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Unfallgutachten in 24 Stunden: So sieht Service im Schadensfall aus!
Unfallgutachten gehören zur täglichen Arbeitsroutine eines Kfz-Sachverständigenbüros: Schon ein kurzer Blick auf das Smartphone von etwa 3 Sekunden führt bei 50 km/h zu einem Blindflug von mehr als 40 Metern! Kein Wunder, dass kleinste Unachtsamkeiten und das Missachten von Verkehrsregeln jeden Tag zu tausenden Verkehrsunfällen führen. Die Notwendigkeit eines Unfallgutachtens kommt ins Spiel, um die Schuldfrage zu klären und um die Schadenshöhe überhaupt objektiv (!) zu beziffern. Kontaktieren Sie jetzt den Kfz Gutachter Hamburg unverbindlich.
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ACHTUNG! Unfallgutachten eigenständig in Auftrag geben
Je größer der Schaden am Fahrzeug ist, desto notwendiger ist für den Geschädigten ein Unfallgutachten. Konkret haben Unfallgeschädigte laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro das Recht, ein unabhängiges Unfallgutachten auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers in Auftrag zu geben.
Innerhalb von 60 Minuten vor Ort
Sie benötigen Hilfe oder hatten einen Verkehrsunfall? Wir sind innerhalb von 60 Minuten vor Ort.In allen Hamburger Stadtteilen tätig
Wir sind in allen Hamburger Stadtteilen und Umland für Sie da
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Wir sind für Sie bis 23:00 Uhr telefonisch daProfitieren Sie von unserem Netzwerk an Rechtsanwälten
Gerne vermitteln wir Ihnen ein Fachanwalt für VerkehrsrechtAnsprechpartner zwischen allen beteiligten Parteien
Wir behalten für Sie den Überblick und sind Ihr AnsprechpartnerUnfallgutachten selbst beauftragen = Mehr bei der Versicherungsabwicklung herausholen
Sie tragen keine Schuld am Verkehrsunfall? Dann sollten Sie sich auf keinen Fall auf den gegnerischen Versicherungsgutachter bzw. dessen Unfallgutachten einlassen. Er wird sich mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben, womit Sie aber ungewollt auf einen Teil Ihrer Schadensersatzansprüche verzichten würden. Wertminderung für das Unfallfahrzeug und unfallbedingte Ausfallzeit blieben außen vor.
Schnelle Hilfe im Schadenfall: Der Hamburger Experte an Ihrer Seite
Mit dem Kfz Gutachter Gabriel Raiolo setzen Sie im Schadensfall auf einen zertifizierten und unabhängigen Experten sowie fundierte Fachberatung. Er hilft Ihnen auf Basis eines unparteiischen Unfallgutachtens, sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz in Ihrem Fall durchzusetzen. Mit der 24 Stunden Notfallnummer (0152 / 54 275 389), extralangen Bürozeiten und einem flexiblen Vor-Ort-Service genießen Sie unmittelbar nach einem Autounfall Profihilfe im Großraum der Hansestadt Hamburg. Sie müssen nur anrufen und die Schadensregulierung in erfahrene Hände legen. Das kann sich für Sie nur auszahlen!
Für Sie zusammengefasst: Das Wichtigste auf einen Blick zum Unfallgutachten
- Abgesehen von Schäden bis zur Bagatellgrenze bis ca. 750 Euro ist ein Unfallgutachten für die Schadensregulierung notwendig.
- Die Kosten für ein Unfallgutachten trägt die Versicherung des Schadenverursachers oder bei einem Kaskoschaden die eigene Versicherung.
- Kfz-Versicherungen regulieren keinen Schaden ohne vorherige Bezifferung: Diese sollte mit einem unparteiischen Unfallgutachten erfolgen.
- Am Unfallwagen haftet ein finanzieller Makel, wodurch Anspruch auf Schadenersatz für die Wertminderung besteht.
- Der Kfz-Versicherer des Unfallverursachers kann ein Unfallgutachten in aller Regel nur mit einem konkreten Einwand anfechten bzw. eine Nachbesichtigung durchsetzen.
Definition: Kfz Unfallgutachten
Ein Sachverständigengutachten, das nach einem Unfall oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro zur Schadensfeststellung angefertigt wird. Es dient der Beweissicherung und der exakten Bezifferung des Schadens / der Reparaturkosten. Es kann im Haftpflichtfall und bei einem Kaskoschaden für die Versicherungsabwicklung notwendig werden. Je nach Unfallhergang kann es mit einer unfallanalytischen Rekonstruktion die Schuldfrage klären. Auf Gutachtenbasis lassen sich weitere Schadensposten wie Nutzungsausfall oder merkantiler Minderwert einfordern.
Häufige Fragen zum Unfallgutachten:
Das antwortet Ihr zertifizierter Kfz-Sachverständiger
Bei Fremdverschulden muss die Versicherung des Schädigers die Kosten für das Unfallgutachten übernehmen, bei Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag. Bei Eigenverschulden oder höherer Gewalt übernimmt die eigene Kaskoversicherung die Gutachterkosten.
Die Gutachtenkosten hängen von der Schadenshöhe ab, wobei ein sinkender Prozentsatz bei steigender Höhe des Gesamtschadens zugrunde gelegt wird. Ein großer Schaden verursacht also höhere Gutachtenkosten. Beispiel: Bei 2.000 Euro Schadenshöhe kostet ein Unfallgutachten etwa um 600 Euro (= 30 %).
Beim Kfz Gutachterbüro Raiolo ist ein Unfallgutachten im Regelfall binnen 24 bis 48 Stunden erstellt. Die Versicherungsregulierungsdauer beträgt zwischen 4 bis 8 Wochen. Durch eine Reparaturkostenübernahmeerklärung kann die Instandsetzung zügig erfolgen.
Ja, die so genannte fiktive Abrechnung ist eine Möglichkeit bei der Schadensabrechnung. Sie können sich den Schaden auf Basis eines Unfallgutachtens auszahlen lassen. Es besteht kein Zwang zur Reparatur in einer Werkstatt, wenn das Unfallgutachten erstellt wurde.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall bzw. im Haftpflichtfall brauchen Sie ein Unfallgutachten, um alle Schadensersatzpositionen wie Nutzungsausfallentschädigung mit der gegnerischen Versicherung abrechnen zu können. Im Kaskofall wird die Versicherung mit ihrem Weisungsrecht selbst ggf. ein Unfallgutachten beauftragen.
Ja, Sie müssen sich nicht auf den gegnerischen Versicherungsgutachter einlassen. Der BGH hat 2014 geurteilt (Aktenzeichen VI ZR 357/13), dass die Gutachtenkosten Teil der Auslagen bzw. Prozesskosten des Geschädigten sind. Sie sind NICHT an Prüfstellen wie TÜV und Co. gebunden.
Nein, bei einem Bagatellschaden unter 750 Euro reicht ein Kostenvoranschlag, Kfz-Versicherer werden kein Unfallgutachten bezahlen. Mit einem Einigungsprotokoll können Unfallbeteiligte den Schaden auch ganz ohne Versicherung managen, um eine Höherstufung bzw. den Verlust der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden.
Szenario-Analyse für Unfallgutachten: Nehmen Sie Ihre Perspektive ein!
Sie hatten einen Unfall und suchen eine Lösung für Ihren Fall? Hier können Sie Ihre Perspektive einnehmen oder sich bei Unklarheiten direkt an den Kfz-Sachverständigen Gabriel Raiolo in Hamburg wenden. Das geht auch völlig unkompliziert mit einem Bild vom Unfallschaden via WhatsApp. Schnell wird klar, ob ein Unfallgutachten / Schadengutachten notwendig ist.
Sie tragen KEINE Schuld?
Unfallgutachten erstellen lassen!
Einen Kfz-Haftpflichtschaden regulieren Sie mit einem unabhängigen Unfallgutachten als Basis ganzheitlich zur Wahrung Ihrer finanziellen Interessen. Basis Ihrer im Unfallgutachten formulierten Ansprüche ist § 249 BGB: Der Unfallschaden ist vollumfänglich zu ersetzen. Ihr Gutachter wird Sie mit Blick auf Ihre Rechte individuell beraten und schnell eine erste Einschätzung zur Notwendigkeit eines Unfallgutachtens abgeben.
Sie können den Schaden reparieren lassen oder eine fiktive Abrechnung prüfen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie für die Ersatzbeschaffung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Übrigens: Auch etwaige Anwaltskosten hat die Versicherung des Schadenverursachers zu tragen, nicht nur die Gutachterkosten.
Sie tragen die Schuld am Unfall (Kaskofall)?
Weisungsrecht liegt bei der Versicherung
Sie sollten eine fristgerechte Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung einreichen. Dazu haben Versicherte maximal 7 Tage Zeit. Die Haftpflichtversicherung wird den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners regulieren und alle Kosten tragen. Ob ein Gutachten beauftragt wird, liegt in der Entscheidung Der Versicherung.
Für Schäden am eigenen Unfallfahrzeug kommt nur eine Kaskoversicherung (mindestens Teilkasko) im vereinbarten Vertragsumfang auf. Beachten Sie, dass eine Selbstbeteiligung bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung zu tragen ist. Einen Kaskoschaden unter der Bagatellschadensgrenze könnten Sie mit einem Einigungsprotokoll als Grundlage ohne Versicherung managen.
Sie tragen eine Teilschuld am Unfall?
Kostenteilung nach Quote
Bei einem Auffahrunfall ist die Schuld meistens klar, bei einem seitlichen Aufprall oder einem Unfall mit mehreren Fahrzeugen kann das anders aussehen. Die Regulierung erfolgt je nach Unfallhergang und Unfallbegutachtung dann nach einer Quote, die Versicherungen beider Unfallbeteiligten müssen einspringen.
In diesem Szenario kommt auch die Option des Quotenvorrechts in Betracht. Durch die unfallanalytische Rekonstruktion kann das Schadensgutachten bei der Festlegung der Quote (ggf. auch vor Gericht) eine wichtige Rolle spielen. Gabriel Raiolo kann Sie in diesem komplizierten Schadensszenario individuell beraten. Mit dem Quotenvorrecht lassen sich die eigenen Ansprüche maximieren.
Ich helfe Ihnen im Schadenfall!
Zögern Sie bei einen unverschuldeten Unfall nicht, uns zu kontaktieren. Wir übernehmen für Sie die Abwicklung!
Der Ablauf: Vom Anruf bis zur Regulierung des Schadens mit Unfallgutachten
Alles kann mit Ihrem Anruf direkt am Unfallort beginnen: Nutzen Sie noch dort Fachberatung und Hilfe bei der Beweissicherung. Das für die Schadensabwicklung notwendige Unfallgutachten kann binnen 24 Stunden versandfertig sein. Sie können eine Abtretungserklärung unterschreiben und das gesamte Schadensmanagement kosten- und risikolos in die Hände des Kfz Gutachterbüros Raiolo legen, wobei Sie alle Entscheidungen treffen und stets auf dem Laufenden sind. Liegt das Schadengutachten auf dem Tisch, werden alle Optionen von der Reparatur bis zur fiktiven Abrechnung konkret.
Inhalt eines Unfallgutachtens: Das steht drin!
Nach einer ausführlichen Dokumentation aller unfallbedingten Schäden mit Bildern und einer eingehenden Begutachtung des Fahrzeugs (ggf. inklusive Karosserievermessung) wird das Unfallgutachten Angaben zu folgenden Themen beinhalten:
- Angaben zum Fahrzeug (Modell, Baujahr, Laufleistung, Protokoll des ausgelesenen Fehlerspeichers, wertsteigernde Sonderausstattung etc.)
- Festlegung von Reparaturdauer und -weg (die ermittelte Ausfallzeit ist wichtig für die Mietwagennutzung oder Höhe der Nutzungsausfallentschädigung)
- Kalkulation der Reparaturkosten (ggf. nach Herstellervorgaben unter Berücksichtigung von üblichen Stundensätzen und Preisaufschlägen für Ersatzteile)
- Berechnung der unfallbedingten merkantilen Wertminderung im Schadensgutachten
- Sofern vorhanden Berücksichtigung von Vorschäden oder Altschäden (nicht reparierte Schäden)
- Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur durch Sachverständigen (Verhältnis von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert), bei Totalschaden Bestimmung des Restwertes & der Wiederbeschaffungsdauer (hier kommt die regionale Expertise des Kfz-Experten zum Tragen)
Boxenstopp: Weitere Leistungen des Kfz-Sachverständigenbüros Raiolo
Am Leistungsspektrum erkennen Sie, dass Sie mit dem Kfz Gutachterbüro Raiolo im Großraum Hamburg nicht nur im Schadensfall gut fahren. Nutzen Sie Fachberatung für diverse Gutachten und bei der fachlich fundierten Bestimmung von Werten für Fahrzeuge. Vor dem Kauf oder Verkauf wollen Sie bestimmt wissen, wie viel ein Fahrzeug wert ist. Bei einem Unfallgutachten für Oldtimer ist bei der Wertbestimmung eine besondere Expertise erforderlich.
Folgende Leistungen bietet Ihr Kfz Gutachter Raiolo in Hamburg abgesehen von Unfallgutachten:
- Wertgutachten (Berücksichtigung einer Sonderausstattung)
- Schadengutachten
- Kurzgutachten
- Motorradgutachten
- Oldtimergutachten
- Technisches Gutachten
- Gutachten für Lastkraftwagen
- Rechnungsprüfung (z. B. für Kostenvoranschlag)
Was passiert, wenn die generische Versicherung das Gutachten nicht akzeptiert?
Grundsätzlich sind Sie mit dem leistungsstarken Netzwerk an Werkstätten und Fachanwälten für alle erdenklichen Szenarien optimal aufgestellt. Mit Gabriel Raiolo setzen Sie auf einen Kfz-Techniker-Meister, der sein Handwerk versteht. Er ist zertifiziert und durch die erfolgreiche Abwicklung hunderter Unfallgutachten bei Versicherungen ein angesehener Partner. Das ist die Basis für eine reibungslose Schadenabwicklung mit dem Unfallgegner!
Bei Anfechtung oder Kürzungen greift das Gutachternetzwerk
Anfechtbar ist ein Unfallgutachten nur mit einem konkreten Grund bzw. bei nachweislicher Inkorrektheit. Der allgemeine Verweis darauf, dass das Unfallgutachten falsch sei, reicht nicht für eine Anfechtung. Auch für eine Nachbesichtigung muss der eintrittspflichtige Kfz-Versicherer einen triftigen Grund vorbringen.
Sie brauchen solche Probleme rund um Unfallgutachten nicht zu fürchten, denn Sie können mit dem ganzheitlichen Service stets eine konsequente Antwort geben. Das gilt auch für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung die Schadenssumme kürzen oder die Mietwagennutzung begrenzen will. Beliebte 'Streichposten' sind Verbringungskosten, UPE-Aufschläge oder Stundenverrechnungssätze von markengebundenen Fachwerkstätten.
Sie brauchen ein Unfallgutachten bzw. Hilfe bei der Schadenregulierung?
Aus den genannten Gründen sind Unfallgutachten Vertrauenssache. Setzen Sie mit Gabriel Raiolo auf eine unabhängige und langjährige erfahrene Expertise bei der Erstellung von Unfallgutachten. Fachwissen, modernste Technik und ein transparenter Service inklusive der kompletten Abrechnung mit der Versicherung werden die Schadenabwicklung für Sie erstaunlich reibungslos machen.
Hier nimmt die Unfallbegutachtung Fahrt auf
Durch einen flexiblen Service und zeitnahe Termine kann die Regulierung mit einem Unfallgutachten zeitnah starten: Auf Ihren Wunsch hin direkt am Unfallort, wenn Sie die 24 Stunden Notfallnummer (0152 / 54 275 389) wählen. Die flexible Einsatzbereitschaft ist für Unfallgeschädigte ein großer Mehrwert im Vergleich zu Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA.
Falls Sie sich hier nur informieren wollten, sollten Sie die Nummer unter 'Kfz Gutachter in Hamburg' speichern. Fundierte Antworten auf Ihre Fragen als Unfallgeschädigter finden Sie auch in unserem Ratgeber.
Jetzt kostenfreie Beratung!
Telefonisch von Montags bis Sonntags von 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr für Sie erreichbar. Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.