integritaetsinteresse - Warum die Zahl 130 für Ihr Integritätsinteresse nach einem unverschuldeten Unfall entscheidend ist

Warum die Zahl 130 für Ihr Integritätsinteresse nach einem unverschuldeten Unfall entscheidend ist

Von: Gabriel Raiolo - Februar 21, 2022

Nach einem unverschuldeten Autounfall ist Ihr Integritätsinteresse rechtlich in der Unversehrtheit Ihres Fahrzeugs als Vermögensbestandteil zu sehen. Sie sind mit Ihrem Eigentum gemäß § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) so zu stellen, als wäre der Verkehrsunfall nicht passiert. In diesem Beitrag steht Ihr Auto als Rechtsgut inkl. Ansprüchen auf Schadenersatz im Fokus.

Was passiert, wenn Ihr Eigentum stark beschädigt wird?

Liegt laut Sachverständigengutachten ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, steht die Reparaturwürdigkeit in Frage.

Der Wiederbeschaffungsaufwand für fahrbaren Ersatz rückt in den Fokus. Nun kann aber im Rahmen der 130 Prozent Sonderregel Ihr Integritätsinteresse dazu führen, dass Sie auch diesen Schaden reparieren lassen können.

„Integrität ist die Fähigkeit, einer Idee zu folgen.“ (Ayn Rand)

Definition*: Was bedeutet Integritätsinteresse?

Dieser Fachbegriff stammt aus dem Schadensrecht. Er wird auch als Erhaltungsinteresse bezeichnet. Es geht um den Anspruch auf Unversehrtheit des Vermögens. Auf Totalschadenbasis kann dieses Interesse laut Rechtsprechung mit einem Integritätszuschlags bis zu 30 % zur Reparaturwürdigkeit eines Unfallfahrzeugs führen.

*Vergl. z. B. Schollmeyer in NJOZ** 2009, 2729.

Autoversicherer zahlen ungerne: Ihr Integritätsinteresse eröffnet Reparaturoptionen

Dieser Beitrag wird zeigen, dass die Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden nicht automatisch die unfallbedingte Reparatur Ihres Fahrzeugs zur Erfüllung Ihres Wertinteresses ausschließt. Mit dem Begriff Wertinteresse kommt der Wunsch des Halters zum Ausdruck, trotz immenser Beschädigung Reparaturoptionen im entstandenen Schuldverhältnis mit dem Unfallverursacher zu prüfen.

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Aha-Moment! Das Wichtigste zum diesem Thema auf den Punkt gebracht:

Mit der 130 Prozent Regel hat der Bundesgerichtshof Unfallgeschädigten in mehreren höchstrichterlichen Urteilen umfassende Rechte auf Schadensersatz zugesprochen, um ihr Integritätsinteresse zu wahren.

Am besten wahren Sie Ihre finanziellen Interessen / Ansprüche auf Schadensersatz nach einem unverschuldeten Unfall, wenn Sie auf das Schadensmanagement eines unabhängigen Kfz Gutachterbüros wie jenes von Gabriel Raiolo im Großraum der Hansestadt Hamburg setzen.

Für die Gegenseite kann Ihr Integritätsinteresse teu(r)er werden, daher sind Kürzungsversuche oder die Verweigerung von Leistungen wahrscheinlich. In dieser Hinsicht kann das beauftragte Gutachternetzwerk für Sie nur ein Gewinn für Ihre Schadensersatzansprüche sein.

Häufige Fragen zum Integritätsinteresse: Ihr Sachverständiger antwortet

Wie können Geschädigte ihr Integritätsinteresse nachweisen?

Gemäß BGH Urteil von 2007 (NJW 2008, 437) kommt das Integritätsinteresse bereits hinreichend zum Ausdruck, wenn Sie den Unfallwagen nach der Reparatur mindestens 6 Monate weiternutzen. Setzen Sie auf ein unabhängiges Schadensmanagement mit einem Sachverständigenbüro, um ALLE Optionen für Ihre Rechte zu prüfen.

Was bedeutet die 130 Prozent Regel?

Das Integritätsinteresse ist laut BHG Rechtsprechung unmittelbar an die 130 % Regelung gekoppelt. Sie können dem nach eine Totalschadeninstandsetzung durchführen lassen, wenn die Reparaturkosten laut Gutachten maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Teilreparaturen oder Billigreparaturen sind nicht erlaubt.

BGH Urteil und der Integritätszuschlag von 30 Prozent als Grenze

Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat 2007 höchstrichterlich geurteilt, dass Geschädigte bis zu einer Grenze von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes auch eine Totalschadenreparatur verlangen dürfen. Dieser Integritätszuschlag von 30 % kann aber nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug nach der Instandsetzung für mindestens ein halbes Jahr gefahren wird (Stichwort Haltefrist).

Der Integritätszuschlag gibt ideellen Werten Rechte

Mit der 130 Prozent Regel und dem Integritätsinteresse können Geschädigte ideelle Werte in die Schadensregulierung einbringen. Handelt es sich um ein Liebhaberfahrzeug, werden sich viele Besitzer mit der Reparaturwürdigkeit eines stark beschäftigten Fahrzeugs befassen.

Ein unabhängiges Schadengutachten beziffert den Reparaturaufwand

2005 hat der BGH in einem weiteren Urteil präzisiert, dass die Totalschadenreparatur fachmännisch und vollständig zu erfolgen hat. Teil- und Billigreparaturen sind ausgeschlossen, zumal aus diesen auch ein so genannter Weiterfresserschaden resultieren kann. Auch ist der Integritätszuschlag von 30 Prozent als verbindliche Grenze anzusehen.

Das Prognoserisiko tragen Geschädigte nicht. Kommt es durch verdeckte und für den Gutachter nicht ersichtliche Schäden zu Mehrkosten, müssen diese im Einzelfall auch jenseits der 130 Prozent Grenze vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers getragen werden.

Grundsätze bei der Schadensregulierung nach Autounfall

Nach einem fremdverschuldeten Autounfall haben Sie als Geschädigter das Recht, den Schaden vollständig beheben zu lassen oder sich die Schadenssumme auszahlen zu lassen (= fiktive Abrechnung für Schadensersatz). Abgesehen von reinen Reparaturkosten sind Sie für den erlittenen merkantilen Minderwert und Nutzungsausfall zu entschädigen. Auch ein Mietwagen kommt für die Dauer der Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung alternativ zum Nutzungsausfall in Betracht.

Geschädigte haben das Wirtschaftlichkeitsgebot bzw. eine Schadenminderungspflicht zu beachten. Der laut BGB vorgesehene Schadensausgleich hat mit möglichst geringem Aufwand zu geschehen (vergl. BGHZ* 115, 364, 368 bzw. VersR* 1992). Es darf kein Gewinn aus der Schadensabwicklung resultieren. Mit der 130 Prozent Regel hat der BGH insofern eine für Geschädigte unmittelbar vorteilhafte Ausnahme geschaffen.

Integritätsinteresse bedeutet, dass Geschädigte mehrere Regulierungsoptionen haben

Diagnostiziert der Kfz-Sachverständige bei der Gutachtenerstellung einen wirtschaftlichen Totalschaden, erhalten Sie als Geschädigter im Regelfall die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert als Schadenersatz. Liegen die Reparaturkosten aber innerhalb der Grenze der 130 Prozent Regelung, kommt der hier vorgestellte Integritätszuschlag zum Tragen.

Sie können mit einem unabhängigen Gutachter prüfen, ob anhand der Relation zwischen Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten von einer Reparaturwürdigkeit auszugehen ist. Beachten Sie aber, dass das Integritätsinteresse mit einer Haltedauer von mindestens 6 Monaten einhergeht.

Abgrenzung: Arten von Interesse bei der Schadensregulierung

Das Integritätsinteresse ist mit der Erhaltung des Unfallwagens gleichzusetzen. Sie können in einem gewissen Kostenrahmen eine Totalschadenreparatur durchführen lassen, obwohl dies eigentlich rein wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Zwischen Ihnen und dem Unfallverursacher besteht ein so genannte Schuldverhältnis: Der Schädiger bzw. dessen Versicherung haben Ersatz zu leisten.

Rechtsbegriffe einfach erklärt: positives und negatives Interesse

In diesem Kontext werden Sie auch vom positiven und negativen Interesse hören. Beim positiven Interesse geht es um einen Erfüllungsschaden, wenn ein Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt worden ist. Beim negativen Interesse geht es um einen Vertrauensschaden: Es geht um das, was Sie hätten, wenn überhaupt kein Vertrag zustande gekommen wäre (= negative Betrachtung). Paragraf 241 BGB sieht vor, dass jeder Rücksicht auf die Rechtsgüter des anderen nehmen muss.

Kommt es nicht zur Erfüllung von Vertragspflichten, ist laut BGB von Nichterfüllung die Rede. Auftraggeber haben dann die Möglichkeit, Nacherfüllung zu verlangen oder ggf. vom Vertrag zurückzutreten. Nacherfüllung kann bei einem Unfall nicht greifen, da überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde. Das Schuldverhältnis leitet sich formal unmittelbar aus dem Unfallgeschehen ab. Der entstandene Schaden ist ersatzfähig.

Bei unfallbedingtem Schadensersatz liegt kein Vertrag über das Schuldverhältnis vor

Nach einem Unfall ist Ihr Vermögen bzw. Fahrzeug geschützt, obwohl rein formal kein Vertrag zwischen Ihnen und dem Schadenverursacher vorliegt. Daher greift mit dem Äquivalenzinteresse ein Schutzmechanismus im Sinne des Gewährleistungsrechts. Sie haben als Geschädigter eine äquivalente Gegenleistung zu erhalten. Der Unfall begründet in diesem Sinne ein Schuldverhältnis, aus dem Sie auf Basis eines Sachverständigengutachtens Leistungen ableiten können.

Die Begriffe Integritäts- und Äquivalenzinteresse zielen darauf ab, außervertragliche Schadensersatzansprüche zu regeln. Sie sind als unmittelbarer Schutz für das Vermögen von Geschädigten zu verstehen.

Dank Integritätsinteresse ist die Totalschadenabrechnung nicht alternativlos

Mit einem unabhängigen Schadensgutachten können Sie den entstandenen Schaden und weitere Ersatzansprüche exakt und aussagekräftig beziffern. Mit Blick auf das Integritätsinteresse und die 130 Prozent Sonderregel können Sie eine Totalschadenreparatur erwirken, wenn eine Ersatzbeschaffung für Sie nicht in Frage kommt und Sie das verunfallte Fahrzeug aus persönlichen oder auch ideellen Gründen behalten wollen.

Tipp: Lassen Sie sich komplexe Zusammenhänge von einem Fachanwalt erklären

Hier konnten Sie die wesentliche Bedeutung von Begriffen wie Integritäts- und Äquivalenzinteresse aus dem Schadensrecht praxis- oder besser gesagt regulierungsorientiert nachvollziehen.

Im Einzelfall können die Zusammenhänge aber komplex sein. Der Gesetzgeber ermöglicht es Ihnen bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall daher, bei der Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung auch Rechtsanwaltskosten übernehmen zu lassen.

Kürzungen gehören zur Versicherungstaktik: Wehren Sie sich!

Nicht selten wird die Versicherung des Schädigers versuchen, die 130 Prozent Regel zu blockieren. Nach einem fremdverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Schadenverursachers auch für Anwaltskosten aufkommen. Sie müssen sich also nicht selbst mit teils komplexen Rechtsbegriffen auseinandersetzen. Nutzen Sie dieses Recht ebenso wie Ihren Anspruch auf ein neutrales Schadensgutachten, um wirklich alle Optionen für Schadensersatz prüfen zu können.

Ein unabhängiges Schadengutachten wird sich auszahlen!

Um Ihr Integritätsinteresse zu wahren, dürfen und sollten Sie den gegnerischen Versicherungsgutachter konsequent ablehnen und sich selbst an ein unabhängiges Gutachterbüro wenden. Die gegnerische Versicherung hat aus wirtschaftlichen Gründen bei einem Totalschaden kein Interesse daran, durch Ihr Integritätsinteresse im Rahmen der 130 % Regel mehr für Schadensersatz zahlen zu müssen.

Fazit: Nur unabhängige Kfz-Sachverständigenexpertise wahrt Ihr Integritätsinteresse!

Ihr Rechte als Unfallgeschädigter bzw. Ihre Optionen im Rahmen der 130 % Regelung zeigen eindrücklich, warum Sie das Schadensmanagement in unabhängige Hände legen sollten.

Nutzen Sie Ihr Recht, selbst Regie führen zu können!

Auf keinen Fall sollten Sie sich auf das gegnerische Schadensmanagement einlassen. Die Reparaturwürdigkeit eines Totalschadens würde dann als Option mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht als mögliche Leistung auf dem Bildschirm landen.

FAUSTREGEL: Je größer der Schaden/wahrscheinlicher ein Totalschaden, desto wichtiger ist unabhängiges Gutachten!

Mit Gabriel Raiolo setzen Sie auf die Unabhängigkeit eines Kfz-Techniker-Meisters und zertifizierten Gutachters im Großraum der Hansestadt Hamburg. Nutzen Sie die flexible Erreichbarkeit wie Notfall-Hotline, zeitnahe Termine und eine schnelle Gutachtenerstellung.

Durch ein von Beginn an zielfokussiertes Schadensmanagement können Sie Ihre finanziellen Interessen mit ALLEN Regulierungsoptionen wahren und ersatzfähige Positionen mit dem leistungsstarken Gutachternetzwerk (Werkstätten und Fachanwälte) konsequent durchzusetzen.

Hinweise: Diese Kürzel stehen für Quellen/Fundstellen für angeführte Urteile

* BGHZ: Das Kürzel BGHZ beschreibt eine Sammlung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofes. Die hier zitierten Urteile können Sie online nach kurzer Recherche einsehen.
** NJOZ: Das Kürzel NJOZ steht für Neue Juristische Online-Zeitschrift.
* VersR: Das Kürzel VersR steht für eine regelmäßig erscheinende Fachzeitschrift für Versicherungsrecht, in der wichtige Urteile zu finden sind.

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Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
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