Im Schnitt 14 Tage Wiederbeschaffungszeit: Die Gutachterexpertise ‚zählt‘
Die Wiederbeschaffungszeit (WBZ) wird nach einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden schnell wichtig für Sie: Ist der Unfallwagen irreparabel und greift auch die 130 Prozent Regel für eine Reparatur nicht mehr, werden Sie ein Ersatzfahrzeug beschaffen wollen. Die Wiederbeschaffungszeit gibt an, wie viele Tage Sie für den Kauf eines möglichst gleichwertigen Ersatzfahrzeugs brauchen.
Mit Gutachterexpertise die Wiederbeschaffungszeit festlegen lassen
Ein Gutachten wird die Wiederbeschaffungszeit konkretisieren. In Ihrem Interesse sollte die Begutachtung unabhängig erfolgen, also NICHT durch den gegnerischen Versicherungsgutachter.
Sie haben das Recht, selber auf Kosten des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Das wird sich für Sie nicht nur in Bezug auf die Wiederbeschaffungszeit auszahlen.
„Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zu viel Zeit, die wir nicht nutzen.“ (Zitat zur Wiederbeschaffungszeit in Anlehnung an Lucius Annaeus Seneca)
Definition: Wiederbeschaffungszeit WBZ (Wiederbeschaffungsdauer)
Es handelt sich bei der Wiederbeschaffungszeit um den Zeitaufwand in Kalendertagen laut Gutachten, um nach einem Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden eine Ersatzbeschaffung durchführen zu können. Die Wiederbeschaffungszeit wird der Kfz-Sachverständige im Gutachten festlegen: Sie ist relevant für Nutzungsausfall bzw. die Mietwagennutzung. Auch in der BWL ist dieser Fachbegriff (WBZ) gebräuchlich. Lieferanten, Produktions- und Transportzeit stehen im Fokus.
Wiederbeschaffungszeit kurz & knapp auf den Punkt gebracht: Das ‚zählt‘!
- Liegt ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vor, regelt die Wiederbeschaffungszeit laut Gutachten den zeitlichen Rahmen der anstehenden Ersatzbeschaffung / Wiederbeschaffung.
- Wann wird die Ersatzbeschaffung eintreffen? In der Regulierungspraxis können 14 Tage als durchschnittlicher Wert für die Wiederbeschaffungszeit eines neuen Fahrzeugs angesehen werden.
- Die Schadensminderungspflicht sieht vor, die Wiederbeschaffungszeit nicht künstlich in die Länge zu ziehen.
- Geschädigte haben das Recht, die Wiederbeschaffungszeit durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit einem Gutachten beziffern zu lassen. So lassen sich Fallstricke bei der Schadensregulierung vermeiden.
- Die Wiederbeschaffungszeit gibt den Anspruchsrahmen für Nutzungsausfall oder einen Mietwagen vor. Ansonsten ist die Reparaturdauer für die Ausfallzeit entscheidend.
Häufige Fragen zur Wiederbeschaffungszeit nach Unfallschaden: Das sollten Sie wissen
Im Einzelfall wird Kfz Gutachter Gabriel Raiolo Hamburg die Wiederbeschaffungszeit für ein neues Fahrzeug im Schadensgutachten festlegen. 10 bis 16 Tage können als üblicher Regulierungsrahmen gelten. Hier im Schadensfall Kontakt aufnehmen.
Die Wiederbeschaffungszeit sollte durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen im Schadengutachten festgeschrieben werden, um auf dieser Basis Ansprüche an die Versicherung des Unfallverursachers stellen zu können. ACHTUNG: Die Versicherung des Schädigers möchte die Zeitspanne laut Gutachten möglichst kurz halten.
Die Wiederbeschaffungszeit greift für gewöhnlich ab dem Zeitpunkt, an dem der Gutachter die Totalschadendiagnose stellt. Anspruch auf Nutzungsausfall kann ab dem Unfallzeitpunkt geltend gemacht werden.
Nach einem Verkehrsunfall fällt Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädigung aus. Für diesen Zeitraum sind Sie finanziell mit einer Nutzungsausfallentschädigung oder alternativ mit einem Mietwagen auf Kosten der Versicherung des Schadenverursachers zu entschädigen. Die Erklärung hierfür ist, dass Ihr Auto einen geldwerten Vermögensbestandteil darstellt. Die Wiederbeschaffungszeit laut Gutachten gibt den Regulierungsrahmen vor.
Beschaffungszeit: Jeder Tag ohne Auto ist für Sie Geld oder einen Mietwagen wert!
Liegt ein Totalschaden laut Gutachten vor, werden Sie ein neues bzw. gebrauchtes Ersatzfahrzeug anschaffen müssen. Wie lange das dauert und welche Zeitfaktoren relevant sind, wird der Gutachter mit der Wiederbeschaffungszeit konkretisieren. Seine Fachexpertise und Kenntnisse des regionalen Gebrauchtwagenmarktes bzw. ansässiger Unternehmen führen zu einem aussagekräftigen Zeitraum als Anspruchsgrundlage für Geschädigte.
Der Gutachter kann beurteilen, welche Fahrzeuge ‚auf Lager‘ sind. Bei neuen Fahrzeugen kann ggf. für die Wiederbeschaffung auch die Produktionszeit oder die Lieferzeit ein Thema sein.
Die Wiederbeschaffungszeit steht für Ihre Schadenersatzansprüche!
Was die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung angeht, so spielt neben der Wiederbeschaffungszeit die Fahrzeugklasse eine wesentliche Rolle. Entscheiden Sie sich für einen Mietwagen, muss dieser derselben Fahrzeugklasse entsprechen. Ihr Gutachter wird Sie bei der Ermittlung beraten!
Welche Faktoren beeinflussen die Wiederbeschaffungszeit?
Bei einem Totalschaden ist generell mit einer etwas längeren Wiederbeschaffungszeit von meistens mindestens 10 Tagen zu rechnen, da Suche und Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs einfach eine gewisse Zeit brauchen. Letztlich kommt es auch auf den Fahrzeugtyp und die Verfügbarkeit am regionalen Gebrauchtwagenmarkt an. Beschaffungsvorbereitungen sind zu berücksichtigen, ggf. auch die Transportzeit. Bestellung bzw. Lieferzeit sind bei einem Gebrauchtwagen für die Beschaffungszeit kein Thema.
Wer eine Sonderedition möglichst gleichwertig ersetzen möchte, wird tendenziell länger für eine Ersatzbeschaffung brauchen. Da Geschädigte sich nicht sofort entscheiden müssen, darf eine angemessene Überlegensfrist mit in die Wiederbeschaffungszeit einfließen.
Wiederbeschaffungszeit nach Unfallschaden berechnen: Gibt es eine Formel?
Wer die Wiederbeschaffungszeit in Tagen berechnen möchte, sollte am besten auf unabhängige Fachexpertise setzen. Es gibt keine einheitliche Formel für die Berechnung, die herangezogen werden könnte.
Im Endeffekt ist die Wiederbeschaffungszeit die Summe der folgenden Faktoren:
- Dauer der Schadensaufnahme (Zeitpunkt, bis Gutachten vorliegt).
- Überlegungsfrist bis zu 3 Tage für Geschädigte.
- Kalendertage, die im Sachverständigengutachten für den Wiederbeschaffungszeitraum angesetzt werden.
Nach Kfz Totalschaden: Wie lange darf die Wiederbeschaffungszeit sein?
Als Ergebnis der obigen ‚Rechnung‘ werden bei der Schadensregulierung oft 14 bis 16 Tage für die Wiederbeschaffungszeit angesetzt. Wer der Gegenseite die Regie überlässt, muss mit deutlichen Kürzungen rechnen: Der Versicherungssachverständige der Gegenseite wird oft 9 Tage für völlig ausreichend halten.
Wiederbeschaffungszeit kann in die ‚Verlängerung‘ gehen …
Falls Geschädigte für ein Spezialfahrzeug, einen Exoten oder eine Sonderausführung eine Ersatzbeschaffung realisieren müssen, kann die Wiederbeschaffungszeit zwischen 30 und 90 Tagen ausfallen. Hier kommt es aber sehr auf den Fahrzeugtyp im Einzelfall an. Natürlich ist auch entscheidend, welche Ersatzfahrzeuge überhaupt verfügbar sind und mit welcher Alternative sich der Geschädigte letztlich zufrieden gibt.
Apropos Verlängerung: Interessantes Urteil zur Wiederbeschaffungszeit
Wer nach Wiederbeschaffungszeit googelt, wird automatisch auf ein Urteil des OLG Celle mit dem Aktenzeichen 5 U 159/13 stoßen. In diesem Urteil hat das Gericht einer Klägerin eine Wiederbeschaffungsdauer von 26 Tagen zugesprochen. In seltenen Fällen verlangen Autoversicherer eine Notreparatur, um die Wiederbeschaffungszeit möglichst kurz zu halten.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle zeigt, dass die genannten Werte für die Wiederbeschaffungszeit nicht in Stein gemeißelt sind. Es lohnt sich, die Anspruchsgrundlage nach dem Unfall mit einem erfahrenen Sachverständigen zu prüfen und konsequent einzufordern.
Fazit: Für die Wiederbeschaffungszeit zählt jeder Tag!
Sie können den Begriff Wiederbeschaffungsdauer bzw. -zeit jetzt in den Unfallkontext einordnen. Sie sollten als wichtige Erkenntnis aus diesem Beitrag mitnehmen, dass Sie für die Ausfallzeit des Unfallfahrzeugs Anspruch auf Schadenersatz haben. Dieser wird mit der Wiederbeschaffungszeit konkret beziffert. Das sollte in Ihrem eigenen finanziellen Interesse durch unabhängige Schadensbegutachtung zu verfolgen.
Wiederbeschaffungszeit am besten von neutralem Gutachter bestimmen lassen
Der Versicherer des Unfallverursachers hat kein wirtschaftliches Interesse daran, Ihnen eine möglichst lange Wiederbeschaffungszeit zu bezahlen. Während Sie für den erlittenen Totalschaden als Unfallgeschädigter ohne mobilen Untersatz eine Ersatzbeschaffung realisieren, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall. Basis wird die Wiederbeschaffungszeit sein.
Je größer der Schaden, desto schneller sollten Sie Ihren Gutachter beauftragen!
Sie sind unschuldig in einen Unfall verwickelt und haben die Befürchtung, es könnte ein Totalschaden vorliegen? Dann kommt es auf die Wiederbeschaffungszeit an! Zögern Sie im Großraum der Hansestadt Hamburg nicht, noch am Unfallort Kfz Gutachter Gabriel Raiolo in Hamburg anzurufen.
Sie werden bald wissen, ob die Wiederbeschaffungszeit für Ihr verunfalltes Fahrzeug ein Thema ist und wie viele Tage Sie aufgrund welcher Zeitfaktoren Sie bei der Berechnung ansetzen können (auch für eine Nutzungsausfallentschädigung).
In unserer Ratgebersektion finden Sie viele weitere interessante Themen rund um die Kfz-Schadensregulierung und Fallstricke, die auf Geschädigte lauern.
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