Gegnerische Versicherung - Gegnerische Versicherung: So wehren Sie sich gegen Kürzungen bei der Schadens­regulierung!

Gegnerische Versicherung: So wehren Sie sich gegen Kürzungen bei der Schadens­regulierung!

Von: Gabriel Raiolo - Juli 2, 2020

Wussten Sie, dass Autoversicherer jedes Jahr bei der Schadensregulierung deutlich mehr als 1 Milliarde Euro einsparen und daher einige Posten im Unfallgutachten kürzen? Falls Sie gerade unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie sich hier definitiv näher mit dem Thema „gegnerische Versicherung“ befassen – das kann sich buchstäblich auszahlen! Denn gerne setzen Versicherer den Rotstift an.

Auch kleine Beträge machen in Summe einen großen Unterschied!

Viele Unfallgeschädigte geben bei vermeintlich kleinen Schadenssummen nach. Das macht für Versicherer in Anbetracht der vielen Verkehrsunfälle mitunter hohe Summen aus! Sie sollten sich das nicht gefallen lassen und sich von dem unabhängigen Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg von Beginn an professionell unterstützen lassen.

Übersicht: Um diese Fragen zur gegnerischen Versicherung geht es in diesem Ratgeberbeitrag

  • Welche Argumente wendet die gegnerische Versicherung im Schadensfall an?
  • Wo kürzt die gegnerische Versicherung nach einem Unfall oft?
  • Was kann ich tun, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht zahlt?
  • Muss ich mir die Werkstatt von der Versicherung des Schädigers vorschreiben lassen?
  • Wie lange habe ich Recht auf einen Mietwagen nach einem Unfall?

Übersicht der Inhalte:

  1. Regulierungsverhalten
  2. Vorgehen & TV-Beitrag
  3. Vorsicht: 10 Argumente der Versicherung
  4. Gegnerische Versicherung reagiert nicht
  5. Obliegenheitsverletzungen
  6. Typische Kürzungsposten
  7. Versicherung zahlt weniger als Gutachten
  8. Gegnerische Versicherung schickt Gutachter
  9. Versicherung fordert Gegengutachten / Nachbesichtigung
  10. Mietwagendauer
  11. Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  12. Versicherung schreibt Werkstatt vor
  13. Schadensmeldung / Fragenbogen
  14. Versicherung zahlt nicht
  15. Fazit

Vorsicht bei der gegnerischen Versicherung: Regulierungs­verhalten von Kfz Haft­pflicht­versicherungen

Sie hatten einen Autounfall und sind an dem entstandenen Schaden nicht schuld? Dann sieht die Ausgangslage wie folgt aus: Auf der Basis von Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der gegnerische Versicherungsnehmer bzw. dessen Kfz Haftpflichtversicherung umfassend Schadensersatz zu leisten. Abgesehen von Reparaturkosten kommen Kosten für einen RechtsanwaltSchmerzensgeld bei Personenschäden, Mietwagenkosten, eine Nutzungsausfallentschädigung, eine Unfallkostenpauschale und Wertminderung in Betracht.

Tipp: Auch bei einem vermeintlichen Bagatellschaden bzw. kleineren Blechschäden, sollte Sie sich nicht auf den ersten Eindruck verlassen. Laien können mögliche verdeckte Schäden nicht erkennen. Oft stellt sich auch ein zunächst vermuteter Bagatellschaden als größerer Haftpflichtschaden mit teurem Reparaturaufwand heraus.

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Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache …

In den letzten 10 Jahren ist die Ausgabenkurve der Versicherungsunternehmen trotz einer höheren Zahl an Fahrzeugen nicht gestiegen. Hieran erkennen Sie, dass die Autoversicherung versuchen wird, die Regulierung des Unfallschadens zu Ihrem Nachteil zu drücken. Sie wird womöglich direkt Kontakt mit Ihnen aufnehmen (evtl. noch am Unfallort) und Sie mit einem umfassenden und schnellen Service umgarnen wollen.

Aber darauf müssen und sollten Sie sich bei einem unverschuldeten Schadensfall NICHT einlassen! Sie sehen an den folgenden Tricks der gegnerischen Versicherung selber, dass Sie bei einem versicherungsunabhängigen Kfz Gutachter definitiv besser aufgehoben sind. Mit einem starken Netzwerk können Sie in jedem Szenario konsequent reagieren und so Ihre finanziellen Ansprüche konsequent durchsetzen.

Sie brauchen schnelle Hilfe nach einem Unfall oder fühlen sich durch die gegnerische Versicherung unter Druck gesetzt? Rufen Sie uns noch am Unfallort an (040 – 60 59 08 56) oder schreiben Sie eine Nachricht: Das Team um den Kfz Sachverständigen Raiolo in Hamburg wird Sie durch die Schadensabwicklung mit der Versicherung begleiten. Wir wissen genau, wie Versicherungen vorgehen und helfen Ihnen bei der Schadensregulierung!

Siegel DGSV Kfz Gutachter Raiolo Hamburg - Gegnerische Versicherung: So wehren Sie sich gegen Kürzungen bei der Schadens­regulierung!
Unabhängig und zertifizierter Kfz Gutachter

Wie die gegnerische Versicherung vorgeht: So haben Sie das bestimmt noch nicht gesehen!

Wussten Sie, dass viele Versicherungen die Schadensregulierung in Teilen bereits auslagern und dass viele Kfz Gutachten durch Computerprogramme im großen Stil automatisiert gekürzt werden?

Dass das nicht mit rechten Dingen zugeht, hat das Amtsgericht Eisenach in einem Urteil (Aktenzeichen 57 C 175/16) bekräftigt und darin Versicherungsgesellschaften sogar eine „Nichtregulierungspraxis“ vorgeworfen.

Mit diesem Video können Sie sich einen guten Eindruck von der Regulierungspraxis verschaffen. Danach können Sie sich im folgenden Teil mit lesenswerten Argumenten der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Es geht dabei um Ihr gutes Recht. Lesen Sie, was Sie sich alles nicht gefallen lassen müssen.

ACHTUNG! Diese 10 Argumente der gegnerischen Versicherung sollten Sie kennen

1. Argument: „Warum selber viel Arbeit machen, wenn wir alles für Sie erledigen können?“

Viele Versicherungen des Unfallgegners werden Sie zeitnah nach dem Unfall im Verlauf der Schadensmeldung mit einem vermeintlich umfassenden Schadenservice umgarnen wollen. Das hört sich zunächst gut an, ist aber mit Sicherheit nicht im Sinne Ihrer finanziellen Interessen.

Setzen Sie besser auf den unabhängigen und objektiven Service eines versicherungsunabhängigen Kfz Sachverständigen, um Ihren Schaden zu regulieren: Auch er wird Sie in allen Aspekten, Rechten und Pflichten beraten und gezielt unterstützen!

2. Argument: „Wir kennen genau die Werkstatt, die Sie suchen!“

Die Worte schnell, bequem und effektiv werden Sie vermutlich oft zu hören bekommen, wenn die gegnerische Versicherung mit Ihnen Kontakt aufnimmt. Da Sie an einer schnellen Reparatur des Schadens interessiert sein werden, rückt die Werkstatt schnell in den Fokus.

Ob aber die von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt die beste für Sie ist, sei dahingestellt. Ein unabhängiger Kfz Sachverständiger ist bestens vernetzt, sodass einer schnellen Reparatur in einer Fachwerkstatt nichts im Wege steht.

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3. Argument: „Wollen Sie mit einer Nutzungsausfallentschädigung nicht lieber das Geld nehmen?“

Alternativ zum Leihwagen ist es eine Option, sich für eine Nutzungsausfallentschädigung zu entscheiden. Aber Vorsicht: Rein finanziell muss es sich nicht immer um die bessere Lösung handeln, das sollten Sie durchrechnen lassen. Und wenn Sie wirklich auf einen fahrbaren Untersatz angewiesen sind, gibt es für Sie in dieser Situation keine Alternative zu einem Mietwagen. Voraussetzung ist aber immer der Nachweis der Reparatur.

4. Argument: „Wir sorgen dafür, dass Sie mobil bleiben!“

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Nicht selten dauert die Reparatur mehrere Tage oder gar Wochen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann es 2 Wochen oder länger dauern, bis Sie ein neues Ersatzfahrzeug beschafft haben. Sofern Sie den Wagen reparieren lassen, steht Ihnen nach einem Unfall ein Mietwagen zu, wenn Sie sich nicht für die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung entscheiden. Für die Erstattung reicht es, die Rechnung oder die Bestätigung der Werkstatt einzureichen.

Das Ersatzfahrzeug muss Ihrer Fahrzeugklasse entsprechen. Da die gegnerische Versicherung aber sparen möchte, werden Sie dort eventuell mit einem kleineren Fahrzeug auskommen müssen. Ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass der Leihwagen derselben Fahrzeugklasse entspricht.

5. Argument: „Sie sind am Unfallgeschehen aber nicht völlig unschuldig!“

Auf dieses Argument oder das Eingeständnis einer Teilschuld, das Ihre finanziellen Ansprüche unmittelbar mindert, müssen Sie sich erst gar nicht einlassen, wenn an der Unfallstelle alles dokumentiert ist. Nutzen Sie einen Unfallbericht und den der am Unfallort gerufenen Polizeibeamten.

Durch das unabhängige Sachverständigengutachten lässt sich in aller Regel eine belastbare Plausibilität herstellen, sodass es an der Schuldfrage nichts zu rütteln gibt. In keinem Fall sollten Sie in Bezug auf dieses „Argument“ auch nur in irgendeiner Form eingehen. Denn die eindeutige und wahrheitsgemäße Klärung der Schuldfrage ist die Basis für eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung und Schadensregulierung.

6. Argument: „Wir möchten lieber noch die Meinung eines zweiten Gutachters hören!“

Ihr unabhängiges Gutachten liegt als Basis der Schadenabwicklung vor. Plötzlich kommt die gegnerische Versicherung mit dem Argument daher, eine zweite Meinung einholen zu wollen.

Das ist keine gängige Regulierungspraxis (Stichwort Nachbesichtigung) und nur möglich, wenn es konkrete und auch berechtigte Zweifel am erstellten Unfallgutachten gibt.

7. Argument: „Bei Ihrem Auto liegt doch ein wirtschaftlicher Totalschaden vor!“

Die Abrechnung auf Totalschadenbasis ist für die gegnerische Versicherung oft die günstigste Lösung. Daher wird oft argumentiert, der Restwert des Fahrzeugs wäre höher als der im Gutachten angegebene.

Was sich zunächst gut anhört, drückt aber in Wirklichkeit die Regulierungskosten der gegnerischen Versicherung. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erstattet. Je höher der Restwert ist, desto geringer der Auszahlungsbetrag. Selbst wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, so könnten Sie im Rahmen der 130%-Regel dennoch eine Reparatur anstreben.

Das wird die gegnerische Versicherung nicht gerne hören. Bei einem besonderen Integritätsinteresse ist das aber eine mögliche Option, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. An dieser Stelle rücken wieder die aussagekräftigen Werte des Schadensgutachten in den Fokus.

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8. Argument: „Warum DIESEN Anwalt hinzuziehen, wenn wir das auch so unkompliziert regeln können?“

Haben Sie keine Schuld am Unfall, können Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt einschalten. Das ist die Ausgangslage. Vielleicht möchte die Versicherung Sie jedoch davon überzeugen, es ohne Anwalt zu probieren. Nehmen Sie Abstand davon, denn als unerfahrener Laie sind für Sie nicht alle Zusammenhänge immer sofort ersichtlich.

Möglich ist auch, dass Einwände gegen einen ganz bestimmten Anwalt erhoben werden. Auch das ist haltlos. Dahinter könnte der Versuch stecken, für die aufkommenden Rechtsanwaltskosten gar nicht erst aufkommen zu wollen.

9. Argument: „Sie haben doch als Geschädigter an die Schadensminderungspflicht zu denken!“

Dieses Argument könnten Sie hören, wenn auf die höheren Kosten eingegangen wird, die eine Markenwerkstatt verursacht. Prinzipiell ist es richtig, dass auch Sie als Geschädigter den Reparaturaufwand bzw. die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben dürfen. Die Reparatur in einer autorisierten Markenwerkstatt kann zur Wahrung etwaiger Garantien aus Ihrer Sicht aber wirtschaftlich notwendig und somit durchaus gerechtfertigt sein.

10. Argument: „Ihr Fahrzeug hat einen Vorschaden, dies kürzt natürlich die Schadenssumme.“

Wenn Ihr Auto bereits durch vorherige Unfälle Vorschäden aufweist, gilt es einiges zu beachten. Es gibt Fälle, in denen die Versicherung die Schadenregulierung verweigert, weil der Blechschaden aus einen vorherigen Unfall stammen könnte. In solchen Fällen kommen Sie nur mit professioneller Hilfe an Ihrer Seite zu Ihrem Recht.

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Gegnerische Versicherung reagiert nicht: Wie lange darf sie sich Zeit lassen?

In jedem Fall gilt: Warten Sie nicht zu lange und werden Sie aktiv, indem Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen eigenen Kfz Gutachter und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus dessen Netzwerk beauftragen.

Liegt das Gutachten vor, so hat die gegnerische Versicherung für die Schadenregulierung mit Blick auf das Gewohnheitsrecht 4 bis 6 Wochen Zeit. Sofern noch Prüfungen zu erfolgen haben, können es auch 8 Wochen sein.

Länger sollten Sie nicht warten. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite sollten Sie den ausstehenden Betrag ggf. einklagen.

Gegnerische Versicherung will nicht zahlen: Das ist zu beachten

Was tun, wenn die Versicherung den Sachschaden nicht bezahlt? Ein Fachanwalt wird alles Notwendige in die Wege leiten und direkt Kontakt mit der betreffenden Versicherung aufnehmen. Sofern der Unfall fristgerecht gemeldet wurde und alle notwendigen Dokumente vorliegen, muss die Versicherung den Schaden begleichen.

Im Falle der eigenen Unschuld sollten Sie die gegnerische Versicherung von sich aus informieren, um Ihre Ansprüche unmissverständlich deutlich zu machen. Die einzige Ausnahme, die in diesem Kontext zu beachten ist, sind mögliche Obliegenheitsverletzungen.

Obliegen­­heit­s­verletzungen führen zu Leistungsausschluss: Unter welchen Voraussetzungen Versicherungen nicht zahlen

Der Umstand einer Obliegenheitsverletzung ist in Paragraf 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Falls eine offensichtliche Vertragsverletzung durch den Versicherungsnehmer vorliegt, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Das ist z. B. häufig der Fall, wenn der Unfallgegner grob fahrlässig oder sogar absichtlich gehandelt hat (z.B. überhöhte Geschwindigkeit).

Was bedeutet das für Sie als Geschädigter, der keine Schuld am Unfall hat? Ihre Forderungen muss der gegnerische Versicherungsnehmer dann aus eigener Tasche bezahlen. Er kann den Haftpflichtschaden nicht mehr an seine Versicherung abtreten.

Tipp: Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht, können Sie mit Hilfe des Kennzeichens die Versicherung des Schädigers ausfindig machen. Wenden Sie sich dafür an den Zentralruf der Autoversicherer. Den Zentralruf erreichen Sie telefonisch (0800 250 260 0) oder im Internet. So machen Sie den entsprechenden Versicherungsnehmer schnell ausfindig.

Gegnerische Versicherung zahlt nicht alles: Hier finden Sie typische Kürzungsposten

In der Regulierungspraxis kristallisieren sich vor allem die folgenden, relativ häufigen, Kürzungsposten heraus:

  1. Verbringungskosten: An diesem Faktor setzt die gegnerische Versicherung sehr oft den Rotstift an. Diese Kosten sind aber mit einer Pauschale zu erstatten, wenn die Werkstatt z.B. nicht über eine eigene Lackiererei verfügt (vergl. Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen I-1 U 140/09).
  2. Abschleppkosten: Diese muss die gegnerische Versicherung tragen. Sie müssen als Geschädigter keinen Preisvergleich betreiben.
  3. Kosten für eine Markenwerkstatt sind zu tragen, wenn das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist und bisher immer dort gewartet wurde (vergl. BGH Urteil, Aktenzeichen VI ZR 267/14).
  4. Beilackierung: Sie ist bei älteren Fahrzeugen notwendig, da der umliegende Lackbereich bereits ausgeblichen ist. Laut Amtsgericht Meiningen (Aktenzeichen 13 C 861/14) müssen Versicherungen die Kosten einer Beilackierung übernehmen.
  5. Bei einem Totalschaden dürfen die Kosten für die Anmeldung des neuen Fahrzeugs nicht gestrichen werden.
  6. Kosten für Kleinteile: Sieht das Sachverständigengutachten hierfür eine Pauschale vor, sind die Kosten zu tragen.
  7. UPE-Aufschläge (Ersatzteilpreisaufschläge): Auch hier kürzen Versicherungen oft mit dem Hinweis, dass die Ersatzteile vorrätig wären. Die Rechtsprechung stärkt jedoch die Perspektive des Geschädigten (vergl. Urteil des OLG Düsseldorf, Aktenzeichen I-1 U 108/11).
  8. Restwert: Hier setzen viele Versicherungen den Rotstift an. Je höher der Restwert ausfällt, desto geringer ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Auszahlungssumme. Maßgeblich und durchsetzbar ist aber der Restwert, der im Gutachten festgeschrieben ist.

Versicherung zahlt weniger als im Gutachten vorgesehen: Wenn im Versicherungsfall Leistungen gekürzt werden

Sollte die Reaktion der Versicherung mit einer Kürzung verbunden sein, können Sie einen Fachanwalt hinzuziehen. Er wird alle beanstandeten Posten durchgehen und umgehend Widerspruch einreichen. Wie Sie an den obigen Gerichtsurteilen erkennen können, haben Versicherungen für die große Mehrheit der Kürzungen keinerlei rechtliche Handhabe.

Gegnerische Versicherung schickt Gutachter: Was kann ich als Geschädigter tun?

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren, wenn sie ihn zeitnah nach dem Unfall schicken will? Nein, das müssen Sie definitiv nicht. Bei eigener Unschuld haben Sie das Recht, auf Kosten der gegnerischen Versicherung, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Das ist die Basis für die objektive Wahrung Ihrer finanziellen Interessen.

Unfallschaden reparieren lassen, bevor gegnerische Versicherung grünes Licht gibt?

Es liegt auf der Hand, dass Sie nach einem Unfall möglichst schnell wieder mobil sein und den Sachschaden abschließend regulieren wollen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, sollten Sie auf das Servicespektrum des Kfz Gutachter und Sachverständigenbüros Raiolo im Großraum Hamburg setzen.

Fakt ist: Ohne Unfallgutachten und die Prüfung bzw. Freigabe durch die gegnerische Versicherung lässt sich der Schaden nicht abwickeln.

Sie brauchen also eine Reparaturfreigabe und sollten Ihr Auto nicht überstürzt in Eigenregie in eine Werkstatt bringen. Sie sollten auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, um im Streitfall rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Hat die gegnerische Versicherung keine Chance, den Schaden zu begutachten, könnten Sie im schlechtesten Fall auf den Kosten sitzen bleiben. Bei einem erfahrenen Kfz Gutachter sind Sie in dieser Hinsicht in besten Händen!

Eine andere Auffassung vertritt übrigens das Landgericht Ellwangen in einem Urteil (Aktenzeichen 3 O 439/12). Demzufolge ist dem Unfallgeschädigten eine schnelle Reparatur des Fahrzeugs nicht vorzuwerfen, weil er damit ja die Kosten für einen Leihwagen verringert.

Versicherung verlangt ein Gegengutachten oder fordert eine Nachbesichtigung: Wie ist diese Forderung zu bewerten?

Wenn Sie sich an einen unabhängigen und erfahrenen Gutachter wie Kfz-Techniker-Meister Gabriel Raiolo wenden, werden Sie mit diesem ohnehin seltenen Phänomen kein Problem haben. Zweifelt die gegnerische Versicherung an der Expertise des Gutachters oder enthält das Gutachten offensichtliche Fehler, so wäre es angreifbar. Die gegnerische Versicherung könnte dann eine Nachbesichtigung anfordern oder auch ein Gegengutachten erstellen.

Mit dem Kfz Sachverständigenbüro Raiolo an Ihrer Seite müssen Sie darum keine Gedanken machen. Durch unsere langjährige Erfahrung und hohes Ansehen bei den Versicherungsunternehmen kommt die Forderung nach einer Nachbesichtigung nicht vor.

Besteht ein Nach­­­besichtigungs­recht seitens der Versicherung?

Ein direktes Recht gibt es nicht, eine Nachbesichtigung durch die Versicherung ist aber im Rahmen des Möglichen. Wichtig aber ist, dass diese konkret begründet werden muss. Die gegnerische Versicherung kann nicht ohne Grund eine Nachbesichtigung durchführen.

In einem Urteil hat das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 42 O 22/10) klargestellt, dass der alleinige Hinweis des Versicherers, das Gutachten sei unklar, nicht ausreicht.

Wie als Geschädigter bei Nachbesichtigung reagieren und vorgehen?

Wenn Sie sich direkt nach dem Unfall an einen erfahrenen Unfallgutachter gewendet haben, dann sind Sie bereits gut beraten. Sie müssen bzw. sollten nicht alleine versuchen, gegen die gegnerische Versicherung vorzugehen. Ein spezialisierter Fachanwalt aus unserem Netzwerk wird sofort prüfen, welche Reaktion in diesem seltenen Szenario die beste für Sie ist.

Wie lange muss die Versicherung einen Leihwagen bezahlen?

Entscheiden Sie sich nicht für eine Nutzungsausfallentschädigung, steht Ihnen ein Leihwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu. Hierbei muss es sich um ein vergleichbares Fahrzeug handeln. Maßgeblich ist die im Gutachten angegebene Reparaturdauer.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden steht Ihnen ein Mietwagen für die Wiederbeschaffungsdauer zur Verfügung. Es mehren sich die Empfehlungen von Verbraucherschützern, die Mietwagendauer nicht künstlich in die Länge zu treiben, da die Versicherung sich bei absichtlichem Verzögern quer stellen kann.

Tipp zur Ent­scheidungs­frage: „Mietwagen oder Nutzungs­ausfall­entschädigung?“

Bei einer nicht vollständig geklärten Schuldfrage ist es besser, auf einen Mietwagen zu verzichten, da Sie ansonsten an den Kosten beteiligt würden. Bei der Nutzungsausfallentschädigung würde der Betrag nur um die entsprechende Quote gekürzt.

Gegnerische Versicherung schreibt Werkstatt vor: Darf sie das?

Nein! Sie können Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Vor allem dann, wenn Ihr Fahrzeug nachweislich immer dort zur Wartung gebracht worden ist. Hierbei kann es sich auch um eine Fachwerkstatt handeln.

Viele Versicherungen werden aber versuchen, mit ihrer „eigenen“ Werkstatt die Kosten senken zu wollen. Auch in diesem Punkt kann Sie Kfz Gutachter Raiolo in Hamburg umfassend beraten, um die für Sie vorteilhafteste Option nach einem Unfall ergreifen zu können. Überlassen Sie Abwicklung nicht der gegnerischen Versicherung. Behalten Sie die Oberhand!

Schadensmeldung: Fragebogen der gegnerischen Versicherung ausfüllen? Das sollten Sie nicht alleine machen!

Es kann sein, dass die gegnerische Versicherung mit einem Fragebogen an Sie herantritt, um die Schadenregulierung vorzunehmen. Bedenken Sie, dass bei der Unfallmeldung der Teufel im Detail stecken kann. Unter Umständen gestehen Sie an der einen oder anderen Stelle unabsichtlich eine Teilschuld.

Viele Betroffene sind sich auch gar nicht sicher, was sie wo und in welcher Form einzutragen haben. Befinden Sie sich nach einem Autounfall bereits in den Händen eines Kfz Gutachters, können und sollten Sie sich beraten lassen. Beachten Sie hier stets; die Versicherung ist auch hier nicht der ideale Ansprechpartner.

Versicherung zahlt nicht? Klage mit einem Fachanwalt einreichen: Der letzte Schritt zu Ihrem Recht

Innerhalb weniger Wochen sollte der Schaden zu Ihrer finanziellen (!) Zufriedenheit abgewickelt sein. Dann sollten Sie ggf. die Schadenssumme im Versicherungsfall erhalten haben. Ist das nicht der Fall und Sie warten immer noch auf das Geld oder eine Reparaturfreigabe durch den Versicherer, sollten Sie mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht definitiv eine Klage einreichen. Im Falle der eigenen Unschuld haben Sie die Anwaltskosten nicht zu tragen.

Die Regulierungspraxis zeigt, dass Versicherungen auf den Druck des Anwalts reagieren und dann doch die im Gutachten aufgeführten Positionen bezahlen.

Fazit: Schätzen Sie die gegnerische Versicherung von Anfang an richtig ein!

In diesem Beitrag dürfte deutlich geworden sein, warum Sie das Attribut „gegnerische“ Versicherung ernst nehmen sollten. Der Haftpflichtversicherer bzw. die gegnerische Versicherung wirbt nur vordergründig mit Service, um durch eigene Kontrolle die Kosten möglichst gering zu halten.

Sie sollten daher die Lehren aus dem hier gewonnenen Wissen ziehen und folgende Punkte beherzigen:

  1. Wenden Sie sich sofort, im Idealfall noch an der Unfallstelle, an einen unabhängigen Kfz Gutachter. Das Gutachten wird die Basis für eine reibungslose Schadensabwicklung sein. Gehen Sie nicht auf das Schadenmanagement der Versicherung ein.
  2. Nutzen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus dem Netzwerk des Gutachters, um Ihre Forderungen gegenüber der Versicherung mit Nachdruck durchzusetzen (vor allem, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt oder aber zahlreiche Positionen im Schadensgutachten kürzt und es zu einen Streitfall kommt).
  3. Sie haben hier viele Argumente und Praktiken der gegnerischen Versicherung nachvollziehen können: Damit sind Sie für alle Szenarien bestens vorbereitet!

kfz Gutachter hamburg Raiolo - Gegnerische Versicherung: So wehren Sie sich gegen Kürzungen bei der Schadens­regulierung!
Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
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