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Restwert nach einem Autounfall ermitteln? Das sollten Sie wissen!

Von: Gabriel Raiolo - Mai 25, 2020

Nach einem Autounfall, in den Sie ohne eigene Schuld verwickelt sind, steht nach wenigen Tagen durch ein unabhängiges Kfz Schadensgutachten fest: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor! In diesem Szenario kommt eine Reparatur allenfalls noch innerhalb der 130%-Regel in Betracht. Ansonsten aber bedeutet diese Diagnose für die Schadensregulierung, dass Sie als Unfallopfer den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt bekommen. Dieser wird allerdings noch um den Restwert gemindert.

Wichtiges zum Restwert innerhalb der Schadensregulierung

Was hat es mit dem Restwert eigentlich auf sich? Wie wird der Restwert beim Auto berechnet? Welche Rolle spielt ein unabhängiger Kfz Sachverständiger in diesem Zusammenhang? Und welche Probleme kann es mit der gegnerischen Versicherung bei der Schadensregulierung geben? Dieser Beitrag gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Restwert eines Autos nach einem Unfall.

Restwert des Autos – Wichtigstes kurz & knapp:

Was bedeutet Restwert?

Dabei handelt es sich um den Wert, den Sie beim Verkauf am regionalen Gebrauchtwagenmarkt für einen Unfallwagen noch erzielen können. Je größer der Schaden und je älter das Fahrzeug ist, desto geringer wird der Restwert in der Regel ausfallen.

Wie wird der Restwert berechnet?

Um den Restwert für einen Unfallwagen berechnen zu können, ist die Expertise eines erfahrenen Kfz Sachverständigers notwendig. Er würdigt sämtliche Preisfaktoren vor dem Hintergrund der dokumentierten Schäden. Ein einfacher Blick in die Schwacke-Liste reicht nicht, um den Restwert berechnen zu können.

Welche Rolle spielt der Restwert bei der Schadensregulierung?

Es handelt sich um einen wichtigen Wert bei der Regulierung eines Totalschadens. Versicherungen erstatten in diesem Szenario den im Sachverständigengutachten ermittelten Wiederbeschaffungswert. Von diesem wird der ebenfalls ermittelte Restwert in Abzug gebracht. Der Geschädigte kann dann zum Restwert das Auto am Markt verkaufen, um diesen Erlös ebenfalls zu nutzen.

Wer muss sich um einen Käufer kümmern?

Da sich der Unfallwagen im Besitz des Geschädigten befindet, obliegt es ihm, zum ermittelten Restwert das Auto zu verkaufen. Findet er jedoch keinen Kaufinteressenten, kann er sich mit der Aufforderung an die gegnerische Versicherung wenden, einen Kaufinteressenten zu benennen.

Was zahlt die Versicherung, Restwert oder Wiederbeschaffungswert?

Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erstattet die Versicherung in einem Haftpflichtfall die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert. In einem Sachverständigengutachten ist auch der Aspekt der merkantilen Wertminderung zu berücksichtigen, um die finanziellen Interessen des Geschädigten ganzheitlich zu würdigen.

Warum ist der Restwert eines Autos wichtig?

Ohne diesen Wert können Versicherungen einen Schaden/wirtschaftlichen Totalschaden nicht abschließend regulieren. Zudem muss es im Interesse des Besitzers sein, einen aussagekräftigen Restwert des Unfallfahrzeugs ermitteln zu lassen. Schließlich möchte er wissen, was der Wagen nach einem Unfall noch Wert ist und zu welchem Preis sich das Unfallfahrzeug noch veräußern lässt.

Übersicht der Inhalte:

  1. Restwertermittlung
  2. Restwert berechnen
  3. Schwacke-Liste
  4. Übererlös
  5. Restwert beim Totalschaden
  6. Internet-Restwertermittlung
  7. Was gilt bei einem unechten Totalschaden?
  8. Wiederbeschaffungswert und Restwert
  9. Rechenbeispiel
  10. Versicherung ermittelt höheren Restwert als Gutachter
  11. Fiktive Abrechnung
  12. Fazit

Restwertermittlung durch einen Kfz Sachverständigen

Es gibt keine einfache Formel, um den Restwert für ein Fahrzeug nach einem Unfall berechnen zu können. Hier muss die Expertise eines erfahrenen sowie vor allem unabhängigen Kfz Gutachters ins Spiel kommen. Das zeigt, warum Sie sich nach einem Unfall an einen solchen wenden sollten.

Ist die Schuldfrage geklärt und Sie sind nicht der Schädiger, sollten Sie von diesem Recht unbedingt Gebrauch machen. Die Kosten hat  die Versicherung des Unfallgegners zu übernehmen. Sie können aktiv einen eigenen Gutachter bestellen und die Kosten an die gegnerische Versicherung abtreten.

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Restwert nach einem Unfall berechnen: Das sollten Sie wissen

Der Kfz Gutachter wird unter Berücksichtigung des Schadensbildes, des Fahrzeugs und regionaler Faktoren einen aussagekräftigen Restwert für einen Unfallwagen herleiten. Es handelt sich um einen komplexen Prozess, der ein breites Fachwissen erforderlich macht. Für Laien ist es beispielsweise gar nicht möglich, die entstandenen Schäden aussagekräftig zu beziffern. Ist der Restwert im Schadensgutachten ermittelt, sollte das Fahrzeug schnellstmöglich verkauft werden. Nur so lassen sich teure Standkosten vermeiden.

Schwacke-Liste nicht ausreichend für die PKW Rest­wert­ermittlung

Eines steht fest: Auch ein Gutachter kann es sich nicht so leicht machen und einfach nur in die Schwacke-Liste schauen. Hintergrund ist, dass diese an sich sehr renommierte Liste allenfalls Anhaltspunkte für regionale Besonderheiten enthält. Diese aber sind bei der Ermittlung des Restwertes auf jeden Fall zu beachten.

In den letzten Jahren gab es immer wieder Streit darüber, inwiefern Recherchen im Internet erforderlich oder zulässig sind, um den Restwert berechnen zu können. Daher soll auf diesen Aspekt im Verlauf dieses Beitrags noch eingegangen werden.

Übererlös: Der Restwert darf nicht zu einer „Bereicherung“ führen

Generell muss der Geschädigte bei der Schadensregulierung so gestellt werden, dass er keine finanziellen Nachteile durch den Verkehrsunfall hat. Generell hat der Geschädigte das Recht, den Unfallwagen zum im Gutachten angegebenen Fahrzeugwert am regionalen Markt zu verkaufen. Dazu hat er laut BGH-Urteil keine ausführliche Recherche zu betreiben. Er kann den Wagen zum Restwert an einen Gebrauchtwagenhändler verkaufen.

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Der Verkaufspreis darf nicht über dem ermittelten Restwert liegen

Zu beachten ist jedoch, dass er sich einen denkbaren Übererlös anrechnen lassen muss. Maßgeblich ist laut BGH-Urteil aus dem Jahr 1992 derjenige Wert, der tatsächlich beim Verkauf erzielt wird. Liegt dieser über dem im Gutachten bezifferten Wert, muss eine Anrechnung erfolgen. Die Schadensregulierung darf nicht dazu führen, dass der Geschädigte Gewinne aus dem Unfallauto erzielt. In diesem Kontext ist auch von der Schadensminderungspflicht des Geschädigten die Rede.

Restwert beim Totalschaden: Was sagen Gerichtsurteile?

Es liegt auf der Hand, dass das Internet in den letzten Jahren zu einem gewissen Restwertaufkäufermarkt geführt hat. Daher stellt sich mit Blick auf die angesprochene Schadensminderungspflicht die Frage, ob Geschädigte nicht auch solche Märkte in Anspruch nehmen müssen.

Mit seinen wegweisenden Urteilen lehnt der Bundesgerichtshof diese Haltung bisher allerdings ab. Die Richter argumentieren, dass Geschädigte keine Marktforschung zu betreiben haben. Und zudem ist davon auszugehen, dass Unfallgutachter bei der Restwertberechnung ohnehin alle relevanten Faktoren (darunter auch regionale) einfließen lassen.

Das Internet spielt bei der Restwertermittlung noch keine dominante Rolle

Eine interessante Perspektive zu diesem Thema hat das Oberlandesgericht Köln 2005 in einem Urteil aufgeworfen. Die Richter argumentieren, dass Versicherungen selbst den günstigeren Sondermarkt im Internet nutzen können, um Gewinne zu erzielen. Dafür müssten sie dem Geschädigten das Fahrzeug zum ermittelten Restwert abkaufen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Möglichkeiten des Internets in den nächsten Jahren zu einer anderen Rechtsprechung rund um den Restwert für PKW’s führen. Bislang ist die Rechtsprechung darauf ausgelegt, die finanziellen Interessen von Geschädigten in besonderer Weise zu schützen.

Was gilt für den Restwert bei einem unechten Totalschaden?

Ein unechter Totalschaden betrifft in aller Regel ein Neufahrzeug, das eine Laufleistung von bis zu 1.000 Kilometern aufweist. Ist der Schaden derart groß, so erfolgt in der Regel eine Abrechnung auf Totalschadenbasis. Selbst dann, wenn eine Reparatur des Schadens in wirtschaftlicher Hinsicht noch Sinn machen würde.

Dem Geschädigten wäre es in diesem Szenario laut Rechtsprechung nicht zumutbar, das Manko bzw. die Wertminderung für das Neufahrzeug hinzunehmen. In diesem Fall kommt es regelmäßig zur Abrechnung auf Totalschadenbasis. Erstattet wird die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, wobei dieser nicht selten relativ hoch ausfallen kann.

Wieder­beschaffungs­wert und Restwert: Differenz als Basis für die Schadens­regulierung

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 130%) erhalten Unfallopfer als Entschädigungsleistung von der gegnerischen Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Im Sachverständigengutachten wird auch der Aspekt der merkantilen Wertminderung gewürdigt. Dies zeigt, warum ein einfacher Kostenvoranschlag nicht für die Regulierung eines Totalschadens geeignet ist.

Rechenbeispiel für die Entschädigungsleistung bei einem Totalschaden:

Im Kfz Schadensgutachten sind folgende Werte zu finden:

  • Wiederbeschaffungswert: 6.000 Euro
  • Restwert Auto: 1.000 Euro
  • Reparaturkosten: 8.000 Euro

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, da die Reparaturkosten mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen. In diesem Fall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung eine Entschädigungsleistung von 5.000 Euro als Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Versicherung ermittelt höheren Restwert als Gutachter: Was tun?

In der Regulierungspraxis wenden Versicherungen diese Methode oft an, um möglichst wenig zahlen zu müssen. Denn je höher der Restwert ist, desto weniger müssen sie auszahlen. Das alleine zeigt, warum Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall auf keinen Fall den von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachter akzeptieren sollten.

Generell haben Geschädigte das Recht, den Unfallwagen zum im Gutachten ermittelten Wert zu verkaufen. Ist der Verkauf erfolgt, kann die Versicherung später keinen höheren Wert mehr anrechnen. In diesem Szenario ist die zeitliche Abfolge entscheidend. Sollte die Versicherung von Beginn an einen höheren Restwert ansetzen, so sollten Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

Mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo können Sie auf ein leistungsstarkes Netzwerk zugreifen, um in allen Szenarien schnell handlungsfähig zu sein.

Wieder­beschaffungs­wert: Was besagt dieser Wert im Schadens­gutachten?

Dieser Wert gibt den Betrag an, der am regionalen Markt für den Gebrauchtwagen aufzubringen ist, um ein vergleichbares Fahrzeug als Ersatz zu erwerben. Es handelt sich um den reinen Zeitwert des Fahrzeugs. Zu diesem rechnet der Kfz Gutachter den notwendigen Wiederbeschaffungsaufwand. Insofern ist der Wiederbeschaffungswert mehr als nur der gegenwärtige Wert eines Fahrzeugs.

Die Höhe der Reparaturkosten entscheidet über das Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens

Im Schadensgutachten werden die Reparaturkosten genau beziffert. Setzt man diese in Relation zum Wiederbeschaffungswert, lassen sich schnell Aussagen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Reparatur ableiten. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, kommt es zur Abrechnung auf Totalschadenbasis. Mit der 130%-Regel lässt sich im Einzelfall noch ein größerer Spielraum nutzen.

Fiktive Abrechnung von Reparaturkosten

Auch wenn es oft so erscheint, gibt es keinen Zwang zur Durchführung der Reparatur. Insofern ist es möglich, sich die Summe innerhalb der fiktiven Abrechnung auszahlen zu lassen. Wird ein Unfallfahrzeug aber unrepariert verkauft, besteht keine Option mehr auf die fiktive Abrechnung der Unfallkosten. Hierfür müsste das Fahrzeug weiter in seinem Besitz bleiben. Bei einem Totalschaden stellt sich diese Option aber nicht.

Fazit & Zusammenfassung:

  1. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, spielt der Restwert für die Schadensregulierung eine wichtige Rolle. Er zeigt, zu welchem Preis sich der Wagen noch verkaufen lässt.
  2. Bei einer Abrechnung auf Totalschadenbasis erhalten Geschädigte die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert.
  3. Die Berechnung des Restwertes erfolgt durch einen erfahrenen Kfz-Gutachter. Der einfache Rückgriff auf die Schwacke-Liste ist für die Herleitung nicht zulässig!
  4. Restwert für das Auto nach einem Unfall: Geschädigte müssen sich einen eventuellen Übererlös anrechnen lassen, sie sind ihrerseits an die Schadenminderungspflicht gebunden.
  5. Nicht selten versuchen Versicherungen, einen höheren Restwert anzusetzen, um weniger auszahlen zu müssen. Für einen höheren Restwert ist es zu spät, falls der Verkauf zum im Gutachten ermitteln Wert bereits erfolgt ist.

Was ist mein Auto nach einem Unfall noch wert? Jetzt Kontakt aufnehmen und mehr erfahren!

Falls Sie einen Unfall hatten und einen wirtschaftlichen Totalschaden vermuten, können Sie mit dem serviceorientierten Kfz Gutachter in Hamburg schnell zahlenbasierte Gewissheit und Handlungssicherheit erlangen.

Rufen Sie die Notfall-Hotline noch am Unfallort an und lassen Sie sich sofort professionell helfen. Mit einem zeitnah erstellten Gutachten besteht schnell Klarheit, welche Zahlungen die gegnerische Haftpflichtversicherung zu leisten hat. Auch am Wochenende stehen wir Ihnen in Hamburg und Umland zur Verfügung.

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