schadensminderungspflicht unfall - Schadens­minderungspflicht: An diese Pflichten sind Geschädigte nach einem Auto­unfall gebunden

Schadens­minderungspflicht: An diese Pflichten sind Geschädigte nach einem Auto­unfall gebunden

Von: Gabriel Raiolo - November 20, 2020

Nach einem Verkehrsunfall ohne eigenes Mitverschulden haben Sie umfassende Schadenersatzansprüche: Neben der Übernahme der Reparaturkosten können Sie auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen zur Gutachtenerstellung sowie einen Anwalt einschalten. Auch Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und ggf. Schmerzensgeld gehören zu möglichen Ersatzpositionen nach einem Autounfall abgesehen von der Schadensbeseitigung. Doch Sie haben als Geschädigter auf Pflichten die Sie beachten müssen, wie z.B. die Schadensminderungspflicht.

„Von drückenden Pflichten kann uns nur die gewissenhafteste Ausübung befreien“. Johann Wolfgang von Goethe 

In diesem Beitrag lesen Sie:

  1. Was unter dem Begriff Schadensminderungspflicht zu verstehen ist.
  2. Was die Rechtsprechung (BGH und diverse OLG) zum Thema Schadensminderung sagt.
  3. Welche Beispiele häufig bei einem Schaden in der Regulierungspraxis für Streit sorgen.
  4. Welche Konsequenzen Verstöße gegen die Schadens­minderungs­obliegenheit haben können.
  5. Warum ein unabhängiger Sachverständiger eine wichtige Rolle bei der Schadensminderung spielt.

Übersicht der Inhalte:

  1. Definiton
  2. Häufig gestellte Fragen
  3. Unfall = kein Freifahrtschein
  4. Rechtliche Grundlage
  5. Pflichten für Geschädigte
  6. Verstoß der Schadensminderungspflicht
  7. BGH Urteile
  8. Praktische Beispiele
  9. Fazit

Definition: Was genau ist unter Schadens­minderungs­pflicht zu verstehen?

Nach einem Unfall ohne eigene Schuld haben Sie gemäß § 823 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Auf der Gegenseite haben Geschädigte gemäß § 254 BGB die Obliegenheit, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit steht für beide Seiten im Fokus. Die Versicherung des Schädigers muss sich demnach keine „künstlichen Kostentreiber“ gefallen lassen, wenn es nachweislich günstigere und gleichwertige Alternativen für die Schadensbehebung gibt. Ansonsten sieht § 254 BGB Abs. 2 ein Mitverschulden bei Verletzung dieser Pflicht vor.

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Was bedeutet Schadensminderungspflicht nach einem Verkehrsunfall?

Geschädigte können Schadensersatz zwar umfassend, aber nicht nach oben unbegrenzt beanspruchen. Die Kosten für die Schadensregulierung sind so gering und somit wirtschaftlich wie möglich in einem bestimmten Rahmen zu halten.

Wann wird die Schadensminderungspflicht verletzt?

Wenn Sie nach einen Unfall Leistungen in Anspruch nehmen, die wirtschaftlich nicht gerechtfertigt sind. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie ein Unfallfahrzeug mehrere hundert Kilometer abschleppen lassen. Geschädigte laufen Gefahr, dass diese Kosten nicht übernommen werden, wenn eine Werkstatt in der Nähe ist.

Was passiert bei Verletzung der Schadensminderungspflicht?

Der zuständige Versicherer kann die entstandenen Mehrkosten nicht zahlen, sodass Geschädigte auf diesen Kosten sitzen bleiben. Es kann auch passieren, dass Kosten für bestimmte Schadensersatzpositionen als Ersatz nach einem Unfall gar nicht übernommen werden. Eine vollständige Erstattung durch den Schuldner setzt die Beachtung der Schadensminderung voraus.

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Neben umfassenden Rechten haben Sie als Geschädigter das Thema Schadensminderung als Verpflichtung zu beachten. Demnach müssen Sie darauf achten, übermäßig hohe Kosten bei der Schadensregulierung abzuwenden.

Schadens­minderungs­pflicht bei einem Unfall: Auch Geschädigte haben Pflichten!

Eine eindeutige Schuldfrage ist kein Freifahrtschein, um die Kosten für den gegnerischen Versicherer künstlich in die Höhe zu treiben. Geschädigte haben die Verpflichtung (juristisch ausgedrückt Obliegenheit), das Prinzip der Wirtschaftlichkeit bei zu treffenden Entscheidungen zu wahren. Kostentreiber sind bei der Reparatur des Schadens abzuwenden!

Nutzen Sie zu Ihrem Vorteil das Recht der Inanspruchnahme eines Sach­ver­ständigen

Sie können nach einem Unfall mit Blick auf die Schadensminderungsobliegenheit auf Nummer sicher gehen und einen unabhängigen Gutachter einschalten. Seine Erfahrungen und Expertise sind der Garant für eine reibungslose Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung auf Basis eines erstellten Gutachtens. Dieses ist rein formal eine aussagekräftige Argumentationsbasis, die der Schadensminderungspflicht gerecht wird.

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Rechtliche Grundlage für Schadens­minderungs­obliegen­heit im BGB

Die Schadensminderungspflicht ist in § 254 (Abs. 1 und Abs. 2) des Bürgerlichen Gesetzbuches klar geregelt. Der zugefügte Schaden ist bei der Abwicklung mit der Versicherung so gering wie möglich zu halten. Passiert das nicht, ist ein Mitverschulden anzunehmen, wodurch der Geschädigte das letztendliche Schadensausmaß mit zu vertreten hat und seinen Ersatz womöglich nicht vollständig durchsetzen kann.

Schadens­minderungs­pflicht = Pflichten von Geschädigten: Was bedeutet das?

Eine weitere wichtige Rechtsgrundlage stellt § 242 BGB in diesem Kontext dar: Der Geschädigte hat die Obliegenheiten bei einem Schadensfall nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ zu erfüllen. Das bedeutet, dass Entscheidungen mit Blick auf die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit abzuwägen sind. Hierbei kann Ihnen die Erfahrung eines Kfz Gutachters sehr hilfreich sein. Sie können davon ausgehen, dass das erstellte Gutachten als Basis für die Regulierung den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht entspricht. Einige Urteile von Oberlandesgerichten (OLG) besagen, dass Geschädigte sich auf die Expertise von Sachverständigen verlassen können.

Für welche Versicherungen ist die Schadens­minderungs­pflicht relevant?

Die Schadensminderungspflicht betrifft im Grunde genommen sämtliche Policen, die Versicherte abschließen können. Bei der Versicherung soll diese gesetzliche Obliegenheit dafür sorgen, dass die wirtschaftlichen Interessen beider Parteien im Gleichgewicht gewürdigt werden bzw. sich im Rahmen halten: Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Autounfall nicht passiert. Der Schädiger wiederum kann erwarten, dass er nicht unnötig übermäßig finanziell belastet wird. Bei der Schadensregulierung gilt das Prinzip der Geringhaltung: unwirtschaftliche Entscheidungen sind zu unterlassen.

Schadens­minderungs­pflicht verletzt – was zahlt die Versicherung?

Diese Frage lässt sich nur im Einzelfall aussagekräftig beantworten. Zu einzelnen Positionen kann ein Anwalt genau nachvollziehen, welche Präzedenzfälle es vor einem OLG oder Amtsgericht gegeben hat. Generell kann der Versicherer die betroffenen Schadensersatzpositionen kürzen oder die Zahlung verweigern. Das bedeutet nicht, dass Geschädigte auf den gesamten Kosten für die Reparatur sitzen bleiben.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht?

Oft geht es in der Regulierungspraxis bei der Schadensminderungspflicht nur um einzelne Positionen, die Haftpflichtversicherungen kürzen wollen. Der Schaden ist natürlich laut Unfallgutachten zu erstatten, ebenfalls ggf. eine Nutzungsausfallentschädigung.

Sind Sie der Ansicht, die Schadensminderungspflicht nicht verletzt zu haben, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Unter Umständen kommt es dann zu einer gerichtlichen Klärung der offenen Schadensersatzforderung.

Schadensminderung: Was sagt der BGH mit seinen Urteilen?

Wegweisend ist ein BGH Urteil aus dem Jahr 2016 (Aktenzeichen VI ZR 673/15), da es für viele Oberlandesgerichte (OLG) eine starke Signalwirkung hat. Demzufolge hat der Geschädigte mit Blick auf seine berechtigten Schadensersatzansprüche den wirtschaftlichsten Weg zu wählen. Dabei muss das ihm Zumutbare und seine individuelle Ausgangslage allerdings Berücksichtigung finden, was Interpretationsspielräume für den Einzelfall eröffnet.

Diesem und weiteren Urteilen zu Folge kann sich der Geschädigte auf ein durch einen unabhängigen Sachverständigen erstelltes Gutachten verlassen. Er muss weder Marktforschung betreiben noch eine Vielzahl an Angeboten einholen. Wer sich bei der Abwicklung mit dem gegnerischen Versicherer in erfahrene Hände begibt, wird nur sehr selten – wenn überhaupt – mit dem Thema Schadensminderungspflicht in Berührung kommen.

Beispiele aus der Regulierungs­praxis für die Schadens­minderungs­pflicht

1. Beispiel:

Geschädigte haben Anspruch auf einen Mietwagen, sofern sie sich gegen die Nutzungsausfallentschädigung entscheiden. Dieser Mietwagen muss der Klasse des eigenen, beschädigten Fahrzeugs entsprechen. Folglich sind die Mietwagenkosten als wirtschaftlich anzusehen. Natürlich wäre ein sportlicher Wagen mit deutlich mehr als 200 PS für wenige Tage eine schöne „Entschädigung“. Damit würde aber die Schadens­minderungs­pflicht verletzt, denn wirtschaftlich wäre dieses Ersatzfahrzeug nicht (es sei denn, vor Ort ist nichts anderes kurzfristig verfügbar).

2. Beispiel:

Nach dem Verkehrsunfall spricht alles für einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden. Das Auto ist durch ein immenses Schadensausmaß fahruntüchtig. Geschädigte können aber von der Versicherung keine Abschleppkosten über viele hunderte Kilometer verlangen. Vor allem dann nicht, wenn eine autorisierte Fachwerkstatt nur wenige Kilometer vom Unfallort entfernt ist. Das wäre bei einem Totalschaden als Verletzung der Schadensminderungspflicht zu sehen.

3. Beispiel:

Verletzungen der Schadens­minderungs­pflicht kann es auch bei der Wahl der Reparaturmethode in der Werkstatt geben: Wenn ein Smart-Repair-Verfahren ausgereicht hätte, Geschädigte aber das ganze Karosserieteil erneuern lassen, so wird die Versicherung darin mit Sicherheit einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht sehen. Entstandene Mehrkosten wird sie dann unter Umständen nicht übernehmen.

Warum Sie mit einem Kfz Sach­ver­ständigen nicht nur mit Blick auf die Schadens­minderung gut beraten sind…

Das Gebot der Wirtschaftlichkeit wahren Sie bei der anstehenden Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall, indem Sie einen unabhängigen Kfz Gutachter bauen. Ohnehin wird ein Schadensgutachten für die Abrechnung mit dem Versicherer notwendig sein. Wenn Sie die Entscheidungen in die eigene Hand nehmen, riskieren Sie, Fehler zu machen, die als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gewertet werden können. Es besteht die Gefahr, dass Versicherer sich bei der Erstattung querstellen, selbst wenn die Schuldfrage eindeutig ist.

So geht die Schadensregulierung schnell zielfokussierte Wege

Mit einem Schadensgutachten stoßen Sie einen formal klar geregelten Prozess an, der Ihre Ersatzansprüche gegenüber dem Schuldner aussagekräftig untermauert. Sie wahren bei der Schadensbeseitigung Ihre finanziellen Interessen ganzheitlich. Und natürlich können Sie sich mit einem Rechtsanwalt aus dem Netzwerk des Gutachters gegen Vorwürfe zur Wehr setzen. Zahlreiche Gerichtsurteile (BGH, OLG und AG) zeigen, dass bei Einwänden von Versicherungen in vielen Fällen keine anerkannte Verletzung der Schadensminderungspflicht vorliegt.

Zusammenfassung: Das bedeutet Schadens­minderungs­pflicht nach einem Unfall

  1. Geschädigte sind gemäß § 254 BGB Abs. 1 und 2 an die Schadensminderungspflicht gebunden: Sie müssen zumutbare, aber auch wirtschaftliche Entscheidungen treffen, um den entstandenen Schaden so gering wie nur möglich zu halten.
  2. Liegt ein Verstoß gegen die Minderungspflicht für das betroffene Fahrzeug vor, können Versicherer die Übernahme von (Mehr)kosten verweigern. In diesem Fall läge ein Mitverschulden durch den Geschädigten vor.
  3. Laut BGH Urteil zur Schadensminderungspflicht kann sich der Geschädigte auf die Expertise eine unabhängigen Sachverständigen berufen, ohne selber Marktforschung bzw. Preisvergleiche durchführen zu müssen. Der Expertise kann die Reparaturkosten belastbar beziffern und der Entstehung von Vorwürfen der Verletzung der Pflicht zur Schadensminderung entgegenwirken.

Sie suchen nach einem unverschuldeten Autounfall erfahrene und serviceorientierte Hilfe?

Dann nutzen Sie die Notfall-Hotline des Kfz Gutachter und Sachverständigenbüros Raiolo in Hamburg, um die Schadensregulierung inkl. Nutzungsausfall in erfahrene Hände zu legen. Mit Ihrer Schadensminderungspflicht werden Sie nicht direkt in Berührung kommen, da Ihre finanziellen Interessen auch unter Berücksichtigung der gebotenen Wirtschaftlichkeit ganzheitlich gewahrt bleiben!

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