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Unfallabwicklung: Diese Optionen sollten Sie kennen!

Von: Gabriel Raiolo - März 1, 2021

Was würden Sie tun, wenn Sie einen Unfall hatten und nun vor der Herausforderung der Schadensregulierung stehen? Die Unfallabwicklung des Schadens über die eigene Werkstatt bringt zahlreiche Nachteile mit, die dieser Beitrag noch beleuchten wird. Besser ist es für Unfallgeschädigte mit Blick auf die ganzheitliche Wahrung von finanziellen Interessen, sich an einen unabhängigen Kfz Gutachter zu wenden.

Schuldig der unschuldig? Das ist hier die Frage…

Für die Geschwindigkeit der Unfallabwicklung und Ihre Rechte als Unfallopfer spielt die Schuldfrage eine essentielle Rolle. Daher ist es wichtig, direkt am Unfallort Beweise zu sichern (Unfallskizze anfertigen!) und Zeugen zu befragen.

Bei eigener Unschuld sollten Sie auf den Service eines unabhängigen Sachverständigenbüros zur Durchsetzung Ihrer Schadenspositionen bauen: Die Versicherung des Unfallgegners hat die Kosten zu übernehmen. Sie gehen kein Risiko ein, im Gegenteil: Sie setzen Ihre Forderungen durch und verzichten nicht „freiwillig“ auf Geld.

Kurz & knapp: Das sollten Sie über die Unfallabwicklung wissen

  1. Bei klarer Schuldfrage und eigener Unschuld ist es für Unfallgeschädigte der beste Weg, sich mit ihrem Fahrzeug an einen unabhängigen Kfz Gutachter zu wenden. Für die Beweissicherung ist u.a. eine Unfallskizze erforderlich.
  2. Der vermeintliche Service des gegnerischen Versicherers ist immer mit größter Vorsicht zu genießen: IHRE Interessen sollten im Vordergrund stehen.
  3. Für die Unfallabwicklung sollten Sie nicht Ihr Autohaus in Anspruch nehmen: Oft bleiben so wichtige Schadensersatzpositionen außen vor.
  4. Für die Unfallabwicklung bei einem Leasingfahrzeug oder einen Mietwagen ist für gewöhnlich die Polizei zu rufen. Im Vertrag finden sich meistens entsprechende Klauseln.

Unfallabwicklung als Geschädigter: Nutzen Sie Ihre Rechte!

Selbst ein vermeintlich normaler Unfall mit eindeutiger Schuldfrage kann viele juristische Fallstricke bereithalten. Und Sie sollten als Laie daran denken, dass Versicherungen übermächtige Gegner sind, die sich auf dem Handlungsfeld der Abrechnung naturgemäß wesentlich besser auskennen.

Wenn Sie bei eigener Unschuld nicht auf einen unabhängigen Kfz Gutachter setzen, nehmen Sie finanzielle Verluste in Kauf. Das Schlimme ist, dass die meisten Unfallopfer davon gar nichts wissen. Hier können Sie sich mit Ihren Rechten und diversen Handlungsoptionen für die Schadensabwicklung befassen, um im Notfall mehr Handlungssicherheit zu erlangen. Ihre Ansprüche beziehen sich u.a. auch auf ein Ersatzfahrzeug bzw. die Übernahme von Mietwagenkosten.

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Nur aus einem unabhängigen Schadensgutachten lassen sich alle Ansprüche unmittelbar ableiten

Ein unabhängiges Schadensgutachten wird die Grundlage für die Unfallabwicklung sein. Erst wenn die Schadenshöhe für Ihr Auto exakt beziffert ist, können alle Optionen nach einem Verkehrsunfall auf dem Tisch liegen. Bei Teilschuld bzw. der Zuweisung einer Quote kommt das Quotenvorrecht für die Unfallabwicklung ins Spiel. Hierbei handelt es sich um eine komplexe Möglichkeit, für die die Expertise eines erfahrenen Kfz-Sachverständigen unverzichtbar ist.

Häufig gestellte Fragen: Hier finden Sie Antworten!

Was tun als Geschädigter (ohne Schuld)?

Bei eigener Unschuld sollten Sie auf den Service und die Expertise eines unabhängigen Sachverständigenbüros setzen. Es ist keine gute Idee, sich auf den Service der gegnerischen Unfallversicherung oder auf Werkstätten einzulassen. Am Unfallort sollten Sie unbedingt an die Beweissicherung (inkl. Unfallskizze) denken.

Welche Fristen gilt es zu beachten?

Die Schadensmeldung hat bei der zuständigen Versicherung zeitnah, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. Wenn Sie sich an einen Sachverständigen wenden, wird er alle einzuhaltenden Fristen und Maßnahmen für die Schadensabwicklung stets im Blick haben.

Was steht mir zu?

Das hängt von der Schuldfrage ab. Bei Eigenverschulden (Kaskofall) zahlt die Versicherung nur für Reparaturkosten und den Schaden am gegnerischen Unfallwagen. Im unverschuldeten Haftpflichtfall kommen abgesehen von der Übernahme der Reparaturkosten für Ihr Auto u.a. folgende Faktoren in Betracht: Ersatzwagen, Nutzungsausfall, Übernahme der Kosten für Gutachten und Anwalt, Wertminderung, ggf. Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?

Spätestens dann, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt oder unwillkürlich Kürzungen vornimmt. Auch bei unklarer Schuldfrage und einem möglichen Zivilprozess ist es ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Unfallabwicklung: Ablauf im Detail

Unmittelbar nach dem Unfall verschaffen Sie sich einen Überblick. Die erste Aufgabe besteht darin, die Unfallstelle zu sichern. Dann rufen Sie je nach Schadensausmaß und bei Verletzten Polizei bzw. Rettungskräfte. Dann leisten Sie Erste Hilfe, sofern dies medizinisch geboten ist. Ist all das erledigt, können Sie an die formalen Aspekte der Unfallabwicklung denken: Die Beweissicherung steht an! Schießen Sie Fotos, befragen Sie Zeugen und fertigen Sie einen Unfallbericht inkl. Unfallskizze an.

Sie können sich bei eigener Unschuld noch am Unfallort an einen Kfz Gutachter wenden, der alles Weitere mit Ihnen ggf. direkt an der Unfallstelle besprechen wird. Der Unfallverursacher hat den Schaden binnen 7 Tagen bei seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Sie können auf Nummer sicher gehen und den Schaden ebenfalls bei Ihrer und der gegnerischen Versicherung zeitnah melden (ggf. nutzen Sie den Zentralruf der Versicherer).

Haben Sie einen Sachverständigen eingeschaltet, wird er ein Gutachten erstellen. Dieses wird die Basis für die Unfallabwicklung bzw. Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung sein. Die Höhe der Reparaturkosten wird beziffert, ebenso die voraussichtliche Dauer. Auch muss das Schadensgutachten zeigen, ob eine Reparatur wirtschaftlich überhaupt noch sinnvoll ist oder eine Ersatzbeschaffung ansteht.

Steht die Schadenshöhe fest, wird der Gutachter sich mit der zuständigen Versicherung auseinandersetzen und ihn regulieren bzw. einfordern. In enger Absprache mit dem Unfallgeschädigten wird er ALLE in Frage kommenden Schadensersatzpositionen wie einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung und den merkantilen Minderwert regulieren. Sie müssten sich um nichts kümmern.

Zahlt die Versicherung nicht oder nimmt sie Kürzungen vor, können Sie einen Fachanwalt aus dem Netzwerk des Gutachters einschalten. Unter Umständen kann es zu einem Zivilprozess kommen. Im Zuge dessen wird das erstellte Unfallgutachten zu einem zentralen Beweismittel.

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Das steht Ihnen nach einem Unfall zu: Ihre Rechte als Geschädigter

Aus § 249 BGB und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) geht hervor, dass schuldlos in einen Unfall verwickelte Opfer zahlreiche Positionen abgesehen von der Reparatur auf Kosten des gegnerischen Versicherers abrechnen können. Dazu zählen insbesondere die Kosten für den Sachverständigen sowie die Kosten für einen etwaig eingeschalteten Fachanwalt. Dazu kommen weitere Schadensersatzansprüche, die weiter unten im Zusammenhang mit der Unfallabwicklung durch Autohäuser diskutiert werden.

Mit wem Sie sich nach einem Unfall am besten in Verbindung setzen

Als Zwischenfazit können wir festhalten, dass Sie sich bei eigener Unschuld am besten sofort an einen Kfz Gutachter wenden. So stellen Sie sicher, dass alle Fristen gewahrt und sämtliche Ansprüche geprüft werden.

Unfallabwicklung ohne Polizei?

Für die Unfallregulierung müssen Sie die Polizei nur rufen, wenn es Verletzte gibt oder aber der Verkehr behindert wird. Auch bei Uneinigkeit, aggressivem Verhalten und dem Verdacht auf Alkohol und Drogen hinter dem Steuer ist es ratsam, die Polizei als neutrale Instanz zu rufen. Bei kleinen Blechschäden ist das nicht notwendig, sofern Einigkeit herrscht.

Unfallabwicklung mit einem Leasingfahrzeug: Schauen Sie in Ihren Vertrag!

In diesem Szenario ist es ratsam, die Polizei für die Abwicklung zu rufen. Mittlerweile finden sich in vielen Verträgen auch entsprechende Klauseln. Sie werden sich ohnehin zeitnah an Ihren Leasingpartner wenden müssen, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

Rechtsanwalt einschalten für die Unfallabwicklung?

Das OLG Frankfurt kommt in einem Urteil (Aktenzeichen 22 U 171/13) zu dem Schluss, dass das Einschalten eines Rechtsanwalts selbst bei einem einfachen Verkehrsunfall als erforderlich anzusehen ist. Für Laien sei die Entwicklung von Schadensersatzpositionen unüberschaubar. Oder kennen Sie sich mit Mietwagenkosten, Stundenverrechnungskosten, Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen als häufigen Streitposten aus?

Wenn Sie das professionelle Schadensmanagement eines Kfz-Sachverständigenbüros nutzen, können Sie einen Anwalt aus dessen Netzwerk bei Bedarf sofort hinzuziehen. Sie stellen so sicher, alle Ansprüche notfalls vor Gericht durchsetzen zu können.

Unfallabwicklung durch Autohaus: Ist das eine gute Idee?

Nein, auch wenn Sie sich mit dieser Lösung verständlicherweise sehr gut anfreunden könnten. Das Autohaus bzw. dessen Werkstatt wird Ihnen die Regulierung abnehmen und direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers abrechnen, wozu sie einen Kostenvoranschlag einreicht. Sie wird Ihnen auch einen Ersatzwagen organisieren, damit Sie mobil bleiben. Andere Schadenspositionen bleiben aber in der Regel außen vor, sodass Sie unmittelbar finanzielle Einbußen erleiden. Wird kein Gutachten erstellt, bleibt der Aspekt des merkantilen Minderwertes oft außen vor. An einem Unfallwagen haftet immer ein finanzieller Makel, für den Unfallopfer zu entschädigen sind.

Gerade bei neuen Fahrzeugen kommt so schnell ein Verlust von mehreren hundert Euro für Geschädigte zusammen. Nehmen Sie keinen Mietwagen in Anspruch, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Es ist fraglich, ob das Autohaus dieser Forderung nachgeht. Dasselbe gilt für einen möglichen Verdienstausfall und weitere Schadensersatzpositionen, die im Zusammenhang mit einem Personenschaden anfallen können (Unkostenpauschale, Schmerzensgeld und Behandlungskosten).

Unfallabwicklung mit der Versicherung: Darauf sollten Sie unbedingt achten!

Bedenken Sie immer, dass Sie es mit einem erfahrenen Gegner zu tun haben, der in erster Linie nicht ihre wirtschaftlichen Interessen verfolgt. Das zeigt, warum eine unabhängige Regulierung die Option Ihrer Wahl sein sollte.

Unfallabwicklung mit der gegnerischen Versicherung? Vorsicht ist geboten!

Sie sollten einen freundlichen Anruf der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ebenso höflich ablehnen. Der von dieser Seite gestellte Gutachter wird in erster Linie nicht Ihre Interessen vertreten. Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall ist die unabhängige Schadensregulierung immer die beste Option, und das ist Ihr gutes Recht! Fallen Sie nicht auf vermeintliche Zwänge rein und lassen Sie sich auf keinen Fall bei der Unfallregulierung unter Druck setzen.

Mit dieser Dauer müssen Sie bei der Unfallabwicklung mit der Versicherung rechnen

Die Schadensabwicklung nimmt im Regelfall etwa 4 bis 8 Wochen ein. Mit diesem Zeitraum müssen Sie rechnen. Teilweise kann es zu Verzögerungen kommen, falls der zuständigen Versicherung wichtige Dokumente noch nicht vorgelegen haben. Ihr hinzugezogener Gutachter steht in ständiger Kommunikation mit dem Versicherer, vor allem, wenn dieser sich weigert oder nichts mehr von sich hören lässt.

Unfallabwicklung mit der HUK Versicherung

Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass es gerade bei der HUK Coburg häufig zu Kürzungen und Problemen bei der Schadenregulierung kommt, die teilweise offenbar automatisch erfolgen. Das ist definitiv rechtlich nicht zulässig und Sie sollten sich entschieden zur Wehr setzen. Ihr Sachverständigenbüro weiß aus eigener Erfahrung, mit welchen Problemen bei welcher Versicherung zu rechnen ist. Probleme kann es insofern nicht nur mit der HUK Versicherung geben.

Unfallabwicklung bei Blechschaden: Ohne Versicherung möglich?

Das ist natürlich auch eine Option, vor allem unterhalb der so genannten Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro. In diesem Szenario kann es für den Unfallverursacher günstiger sein, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen (andernfalls droht ohne vertraglichen Rabattschutz der Verlust der Schadenfreiheitsklasse). Diese Option setzt aber Einigkeit unter den Unfallbeteiligten voraus. Sie sollten ein Einigungsprotokoll aufsetzen und sich sicher sein, dass wirklich nur ein Bagatellschaden vorliegt. Mit einem Kostenvoranschlag lässt sich die Übernahme von Kosten in einer bestimmten Höhe fixieren.

Ist dieser Blechschaden wirklich nur oberflächlich?

In manchen Fällen ist eine fachmännische Begutachtung notwendig, denn das wahre Schadensausmaß kann unter der nachgebenden Verkleidung liegen! Unterhalb der Bagatellschadensgrenze ist jedenfalls kein Schadensgutachten notwendig, ein Kostenvorschlag einer Werkstatt reicht für die Unfallabwicklung mit dem zuständigen Versicherer. Alternativ ist ein Kurzgutachten seitens eines Sachverständigen durchaus eine Option für Sie.

Unfallabwicklung beim wirtschaftlichen Totalschaden: Das gilt!

Ohne Schadensgutachten lässt sich nicht aussagekräftig ermitteln, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Davon ist auszugehen, wenn die Reparaturkosten über dem ermittelten Wiederbeschaffungswert liegen. Die zuständige Versicherung wird dann auf Totalschadenbasis abrechnen. Sie erhalten so als Geschädigter die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Zu diesem können Sie den Unfallwagen veräußern oder bei vorausgesetzter Verkehrssicherheit weiter fahren. Nun ein unabhängiger Kfz Gutachter wird Ihnen mit der 130 %-Regel eine prüfenswerte Option näherbringen, mit der sich auch ein wirtschaftlicher Totalschaden reparieren lässt.

Fazit: Bei der Unfallregulierung kommt es auf Unabhängigkeit an!

Dieses zentrale Motto dürfte Ihnen in diesem Beitrag deutlich geworden sein. Abgesehen von der Unabhängigkeit zur Wahrung Ihrer Interessen sind eine fundierte Sachkunde und ein serviceorientiertes Schadensmanagement notwendig, um die Unfallabwicklung von Beginn an mit aller Konsequenz voranzutreiben. Wenn das Ihre Ansprüche sind, Sie kein Geld verlieren möchten und den ärgerlichen Unfall schnell vergessen machen wollen, sollten Sie sich an das Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg wenden.

Sie wollen die Unfallabwicklung für Ihr Fahrzeug in erfahrenen Händen legen?

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf (per Notfall-Hotline oder Mail) und klären Sie das weitere Vorgehen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Mit dieser Entscheidung ersparen Sie sich selber viel Stress sowie Arbeit und Sie können sich darauf verlassen, dass alle denkbaren Schadensersatzansprüche auf den Prüfstand kommen!

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