nutzungsausfallentschaedigung - Nutzungs­ausfall­entschädigung: Diese Optionen haben Sie nach einem unverschuldeten Autounfall

Nutzungs­ausfall­entschädigung: Diese Optionen haben Sie nach einem unverschuldeten Autounfall

Von: Gabriel Raiolo - Mai 26, 2020

Sind Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt und können das Unfallfahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen? Dann haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung: Hierfür ist der Nutzungsausfall die korrekte Fachbezeichnung. Grundsätzlich haben Sie die Option, sich zwischen einem Mietwagen als Ersatzwagen oder der hier näher vorgestellten Nutzungsausfallentschädigung zu entscheiden. Welche Option in welchem Fall besser für Sie ist, können Sie nach der Lektüre dieses Beitrags besser einschätzen. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kfz Sachverständigen in Hamburg gern zur Verfügung.

Nutzungs­ausfall­entschädigung = Entschädigung für Unfallgeschädigte

Es lohnt sich, in diesem Beitrag wichtige Details zu Entschädigung und Nutzungsausfall nachzuvollziehen. In der Regulierungspraxis kommt es nicht selten vor, dass die gegnerische Versicherung die geforderte Nutzungsausfallentschädigung in Zweifel zieht. Wer diese Schadensersatzleistung fordert, muss zentrale Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg nutzen Sie eine leistungsstarke Expertise, um Ihre finanziellen Ansprüche rund um Entschädigung und Nutzungsausfall ganzheitlich zu würdigen.

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Als Geschädigter haben Sie u.a. Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung

Gut zu wissen: Rechtsgrundlage für die Nutzungs­­ausfall­­entschädigung

Rechtlich gesehen können Sie sich auf Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beziehen. Daraus geht hervor, dass Sie auf einen Mietwagen / Ersatzfahrzeug nach einem Unfall verzichten und sich stattdessen für die Zahlung einer Entschädigung als Nutzungsausfall entscheiden können.

Nutzungs­ausfall­entschädigung – Das Wichtigste kurz & knapp zusammengefasst:

  • Es muss als Voraussetzung ein klarer Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit erkennbar sein, was bei der fiktiven Abrechnung (Auszahlung der Schadenssumme) nicht der Fall ist. Als Nachweis des Nutzungswillens ist ein Reparaturnachweis / Reparaturbestätigung ausreichend (OLG Düsseldorf NJOZ 2001, 2056).
  • Rein finanziell betrachtet ist eine Nutzungsausfallentschädigung meistens lohnender, der Geldbetrag ist nicht zweckgebunden.
  • Berechnet wird die Nutzungsausfallentschädigung anhand von Klassen in der Eurotax-Schwacke-Liste (Beispiel siehe unten).
  • Ist die Schuldfrage nicht geklärt, sollten Sie sich eher für eine Entschädigung für den Nutzungsausfall entscheiden. Bei einem Mietwagen könnten Sie an den Mietwagenkosten beteiligt werden.

Übersicht der Inhalte:

  1. Was genau ist die Nutzungsausfallentschädigung?
  2. Voraussetzungen für eine Nutzungsausfallentschädigung
  3. Zweitwagen ein Hindernis?
  4. Dauer der Entschädigung
  5. Berechnung der Entschädigung bei Nutzungsausfall
  6. Nutzungsausfalltabelle
  7. Beispiel als Orientierung
  8. Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen?
  9. Was tun bei zweifelhafter Schuldfrage?
  10. Nutzungsausfall trotz Mietwagen?
  11. Nutzungsausfall bei Totalschaden
  12. Nutzungsausfallentschädigung bei alten Fahrzeugen
  13. Fazit & Zusammenfassung

Was genau ist die Nutzungs­ausfall­entschädigung?

Es handelt sich um eine alternative Option, die Ihnen als Unfallopfer im Zuge der Schadensregulierung zusteht. Verzichten Sie auf einen Mietwagen während der Dauer der Reparatur, können Sie alternativ eine Entschädigung als Nutzungsausfall geltend machen. Es handelt sich also um eine Entschädigung, weil Sie Ihren Wagen für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen können.

So funktioniert die Entschädigung des Nutzungsausfalls

Generell handelt es sich um eine Leistung, die nach einem Unfall einen berechtigten Teil Ihrer umfassenden Schadensersatzansprüche darstellt. Sie können die Zahlung mit Hilfe eines Kfz Gutachters oder ggf. auch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aus seinem Netzwerk einfordern. Mit Expertenunterstützung nach einem Unfall erfahren Sie, wie umfassend die Ansprüche auf Schadensersatz in Ihrem Fall sind.

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Für eine Nutzungs­ausfall­entschädigung sind diese Voraussetzungen zu erfüllen:

Liegen diese nicht vor oder erhebt die gegnerische Versicherung Zweifel, kann es im Einzelfall schwierig werden, eine Entschädigung als Nutzungsausfall geltend zu machen. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht kommen Sie aber meistens zu Ihrem guten Recht.

Von zentraler Bedeutung ist der so genannte Nutzungswille:

Der Geschädigte muss sein PKW in diesem Zeitraum nutzen wollen. Legt er aber einen Mobilitätsverzicht an den Tag bzw. kann er problemlos auf sein Auto verzichten, so ist nicht von einem Nutzungswillen auszugehen. Zahlreiche Gerichtsurteile (z.B. vom OLG/Oberlandesgericht Düsseldorf) gehen jedoch davon aus, dass zugelassene Fahrzeuge ständig genutzt werden, was einen Nutzungswillen per se andeutet. In jedem Fall steht der Geschädigte nicht in der Pflicht nachweisen zu müssen, in welchem Umfang er den Unfallwagen benutzt hätte.

Beispiele Nutzungswille:

Gründe aus denen ein Nutzungswille hervorgeht sind zum Beispiel: Sie benötigen ein Fahrzeug für den Arbeitsweg oder um die Kinder zur Schule zu bringen. Auch eine bereits geplante Urlaubsreise weisen auf einen eindeutigen Nutzung eines Autos hin.

Nutzungsmöglichkeit als weitere Voraussetzung:

Klar ist, dass es im Falle der Nutzung einer Ausfallentschädigung die eigentliche Möglichkeit dazu überhaupt geben muss. Wer das Auto nicht führen kann, weil er z.B. im Krankenhaus liegt, hat keinen Anspruch auf eine solche Entschädigung als Nutzungsausfall. Denn eine Nutzungsmöglichkeit ist während eines Krankenhausaufenthaltes nicht gegeben.

Das Auto muss eine zentrale Bedeutung im Lebensalltag haben

Keine Voraussetzung für die Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung liegt vor, wenn es sich um offensichtliche Luxusbedürfnisse oder ein Freizeitfahrzeug handelt. Zu denken ist etwa an ein Cabriolet, das nur zu Freizeitzwecken genutzt wird.

Zweitfahrzeug als Hindernis für eine Nutzungs­ausfall­entschädigung?

Manchmal argumentieren Versicherungen, dass ein vorhandener Zweitwagen gegen eine Entschädigung als Nutzungsausfall spricht. In vielen Urteilen entscheiden sich Gerichte aber gegen diese Praxis bzw. müssten Versicherungen nachweisen, dass der Geschädigte den Zweitwagen tatsächlich nutzen könnte. Und das dürfte sehr schwierig werden. Generell ist davon auszugehen, dass ein Zweitfahrzeug ja aufgrund einer konkreten Mobilitätsnotwendigkeit angeschafft wird.

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Nutzungsausfall nach Unfall beantragen: Das müssen Sie wissen!

Sie sollten noch am Unfallort auf den ganzheitlichen Service eines unabhängigen Kfz Gutachters wie dem Kfz Sachverständigenbüro Raiolo setzen. Sie legen die gesamte Schadensregulierung so in erfahrene Hände und genießen eine fundierte Beratung mit Blick auf die Frage, ob eine Nutzungsausfallentschädigung für Sie die beste Option ist.

Dauer & Frist der Nutzungs­ausfall­entschädigung?

In der Praxis ist es so, dass der Anspruch auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zum Zeitpunkt des Unfalls beginnt. Muss ein neues Fahrzeug angeschafft werden, wird die Nutzungsausfallentschädigung für einen Zeitraum von 14 Tagen gewährt. Kann das Auto repariert werden, gilt die Dauer Reparatur als Grundlage. Ein erfahrener Kfz Gutachter kennt sich mit diesen Fristen bestens aus.

Liegt das Schadensgutachten auf dem Tisch, ist eine Frist von maximal 3 Tagen vorgesehen. Dann müssen sich Geschädigte entscheiden, ob Sie einen Mietwagen brauchen oder besser eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen wollen.

Vorhaltekosten: Was ist damit gemeint?

Unter Vorhaltekosten sind Kosten zu verstehen, die jeden Tag für ein Auto anfallen (z.B. Steuern und Versicherung). Diese Kosten sind in der relevanten Liste (s.u.) dokumentiert und Sie finden insofern bei der Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung Berücksichtigung.

Wie funktioniert die Berechnung der Entschädigung bei Nutzungsausfall?

Der beauftragte Kfz Gutachter kann anhand von Fahrzeugmerkmalen genau bestimmen, welche Entschädigung als Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung zu zahlen ist. Für die Berechnung gibt es keine Formel, sondern eine Nutzungsausfalltabelle. Diese wird üblicherweise als Eurotax-Schwacke-Liste bezeichnet. Der Bundesgerichtshof betont mit seiner Rechtsprechung ausdrücklich, dass diese Tabelle bei der Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung zum Einsatz kommen sollte.

Nutzungsausfalltabelle als Herleitungsgrundlage

Diese Tabelle enthält 11 Gruppen von A bis L, wobei in Gruppe A Kleinstwagen zu finden sind. Je nach Fahrzeugalter ist ein bestimmter Tageswert für die Nutzungsausfallentschädigung zu finden. Der im Sachverständigengutachten ermittelte Zeitraum für die Reparatur oder der Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden ist dann maßgeblich für die Höhe der Entschädigung als Nutzungsausfall. Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, werden in der Regel um eine Gruppe herabgestuft. Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind, können es 2 Gruppen sein.

Beispiel als Orientierung: Fahrzeugmodell, Audi A1 1,2 (TFSI Attraction), Fahrzeugalter 2 Jahre

Dieses Fahrzeug ist in Gruppe C zu finden, was einem Nutzwert pro Tag von 35 Euro entspricht. Bei einer Nutzungsausfalldauer von 12 Tagen hätten Sie als Geschädigter einen Anspruch auf die Zahlung von 420 Euro. Für Sie sei als Orientierung darauf hingewiesen, dass die Tagessätze zwischen 23 Euro in Gruppe A und 175 Euro in Gruppe L liegen.

Nutzungs­ausfall­entschädigung oder Mietwagen: Was ist besser für mich?

Die Antwort auf diese Frage hängt unmittelbar damit zusammen, ob die Schuld eindeutig geklärt ist. Falls ja, liegt es in Ihrem eigenen Ermessen, was besser bzw. notwendig ist. Brauchen Sie unbedingt einen Mietwagen? Bedenken Sie, dass die Auszahlung der Entschädigung nicht an einen Zweck gebunden ist. Sie können über diesen Betrag also frei verfügen.

Was tun bei zweifelhafter Schuldfrage?

In diesem Szenario ist eher dazu zu raten, eine Nutzungsausfallentschädigung anzustreben. Nutzen Sie einen Mietwagen und bekommen dann eine Teilschuld zugesprochen, haben Sie einen Teil der entstandenen Mietwagenkosten selber zu tragen. Bei der Nutzungsausfallentschädigung erhielten Sie im schlechtesten Fall nur weniger Geld, müssten aber nichts hinzuzahlen.

Nutzungsausfall trotz Mietwagen?

Diese Option ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Aus dem oben zitierten Paragrafen geht hervor, dass Sie sich als Unfallgeschädigter für eine der beiden Optionen entscheiden können. Bedenken Sie zudem, dass für Geschädigte eine Schadensminderungspflicht gilt. Mit Blick auf die Schadensminderungspflicht ist es ist nicht erlaubt, in irgendeiner Form einen wirtschaftlichen Nutzen aus einem Unfall zu ziehen.

Interessant in diesem Kontext ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen aus dem Jahr 2009. Daraus geht hervor, dass auch bei einem gratis zur Verfügung gestellten Mietwagen seitens der Werkstatt kein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung besteht. Die Reparaturdauer zog sich am Ende über 44 Tage hin. Das OLG lehnte die Forderung ab, für diesen Zeitraum eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen (obwohl „offiziell“ ja kein Mietwagen in Anspruch genommen wurde).

Nutzungsausfall bei Totalschaden: Das gilt!

In der Regel ist es bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht mehr möglich, das Fahrzeug reparieren zu lassen. Die einzige prüfbare Ausnahme wäre die Beanspruchung der 130%-Regel. Mit Blick auf die Entschädigung als Nutzungsausfall würde in diesem Fall für die Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs greifen. Und hier ist im Regelfall mit 14 bis 16 Tagen zu rechnen, um am Markt ein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen. Darin sind die Dauer der Erstellung eines Schadensgutachtens ebenso enthalten wie eine angemessene Überlegungsfrist (bis zu 3 Tage). Es gibt aber auch einzelne Urteile, die deutlich über diesen Zeitraum hinausgehen. Im Einzelfall könnten sich mehr als 20 Tage rechtfertigen lassen.

Wann wird keine Entschädigung des Nutzungsausfalls gewährt?

Wie oben unter den Voraussetzungen für eine Nutzungsausfallentschädigung angesprochen, muss eine unmittelbare Beeinträchtigung vorliegen. Im Falle der fiktiven Abrechnung ist es nicht möglich, eine Nutzungsausfallentschädigung für sich geltend zu machen. In diesem Szenario würde der Sachschaden nicht repariert, was sich als fehlender Nutzungswille auslegen lässt.

Keine Berechtigung für eine Entschädigung für Nutzungsausfall kann vorliegen, wenn dem Geschädigten der Führerschein entzogen wurde. Er hätte dann gar nicht die Möglichkeit, das Fahrzeug zu fahren. Kann die gegnerische Versicherung darlegen, dass ein vorhandener Zweitwagen nicht ständig genutzt wird, kann das gegen die Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung sprechen.

Nutzungs­ausfall­entschädigung bei alten Fahrzeugen: Diese Besonderheiten gelten

Wie oben bereits angeklungen ist, fällt die Nutzungsausfallentschädigung bei Schäden an älteren Fahrzeugen ab 5 Jahren meistens geringer als bei neueren Modellen aus. Diese Praxis ist grundsätzlich mit der Rechtsprechung vereinbar, wobei sich in Einzelfällen ggf. ein besonderes Interesse rechtfertigen lässt.

In Bezug auf diese und weitere Fragen kann Sie Kfz Gutachter Raiolo in Hamburg umfassend beraten. Oft wird Kritik laut, dass bei modernen Fahrzeugen auch ein fortgeschrittenes Alter nicht dafür spricht, von einem schlechteren technischen Zustand auszugehen.

Fazit & Zusammenfassung:

Auch wenn die Option einer Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall vermeintlich automatisch auf dem Tisch liegt, so kann es in der Regulierungspraxis dennoch zahlreiche Fallstricke geben. Gegnerische Versicherungen versuchen vor allem die Voraussetzungen für eine solche Entschädigung in Frage zu stellen.

Daher sollten Sie Ihr gutes Recht nutzen und einen erfahrenen Kfz Gutachter ggf. noch am Unfallort anrufen. Falls Sie keine Schuld trifft, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch für diese Kosten abgesehen von Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung aufkommen!

Sie wollen die Option der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall konkretisieren und mit professioneller Unterstützung zeitnah in die Wege leiten? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt mit dem Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg auf. Nutzen Sie auf Wunsch auch den bequemen Rückrufservice!

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