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Wirtschaftlicher Totalschaden: Auto behalten als 1. Option?

Von: Gabriel Raiolo - August 27, 2021

Wenn Sie im Kfz-Sachverständigen­gutachten die Diagnose ‚wirtschaftlicher Totalschaden‚ lesen, wird ‚Auto behalten‘ wahrscheinlich für Sie nicht sofort als Möglichkeit im Fokus stehen. Sie wollen mobil bleiben und denken schnell an ein Ersatzfahrzeug vom Gebrauchtwagenmarkt als Schadensersatz.

Nicht ohne MEIN Auto!

Anders sieht es aber aus, wenn Sie sehr am Auto hängen oder es sich sogar um einen Oldtimer handelt. Hier lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie das Unfallfahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden weiterfahren können und unter welchen versicherungstechnischen Umständen sogar eine Reparatur durchführbar ist. Als Unfallopfer stellen Sie Ihre Ansprüche an den Versicherer des Unfallgegners.

Beachten Sie: Gerade bei älteren Fahrzeugen tritt ein wirtschaftlicher Totalschaden durch den geringen Fahrzeugwert recht schnell ein. Diese Diagnose spricht nicht automatisch dagegen, das Fahrzeug trotz Unfallschaden weiter fahren zu können!

Übersicht der Inhalte:

  1. Kurz & knapp
  2. Häufige Fragen
  3. Schadensersatz
  4. Wiederbeschaffung oder weiterfahren
  5. Auto wieder anmelden
  6. 130 Prozent Regel

Fahrzeug nach Auszahlung des Totalschadens behalten: Geht das?

Ja, das können Sie, da Sie auch nach der Regulierung und trotz Versicherungsleistung der Eigentümer nach dem Unfall bleiben. Im Falle der Reparatur mit der hier vorgestellten130-Prozent-regel müssen Sie das Fahrzeug sogar noch für mindestens 6 Monate weiterfahren. Falls Sie den Unfallwagen verkaufen, müssen Sie die Schadensminderungspflicht beachten. Laut BGH Urteil sind Sie im Regelfall an den Restwert aus dem erstellten Gutachten gebunden. Ein Übererlös müsste daher angerechnet werden.

„Wer den Wagen hat, braucht für den Schrott nicht zu sorgen.“
Zitat von Monika Kühn-Görg

Kurz & knapp: Auto behalten bei wirtschaftlichem Totalschaden nach Unfall?

  • Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert laut Schadengutachten um mehr als 30 % übersteigen.
  • Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis erhalten Sie als Geschädigter von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
  • Kaskoschaden: Bei Eigenverschulden oder höherer Gewalt reguliert die Kaskoversicherung (Teilkasko in den meisten Fällen) einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden.
  • Im Rahmen der 130 % Regel kann trotz wirtschaftlichem Totalschaden eine Reparatur möglich sein.
  • Sie können den Unfallwagen nach Abrechnung mit der Versicherung trotz wirtschaftlichem Totalschaden fahren, wenn die Verkehrssicherheit laut Gutachten gegeben ist.
  • Bei Leasingwagen oder finanzierten Fahrzeugen sind die Vertragsbedingungen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zu prüfen.

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Häufig gestellte Fragen zum wirtschaftlichen Totalschaden:

Wie wird ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt?

Durch die Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten in einem unabhängigen Sachverständigengutachten. Liegen die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Darf man ein Auto mit wirtschaftlichen Totalschaden noch fahren?

Jam wenn es fahrtüchtig ist und der Sachverständige Ihnen Verkehrssicherheit bescheinigen kann. Das trifft z.B. zu, wenn es sich ’nur‘ um einen Blechschaden bei einem älteren Fahrzeug handelt.

Kfz Gutachter Hamburg Raiolo Desktop - Wirtschaftlicher Totalschaden: Auto behalten als 1. Option?

Ist das überhaupt ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Bevor Sie überhaupt über alle Optionen nachdenken können, muss feststehen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Das können Sie nach einem unverschuldeten Unfall am besten mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigenbüro herausfinden. Die Werte aus dem Expertengutachten (siehe auch Rechenbeispiel unten) zeigen ganz klar, ob ein Totalschaden vorliegt.

Klare Verhältnisse nur OHNE gestellten Versicherungsgutachter!

Bedenken Sie: Der gegnerische Versicherungsgutachter möchte so wenig Geld wie möglich bei der Schadensregulierung ausgeben. Er wird dem Adjektiv ‚wirtschaftlich‘ eine andere Bedeutung geben. Insofern wird er Sie nicht auf die 130-Prozent-Regel und weitere versicherungstechnische Schadensersatzansprüche wie Übernahme von Mietwagenkosten gemäß Wiederbeschaffungszeit aufmerksam machen.

Welcher Schadensersatz bei wirtschaftlichem Totalschaden?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erstatten. Letzterer entspricht dem aktuellen Zeitwert. Bei Neufahrzeugen mit sehr geringer Laufleistung kann auch der Kaufpreis bzw. Listenpreis erstattet werden. Bei diesem Regulierungsszenario ist auch von einem unechten Totalschaden die Rede. Ein unechter Totalschaden ließe sich wirtschaftlich gesehen reparieren, die enorme Wertminderung wäre dem Unfallgeschädigten aber nicht zumutbar.

Welche Versicherung zahlt was bei wirtschaftlichem Totalschaden?

Im Haftpflichtfall können Sie weitere Schadenersatzansprüche wie Mietwagen, Nutzungsausfall, eine Unkostenpauschale, Übernahme von Gutachterkosten und ggf. Verschrottungskosten oder Überführungskosten einfordern.

Bei einem Kaskoschaden beschränkt sich die Leistung des Versicherers nur auf den reinen Unfallschaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Teilkasko oder Vollkasko reguliert. Ein Anspruch auf einen Ersatzwagen müsste vertraglich in der Police der Vollkaskoversicherung fixiert sein.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden mit einem Leasingwagen ist der Leasinggeber als Eigentümer derjenige, der Ansprüche an den Versicherer stellen kann. Im Leasingvertrag ist geregelt, was bei einem (wirtschaftlichen) Totalschaden passiert und wann/ob Sie einen neuen Leasingwagen erhalten.

Wiederbeschaffung oder weiterfahren: Was passiert nach wirtschaftlichem Totalschaden?

Ist das Auto schrottreif (Schrottwert = null) und kommt eine Reparatur nicht mehr in Frage, werden Sie es kaum halten wollen (es sei denn, Sie sind technisch versiert und leidenschaftlicher Tüftler). Sie werden das Auto dann nach dem wirtschaftlichen Totalschaden abmelden und innerhalb der im Gutachten bezifferten Wiederbeschaffungsdauer einen Ersatzwagen kaufen. Für die anfallenden Wiederbeschaffungskosten erhalten Sie die Zahlung von der Versicherung.

Bei wirtschaftlichem Totalschaden bleibt das Auto zunächst automatisch bei Ihnen

Rein formal werden Sie als Geschädigter in jedem Szenario weiterhin der Eigentümer bleiben (Leasingfahrzeuge sind eine Ausnahme, hier sind die Vertragsbedingungen des Leasingvertrages zu prüfen). Die Frage ist nur, wie lange und was Sie einfordern wollen?

Falls Ihnen der Verkauf zum Restwert laut Gutachten nicht gelingt, können Sie die gegnerische Versicherung damit betrauen. Verschrottungskosten und Gebühren für die Abmeldung können Sie ebenfalls als Schadensersatzposition abrechnen. Für die Ermittlung des Restwertes orientiert sich der Kfz Gutachter am regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Ein einfacher Blick in die DAT-Schwacke-Liste reicht nicht.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Auto wieder anmelden?

Sie sollten mit der Abmeldung Ihrer Kaskoversicherung nach dem Unfall 1 bis 2 Wochen warten, bis alle Werte und somit Optionen für die Schadensabwicklung mit der Versicherung auf dem Tisch liegen. Eventuell zeigt das Schadensgutachten, dass eine Reparatur doch noch möglich ist. Sie könnten das Auto auch selbst reparieren und es zu einem späteren Zeitpunkt wieder anmelden, falls Sie länger damit beschäftigt sein werden.

Auto nach wirtschaftlichem Totalschaden reparieren und verkaufen?

Grundsätzlich ist es völlig legitim, Geld von der Versicherung zu erhalten und den Unfallwagen zu behalten. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers wird ohnehin den Restwert vom Wiederbeschaffungswert abziehen! Sie können auch selbst eine Reparatur durchführen und das Auto später verkaufen. Im Rahmen der 130-Prozent-Regel sind allerdings strikte Voraussetzungen zu beachten. Verkaufen Sie das unreparierte Fahrzeug nach dem Unfall, dürfen Sie Schäden nicht verheimlichen.

Gut zu wissen: Das sagt die Schadenminderungspflicht

Sie dürfen sich im Sinne der Schadenminderungspflicht nicht am Verkauf ‚bereichern‘. Zu bedenken ist jedoch, dass der ursprüngliche Restwert durch die wertsteigernde Reparatur wieder steigt. Sie werden beim Verkauf aber den wirtschaftlichen Totalschaden nicht verschweigen können.

Was bekomme ich, wenn mir die Versicherung den wirtschaftlichen Totalschaden auszahlt?

Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis erhalten Sie als Geschädigter im Regelfall die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Im Wiederbeschaffungswert ist der notwendige Beschaffungsaufwand einkalkuliert. Auf der Basis eines unabhängigen Unfallgutachtens sind weitere Schadensersatzansprüche durchsetzbar. Dazu zählen:

  • Übernahme der Gutachtenkosten (bei Bedarf auch Anwaltskosten)
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für die Wiederbeschaffungszeit laut Gutachten
  • ggf. Übernahme von Überführungskosten
  • ggf. Übernahme von Kosten für die Verschrottung/Entsorgung
  • Kosten für die Abmeldung (Unkostenpauschale)
  • Anspruch auf Schmerzensgeld, falls Sie beim Aufprall verletzt wurden (hierfür ist zeitnah ein ärztliches Attest einzuholen).

130-Prozent-Regelung: Auto behalten, weil Reparatur noch möglich ist!

Diese Option haben die wenigsten nach einem wirtschaftlichen Totalschaden auf der Rechnung. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger wie Gabriel Raiolo wird Ihnen alle Optionen erläutern, so auch die Möglichkeit der Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens. Diese Abrechnungsoption besteht, wenn ein besonderes Integritätsinteresse vorliegt. Davon ist bei einem Liebhaberfahrzeug wie einem Youngtimer auszugehen.

Die Reparatur im Rahmen der 130 % Regel ist möglich, wenn das Gutachten als Beispiel diese Werte enthält:

  1. Wiederbeschaffungswert: 6.000 Euro (inkl. Betrag für Wiederbeschaffungsaufwand)
  2. Reparaturkosten: 6.600 Euro
  3. Restwert: 1.500 Euro

Die Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert, aber nur 10 %. Sie liegen somit im Rahmen der 130 % Regel. In diesem Beispiel wäre eine Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden in einem maximalen Kostenrahmen bis zu einem Betrag von 7.800 Euro möglich. Käme es zur Auszahlung für das Unfallfahrzeug, erhielte der Geschädigte die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert, also 4.500 Euro.

Unter diesen Voraussetzungen kommt die 130 % Regel in Frage

Falls Sie in diesem Rahmen eine Reparatur nach einem wirtschaftlichen Totalschaden anstreben, müssen Sie den Wagen sogar weiter fahren, und zwar für mindestens 6 Monate. Die Weiternutzung ist formal durch eine Versicherung nachzuweisen. Sie dürfen den Wagen also nicht abmelden.

Die Reparatur hat fachmännisch genau nach den Vorgaben des Gutachtens zu erfolgen. Sie könnten in diesem Szenario die Reparatur auch selber vornehmen. Sie müssten am Ende aber eine Begutachtung durchführen lassen, um mit der Versicherung abrechnen zu können. Werkstattrechnungen über den tatsächlichen Reparaturaufwand sind einzureichen. Eine rein fiktive Abrechnung der Schadenssumme ist nicht möglich.

Kann ich die Reparaturkosten auch aufteilen?

Es kann sein, dass Sie das verunfallte Fahrzeug auf jeden Fall behalten wollen. Es ist aber nicht möglich, die Kosten im Rahmen der 130-Prozent-Regel mit der Versicherung abzurechnen und den Rest dann selbst zu zahlen. Der vorgegebene Kostenrahmen ist bindend.

Auto behalten, aber nicht ohne einen Gutachter!

Ein anderer Fall liegt vor, wenn die Kosten noch leicht über diesen Rahmen steigen, weil der Gutachter einen Umstand noch nicht mit einkalkulieren konnte. Sie erkennen, wie komplex die Reparatur im Rahmen dieser Sonderregel bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sein kann. Daher sollten Sie die Schadensregulierung mit einem erfahrenen und neutralen Kfz-Sachverständigen an Ihrer Seite durchführen!

Diagnose ‚wirtschaftlicher Totalschaden‘, Wunsch ‚Auto behalten‘: Das Gutachterbüro Raiolo berät Sie!

Sie hatten einen heftigen Autounfall, waren nicht der Unfallverursacher und vermuten einen wirtschaftlichen Totalschaden? Dann nehmen Sie Kontakt über die kundenfreundliche Notfall-Hotline auf und lassen Sie den Schaden objektiv begutachten. Das ist die beste Basis für sämtliche Schadensersatzansprüche in Ihrem Fall, wenn die Schuldfrage klar zulasten des Unfallgegners ausgelegt werden kann.

Liegen alle Zahlen im Kfz Gutachterbüro auf dem Tisch, zeigt sich, ob und wie Sie Ihr Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden eventuell reparieren können. Kfz Techniker Meister Gabriel Raiolo bietet Ihnen im Großraum Hamburg ein umfassendes Schadensmanagement, das direkt am Unfallort starten kann!

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Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
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