beilackierung - Beilackierung ist bei ca. 80 % aller Reparaturen notwendig: Zahlt die Versicherung?

Beilackierung ist bei ca. 80 % aller Reparaturen notwendig: Zahlt die Versicherung?

Von: Gabriel Raiolo - September 6, 2021

Was kann buchstäblich als perfekte Lackreparatur angesehen werden? Exakt: Die neu lackierte Stelle darf nicht sichtbar sein bzw. sich optisch nicht abheben, und zwar unabhängig von den Lichtverhältnissen. Farbtonunterschiede sind mit Hilfe einer Beilackieren zu vermeiden!

Als Fahrzeugbesitzer will man nach einem Unfall eines: Ein optisch perfektes Endergebnis! Dies zeigt die Erforderlichkeit der Beilackierung bzw. Farbangleichung im Rahmen einer Fahrzeugreparatur: Findet keine Beilackierung statt, kann bei direkter Sonneneinstrahlung ein Farbunterschied sichtbar sein, auch wenn Farbmessung und Farbwahl scheinbar perfekt passen.

Der ‚ältere‘ Lack hat seinen Farbton durch UV-Strahlen bereits verändert, sodass der neue Lack in der Umgebung anzupassen ist. Genau darum geht es bei der Beilackierung – einem klassischen Streitthema bei der Versicherungsregulierung.

„Wer schwarz-weiß denkt, dem graut vor Zwischentönen.“ (Zitat von Jürgen Wilpert)

Einordnung: Was Sie mit der Beilackierung zu tun haben könnten …

Kommt es nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu einem Blechschaden, ist im Regelfall im Rahmen der Schadenabwicklung eine Reparaturlackierung aus genannten Gründen erforderlich. In den letzten Jahren haben sich die Herstellung der Farbtöne und Lackiertechnik erheblich weiterentwickelt.

Trotzdem ist es bei älteren Fahrzeugen mit Blick (!) auf angrenzende Teile eine Herausforderung, für ein gleichmäßiges Ergebnis beim Einlackieren zu sorgen. Lackierer müssen eine bedarfsorientierte, fallbezogene Entscheidung treffen. Sie prüfen genau, welche Flächen sie mit welcher Technik einlackieren müssen und wie Klarlack sowie Basislack zum Einsatz kommen.

Sie werden im Rahmen der Schadenregulierung wahrscheinlich mit der Beilackierung zu tun haben. Die wenigsten Probleme haben Sie, wenn Sie als Geschädigter Ihre Forderungen mit Hilfe eines unabhängigen Gutachterbüros durchsetzen. Dieses macht die Notwendigkeit technisch und zahlenbasiert unmissverständlich deutlich.

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Definition: Beilackierung

Dieser häufige Streitpunkt bei der Versicherungsregulierung ist gesetzlich nicht einheitlich definiert. Zu verstehen ist darunter aus der Perspektive der Technik die Farbangleichung der Karosserieteile, die direkt an der Schadenstelle angrenzen. Eine Beilackierung verfolgt das Ziel, optische Farbunterschiede zu vermeiden. Es geht somit um die Gestaltung der Übergange zwischen reparierten und nicht reparierten Lackstellen. Zur Vermeidung von Farbunterschieden muss großflächiger beilackiert werden. Versicherungen wollen naturgemäß sparen und kürzen oft bei der Beilackierung, da sie die Notwendigkeit in Frage stellen.

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Kurz & knapp: Das Wichtigste zur Beilackierung

  1. Durch eine Beilackierung kann das menschliche Auge keine Farbunterschiede mehr wahrnehmen. Die Schadenstelle fällt nicht mehr auf.
  2. Versicherungen weigern sich oft, bei einem Schaden die Kosten für die Beilackierung zu übernehmen.
  3. Entscheidungen zahlreicher Gerichte zeigen aber, dass die Beilackierungskosten im Falle der technischen Erforderlichkeit von Versicherern zu übernehmen sind (das gilt auch für die Teilkasko/Vollkasko)
  4. Auf der Basis eines unabhängigen (!) Schadengutachtens können Sie die Beilackierung nach einem Unfall im Haftpflichtfall am besten durchsetzen.

Häufig gestellte Fragen zur Beilackierung: Das antworten Experten

Warum eine Beilackierung notwendig ist?

Um Farbabweichungen zu vermeiden, die für das menschliche Auge sichtbar sind. Gerade bei modernen Metallic-Lacken besteht oft die technische Notwendigkeit für eine Beilackierung, da angrenzende Fahrzeugteile sich sonst abheben würden. Die Erstattungsfähigkeit haben Gerichtsurteile festgestellt, etwa das Landgericht Aachen (Az. 10 0 489/15).

Welche Voraussetzungen müssen für eine Beilackierung gegeben sein?

Eine Voraussetzung ist, dass die Beschädigung ungünstig im Randbereich eines Bauteils liegt. Auch bei Metallic-Lack besteht oft die Erforderlichkeit des Beilackierens. Diese Notwendigkeit sowie die Kosten sollten durch einen unabhängigen Kfz Sachverständigen kalkuliert werden, sodass Geschädigte auf einer belastbaren Basis Schadensersatzansprüche stellen können.

Das bisschen Farbe: Ist die wirklich Beilackierung erforderlich?

Die Antwort von Experten aus Lackierbetrieben bzw. Werkstätten ist eindeutig ja, wenn es sich um Blech- bzw.- Lackschäden im Randbereich von Bauteilen handelt. Würden Experten nur die beschädigte Stelle neu einlackieren, könnte ein Farbunterschied erkennbar sein. Wäre dies der Fall, ist von einer Wertminderung auszugehen, für die Sie ohnehin nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu entschädigen sind (außer bei einem Bagatellschaden).

Gerade im Bereich von Kanten ist der engflächig begrenzte Einsatz von Klarlack und Basislack sehr komplex. Es ist für die Wirkung sinnvoller, wenn großflächiger beilackiert wird. Bei einem Bagatellschaden kommen alternativ Smart-Repair-Verfahren zum Einsatz. Hier begrenzt sich der Lackschaden aber auf eine kleine Fläche.

Ihr Kfz Gutachterbüro bekennt Farbe für Ihre Ansprüche!

Gerechtfertigt sind Kosten für die Wiederherstellung der Fahrzeugteile/Lackstellen, wenn sie der technischen Wertminderung zugeordnet und entsprechend kalkuliert sind. Notwendig ist eine Beilackierung tendenziell bei älteren Fahrzeugen häufiger, da UV-Strahlen den Farbton des Originallacks schon leicht geändert haben. Kommt aber jener Originallack bei der Reparatur zum Einsatz, würde der Farbunterschied ohne Beilackierung ins Auge stechen. Je spezieller der Lack ist, desto weiter ist die Reparaturfläche zu fassen. Das werden Ihnen erfahrene Lackierer bestätigen können.

Lackierung überall gleich? Machen Sie selbst ein Experiment!

Sie können selbst einen Test machen und den Lack Ihres Fahrzeugs bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen prüfen. Sie können sich angesichts unterschiedlicher Nuancen leicht vorstellen, dass eine neu lackierte Stelle sich deutlich sichtbar abheben könnte. Sie sehen bei diesem Experiment gute Gründe, die für das Beilackieren sprechen. Im direkten Sonnenlicht sind Farbtonunterschiede in der Lackierung am augenscheinlichsten.

Sind Kosten für die Beilackierung erstattungsfähig?

Grundsätzlich haben Sie auf Basis von § 249 BGB Recht auf Schadenersatz. Das Fahrzeug ist wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen, was natürlich auch die Reparaturlackierung unmittelbar betrifft. Technisch gesehen gehört das Beilackieren in 80 % der Fällen zur Wiederherstellung, sodass diese Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen.

Ihr Kfz-Sachverständiger wird mit seinem Gutachten nach dem Unfall zeigen, dass die Voraussetzungen für eine Beilackierung bestehen. Auf dieser Basis wird die Versicherung des Unfallverursachers erstatten müssen und nicht einfach behaupten können, dass es sich nur um eine ‚kosmetische‘ Maßnahme handelt.

Beilackierung auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig?

Wussten Sie, dass ca. 40 % aller Unfallschäden fiktiv (d.h. ohne tatsächliche Reparatur) abgerechnet werden? Sie haben grundsätzlich das Recht, sich den entstandenen Schaden auszahlen zu lassen. Bei der fiktiven Abrechnung der Beilackierungskosten stellen sich Versicherungen sehr oft quer. Der BGH hat 2019 aber entschieden (Aktenzeichen VI ZR 396/18), dass die fiktive Abrechnung nicht zu einer Benachteiligung des Geschädigten führen darf. Wäre eine Beilackierung im Falle der Reparatur tatsächlich nötig, so kann sie auch fiktiv abgerechnet werden. Beweisen können Unfallgeschädigte das mit einem aussagekräftigen Schadengutachten.

BGH-Urteile zum Thema Beilackierung: Das ist Ihr Recht!

Auf regionaler Ebene gibt es zahlreiche Urteile, die für die Erstattungsfähigkeit bei der Schadensregulierung sprechen. Das Amtsgerichts Dortmund geht davon aus, dass Beilackierungskosten ersatzfähig sind, wenn sie technisch notwendig sind. Sie sind dann als Teil des Reparaturaufwands legitim und somit eine durchsetzbare Schadenersatzposition. Wichtig sei laut Gericht, dass ein Privatsachverständiger auf die technische Notwendigkeit sowie die Kosten in einem Gutachten hinweise. Das oben bereits angesprochene BGH Urteil geht genau in diese Richtung und sogar noch darüber hinaus, indem es die Rechte von Unfallgeschädigten auch bei der fiktiven Abrechnung stärkt.

Beilackierung im Kaskofall: Das gilt bei einem Schaden

Bei Eigenverschulden bzw. höherer Gewalt im Kaskofall kürzen Versicherungen noch öfter bei den Beilackierungskosten. Argumentiert wird oft damit, dass diese Kosten nicht versichert seien. Das ist angesichts der Argumentation bis hierhin nicht haltbar, wenn die Beilackierung aus technischer Sicht notwendig ist.

Die Musterbedingungen sind eindeutig, eigentlich …

Prinzipiell sehen die Musterbedingungen der Kfz-Versicherer vor, dass alle erforderlichen Reparaturkosten zu tragen sind (vergl. AKB 2.7.1). Im Einzelfall ist genau zu prüfen, welche Leistungen in der Versicherungspolice enthalten sind bzw. welche Posten explizit ausgeschlossen sind. Der Bundesgerichtshof hat 2015 in einem Verfahren geurteilt (Az. IV ZR 426/14), dass Kaskoversicherungen Beilackierungskosten zu tragen haben, wenn dies dem Zweck einer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung entspricht.

Interessant in diesem Kontext ist auch ein Urteil des Amtsgerichts Northeim aus dem Jahr 2019, das sich klar für die Übernahme der Beilackierungskosten im Kaskofall ausspricht. Das Gericht widersprach der Argumentation des Versicherers, dass diese Kosten nicht versichert seien. Dem widersprachen die Richter in aller Deutlichkeit. Sie sollten sich im Einzelfall gegen Kürzungen zur Wehr setzen. Mit dem leistungsstarken Netzwerk des unabhängigen Gutachterbüros Raiolo springt Ihnen sofort ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Seite.

Mit dem Kfz Gutachterbüro Raiolo bekennen Sie FARBE bei der Schadens­abwicklung!

Ein unabhängiges Sachverständigengutachten, das die gegnerische Versicherung oberhalb der Bagatellschadensgrenze bezahlen muss, ist der Ausgangspunkt für alle Ihre durchsetzbaren Schadenersatzansprüche nach einen unverschuldeten Autounfall. Abgesehen von Nutzungsausfall, einem Mietwagen, dem merkantilen Minderwert und einer Unkostenpauschale muss Ihnen der gegnerische Versicherer im Rahmen der Reparaturkosten auch die Beilackierung erstatten.

Das binnen 24 Stunden erstellte Gutachten wird zeigen, ob und in welchem Kostenrahmen Arbeiten am Lack in der Werkstatt erforderlich sein werden.

So unkompliziert kommen Sie zu einer hanseatischen Experteneinschätzung

Sie hatten unverschuldet einen Verkehrsunfall? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich beraten! Eine erste Experteneinschätzung von Gabriel Raiolo erhalten Sie, wenn Sie ein Foto vom Unfallfahrzeug per WhatsApp schicken. Vielleicht möchten Sie auch vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens wissen, ob irgendwo beilackiert wurde? Auch das findet Ihr Gutachter für Sie heraus.

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