vorschaden - Ein (unbekannter) Vorschaden am Auto kann zum 2. Problem­fall bei der Schadens­regulierung werden

Ein (unbekannter) Vorschaden am Auto kann zum 2. Problem­fall bei der Schadens­regulierung werden

Von: Gabriel Raiolo - Juni 18, 2021

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie verständlicherweise keine Lust, sich lange mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung wegen des Schadensereignisses z.B. aufgrund eines Vorschadens auseinanderzusetzen. Sie gehen zu Recht davon aus, dass der eintrittspflichtige Versicherer umfassend Schadensersatz gemäß § 249 BGB nach dem Unfallereignis leistet. Sie sind als Geschädigter bzw. Anspruchsteller so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Bei einem Totalschaden rückt der Wiederbeschaffungswert als Ersatz in den Fokus, da der Unfallwagen meistens unbrauchbar sein wird.

Böse Überraschung: Plötzlich ist von einem weiteren Vorschaden die Rede…

Treffen Sie bei einem Vorschaden am Fahrzeug sofort die richtige Entscheidung! Nur ein unabhängiger Kfz Gutachter wird Ihre Interessen in ein objektives Licht tauchen. Der gegnerische Versicherungsgutachter hat andere Interessen. Er könnte u.a. einen Vorschaden reklamieren, einen geringeren Reparaturumfang festlegen oder sogar eine Verweigerungshalterung einnehmen. Das ist für Sie definitiv unbrauchbar. 

„Durch Altlasten entstehen Neulasten.“ (Zitat von Hans-Joachim Uthke)

Vorschäden als klassischer Streitfall der Schadensregulierung: Nach diesem Beitrag sehen Sie klarer!

Schwierig kann es nach einem unverschuldeten Unfall werden, wenn ein verschwiegener Vorschaden vorliegt, von dem Sie gar nichts wissen. Viele Käufer gehen davon aus, dass der Wagen wie versprochen (!) unfallfrei und somit unbeschädigt ist. Hier lesen Sie, warum Sie bei einem Vorschaden auf die Expertise eines unabhängigen Sachverständigenbüros für die Ermittlung der Schadenhöhe setzen sollten.

Es kann im schlimmsten Fall sein, dass die Versicherungsgesellschaft aufgrund des Vorschadens die Regulierung ganz oder teilweise verweigert bzw. die Schadenhöhe für das Unfallfahrzeug niedriger ansetzt. Das gilt vor allem, wenn ein Vorschaden offenbar qualitativ minderwertig repariert wurde oder diese an der gleichen Stelle wie der Neuschaden liegt.

Kurz & knapp: Das Wichtigste in aller Kürze zum Kfz-Vorschaden

  1. Von einem Vorschaden ist die Rede, wenn ein Unfallwagen idealerweise sachgemäß repariert wurde. Oft werden solche Schäden streitgegenständlich mit Blick auf den Reparaturumfang.
  2. Im Gegensatz dazu ist bei einem Altschaden keine Reparatur erfolgt. Die Anspruchsgrundlage für Schadenersatz ist eine andere!
  3. Problematisch wird es bei der Schadensabwicklung dann, wenn Vorschaden und Neuschaden sich unmittelbar überlappen. Dann kommt die Beweislast für den Anspruchsteller ins Spiel.
  4. Geschädigte müssen einen Vorschaden angeben, sofern sie davon überhaupt wissen. Ein Sachverständiger wird einen möglichen Vorschaden explizit im Unfallgutachten würdigen und dokumentieren (z. B. Lichtbilder eines Heckschadens).
  5. Gut zu wissen: Ein aktuelles BGH Urteil hat die Rechte von Geschädigten in Bezug auf Vorschäden am Unfallfahrzeug gestärkt.

Definition: Was ist unter einem Vorschaden zu verstehen?

Unter einem Vorschaden am Fahrzeug ist eine reparierte Beschädigung zu verstehen, die in der Regel aus einem vorherigen Verkehrsunfall resultiert. Auch selbst verursachte Unfälle, die instandgesetzt wurden, führen zu einem Vorschaden. Dokumente über die ordnungsgemäße Reparatur sind aufzubewahren, um in einem möglichen späteren Schadensfall aussagekräftige Beweise griffbereit zu haben.

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Vorschaden vs. Altschaden: Wo liegt der Unterschied?

Ein Vorschaden ist repariert worden, wobei gerade die handwerkliche Qualität der Instandsetzung des Autos bei der Schadensregulierung nicht selten zu Problemen führt. Bei einem Altschaden hingegen handelt es sich explizit um nicht reparierte Schäden am Fahrzeug. Beide Schäden sind klar abgrenzbar. Kommt es genau an dieser Stelle wieder zu einem Schaden, werden sich viele Versicherer querstellen. Insofern macht es Sinn, begrifflich und inhaltlich sehr genau zwischen Vorschaden und Altschaden zu differenzieren. Mit einem unabhängigen Gutachter nutzen Sie genau den richtigen Experten hierfür.

Häufig gestellte Fragen zum Vorschaden: Das sollten Sie wissen

Wer muss den Vorschaden beweisen?

Um keine Probleme bei der Schadensabwicklung zu bekommen, können Geschädigte idealerweise die sachgerechte und vollständige Reparatur des Vorschadens beweisen. Handelt es sich um einen überlappenden Schaden, muss der Geschädigte mit einem Gutachter das ’neue‘ Schadensausmaß nach dem Unfallereignis beweisen.

Vorschäden angeben oder nicht?

Ja, Geschädigte sollten den Vorschaden angeben, wenn Sie den Unfallschaden objektiv begutachten lassen. Hierbei ist im Verkehrsrecht von der Offenbarungspflicht die Rede. Der Kfz-Sachverständige wird den Vorschaden dann explizit im Unfallgutachten würdigen, sodass eine klare Einordnung bzw. Abgrenzung möglich ist.

Gibt es Abzüge bei einem Vorschaden?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, letztendlich muss ein unabhängiges Schadengutachten für Klarheit sorgen. Es kommt darauf an, ob es sich um einen überdeckenden Schaden handelt und ob die Vorschadenreparatur fachmännisch durchgeführt wurde. Kann das bewiesen werden, sind Abzüge/Kürzungen anwaltlich abzuweisen.

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Versicherung behauptet Vorschaden sei vorhanden: Wie geht es weiter?

Zunächst dürfen Sie der Versicherungsgesellschaft des Schädigers gar nicht erst das Feld nach dem Unfallereignis überlassen! Lehnen Sie den vorgeschlagenen Versicherungssachverständigen entschieden ab. Sie haben auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung das Recht, selbst einen unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen. Ein objektiver Kfz Sachverständiger in Hamburg wird den Fahrzeugzustand unter Berücksichtigung ALLER relevanten Informationen begutachten. Hierzu gehört auch ein möglicher Vorschaden am Fahrzeug, auf den Sie ihn aufmerksam machen sollten. Rechnerisch lässt er sich so bei Bedarf bei den Reparaturkosten berücksichtigen.

Vorschaden verschweigen ist keine Lösung in Ihrem Interesse

Sie sollten den Vorschaden im eigenen Interesse angeben. Sofern er mit fachgerechten Reparaturmaßnahmen instandgesetzt wurde, dürfte es keine Probleme geben. Zudem kann der Gutachter die Qualität der Instandsetzung aussagekräftig beurteilen.

Vorsicht: Die Haftpflichtversicherung könnte mehr in der Sache wissen…

Bedenken Sie, dass Haftpflichtversicherer über das HIS-Dateisystem Kenntnis von einem möglichen Vorschaden durch die Vernetzung in der Versicherungsbranche erlangen können. So manches vorheriges Schadensereignis wird durch Vernetzung unstreitig sein.

Vorschaden ohne Rechnung repariert? Ein Gutachten sorgt für objektive Klarheit!

Mit einem aussagekräftigen Gutachten, das explizit auf einen Vorschaden eingeht, sollten Sie Einwände oder eine Zahlungsverweigerung des Versicherers auf keinen Fall akzeptieren. In der Regulierungspraxis kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsmitarbeiter sich wegen eines Vorschadens am Fahrzeug bei der Abrechnung querstellen. Können Sie die Reparatur nicht mit Belegen nachweisen, kann eine Abgrenzung zwischen Neu- und Vorschaden schwierig sein.

Notfalls als Kläger Schadensersatzansprüche mit Anwalt durchsetzen

Mit einem Anwalt aus dem Gutachternetzwerk können Sie einen Nachweis überzeugend vorbringen, zumal der BGH Ihre Rechte als Unfallgeschädigter mit Blick auf einen möglichen Vorschaden gestärkt hat (näheres weiter unten im Rahmen der Rechtsprechung). Eine vorherige Beschädigung schließt Ihren Anspruch auf Schadensersatz keineswegs aus.

Versicherung zahlt nicht wegen Vorschaden: Das sollten Sie tun!

Geht aus dem unabhängigen Schadengutachten eindeutig hervor, dass Vorschaden und Neuschaden sich technisch und rechnerisch abgrenzen lassen, so können Sie Ihre Schadenersatzansprüche in der begutachteten Höhe durchsetzen, notfalls als Kläger vor Gericht mit einem versierten Rechtsanwalt (auch dessen Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ebenso wie Gutachterkosten).

Tipp vom Gutachterbüro Raiolo in der Hansestadt Hamburg

Sie sollten sich in keiner Form unter Druck setzen lassen: Die Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers hat keinerlei Rechtsanspruch auf die Beantwortung üblicher Fragen zu Vorschäden am Auto. Lassen Sie den Versicherungssachverständigen außen vor.

Beweislast beim Vorschaden? Das sollten Sie bei Überlappung beachten!

Grundsätzlich müssen Sie beweisen, welcher unfallbedingte Schaden Ihnen entstanden ist. An dieser Stelle wird die Bedeutung eines Schadensgutachtens für die anstehende Regulierung deutlich. Versicherer werden oberhalb der Bagatellschadensgrenze von circa 750 Euro nur auf Gutachtenbasis abrechnen, schließlich muss der Schaden exakt und fachmännisch beziffert werden.

Neuer Schaden an vorbeschädigter Stelle?

Problematisch wird es bei der Überlappung von Neuschaden und Vorschaden. In diesem Falle tragen Sie als Geschädigter die Beweislast dafür, dass der Vorschaden fachmännisch instandgesetzt wurde. Das kann durch entsprechende Dokumente, aber auch durch die begutachtende Expertise des Sachverständigen gelingen. Fehlen solche Dokumente oder ist eine nicht fachgerechte Reparatur offenbar, wird die Versicherungsgesellschaft sicherlich mit Kürzungen Ihrer Ansprüche antworten.

Pauschale Antworten helfen Ihnen an dieser Stelle nicht weiter: Im konkreten Schadensfall wird Ihnen Ihr Gutachter oder Rechtsanwalt genau sagen können, welche Lösung anzustreben ist. Werfen wir dazu noch einen Blick auf die Rechtsprechung.

Zielfokussiert handeln: Rechtsprechung zum Thema Vorschaden

Grundsätzlich vertreten Gerichte die Rechtsauffassung, dass Unfallgeschädigte sowohl die Entstehung als auch den Schadensumfang nachzuweisen haben. Zu beachten sind hierbei die so genannten zivilprozessualen Grundsätze gemäß § 286 ZPO. Das gelingt bei der Schadensregulierung mit einem unabhängigen Unfallgutachten in aller Regel problemlos, da Tricks und Kürzungsversuche der Kfz-Versicherer oft keinen Bestand haben. Lehnt die Versicherung die vollständige Regulierung aufgrund eines Vor- oder Altschadens ab, haben Sie als Geschädigter die so genannte Beweis- und Darlegungslast. Dieser können Sie mit einem Sachverständigengutachten vor Gericht überzeugend vorbringen.

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil (Aktenzeichen 7 O 311/12) deutlich gemacht, dass nur ein konkreter Vortrag eine Entscheidung darüber zulässt, ob ein Vor- von einem Neuschaden abzugrenzen ist. In nicht wenigen Fällen wissen Unfallopfer gar nichts von einem Vor- bzw. Altschaden. Das Gutachten des Sachverständigen fungiert dann als Beweismittel.

Was sagt der Bundesgerichtshof zu Vorschäden?

Ein BGH Urteil aus dem Jahr 2019 (Az. VI ZR 377/18) stärkt eindeutig die Rechte von Unfallopfern bei einem Vorschaden. Im Vergleich zur vorherigen Rechtsprechung vieler Oberlandesgerichte (OLG) hat der BGH die Anforderungen an die Darlegung von Vorschäden mit Blick auf die ZPO reduziert. Der Zeugenbeweis wird für zulässig erklärt, was die Aussagekraft eines unabhängigen Unfallgutachtens bei einem Vorschaden eindeutig stärkt. Viele vorherige OLG Urteile erscheinen mit dieser Grundsatzentscheidung in einem anderen Licht.

Ein Vorschaden mindert nicht automatisch den Umfang Ihrer Schadensersatzansprüche

Das Urteil geht explizit auf die Möglichkeit ein, dass Unfallopfer überhaupt keine Kenntnis von einem Vorschaden haben könnten. Daher ist es als ‚Ersatz‘ legitim, eine vermutete fachgerechte Reparatur anzunehmen oder diese unter Zeugenbeweis zu stellen. Sie dürfen als Unfallgeschädigter mit einem Ausforschungsbeweis die notwendigen Tatsachen über den Umfang in Erfahrung bringen. Mit einem Schadengutachten kann er Aufklärung verlangen, da er als Laie nicht über das notwendige Fachwissen verfügen kann.

Fazit: Lassen Sie einen Vorschaden erst gar nicht zum Problem werden!

Sie erkennen gerade an den Ausführungen zum BGH Urteil, wie wichtig ein unabhängiges Sachverständigengutachten bei einem unverschuldeten Unfallschaden ist, bei dem ein Vorschaden eine Rolle spielt. Nutzen Sie noch am Unfallort und somit maximal zeitnah am Unfallzeitpunkt die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo, um das Schadensmanagement sofort in professionelle Hände zu legen. Ein Kfz-Profi erkennt nach kurzer Zeit, ob ein Fahrzeug unbeschädigt war und welcher Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert angemessen ist.

Mit einem Profinetzwerk muss ein Vorschaden nicht zum Problem werden!

Sprechen Sie offen über einen etwaigen Vorschaden, sodass dieser in die erforderliche Begutachtung mit einfließen kann. Sollte sich die Versicherung aus welchen Gründen auch immer weigern, können Sie mit einem Anwalt aus dem Gutachternetzwerk sofort eine konsequente Reaktion formulieren. Der Sachverständige kann Vorschäden nicht nur ausschließen oder feststellen, sondern auch belastbare Aussagen über die qualitative Güte der erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen treffen. Insofern sollte ein Vorschaden allenfalls eine Nebenrolle beim Schadensmanagement spielen!

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