Unfall was tun als Geschädigter?
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stellt man sich viele Fragen. Wie habe ich mich als Unfallopfer zu verhalten und was gibt es zu beachten? Muss man die Polizei rufen oder gar die Versicherung um das Unfallgeschehen zu melden? Als Unfallgeschädigter hat man insbesondere gegenüber der gegnerischen Versicherung einiges zu beachten. Voreilig nehmen Geschädigte das „Unfallmanagement“ der gegnerischen Versicherung an. Mit fatalen Folgen!
Was tun als Geschädigter?
Große und kleine Unfälle lassen sich im Straßenverkehr nicht verhindern. Wenn Sie als Geschädigter von Schäden an Ihrem Fahrzeug betroffen sind, stellt sich nach dem ersten Schock die große Frage: „Unfall – was tun als Geschädigter?“. Mit den folgenden Informationen erfahren Sie, wie Sie sich als Unfallopfer direkt nach dem Verkehrsunfall richtig verhalten. Vor allem was es in puncto Unfallabwicklung mit der Versicherung, rechtliche Ansprüche und der Zusammenarbeit mit einem Gutachter zu wissen gibt.
Vorgehen und Ablauf Geschädigter?
Ob Unfallgeschädigter oder Unfallverursacher, die wichtigste und erste Maßnahme an der Unfallstelle ist die Absicherung. Verhindern Sie, dass von der Unfallstelle eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht. Ist die Unfallstelle mit Warndreieck und anderen Maßnahmen gesichert, ist der Kontakt mit den Unfallbeteiligten wichtig.
Bleiben Sie hierbei ruhig und machen Sie diesem keine aggressivem Vorwürfe. Beide Fahrer stehen noch unter dem Schock des Verkehrsunfalls und werden deshalb etwas Zeit benötigen, das Unfallgeschehen zu verdauen. Gemeinsam sollten Sie den europäischen Unfallbericht ausfüllen, hierbei erfassen Sie auch die gegenseitigen Adressen und Versicherungen. Diese Checkliste hilft beiden Autofahrern für die weitere Abwicklung. Ein Eingeständnis der Schuld sollte keine der beiden Seiten geben oder abstreiten, dies kann später sonst juristisch gegen Sie verwendet werden. Vermeiden Sie auf jeden Fall ein voreiliges Schuldeingeständnis am Unfallort.
Ist der Sachschaden an Ihrem Fahrzeug größer oder gar ein Totalschaden, sodass das Unfallfahrzeug nicht mehr fahrfähig ist, werden Sie das Fahrzeug abschleppen lassen wollen. Falls Sie die Sicherheit haben, als Geschädigter die Schadenskosten an Ihren Unfallgegner abzugeben, wird die Kosten hierfür die gegnerische Versicherung übernehmen.
Falls es keinen direkten Unfallgegner gibt, zum Beispiel bei einer Fahrerflucht, sollten Sie auf Ihren Automobilclub (ADAC) zurückgreifen. Falls Sie die Versicherung des Unfallgegner herausfinden möchten, kontaktieren Sie den Zentralruf der Autoversicherer. Nennen Sie dort einfach das Kennzeichen des Unfallgegners und Sie erhalten die entsprechenden Informationen.
Bei einem Autounfall mit einem Fahrer aus dem Ausland, wird der Zentralruf der Autoversicherer Ihnen nicht weiterhelfen können. Dafür ist das Deutsche Büro Grüne Karte e. V (DBGK) zuständig.
Polizei rufen bei einem Autounfall?
Bei einem Verkehrsunfall die Polizei zu rufen, ist in vielen Fällen empfehlenswert. Zu den wichtigsten Situationen, die für eine Unfallaufnahme durch die Polizei sprechen, gehören:
- Die Unfallsituation ist zu komplex, um Sie einfach in einem Unfallbericht (idealerweise führen den einen Unfallbericht im Handschuhfach mit) zu erfassen.
- Beide Parteien des Unfalls sind zerstritten und es gibt keinerlei Kooperationsbereitschaft.
- Der Unfall hat zu größeren Sachschäden oder gar Personenschäden geführt.
- Sie kennen als Unfallgeschädigter Ihren Unfallgegner nicht.
An der Unfallstelle eingetroffen, findet eine polizeiliche Unfallaufnahme statt. Fotos und Protokolle sind eine wichtige Grundlage für den Gesetzgeber sowie der Haftpflichtversicherung, weshalb die professionelle Unfallaufnahme oft zu empfehlen ist. Lediglich bei kleineren Blechschäden (klassischen Bagatellschäden) sollten sich beide Seiten den Aufwand ersparen.
Da die Aufnahme des Verkehrsunfalls der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung dient, müssen Sie für den Kontakt zur Polizei keine Kosten fürchten. Eine offizielle Frist für die Aufnahme des Schadens durch die Polizei gibt es nicht, die Sichtung und Meldung ist jedoch innerhalb von 24 Stunden zu empfehlen. In den meisten Fällen findet ohnehin eine akute Unfallaufnahme direkt nach dem Geschehen statt.
Unfall beschreiben
Für die Schuldklärung, beispielsweise für die Zahlung von Schadenersatz durch die Versicherung, ist eine genaue Beschreibung des Geschehens entscheidend. Eine Unfall-Skizze zu erstellen, ist der Standard und auch durch ein entsprechendes Feld zum Zeichnen im europäischen Unfallbericht vorgesehen. Im Zeitalter des Smartphones ist es hilfreich, Fotos vom Unfallort mit den genauen Schäden zu machen.
Nach dem Unfall empfiehlt es sich, in einer ruhigen Minute einen konkreten Unfallbericht zu schreiben. Dies sollte unabhängig von der Aufnahme des Schadens durch die Polizei erfolgen. Die Erfahrung zeigt, dass der Unfallhergang im Laufe von Tagen oder Wochen nicht mehr exakt erinnert werden kann. Auf diese Weise entstehen während der Verhandlung vor einem Verkehrsgericht nicht selten widersprüchliche Aussagen von Zeugen und den Unfallbeteiligten.
Neben dem eigenen Unfallbericht ist die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Kfz Gutachter zu empfehlen. Dieser kann realistisch Art und Wert des Schadens an dem Wagen einschätzen. Zusätzlich kann er Ihnen Tipps zur Unfallabwicklung und Ihren Rechte geben (z.B. Nutzungsausfallentschädigung oder Restwert des Unfallfahrzeugs). Die Kosten hierfür müssen Sie als Geschädigter nicht tragen, was die professionelle Bewertung des Schadens durch einen Experten erleichtern dürfte.
Autounfall der Versicherung melden
Möglichst zeitnah nach dem Unfall sollten Sie hierüber Ihre Versicherung in Kenntnis setzen und den Unfall dem Versicherer melden. Hierbei spielt es zunächst keine Rolle, ob Sie Schädiger oder Geschädigter sind. Bei vielen Unfällen ist die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären, so dass es zu einer anteiligen Übernahme der Schadenskosten kommt (auch Teilschuld genannt). Oft einigen sich die Versicherer untereinander oder ein Verkehrsgericht klärt die Teilschuld.
Auch wenn Sie niemals am Unfallort Ihre Schuld eingestehen sollten, ist Sie in vielen Situationen offensichtlich. Sofern hierüber stillschweigend Einigkeit herrscht, kann dies in einem offenen Gespräch mit der Versicherung zugegeben werden. Umgekehrt werden Sie schnell von der gegnerischen Versicherung hören, die Ihnen den Schadenersatz leisten muss. Sollte dies der Fall sein, ist hier oberste Vorsicht geboten!
Aus der Perspektive des Geschädigten versuchen viele Versicherungen leider, den zu zahlenden Schadenersatz zu drücken. Ein typischer Trick ist das Hinzuziehen eines Kfz Gutachtens der Versicherung, der Ihren erlittenen Schaden am Auto unnötig niedrig ansetzt. Ein solches Kfz Gutachten müssen Sie nicht akzeptieren. Ihnen als Geschädigter steht es offen, ein eigenes versicherungsunabhängiges Kfz Gutachten durch einen erfahrenen Kfz Sachverständigen erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür lässt sich an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weitergeben.
Rechte und Ansprüche bei einem Autounfall?
Falls Sie das Opfer eines Autounfalls sind, nimmt dies auf vielen Ebenen Einfluss auf Leben und Alltag. Vielen Geschädigten ist nicht bewusst, dass Sie für diese Eingriffe einen aktiven Schadenersatz verlangen können. Eine Reihe von Kosten lassen sich an Ihren Schädiger abgeben, die im Regelfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Zu den wichtigsten Ansprüchen gehören:
- Anspruch auf einen Anwalt, dessen Kosten der Verursacher für den Unfall übernimmt.
- unabhängiges Kfz Gutachten, wobei Sie den Kfz Sachverständigen selbst auswählen dürfen.
- Anspruch auf einen Mietwagen (im Regelfall ab einer täglichen, notwendigen Fahrleistung von 30 km oder mehr gewährt).
- Ansprüche auf ein Nutzungsausfall, vor allem bei einer gewerblichen KFZ-Nutzung.
- Schmerzensgeldansprüche, sofern Sie qualifizierte Nachweise eines Arztes vorlegen können.
- Der Geschädigte kann eine Werkstatt frei auswählen. Sie sind nicht verpflichtet die Reparatur des Autos einer von dem Versicherer vorgeschlagenen Werkstatt zu überlassen.
Die genannten Ansprüche sollten Sie ohne Bedenken nutzen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und Sie der Geschädigter sind. Wichtig ist, für alle in Anspruch genommenen Leistungen oder zustehenden Gelder Nachweise zu erstellen bzw. aufzubewahren und bei der Versicherung einzurechnen, zum Beispiel die Abrechnung eines Mietwagenanbieters.
Falls die Schuldfrage noch ungeklärt ist, kann es zu einer anteiligen oder vollständigen Zahlung der Kosten durch Sie kommen. Hier hat ein Verkehrsgericht zu entscheiden, zu welchem Teil Sie Schuld am Unfall sind. Die Kosten der genannten Ansprüche werden in diesem Fall auch nur anteilig gedeckt.
Autounfall ohne Versicherung regeln?
Es gibt Situationen, in denen die Abwicklung eines Unfalls ohne die Haftpflichtversicherung sinnvoll ist. Zum einen übernimmt die Autoversicherung oftmals zunächst nicht sämtliche Reparaturkosten, beispielsweise bei geschädigten Reifen. Zum anderen kann der Schädiger den Wunsch äußern, den Schadenersatz lieber privat zu zahlen, um nicht in seiner Schadenfreiheitsklasse hochgestuft zu werden. Falls sich beide Seiten einigen, sind solche Absprachen selbstverständlich möglich.
Bei einem Autounfall einen Kfz Gutachter rufen?
Um einen realistischen und präzisen Wert des erlittenen Schadens am Auto zu bestimmen, ist es nicht die beste Wahl, den Schaden durch eine klassische KFZ-Werkstatt bewerten zu lassen. Sinnvoller ist, einen erfahrenen neutralen Kfz Gutachter zu Rate zu ziehen. Dieser nimmt als unabhängiger Partner eine seriöse Bewertung vor und kann seine Expertise fundiert darlegen, dass sie auch vor Versicherungen oder einer Gerichtsverhandlung standhält.
Wichtig ist: Suchen Sie sich Ihren Kfz Gutachter selbst frei aus! Gehen Sie nicht auf das Angebot der gegnerischen Versicherung ein, den Schaden durch einen Gutachter der Versicherung prüfen zu lassen. Sofern Sie der Geschädigte sind, übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
Das Kfz Sachverständigenbüro Raiolo ist in Hamburg und Umgebung Ihr Ansprechpartner, wenn es zu einem Unfallschaden an Ihrem Wagen gekommen ist! Überlassen Sie die Schadensbegutachtung an Ihrem Auto einem neutralen Experten.
Anwalt einschalten bei Autounfall?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Anwalt nach einem Autounfall einzuschalten. Lediglich wenn es zur Verhandlung vor einem Verkehrsgericht kommt, werden Sie nicht auf den juristischen Beistand verzichten können. Auch ohne eine solche Verhandlung lohnt der Besuch in einer Anwaltskanzlei.
Ein Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht ist ein kompetenter Ansprechpartner nach der Unfallsituation und gibt Ihnen vom Thema Schmerzensgeld bis zum richtigen Umgang mit der gegnerischen Versicherung wertvolle Tipps. Als Geschädigter nach einem Unfall tragen Sie die Kosten für diese Form der Rechtsberatung nicht selbst.
Profitieren Sie hier von unserem Netzwerk an kompetenten Fachanwälten für Verkehrsrecht. Gerne stellen wir Ihnen einen Partneranwalt zur Seite! Sprechen Sie uns einfach an. Sie wollen die Reparatur an Ihrem Auto schnellstmöglich in die Wege leiten? Gerne vermitteln wir Ihnen eine unserer zuverlässigen und geprüften Wertstätten.
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