalschaden doch noch reparieren?

Beachten Sie, dass es in Ausnahmefällen zur Anwendung der 130%-Regel kommen kann. In diesem Fall dürfen die Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Bei einem Vergleich von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten muss also nicht zwangsläufig immer sofort das Ergebnis „wirtschaftlicher Totalschaden“ lauten. Kfz Gutachter Raiolo in Hamburg berät Sie gerne umfassend, welche Handlungsoptionen Sie nutzen können.

Fazit: Alles Wichtige über den Wieder­beschaf­fungs­wert

  • Ohne diesen zentralen Wert aus einem Kfz Schadensgutachten lässt sich nicht sagen, ob sich die Reparatur noch lohnt oder aber ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
  • Die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes ist komplex, da zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen.
  • Die Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer ist recht kompliziert. Grundlegend urteilen Gerichte, dass sie nur zu zahlen ist, wenn sie im Zuge der Regulierung tatsächlich anfällt.
  • Versicherungen versuchen nicht selten, den Wiederbeschaffungswert zu mindern. Sie können und sollten mit einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht dagegen vorgehen. Greifen Sie hier auf unser Netzwerk zurück!
  • Handelt es sich laut Kfz Gutachten um einen Totalschaden und kommt die 130%-Regel nicht in Frage, bekommen Sie als Unfallopfer die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erstattet.

Mit uns bleiben Sie nicht auf dem Schaden sitzen! Jetzt Kontakt mit Kfz Gutachter Raiolo aufnehmen:

Wir beraten Sie umfassend in Bezug auf alle Aspekte des Wiederbeschaffungswertes und unterstützen Sie auf Ihren Wunsch hin direkt am Unfallort im Raum Hamburg und Umgebung bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen. Dank unserer sehr langen und kundenfreundlichen Erreichbarkeit via Notfall-Hotline sind wir nach einem Unfall in Hamburg schnell an Ihrer Seite.

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