Kostenvoranschlag oder Gutachten beauftragen? Ab ca. 750 Euro ist die Entscheidung klar!
Die wichtige Frage ‚Kostenvoranschlag oder Gutachten erstellen lassen?‘ stellt sich für Geschädigte unmittelbar nach einem Autounfall. Es ist offensichtlich, dass ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Aber wie hoch ist dieser, wie teuer die Reparatur des Unfallschadens?
Ein Kostenvoranschlag oder Gutachten liefert zahlenbasierte Antworten. Sie ermöglichen es, die Schadenshöhe bzw. Ansprüche gegenüber der eintrittspflichtigen Versicherung aussagekräftig zu beziffern. Das leisten beide Dokumente allerdings mit unterschiedlicher Präzision und Beweissicherungskraft.
Hier erfahren Sie mehr über Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Autounfall und warum die Bagatellschadensgrenze für die Frage ‚Kostenvoranschlag oder Gutachten?‘ entscheidend ist.
Kurz & knapp zusammengefasst: Kostenvoranschlag oder Gutachten erstellen?
- Mit einem Kfz Gutachten oder Kostenvoranschlag können Unfallgeschädigte einen konkreten Betrag beim eintrittspflichtigen Versicherer einfordern.
- Im Gegensatz zu einem Gutachten weist ein Kostenvoranschlag weniger schadensersatzrelevante Details und keine Beweissicherungsfunktion auf.
- Wichtige Faustregel: Jenseits der Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro haben Unfallopfer das Recht, ein Gutachten auf Kosten des Versicherers des Schadenverursachers erstellen zu lassen.
- Unfallopfer sollten nicht auf das Argument der Versicherung des Schadenverursachers hereinfallen, ein Kostenvoranschlag würde völlig ausreichen.
- Wer eine wertsteigernde Sonderausstattung, Spezialbauten, Wertminderung und eine Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall bei der Schadensabwicklung geltend machen möchte, sollte auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten setzen.
Zwischenstopp: Vorsicht beim Kostenvoranschlag für die Schadenregulierung!
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wird sich immer mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben. Nach 5 Minuten Lesezeit werden Sie verstehen, warum das für Sie als Unfallopfer unmittelbare finanzielle Nachteile hätte. Mit einem *unabhängigen* Gutachten haben Ihre Rechte bzw. Ansprüche auf Schadensposten Vorfahrt!
Häufige Fragen: Kostenvoranschlag oder Gutachten erstellen lassen?
Die Schadenssumme entscheidet: Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro ist für Unfallopfer ein Schadengutachten eindeutig die bessere Wahl: Auf Gutachtenbasis lassen sich wesentlich mehr Schadensersatzansprüche durchsetzen. Ein Kostenrisiko besteht nicht, da der gegnerische Versicherer das Unfallgutachten bezahlen muss.
Bierbei handelt es sich um das Vorhersagerisiko, dass die Reparaturkosten (Schadenshöhe) tatsächlich höher ausfallen als im Kostenvoranschlag oder Gutachten ausgewiesen. Nur mit einem Gutachten tragen Geschädigte dieses Risiko bei der Schadensregulierung nicht.
Ein Gutachten ist wesentlich detaillierter und es erfüllt durch umfassende Dokumentation eine Beweissicherungsfunktion beim Schadensmanagement. Während ein Kostenvoranschlag Reparaturkosten fokussiert, geht ein Gutachten auch auf Faktoren wie den merkantilen Minderwert und die unfallbedingte Ausfallzeit ein.
Liegt der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro laut Bundegerichtshof, muss die gegnerische Versicherungsgesellschaft die Gutachterkosten vollständig übernehmen. Mit einer Abtretungserklärung müssen Geschädigte nicht in Vorkasse gehen, der Sachverständige rechnet direkt ab.
Warum brauche ich ein Gutachten oder Kostenvoranschlag überhaupt?
Wer den Schaden am Fahrzeug hat, möchte ihn auf der Basis von § 249 BGB vollständig ersetzt bekommen. Mit einem Gutachten rückt nicht nur die Reparatur in den Fokus. Der gegnerische Haftpflichtversicherer wird die Regulierung aber nur vornehmen können, wenn die Schadenhöhe für das Unfallfahrzeug feststeht. Hierfür sind ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten notwendig.
Als Laie können Sie keine belastbare Schätzung zur Schadenhöhe abgeben. Sie sind im eigenen Interesse auf die Expertise einer Werkstatt oder eines Kfz-Sachverständigen angewiesen.
Kostenvoranschlag vs. Gutachten: Dieser Vergleich bringt Klarheit!
Hier sehen Sie auf einen Blick, dass ein Gutachten wesentlich mehr leistet als ein Kostenvoranschlag. Diese Unterschiede können im Schadensfall bares Geld wert sein. Aufgrund der Vielzahl an gutachterlichen Berechnungen und Dokumentationen können Sie Ihre Rechte im Schadenfall konsequent durchsetzen. Ein Kostenvoranschlag, der möglichst verbindlich sein sollte, beziffert im Regelfall nur folgende Inhalte.
Kostenvoranschlag
- Kalkulation der Reparaturkosten anhand von Stundenverrechnungssätzen.
- Auflistung aller veranschlagten Ersatzteilpreise für die Reparaturkostenkalkulation.
Gutachten
Ein Gutachten geht mit diesen Themen wesentlich weiter in die Tiefe:
- Berechnung der Reparaturkosten (ggf. mit Stundensätzen einer markengebundenen Werkstatt je nach Alter des Fahrzeugs und Garantieansprüchen).
- Berücksichtigung von ortsüblichen UPE-Aufschlägen.
- Beweissicherung: Fotodokumentation des gesamten Fahrzeugzustands durch Sachverständigen.
- Beschreibung des optischen und technischen Zustands (ggf. Sonderausstattung und Spezialumbauten) => bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert entsprechend höher ausfallen.
- Berücksichtigung etwaiger Vorschäden oder Altschäden (= unrepariert).
- Berechnung der merkantilen Wertminderung => Ihr Schadenersatzanspruch, da ein Unfallfahrzeug weniger wert ist!
- Bestimmung des Reparaturweges & der unfallbedingten Ausfallzeit => relevant für Mietwagendauer oder Höhe des Nutzungsausfalls.
- Hinweise zu Risiken einer möglichen Reparaturkostenausweitung => Geschädigte tragen dieses Risiko nicht!
- Bei wirtschaftlichem Totalschaden: Bestimmung von Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Im Vergleich: Gutachten, Kurzgutachten, Kostenvoranschlag
Gutachten | Kurzgutachten | Kostenvoranschlag | |
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Reparaturkosten | |||
Abrechnungsgrundlage für die fiktive Abrechnung | |||
Mietwagenklasse ausgewiesen | |||
Tagessatzermittlung für Nutzungausfall-Entschädigung | |||
Bei Totalschaden Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes | |||
Bei Totalschaden Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes | |||
Ermittlung der Wertminderung | |||
Rechnungsprüfung | |||
Detaillierte Dokumentation des Schadenumfangs | |||
Reparaturdauer | |||
Wertminderung falls gegeben | |||
Wiederbeschaffungsdauer | |||
Umbaukosten | |||
Nutzungsausfallgruppe mit Entschädigungshöhe pro Tag | |||
Fahrzeugdaten | |||
Verkehrssicherheit nach dem Schadenereignis | |||
Detaillierter Schadenumfang, ausführlich angegebene benötigte Ersatzteile sowie Preise | |||
Beste Absicherung – maximale Sicherheit und Transparenz im Schadenfall. | |||
Bilddokumentation |
Nachgerechnet: Was kosten Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, entstehen für Sie als Geschädigter weder für einen Kostenvoranschlag, noch für ein Gutachten Kosten. Oberhalb der bereits genannten Bagatellschadengrenze haben Sie das Recht auf ein Sachverständigengutachten. Bei einem Bagatellschaden hingegen reicht ein Kostenvoranschlag (ein Gutachten würde gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen).
Die Kosten für einen verbindlichen Kostenvoranschlag werden meistens bei der Erteilung des Auftrags bzw. tatsächlichen Reparaturdurchführung verrechnet. Ansonsten setzen viele Werkstattbetriebe 10 bis 15 % der kalkulierten Gesamtkosten an. Im Zweifel wird ein Kostenvoranschlag mit Blick auf § 632 BGB gar nicht vergütet.
Die Gutachterkosten hat die eintrittspflichtige Versicherung oberhalb der Bagatellschadensgrenze zu tragen. Paragraf 91 der Zivilprozessordnung sieht vor, dass die Versicherung alle Kosten eines etwaigen Rechtsstreites zu übernehmen hat (hierzu zählen auch Anwaltskosten).
Gutachten erstellen lassen: Vor- und Nachteile nach Unfall
Von großem Vorteil ist, dass ein unabhängiges (!) Schadengutachten Transparenz und Ganzheitlichkeit in die Schadensabwicklung bringt. Dieses Dokument macht im Vergleich zum Kostenvoranschlag klare Aussagen zur unfallbedingten Ausfallzeit und zur merkantilen Wertminderung.
Nur mit einem Sachverständigengutachten können Geschädigte ALLE denkbaren Forderungen gegenüber der Versicherung des Schadenverursachers stellen. An dieser Stelle erkennen Sie, warum Sie den gestellten Versicherungsgutachter niemals akzeptieren sollten. Er wird Ihren Schaden durch seinen Interessenskonflikt möglichst klein halten wollen.
Vorteile eines Kfz Gutachtens (durch unabhängiges Sachverständigenbüro)
- Beweissichernde Funktion bei einem Gerichtsprozess (ggf. kann die Schuldfrage durch Rekonstruktion des Unfallherganges geklärt werden).
- Der Geschädigte trägt mit einem Gutachten kein Prognoserisiko.
- Wertsteigernde Faktoren wie eine Sonderausstattung oder Umbauten finden Berücksichtigung.
- Nicht nur der reine Fahrzeugschaden wird berücksichtigt: Auch Nutzungsausfall, Mietwagen und Wertminderung kommen auf die Rechnung (= Entschädigung für Ausfallzeit).
Nachteile eines Kfz-Schadensgutachten?
An sich bietet ein Gutachten für Geschädigte nur Vorteile. Der einzige formale Nachteil ist in der Schadenminderungspflicht zu sehen. Bei einem Bagatellschaden wird ein Gutachten nicht von der Haftpflichtversicherung bezahlt. Das ist meistens unproblematisch, da nicht von einem Minderwert auszugehen ist und die Ausfallzeit sehr kurz sein wird.
Kostenvoranschlag erstellen: Vor- und Nachteile
Potenzielle Vorteile ergeben sich meistens nur für die Versicherung, die -anders als für ein Gutachten- für einen Kostenvoranschlag nichts zu zahlen hat. Sie sollten daher alle vorteilsorientierten Argumentationen des Servicemitarbeiters der Versicherung sehr kritisch betrachten.
Zu den ’neutralen‘ Vorteilen eines verbindlichen Kostenvoranschlag zählen:
- Planungssicherheit mit Blick auf die Kosten für die anstehende Werkstattreparatur (nicht aber bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag).
- Für einen Kostenvoranschlag entstehen im Falle der Auftragsdurchführung im Regelfall keine Kosten.
- Bei Bagatellschäden ist ein Voranschlag eine schnelle und unkomplizierte Lösung (mit einem Einigungsprotokoll können Geschädigte auch ganz ohne Versicherung auskommen, um eine Hochstufung zu vermeiden).
Nachteile eines Kostenvoranschlags: Das kann ein Gutachten besser!
- Der Kostenvoranschlag (verbindlich oder unverbindlich) hat nur die Reparaturkosten im Fokus.
- Aspekte wie Wertminderung oder die schadenersatzrelevante unfallbedingte Ausfallzeit finden keine Berücksichtigung.
- Geschädigte tragen ggf. das Prognoserisiko, falls sich im Zuge der Reparatur eine unvorhergesehene Kostenerweiterung ergibt.
- Aufgrund der fehlenden Dokumentation taugt ein Kostenvoranschlag nicht als Beweismittel vor Gericht bei einem Zivilprozess.
Warum Sie unbedingt auf ein Gutachten setzen sollten
Bis hierhin ist deutlich geworden, dass ein unparteiisches Schadensgutachten oberhalb der Bagatellgrenze für Unfallgeschädigte eindeutig die überlegene Option ist. Nur mit einem professionellen Gutachten lassen sich sämtliche Schadenersatzpositionen wie Minderwert oder eine Nutzungsausfallentschädigung durchsetzen.
Gutachten ist nicht gleich Gutachten …
Sie sollten auf keinen Fall auf irgendein Gutachten setzen und schon gar nicht auf eines des gegnerischen Versicherungsgutachters. Um Ihre finanziellen Interessen konsequent zu wahren, sollten Sie auf die Unabhängigkeit des Sachverständigenbüros größten Wert legen. Mit dem Team von Kfz Gutachter Gabriel Raiolo setzen Sie im Großraum Hamburg auf Unabhängigkeit, Erfahrung, schnelle Einsatzbereitschaft und einen ganzheitlichen Service bei der anstehenden Schadensregulierung.
MERKE: Je größer der Schaden, desto wertvoller ein Gutachten!
Bei Verdacht auf einen wirtschaftlichen Totalschaden (= Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) in Ihrem Fall gibt es keine Alternative zu einem Sachverständigengutachten. Die Abrechnung eines Totalschadens erfolgt auf Gutachtenbasis. Der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers wird die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erstatten.
Zwischentopp 2: Vorsicht beim Kostenvoranschlag
Sie haben hier gelesen, dass ein Kostenvoranschlag bei einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze für Sie als Geschädigter zu unmittelbaren finanziellen Nachteilen führt. Handelt es sich um einen Schaden im Bereich der Bagatellgrenze, können Sie mit einem Kurzgutachten eine Alternative zum Kostenvoranschlag prüfen. Gabriel Raiolo kann Sie umfassend über die Vorteile und Inhalte eines Kurzgutachtens beraten. Nehmen Sie Kontakt auf, gerne auch per WhatsApp mit einem Bild vom Schaden für eine erste Experteneinschätzung.
Gutachter oder Werkstatt nach einem Autounfall ansteuern?
Für viele liegt es nahe, nach einem unverschuldeten Unfall die Werkstatt des Vertrauens anzusteuern. Auch wenn die Werkstatt ein Schadensmanagement anbietet, wird sie oftmals nur einen Kostenvoranschlag erstellen und auf dieser Basis mit dem Versicherer den Schaden abrechnen. Ein Mietwagen wird meistens durch den Werkstattbetrieb im Falle der Auftragsdurchführung gestellt, die Wertminderung bliebe als Schadensposten aber oft außen vor.
Fazit:
Nur mit einem Gutachten betreiben Sie maximale Schadensbegrenzung. Nutzen Sie die Möglichkeit, nach einem Autounfall auf die Expertise eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu setzen. Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag sind mit einem Gutachten sämtliche Werte im Schadenfall durch den eintrittspflichtigen Kfz-Versicherer abgedeckt.
Mit Anruf Soforthilfe beauftragen: Kfz Gutachter Raiolo ist schnell einsatzbereit
Ein Anruf direkt nach dem Unfall reicht, um die gesamte Schadensregulierung in erfahrene Hände zu legen. Extra lange Bürozeiten und eine 24-Stunden-Notfallnummer stehen exemplarisch für den kundenorientierten Service des Sachverständigenbüros in Hamburg.
Auf Wunsch können Sie direkt am Unfallort Hilfe bei der wichtigen Beweissicherung genießen – das kann keine Werkstatt für Unfallgeschädigte leisten. Durch das Gutachternetzwerk mit erfahrenen Werkstattbetrieben und versierten Fachanwälten für Verkehrsrecht sind Sie für die anstehende Schadensregulierung bestens gerüstet. Bleibt es nicht nur beim Blechschaden, lassen sich bei einem Personenschaden mit dem Gutachternetzwerk auch Ansprüche auf Schmerzensgeld durchsetzen.
Telefon: 040 – 60 59 08 56
E-Mail: info@gutachter-raiolo.de
Montags bis Sonntags
09:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Adresse
Stresemannstraße 268, 22769 Hamburg
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