auslagenpauschale verkehrsunfall - Ca. 25 Euro Auslagenpauschale nach einem Verkehrsunfall

Ca. 25 Euro Auslagenpauschale nach einem Verkehrsunfall

Von: Gabriel Raiolo - August 8, 2022

Bei der Auslagenpauschale geht es um Kosten, die durch einen Verkehrsunfall verursacht werden. Sie sollten als Unfallgeschädigter neben Reparaturkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall auch die Auslagenpauschale auf der Rechnung haben, zumal es sich um mehr als 25 Euro handeln kann. Neben der Auslagenpauschale werden auf Gutachtenbasis sämtliche Schadensposten auf der Endabrechnung mit der gegnerischen Versicherung auftauchen. Gebühren für Telefonate und Portokosten im Rahmen der Kfz-Schadensregulierung sind damit abgegolten.

„Kleinvieh macht auch Mist.“ (deutsches Sprichwort)

Definition: Was ist die Auslagenpauschale?

Gebräuchlich sind auch die Begriffe Unkostenpauschale, Kostenpauschale oder Auslagepauschale für diesen Bestandteil der Kfz-Schadensregulierung. Gemeint ist eine pauschale Entschädigung für die Auslagen nach einem Unfall (z. B. für Porto oder Fahrtkosten). Ein Nachweis für die Auslagen ist nur notwendig, wenn der Anspruch über den ortsüblichen Pauschsatz von meistens 25 Euro hinausgeht.

Kurz & knapp: 60 Sekunden für die Auslagenpauschale für Unfallgeschädigte

  1. Rechtlich klare Angelegenheit: Unfallgeschädigte bzw. Mandanten können die Auslagenpauschale bei der Versicherung des Unfallverursachers einfordern.
  2. Im Gegensatz zu anderen Schadensposten herrscht bei der Auslagenpauschale in der Regel keine Nachweispflicht, Belege über Telefonkosten etc. sind nicht einzureichen.
  3. Es spielt für die Inanspruchnahme dieser Pauschalentschädigung keine Rolle, ob Kosten für Post oder Telefonate tatsächlich angefallen sind.
  4. Der Gesetzgeber möchte mit der Auslagenpauschale die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen vereinfachen.
  5. Diese Vereinfachung greift nicht für Schadenspositionen wie Reparaturkosten, merkantilen Minderwert und Nutzungsausfall: Hierfür ist ein unabhängiges Schadensgutachten die beste Abrechnungsgrundlage.
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Häufige Fragen: Wissenswertes zur Auslagenpauschale bei der Kfz-Schadensregulierung

Wer bezahlt die Auslagenpauschale?

Die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers hat Schadenersatz pauschal für die Ausgaben des Geschädigten zu leisten, unabhängig davon, ob sie tatsächlich angefallen sind. Wichtig ist, dass Unfallgeschädigte die Auslagenpauschale aktiv einfordern. Ihr Gutachter wird Sie hier ggf. mit einem Partneranwalt in puncto Auslagenpauschale beraten.

Wie hoch ist die Auslagenpauschale?

Die Höhe der Auslagenpauschale variiert je nach Gerichtsbezirk, was eine Tabelle hier verdeutlicht. Meistens liegt der Pauschalsatz bei 20 bis 25 Euro, in Einzelfällen wurden bis zu 50 Euro zugesprochen. Dann sind allerdings konkrete Nachweise für die Auslagenpauschale notwendig.

Wie Auslagenpauschale nach Unfall durchsetzen?

Am einfachsten setzen Sie diese Unkostenpauschale (Telekommunikationspauschale) mit professionellem Schadensmanagement eines Kfz-Sachverständigenbüros und ggf. Anwalt durch. Sie können sich darauf verlassen, dass diese Auslagenpauschale auf der Gesamtabrechnung mit dem gegnerischen Versicherer auftaucht.

Keine Lust auf Zettelwirtschaft nach dem Autounfall?

Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und haben weder Zeit noch Lust, sich langwierig mit der Autoversicherung des Unfallgegners auseinanderzusetzen? Dann nutzen Sie für Ihre Angelegenheit den professionellen Regulierungsservice eines unabhängigen Kfz Gutachterbüros wie jenes von Gabriel Raiolo im Großraum Hamburg.

Das geht unter zwei Voraussetzungen:

1. Sie tragen keine Schuld am Unfall.
2. Die Reparaturkosten liegen mit etwa 750 Euro über der vom Bundesgerichtshof gezogenen Bagatellschadensgrenze.

WICHTIG: Setzen Sie Ihre Rechte mit einem Fachanwalt durch

Sie können bei Bedarf in Ihrer Angelegenheit als Mandant einen Rechtsanwalt aus dem Sachverständigennetzwerk hinzuziehen. Dessen Kosten, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten, muss die Versicherung des Unfallverursachers oberhalb der Bagatellgrenze komplett übernehmen. Im entsprechenden Vergütungsverzeichnis sind alle Entgelte festgeschrieben. Der Anwalt kann seinerseits eine Unkostenpauschale bei der Abrechnung berücksichtigen (20 Prozent der angefallenen Gebühren als Richtwert). Es kann sein, dass Sie einige Schadenersatzansprüche vor Gericht durchsetzen müssen.

Übersicht: Rechtsprechung zur Auslagenpauschale geurteilt

Ihr Standort spielt für die Höhe der Auslagenpauschale eine wichtige Rolle. Die Unkostenpauschale lässt sich nicht berechnen, sondern vielmehr aus Gerichtsurteilen ableiten.

Zur Berechnung der Auslagenpauschale

Die folgende Tabelle zeigt, dass der Betrag für die Auslagenpauschale in unterschiedlichen Gerichtsbezirken zwischen 20 und 30 Euro variiert. 25 Euro erscheinen so als aussagekräftiger Mittelwert für die Auslagenpauschale:

  • 20 Euro Auslagenpauschale laut Gerichtsentscheidungen des AG Hamburg (Az. 918 C 108/12) und des KG Berlins (Az. 22 U 15/10).
  • 25 Euro Auslagenpauschale laut Urteil des AG München (Az. 322 C 2647/16) und des AG Dachau (Az. 3 C 407/10).
  • 26 Euro für Auslagenpauschale laut OLG Frankfurt am Main (Aktenzeichen 16 U 103/13).
  • 30 Euro Auslagenpauschale laut AG Kehlheim (Aktenzeichen 1 C 294/02).
  • Das Landgericht Lübeck definiert mit 50 Euro das Maximum für den Anspruch in puncto Auslagenpauschale (Az. 4 O 218/18).

Beispiel für höhere Auslagenpauschale: Wann ist sie möglich?

Sollte einem Geschädigten unfallbedingt keine Anreise zum Rechtsanwalt mit dem eigenen PKW möglich sein, können die Kosten für eine Taxifahrt ggf. zu den Auslagen hinzugerechnet werden. Da dies aber über den üblichen Pauschalsatz hinausgeht, wäre ein Nachweis in Form einer Quittung für die Geltendmachung in diesem beispielhaften in der Regel erforderlich. Die Gebühren für den Anwalt werden gesondert bei der Schadensregulierung abgerechnet.

Telefonkosten etc.: Für welche Aufwendungen gilt die Auslagenpauschale?

Diese Kostenpauschale ist für Aufwendungen oder auch Entgelte gedacht, die für Geschädigte im Rahmen der Schadensregulierung anfallen. Zu denken ist vor allem an Porto bzw. Kosten für den Briefverkehr, Telekommunikationsdienstleistungen sowie an Fahrtkosten. All diese Kosten sind mit der Unkostenpauschale abgegolten. Der BGH hat in einem Urteil festgestellt, dass der Zeitaufwand damit nicht erstattet werden kann.

Gibt es eine Nachweispflicht für die Unkostenpauschale?

Nein, laut BGH Urteil mit dem Aktenzeichen IV ZR 37/11 können Geschädigte diese Pauschale ohne jede Dokumentation geltend machen. Eine Nachweispflicht ergibt sich in Anlehnung an das obige Beispiel nur, wenn die Höhe über den Rahmen von bis zu 50 Euro hinausgeht. Jenseits von Verkehrsunfällen ist auch eine Telekommunikationspauschale üblich.

ACHTUNG: Versicherungen wollen bei der Auslagenpauschale sparen

Kleinvieh macht auch Mist! Bei tausenden von Versicherungsfällen macht es für Versicherer Sinn, auch an dieser vermeintlich kleinen Summe den Rotstift anzusetzen. Viele Autoversicherer wollen die Auslagenpauschale mit dem Argument kürzen, die Kosten für Telefon und Internet seien durch Flatrates gesunken.

Gerichtsurteile lehnen eine solche Senkung ab, zumal im Gegensatz zu Telekommunikationsdienstleistungen Spritkosten deutlich angestiegen sind. 2021 hat das OLG Hamm geurteilt, dass 25 Euro auch angesichts von Veränderungen am Kommunikationsmarkt weiterhin angemessen seien. Im Einzelfall ist auch ein Nachweis höherer Kosten laut diesem Gerichtsurteil möglich.

Fazit: Die Auslagenpauschale ist nur EINER von VIELEN Ansprüchen

25 Euro im Schnitt machen angesichts einer oft vierstelligen Schadensumme nur einen kleinen Teil auf der Gesamtrechnung aus. Da Ihnen die Kostenpauschale aber fest zusteht und keine Nachweispflicht herrscht, sollten Sie auf keinen Fall darauf verzichten.

Mit unabhängiger Fachexpertise des Kfz Gutachters Gabriel Raiolo kommen im Großraum der Hansestadt Hamburg mit Nutzungsausfall, Minderwert etc. weitere Posten auf die Schadensabrechnung. Setzen Sie auf einen ganzheitlichen Service, der alle für Sie relevanten Anspruchsgrundlagen berücksichtigt.

Autounfall gehabt? Jetzt Kontakt aufnehmen & beraten lassen!

Klar aber ist: So einfach wie mit der Auslagenpauschale ist es bei den restlichen Schadenspositionen nicht. Diese sollten Sie am besten auf Gutachtenbasis exakt und aussagekräftig herleiten lassen, um mit der eintrittspflichtigen Autoversicherung abrechnen zu können. Ein Kostenvoranschlag kommt nur bei Bagatellschäden in Betracht.

Im Gegensatz zu der vereinfachten Pauschalerstattung kommt es bei Reparaturkosten, Ausfallzeit, Wiederbeschaffungswert und Restwert auf eine exakte Herleitung an. Sie erkennen spätestens hier, warum Sie bei einem unverschuldeten Autounfall nicht auf unabhängige Gutachterexpertise verzichten sollten.

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