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Unfallschaden

Von: Gabriel Raiolo - Oktober 8, 2019

Ein Unfallschaden am eigenen Fahrzeug ist immer ärgerlich. Besonders bei einem Totalschaden. Doch wann ist handelt es sich tatsächlich um einen Unfallschaden? Bereits bei einem kleinen Blechschaden? Erfahren Sie hier wie der Ablauf bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden mit dem Versicherer des Unfallverursachers idealerweise von statten gehen sollte. Hier ist ein Sachverständiger ist die Lösung! Doch nicht jeder Sachverständige ist für Sie von Vorteil.

Übersicht der Inhalte:

  1. Unfallschaden: Wissenswertes zur Abrechnung und Begutachtung
  2. Unfallschaden: So klappt die Abwicklung des Unfallschadens
  3. Ab wann handelt es sich um einen Unfallschaden?
  4. Unfallschaden melden: Vorgehen mit der Versicherung
  5. Das Thema Versicherung für den Unfallverursacher
  6. Darum sollten Sie einen eigenen Gutachter beauftragen
  7. Bagatellschäden als Sonderfall
  8. Unfallschaden Gutachten: Schnelle Hilfe bei einem Unfallschaden
  9. Zusammenfassung

Unfallschaden: Wissenswertes zur Abrechnung und Begutachtung

Einen Unfall mit dem eigenen Fahrzeug wünscht sich kein Autofahrer. Neben dem Schock des Unfalls und dem hiermit verbundenen Stress sind viele Fahrzeughalter unsicher, wie die Abwicklung des Unfallschadens erfolgt. Mit den folgenden Informationen zeigen wir Ihnen, was Sie zur Abwicklung mit der gegnerischen Partei wissen sollten und weshalb sich die Zusammenarbeit mit einem versicherungsunabhängigen Gutachter lohnt.

Unfallschäden am Auto:
So klappt die Abwicklung des Unfallschadens

Ein Unfall ist ein unerwartetes und stressiges Ereignis. Dennoch sollten Sie zeitnah nach einem erlittenen Unfall handeln, damit Sie frühzeitig Ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen. Nach einem Autounfall sollten Sie möglichst schnell handeln. Je früher Sie die Schadenhöhe feststellen lassen, desto besser für Sie. Schließlich geht es hier auch um Ihr Geld.

Während am Unfallort durch Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts erste Schäden am Unfallwagen dokumentiert und Daten Ihres Unfallgegners erfasst werden, sollten Sie kurz hiernach den Kontakt zu einem unabhängigen Ansprechpartner suchen. Der Sachverständige wird sämtliche Schadenspositionen feststellen und die Schadenhöhe entsprechend berechnen.

Ob Sachschaden oder Totalschaden, das Gutachten enthält wichtige Positionen! Denn neben der reinen Schadenhöhe enthält es auch weitere Positionen wie:

  • merkantile Wertminderung (der Minderwert beschreibt den geringeren Kaufpreis des Unfallfahrzeuges im Vergleich zu einem identischen Fahrzeug das keinen Unfallschaden hat)
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
  • Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden
  • Kosten der Reparatur
  • Mietwagenklasse
  • Reparaturdauer des Unfallschadens
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Nutzungsausfallgruppe
  • was ein Gutachten enthält finden Sie hier

Der Kontakt zu einem Rechtsanwalt ist ebenfalls zu empfehlen, vor allem wenn Ihr Unfallgegner uneinsichtig ist und die Verhandlung vor einem Verkehrsgericht droht. Gleiches gilt, wenn die gegnerische Seite nicht den erwarteten Schadenersatz zahlt. Auch wenn Sie Zweifel an der ermittelten Schadenshöhe haben. Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung oder der unabhängigen Bewertung des erlittenen Schadens setzt sich Kfz Sachverständigenbüro Raiolo in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie ein.

Unfallgegner, Versicherungsunternehmen, Werkstatt, Polizei! Bei einem Unfallschaden sind Sie gleich mit mehreren Parteien konfrontiert. Da fallen Begriffe wie Wiederbeschaffungswert, merkantiler Minderwert, Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfallentschädigung, Reparaturkosten, Mietwagen, usw.! Hier als Laie ohne kompetente Beratung zu agieren, kann sich für Sie als Geschädigten sehr teuer werden. Und ist vor allem nicht nötig! Bei einem Haftpflichtschaden können Sie den Unfallwagen kostenfrei und neutral begutachten lassen.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Raiolo behält für Sie den Durchblick. Wir setzten uns für Sie ein, sodass Sie schnell wieder fahrbereit sind. Wir ermitteln die exakte Schadenshöhe an Ihrem Unfallwagen, neutral und unabhängig.

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Unfallschaden Definition: Ab wann handelt es sich um einen Unfallschaden?

In den Augen des Gesetzgebers liegt ein Unfallschaden vor, wenn es zu einem Blechschaden am Unfallfahrzeug gekommen ist. Für die Definition spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Bagatelle handelt. Der Unfallschaden ist in seinen Kosten durch den Verursacher zu übernehmen, im Regelfall werden die Kosten durch dessen KFZ-Haftpflichtversicherung getragen. Lediglich bei Kleinstbeträgen (unterhalb der Bagatellgrenze) ist ein direkter Schadenersatz denkbar, damit der Verursacher nicht von seiner Autoversicherung hochgestuft wird.

Keine Unfallpartei sollte direkt nach dem Unfall zugeben, dass sie die Schuld am Unfall trägt. Dies kann ansonsten als Eingeständnis vor Gericht unabhängig von der tatsächlichen Schuldfrage verwendet werden. Im Kontakt mit dem eigenen Versicherer oder einem Rechtsanwalt ist eine entsprechende Offenheit empfehlenswerter.

In der Praxis ist oft offensichtlich, wer der Verursacher ist und den Schaden finanziell regulieren muss. Falls es keine einheitliche Sichtweise gibt, hilft im Extremfall nur noch ein Verkehrsgericht weiter.

Kfz Gutachter Hamburg Raiolo Desktop - Unfallschaden

Unfallschaden melden: Vorgehen mit der Versicherung bei einem Autounfall

Kommt es zu einem Unfallschaden und Sie sind der Geschädigte (Haftpflichtschaden), ist ein einheitlicher Ablauf mit dem gegnerischen Versicherer üblich.

  1. Erfassen Sie direkt nach dem Verkehrsunfall den Unfallschaden, z.B. mit Hilfe des Europäischen Unfallberichts. Dokumentieren Sie möglichst detailliert den Unfallhergang.
  2. Lassen Sie sich unter gar keinen Umständen auf das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung ein. Kontaktieren Sie stattdessen einen eigenen versicherungsunabhängigen Kfz Sachverständigen mit der Begutachtung und Feststellung der Schadenshöhe.
  3. Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet den Schaden dem gegnerischen Versicherer zu melden. Dies kann aber sinnvoll sein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Verursacher seiner Pflicht der Schadensmeldung nicht nachkommt.
  4. Nach der Begutachtung des Unfallschadens wird ein Unfallgutachten erstellt, welches als Grundlage für der Regulierung des Unfallschadens dient (dieses dokumentiert sämtliche relevanten Schadenspositionen).
  5. Nach Fertigstellung erfolgt direkt der Versand an den Versicherer zur Regulierung des Unfallschadens versendet.

Die genannten Punkte stellen einen reibungslosen Ablauf der Abwicklung eines Unfallschadens mit der Versicherung dar. In der Praxis kommt es allerdings zu Situationen, in denen die gegnerische Versicherung nicht oder einen geringeren Schadenersatz als erwartet zahlt.

Oft setzen Versicherer auf einen eigenen Sachverständigen, der den Unfallschaden im Sinne des Versicherers bewertet und so i.d.R. einen geringeren Schadenshöhe an dem Unfallwagen ermittelt.

Wichtig ist: Sie sind nicht auf das Urteil bzw. Kalkulation eines gegnerischen Sachverständigen angewiesen. Als Geschädigter haben Sie jederzeit das Recht, selbst einen neutralen Unfallgutachter zu beauftragen, der Ihren erlittenen Schadenswert ermittelt. Die Kosten für die Beauftragung sind von der Seite des Verursachers zu übernehmen. Dies wissen viele Betroffene nicht, weshalb Sie sich nicht für eine unabhängige Begutachtung Ihres Unfalls entscheiden. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Reparaturkosten des Unfallfahrzeuges.

Das Thema Versicherung für den Unfallverursacher

Falls Sie selbst Schuld an einem Unfall sind, ist die Meldung an Ihre Versicherung unverzichtbar vielmehr Ihre Pflicht. Reden Sie mit Ihrem Versicherer offen über den Unfallhergang, der in vielen Fällen eindeutig ist. Falls Sie vermuten, dass die andere Seite eine Mitschuld trägt, äußern Sie dies ebenfalls gegenüber Ihrer Versicherung oder einem Rechtsanwalt.

Sobald Ihre KFZ-Versicherung Leistungen erbringen muss, werden Sie in der KFZ-Haftpflichtversicherung hochgestuft. Ihre Schadenfreiheitsklasse (SFK) sinkt und Sie zahlen ab dem nächsten Versicherungsjahr höhere Versicherungsbeiträge für Ihr Fahrzeug.

Überlegen Sie deshalb, ob der Schadenersatz im Verhältnis zu Ihren steigenden Versicherungsprämien in den nächsten Jahren steht. Eventuell lohnt es, den Schaden, ohne die Versicherung abzuwickeln und sich den aktuellen Beitrag inklusive Absenkungen in den nächsten Jahren zu erhalten.

Darum sollten Sie bei einem Verkehrsunfall einen eigenen Sachverständigen beauftragen!

Mit einem eigenen, zertifizierten Gutachter haben Sie die Sicherheit, dass Ihr erlittener Unfallschaden seriös und von unabhängiger Seite aus bewertet wird. Beispielsweise übernehmen wir für Sie die Bewertung des Unfalls in einer rechtssicheren Weise. Als Ansprechpartner steht Ihnen das Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg auch bei eventuellen Unklarheiten mit der gegnerischen Versicherung zur Seite.

Oft neigen Versicherungsunternehmen dazu, dem Geschädigten einen Sachverständigen zu empfehlen. Hierauf sollten Sie nicht eingehen, sondern selbst nach einem fachkundigen Kfz Sachverständigen suchen. Kosten müssen Sie hierfür nicht fürchten, sofern eindeutig geklärt ist, dass die gegnerische Partei Schuld am herbeigeführten Unfallschaden ist. Geben Sie die Kosten einfach an die gegnerische Partei weiter. Auch die Kosten für einen Mietwagen oder Anwalt sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Ihr Recht auf eine unabhängiges Schadensbewertung sollten Sie als Geschädigter unbedingt in Anspruch nehmen. Nur eine unabhängige Berechnung der Schadenshöhe bzw. der Kosten für eine Reparatur ist für Sie vorteilhaft.

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Bagatellschäden als Sonderfall!

In der Praxis hat sich bei Bagatellschäden ein Grenzbetrag von 750 Euro durchgesetzt. Bewegt sich der gesamte Unfallschaden nach einer ersten Schätzung unterhalb dieses Betrags, ist die Beauftragung unüblich und der Kostenvoranschlag der KFZ-Werkstatt dient als Berechnungsgrundlage. 

Die Einschätzung ob es sich auch tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, sollten Sie jedoch von einem Experten prüfen lassen. Zögern Sie hier nicht einen Fachmann für eine erste Einschätzung des Schadens zu kontaktieren. Ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt ist nicht immer die beste Wahl. Ein Kurzgutachten ist für sie ggf. vorteilhafter. Denn das Kurzgutachten enthält neben den Fahrzeugdaten auf Fotos des Unfallschadens und eine umfangreiche Dokumentation der Sachschäden.

Unfallschaden Gutachten: Schnelle Hilfe vom unabhängigen Kfz-Experten!

Mit dem Kfz Sachverständigenbüro Raiolo vertrauen Sie auf einen zertifizierten, unabhängigen Partner. Schnell und kompetent erstellen wir für Sie ein Unfallgutachten das Ihnen weiterhilft.

Neben der Erstellung unserer Gutachten stehen wir Ihnen auch beratend bei allen Fragen zur Abwicklung Ihres Unfalls zur Seite. Verlieren Sie so alle Sorgen, was die Auseinandersetzungen vor einem Verkehrsgericht oder mit der gegnerischen Versicherung betrifft.

Anstelle des Gutachtens auf den Kostenvoranschlag Ihrer Kfz-Werkstatt zu vertrauen, ist alleine bei Bagatellen zu empfehlen (ggf. kann hier auch ein Kurzgutachten die bessere Alternative sein).

Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, hält die Bewertung des Schadens durch die Werkstatt im Regelfall nicht stand. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet zudem eine Vielzahl kleiner Zusatzkosten und Leistungen NICHT

Für Sie als Geschädigten ist dies ein großer Nachteil. Die Frage ob Gutachten oder Kostenvoranschlag beschäftigt viele Unfallgeschädigte. Hier haben wir als erfahrene Sachverständigen einen vollständigen Überblick und helfen Ihnen, zu Ihrem umfassenden Recht nach einem Verkehrsunfall zu gelangen.

Zusammenfassung

  • Erstellen Sie direkt nach dem Unfall den Europäischen Unfallbericht und suchen Sie zeitnah den Kontakt zu einem neutralen Kfz Sachverständigen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt diese Kosten die gegnerische Versicherung.
  • Falls die Unfallsituation nicht eindeutig ist und es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, ist der Kontakt zu einem Fachanwalt empfehlenswert. In diesem Fall vermitteln wir Ihnen gerne einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  • Lassen Sie sich nicht auf das von der gegnerischen Versicherung angebotene Schadensmanagement ein. Die ermittelte Schadenhöhe ist oftmals nicht zu Ihrem Vorteil. Unterm Strich bedeutet das für Sie, dass Sie i.d.R. weniger Geld erhalten.
  • Sie haben als Geschädigter das Recht auf ein unabhängiges Urteil durch einen eigenen Kfz Sachverständigen, dessen Kosten die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen hat.
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