wiederbeschaffungsdauer - Bis zu 16 Tage Wieder­beschaffungs­dauer? Das sollten Sie bei einem Unfall mit Ersatz­beschaffung beachten

Bis zu 16 Tage Wieder­beschaffungs­dauer? Das sollten Sie bei einem Unfall mit Ersatz­beschaffung beachten

Von: Gabriel Raiolo - Februar 8, 2021

Alles ging blitzschnell! Plötzlich sind Sie unverschuldet von einem offensichtlich großen Schaden am Fahrzeug betroffen. Intuitiv denken Sie daran, dass Sie sich ein neues Fahrzeug kaufen müssen. Genau an dieser Stelle würde die hier fokussierte Wiederbeschaffungsdauer greifen:

  1. Wie viel Zeit wird bzw. darf das versicherungstechnisch in Anspruch nehmen?
  2. Welche Schadensersatzansprüche habe ich während der Ersatzbeschaffung als Geschädigter (Mietwagenkosten, Zahlung von Nutzungsausfall, etc.)?
  3. Was muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlen?

Hier erfahren Sie mit der Wiederbeschaffungsdauer mehr über einen zentralen Zeitraum für Ihre Schadensersatzansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Wie bei allem im Leben, gilt es sämtliche Zeit(räume) nach einem Unfall optimal zu nutzen:

„Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zu viel Zeit, die wir nicht nutzen.“ Seneca, lat. Philosoph

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Nach einem Unfall muss ein neues Fahrzeug her? Das sind Ihre (zeitlichen) Ansprüche

Die Wiederbeschaffungsdauer wird Sie nach einem Autounfall beschäftigten, wenn es um die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs geht. Ist keine Reparatur mehr möglich respektive erwünscht, ist der von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen angegebene Zeitraum für Ihre Schadensersatzansprüche von zentraler Bedeutung. Das gilt auch für die Reparaturdauer in der Werkstatt.

An die Wiederbeschaffungsdauer ist auch die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung oder alternativ die Dauer der Mietwagennutzung gekoppelt. Sofern Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit gegeben sind, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Ohne unabhängiges Gutachten werden Sie nach einem Unfall gar nicht beurteilen können, wie es mit dem beschädigten Fahrzeug weiter geht.

Zur Orientierung: Wissenswertes aus der Regulierungspraxis

In der Regulierungspraxis ist meistens mit einer Wiederbeschaffungsdauer zwischen 10 und 16 Tagen zu rechnen, wobei 14 Tage in der Mehrheit der Fälle einen guten Mittelwert abbilden. Für diesen Zeitraum von etwa 2 Wochen müssten beispielsweise Mietwagenkosten übernommen werden. Der von der  gegnerischen Versicherung nach einem Verkehrsunfall gestellte Gutachter wird aber versuchen, die Wiederbeschaffungsdauer deutlich unter 10 Tage zu drücken. Das müssen Sie sich nach einem Unfallschaden nicht gefallen lassen.

Voraus­setzung für eine zügige Schadens­regulierung bzw. Zahlung durch den gegnerischen Versicherer?

Setzen Sie auf die Expertise eines unabhängigen Gutachters wie Gabriel Raiolo. Generell ist das, was im Gutachten steht oder tatsächlich bei der Schadensregulierung der Fall ist, maßgeblich. Unbegründete Kürzungsversuche von Kfz-Haftpflichtversicherungen sind laut aktueller Rechtsprechung in aller Regel haltlos.

Definition: Wieder­beschaffung­sdauer

Bei der Wiederbeschaffungsdauer handelt es sich im den Zeitraum, um am regionalen Fahrzeugmarkt ein vergleichbares Fahrzeug für das unfallbeschädigte Auto als Ersatz beschaffen zu können. Dies ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bzw. der fiktiven Abrechnung von Bedeutung: Die Wiederbeschaffungsdauer ist die Grundlage für die Herleitung der Nutzungsausfallentschädigung (Nutzungswille & Nutzungsmöglichkeit vorausgesetzt) oder die Mietwagennutzung.

Kurz & knapp: Das Wichtigste in aller Kürze über die Wieder­beschaffungs­dauer

  1. Die Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten gibt an, innerhalb welches Zeitraumes Sie ein vergleichbares Ersatzfahrzeug kaufen können.
  2. Auch wenn 2 Wochen als durchschnittlicher Wert gelten können, sind in Einzel- und hier beschriebenen Sonderfällen auch längere Zeiträume möglich.
  3. Durch die Schadensminderungspflicht darf die Wiederbeschaffungsdauer nicht künstlich in die Länge gezogen werden.
  4. Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis erhalten Sie die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert.
  5. Setzen Sie bei einem unverschuldeten Unfall auf die Expertise eines unabhängigen Gutachters, um die Wiederbeschaffungszeit aussagekräftig bestimmen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen: Hier finden Sie Antworten nach einem Unfallschaden!

Wie lange ist die Wiederbeschaffungsdauer bei einem Totalschaden?

Im Regelfall können Sie als Geschädigter mit einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen rechnen. Maßgeblich ist, wie lange es in der Praxis wirklich dauert. Insofern könnte es auch über diesen Rahmen hinausgehen, was mit Nachweisen zu belegen wäre.

Welche Sonderfälle gibt es bei der Wiederbeschaffungsdauer?

Handelt es sich um ein sehr seltenes oder spezielles Fahrzeug, so kann die Wiederbeschaffungsdauer in Ausnahmefällen 30 bis 90 Tage betragen. Wenden Sie sich an einen unabhängigen Sachverständigen, wenn Sie mit einem seltenen Fahrzeug einen Unfall hatten, dass in dieser oder einer vergleichbaren Form nur sehr schwer zu beschaffen sein wird. Ihr Gutachter wird den notwendigen Nachweis für die Versicherung erbringen können.

Endet mit der Wiederbeschaffungsdauer auch die Nutzungsausfallentschädigung?

Prinzipiell ja. Sobald eine Ersatzbeschaffung vorhanden ist, gibt es keine Grundlage mehr für einen Nutzungsausfall oder alternativ einen Mietwagen. Der Wiederbeschaffungszeitraum laut Gutachten stellt die Basis für eine Nutzungsausfallentschädigung da. Hinzu kommen die Dauer für die Schadensaufnahme und eine angemessene Überlegungszeit, die 1 bis 3 Kalendertage betragen kann. Wird das Fahrzeug repariert, ist die im Gutachten angegebene Reparaturdauer für die Schadensersatzansprüche maßgeblich.

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Wieder­beschaffungs­dauer auszahlen lassen/ fiktiv abrechnen? Diese Voraus­setzungen sind zu beachten

Vielleicht fragen Sie sich nun, ob Sie die Wiederbeschaffungsdauer auch fiktiv abrechnen (= auszahlen) können. Grundsätzlich müssen Sie keine Reparatur in einer Werkstatt vornehmen lassen, selbst wenn das mit der 130 %-Regel auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden möglich wäre. Sie können dann Ihre Ersatzansprüche fiktiv abrechnen.

Die Wiederbeschaffungszeitspanne können Sie indirekt mit der Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie als Schadensersatzleistung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Die für das Fahrzeug angegebene Wiederbeschaffungsdauer ist maßgeblich für die Herleitung des Nutzungsausfalls.

Wieder­beschaffungs­dauer: Ab wann greift sie?

Sie greift ab dem Zeitpunkt, zu dem sie in einem unabhängigen Schadensgutachten festgeschrieben ist. Direkt nach dem Unfall ist noch nicht ersichtlich, wie groß der Schaden ist und ob eine Reparatur technisch möglich oder gewollt bzw. wirtschaftlich sinnvoll ist. Das geht aus einem Urteil des AG Köln (Aktenzeichen 269 C 137/08) so hervor: Laien können demnach ohne Gutachten nicht abschätzen, ob eine Wiederbeschaffung überhaupt nötig ist und wenn ja, wie lange diese mit Blick auf die Gegebenheiten des regionalen Fahrzeugmarktes dauern könnte. Zudem ist zuzüglich eine angemessene Überlegungszeit (bis zu 3 Kalendertage) zu berücksichtigen.

Wiederbeschaffungsdauer: Werktage sind die Basis

Die Wiederbeschaffungszeitraum wird im Gutachten in Kalendertagen angegeben. Mit Blick auf die Praxis ist es schwierig, eine maximale Wiederbeschaffungsdauer anzugeben. Oft gelten 14 bis 16 Tage als Obergrenze. In Einzelfällen kann die Dauer aber deutlich über diesen Zeitrahmen hinausgehen, wie es ein Urteil des OLG Celle (5 U 159/13) zeigt. In diesem Schadensfall wurden der Klägerin 26 Tage zugesprochen.

Versicherung kürzt Wiederbeschaffungsdauer: Ist das rechtens?

Die Rechtsprechung sagt ganz deutlich, dass schlichte Einwände ohne Begründung nicht ausreichen, um die Wiederbeschaffungsdauer zu kürzen. Es genügt nicht, darauf hinzuweisen, dass etwa 10 anstatt 14 Tagen ausreichen würden. Sie sollten sich gegen alle Kürzungsversuche wehren. Ein Risiko gehen Sie nicht ein, denn etwaige Anwaltskosten hat die Versicherung des Unfallgegners zu tragen. Entscheiden Sie sich für einen Mietwagen, so werden Sie auf diesen solange angewiesen sein, bis ein neues Fahrzeug beschafft ist.

Wieder­beschaffungs­dauer bei Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegt die Wiederbeschaffungsdauer erfahrungsgemäß zwischen 14 und 16 Tagen. Je nach Modell und Beschaffenheit des regionalen Fahrzeugmarktes sind aber große Bandbreiten möglich. So kann es sein, dass ein sehr häufiges Fahrzeug bereits binnen weniger Tage als Ersatz angeschafft ist.

Zu prüfen ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, ob eine Reparatur mit der 130 %-Regel doch noch möglich ist. Das ist der Fall, wenn die Reparaturkosten maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert laut Sachverständigengutachten liegen. Da die Reparaturdauer in diesem Szenario durch die Komplexität naturgemäß länger ist, kann sich die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung auf mehr als 20 Tage erhöhen. Entscheidend ist aber immer das, was Ihr unabhängiger Sachverständiger im Gutachten feststellt.

Wieder­beschaffungs­dauer und Schadens­minderungs­pflicht: Muss ich mich beeilen?

Auch Geschädigte haben Pflichten! Ganz konkret ist die Schadensminderungspflicht zu beachten. Sie dürfen also die Wiederbeschaffungsdauer nicht künstlich in die Länge ziehen. Gleichwohl stärkt ein Urteil des AG Bonn (Aktenzeichen 104 C 101/15) Ihre Rechte als Unfallgeschädigter. Demzufolge müssen Sie nicht auf einem überregionalen Markt nach einem vergleichbaren Ersatzfahrzeug suchen.

Sonderfälle bei der Wieder­beschaffungs­dauer: Ihr Kfz Gutachter kann Sie aufklären!

Das Beispiel der Klägerin am OLG Celle zeigt, dass der übliche Rahmen von 14 bis 16 Tagen für die Wiederbeschaffungsdauer nicht in Stein gemeißelt ist. Gerade bei Inanspruchnahme der 130 %-Regel kann der Zeitraum für den Nutzungsausfall deutlich über diesen Rahmen hinausgehen.

Um zu beurteilen, was ein Sonderfall ist bzw. sein könnte, ist die Expertise eines unabhängigen Kfz Gutachters unverzichtbar. Er weiß genau, welche Fahrzeuge am regionalen Markt gut zu beschaffen sind und bei welchen es sich um echte Raritäten handelt.

Falls Sie eine Sonderedition, einen seltenen Sportwagen oder ein Spezialfahrzeug gefahren sind, kann Ihr Gutachter eine wesentlich längere Wiederbeschaffungsdauer zugrunde legen. Ein Zeitraum von 30 bis 90 Tagen kann im Einzelfall zu prüfen sein. Hierunter könnten auch Oldtimer fallen. Bei solchen Fahrzeugen ist in aller Regel von einem besonderem Integritätsinteresse auszugehen. Auf Basis eines Gutachtens kann Ihnen Ihr Sachverständiger aufzeigen, ob trotz wirtschaftlichem Totalschaden doch eine Reparatur in Frage kommt.

Fazit: Die Wieder­beschaffungs­dauer beziffert Ihre Schadens­ersatz­ansprüche!

Sie haben in diesem Ratgeber erfahren, was unter der Wiederbeschaffungsdauer zu verstehen ist und inwiefern Sie sich auf Ihre Schadensersatzansprüche (Nutzungsausfall oder Mietwagendauer) auswirkt. Erst wenn ein unabhängiges Gutachten auf Kosten der Versicherung des Schädigers erstellt wurde, liegen alle Zahlen und Optionen auf dem Tisch. Falls Sie ein Ersatzfahrzeug brauchen bzw. sich im Rahmen der fiktiven Abrechnung gegen eine Reparatur entscheiden, sind die Angaben im Gutachten belastbare Werte zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Sie haben einen unverschuldeten Unfallschaden zu beklagen?

Sie vermuten einen Totalschaden und möchten die Reparaturkosten aussagekräftig beziffern? Zögern Sie nicht und nehmen Sie via Notfall-Hotline unverzüglich Kontakt mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo auf! Legen Sie die Schadensregulierung in erfahrene Hände und prüfen Sie alle Optionen, um Ihre finanziellen Interessen zu wahren.

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Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
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