Wann ist ein Auto unfallfrei? 5 Minuten Lesezeit bringen Sie auf die Überholspur
Klimaanlage, eine komfortable Sonderausstattung, eine makellose Lackierung ohne Schönheitsfehler und sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme: All das sollte Ihr neuer Gebrauchtwagen oder eine Tageszulassung aufweisen. Vor allem aber sollte Ihr neues Auto unfallfrei sein und keine Sachmängel verschwiegen werden. Kleine Lackschäden oder Schönheitsfehler sind vielleicht noch akzeptabel: Einen Unfallwagen mit ausgebesserten Lackschäden würden Sie aber nur ungerne kaufen, oder?
Vielleicht hatten Sie gerade einen unverschuldeten Verkehrsunfall oder einen scheinbar harmlosen Parkrempler? Auch dann wollen Sie sicher wissen, wie groß der Schaden ist und ob Ihr Fahrzeug weiterhin als unfallfrei gilt.
Oberhalb der Bagatellschadensgrenze wird Ihr Auto im Regelfall nicht mehr als unfallfrei gelten. Die gute Nachricht aber ist, dass der gegnerische Versicherer für ein unabhängiges Schadensgutachten aufkommen muss. Welche Perspektive Sie auch gerade interessiert: Dieser Ratgeber liefert Antworten auf Ihre Fragen!
Ist das Auto unfallfrei? Ein Experte prüft die Beschaffenheit
Sie erkennen hier bereits, wie wichtig das Kriterium der Unfallfreiheit beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen sowie mit Blick auf Ihre Rechte als Unfallgeschädigter ist.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen in kompakter Form, wann ein Fahrzeug unfallfrei ist und welche rechtlichen sowie vertraglichen Rahmenbedingungen (Stichworte Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss) zu beachten sind.
Kurz & knapp: Was die Einordnung ‚unfallfrei‘ bedeutet
- Ein Auto, das als unfallfrei verkauft wird, darf keinen nennenswerten Schaden oberhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro laut BGH Urteil erlitten haben.
- Kleine Blechschäden führen beim Gebrauchtwagenkauf nicht zwangsläufig zum Verlust der Unfallfreiheit.
- Etwaige Schäden eines Unfallwagens müssen beim Verkauf angegeben werden (Offenbarungspflicht), andernfalls hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz.
- Rechtlich ist genau zwischen Bagatellschaden und Unfallschaden zu differenzieren: Ein objektiver Kfz-Sachverständiger kann das Schadensausmaß exakt beziffern.
- Im Einzelfall ist sehr genau zu prüfen, ob ein Fahrzeug als unfallfrei bezeichnet werden kann. Ein unabhängiges Sachverständigenbüro liefert die notwendige Experteneinschätzung.
Definition des Begriffes ‚unfallfrei‘: Wissen für den Kraftfahrzeughandel
Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aus dem Jahr 1975 (Aktenzeichen 2 U 31/74) hat für eine Definition von Unfallfreiheit immer noch eine hohe Aussagekraft: Um als unfallfrei gelten zu können, darf ein Fahrzeug keinen *erheblichen* Schaden erlitten haben, der Reparaturaufwand muss gering sein. Die Erheblichkeit des Schadens entscheidet über die Unfallfreiheit, die beim Verkauf anzugeben ist. Die Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro markiert den Übergang von der Unfallfreiheit zu einem Unfallfahrzeug. Weitere Umstände und die Beschaffenheit des Fahrzeugs sind im Einzelfall zu würdigen.
Stopp: Ein Unfall führt nicht automatisch zum Unfallwagen!
Einige Gerichtsurteile beziehen sich zur Feststellung der Unfallfreiheit auf die Höhe der Reparaturkosten und das Fahrzeugalter. 2005 hat das Landgericht Karlsruhe einen Bagatellschaden für ein neuwertiges Fahrzeug mit Reparaturkosten von etwa 450 Euro verneint (Aktenzeichen 8 O 614/04). Der BGH sieht bei einem Schaden von mehr als 1.000 Euro regelmäßig keinen Bagatellschaden mehr. Ein Gutachterbüro kann die Schadenshöhe aussagekräftig bestimmen.
Häufig gestellte Fragen: Ihr Kfz Gutachter Gabriel Raiolo antwortet
Ein Auto darf als unfallfrei bezeichnet werden, wenn es durch eine Kollision oder ein Schadensereignis keinen erheblichen Schaden erlitten hat, der die Substanz betrifft und über die Bagatellschadensgrenze hinausgeht. Je nach Alter kann es dennoch einen Sachmangel aufweisen bzw. Reparaturkosten erfordern.
Ein PKW ist als unfallfrei anzusehen, wenn er lediglich einen Bagatellschaden aufgewiesen hat. Ein erheblicher Schaden im vierstelligen Bereich führt zu einem Unfallwagen. Übliche Gebrauchsspuren, die sich bei einem älteren Fahrzeug nicht mehr vermeiden lassen, führen nicht zum Verlust des Status ‚unfallfrei‘.
Verkäufer dürfen bekannte Vorschäden nicht verschweigen. Alles andere würde die Vertragspflicht des Verkäufers bzw. Händlers verletzten. Käufer können für eine anzunehmende Wertminderung Schadensersatz verlangen. Käufer müssen sich darauf verlassen können, dass der Wagen unfallfrei ist.
Als Faustregel und Orientierung lässt sich die Bagatellschadensgrenze von 750 Euro heranziehen. Bei einem Schaden oberhalb dieser Grenze ist davon auszugehen, dass ein PKW weiterhin als unfallfrei gilt. Liegt das Schadensausmaß deutlich über 1.000 Euro, ist vom Makel eines Unfallwagens auszugehen. Das ist in finanzieller Hinsicht durch den merkantilen Minderwert für den Käufer problematisch.
Wer einen Gebrauchtwagen oder eine fast nagelneue Tageszulassung verkauft, ist offenbarungspflichtig. Das Gesetzt verpflichtet den Verkäufer dazu, über alle Vorschäden zu informieren. Wird ein Auto als unfallfrei im Kaufvertrag bezeichnet, muss diese Eigenschaft auch tatsächlich zutreffen. Nur exakte Formulierungen helfen, möglichen rechtlichen Problemen und Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an einen objektiven Sachverständigen wenden: Er kann mit einem Gutachten feststellen, ob ein Auto unfallfrei ist.
Wissensmitteilung: Tipp für Privatverkauf von Gebrauchtwagen
Die Formulierung ‚unfallfrei laut Vorbesitzer‘ kann rechtlich einen erheblichen Unterschied ausmachen für den Verkäufer einen wirksamen Schutz darstellen, der mögliche Vorschäden ‚ausklammert‘. Denn er könnte tatsächlich selber nichts von einem möglichen Vorschaden wissen, was er mit dieser Formulierung im Kaufvertrag zum Ausdruck bringen kann. In diesem Fall liegt laut BGH Urteil (Az. VIII ZR 253/05) keine Beschaffenheitsvereinbarung vor, sondern lediglich eine unverbindliche Wissensmitteilung.
Laut Kaufvertrag unfallfrei: Was tun bei Täuschung?
Haben Sie ein Fahrzeug als unfallfrei gekauft, muss es diese vertragliche Eigenschaft auch erfüllen. Es darf nichts ausgeklammert bzw. heimlich ausgebessert worden sein. Der Vertrag ist im Kraftfahrzeughandel als Zusicherung zu verstehen.
Stellt sich später ein erheblicher Vorschaden heraus, können Sie von einer arglistigen Täuschung des Verkäufers in Bezug auf die Mängel ausgehen. Selbst wenn er nichts davon wusste, können Sie als Geschädigter wegen fehlender Unfallfreiheit folgende Optionen gemäß BGB in Erwägung ziehen können:
- Rückabwicklung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag
- Minderung des Kaufpreises durch den Händler (Unfallwagen weisen eine Wertminderung auf)
- Klage mit Anspruch Schadenersatz prüfen, weil es sich um ein Unfallfahrzeug handelt
Eine Reparatur bzw. so genannte vertragliche Nacherfüllung ist keine Option bei einem Unfallwagen: Der Makel des merkantilen Minderwertes bliebe trotz fachmännischer Reparatur bestehen, sodass der finanzielle Verlust nicht behoben wäre.
Wissenswert: Interessantes OLG Urteil zur Unfallfreiheit
Das OLG Hamm gab einer Klägerin Recht, die von einem privaten Verkäufer ein angeblich unfallfreies Fahrzeug erworben hatte (Aktenzeichen 28 U 101/16). Die Klägerin musste feststellen, dass es sich trotz vertraglicher Zusicherung um einen Unfallwagen handelte. Die Besonderheit ist darin zu sehen, dass die Klägerin einen Kraftfahrzeughandel betrieben hat. Der Schutz für Käufer ist in vertraglicher Hinsicht umfassend, selbst wenn sie aus der betreffenden Branche kommen.
Szenarioanalyse zur Unfallfreiheit mit einem erfahrenen Kfz-Experten
Im Folgenden können Sie sich mit möglichen Fragestellungen befassen, die oft im Zusammenhang mit der Unfallfreiheit von Fahrzeugen diskutiert werden.
Hingeschaut: Nachlackierung & Unfallfreiheit sind kein Widerspruch
Sie dürfen den Begriff ‚unfallfrei‘ nicht als oberste Maxime für einen einwandfreien Zustand verstehen. Ein altes Auto kann unfallfrei sein, aber dennoch erhebliche Mängel aufweisen. Je älter der Gebrauchtwagen ist, desto wichtiger werden andere technische Faktoren jenseits der Unfallfreiheit.
Augen auf beim Autokauf, falls es mehrere Vorbesitzer gibt!
Beachten Sie, dass auch Feuchtigkeit und allgemeiner Verschleiß sowie eine unsachgemäße Wartung zu Schäden führen, die nicht auf einem Unfall basieren! Ein erfahrener Gutachter weiß hier sehr genau zu differenzieren. Die Angaben im Kaufvertrag sind entscheidend für die Möglichkeit, einen Rücktritt oder die Minderung des Kaufpreises in Erwägung zu ziehen.
Nachlackierung: Hier sollten Sie sehr genau hinschauen!
Ein Gutachterbüro wird Ihnen schnell sagen können, ob und in welchem Ausmaß nachlackiert wurde. Laien können oft nicht erkennen, ob überhaupt eine Nachlackierung vorliegt. Aus der Art der Nachlackierung (Stichwort Lackschichtenmessung) können Experten Rückschlüsse auf ein mögliches Schadensausmaß ziehen. Falls es sich nicht nur um sehr punktuelle Schönheitsreparaturen handelt, sollte auch dieser Aspekt im Kaufvertrag festgehalten werden. Bei verschwiegenen Blechschäden können Sie einen Rücktritt vom Kaufvertrag prüfen.
Bagatellschaden durch Parkrempler: Gilt das noch als unfallfrei?
Bei solchen typischen Unfallsituationen ist in jedem Fall sehr genau differenziert hinzuschauen. Durch einen leichten Parkrempler kann es zu einem Bagatellschaden kommen. Das Fahrzeug wird dann im Regelfall weiterhin als unfallfrei gelten. Auch wenn es sich bei einem Parkrempler um einen Unfall handelt, gilt das Resultat feinjuristisch gesprochen nicht als Unfallschaden (definitiv nicht unterhalb der Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro).
Ist mein Auto trotz Hagelschaden noch unfallfrei?
Per Definition ist ein Hagelschaden kein Unfallschaden. Er entsteht durch höhere Gewalt, nicht durch andere Verkehrsteilnehmer. In jedem Falle sollte ein solches Schadensereignis beim Verkauf im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung angegeben werden.
Die Schadenshöhe und die Frage, ob eine Reparatur erfolgt ist, gibt dann Hinweise auf eine anzunehmende Wertminderung bzw. einen angemessenen Verkaufspreis unter Berücksichtigung des Hagelschadens. Ein großer Hagelschaden ist wahrlich keine Bagatelle, weshalb er nicht verschwiegen werden darf.
Stoßstange getauscht: Verliere ich so die Unfallfreiheit?
Nein, das lässt sich pauschal nicht sagen. Im Einzelfall ist zu prüfen, in welchem Zustand das Fahrzeug ist und aus welchem Grund die Stoßstange gewechselt wurde. Bei einem heftigen Auffahrunfall ist von einem Unfallwagen auszugehen. Wurde die Stoßstange bei einem alten Fahrzeug wegen Rost erneuert, ist hierin eher eine Wertsteigerung zu sehen.
Gilt mein Fahrzeug bei einem Einbruch als unfallfrei?
Der Einbruch selber ist nicht als Unfallschaden zu bewerten. Dennoch kann ein Diebstahl zu einem großen Schadensbild führen, wenn Fahrzeugteile verbogen oder auch entwendet werden. Auch wenn ein Fahrzeug dadurch formal weiterhin als unfallfrei gelten kann, ist dieses Schadensereignis im Vertrag zu thematisieren. Im Einzelfall kommt es auch darauf an, wie groß das Schadensausmaß ist. Denkbar ist es, dass professionelle Einbrecher nur geringfügige Schäden hinterlassen, die deutlich unterhalb der Bagatellschadensgrenze liegen.
Fazit: Mit einem Sachverständigenbüro wissen Sie, ob ein Auto unfallfrei ist!
Sie haben erfahren, dass die Grenze zwischen Bagatellschaden und Verlust der Unfallfreiheit oft fließend ist. Was vertraglich zugesichert wurde, muss eingehalten werden. Viele Betroffene landen als Kläger vor Gericht, wenn sich herausstellt, dass die Angaben im Vertrag nachweislich falsch waren.
Im Einzelfall ist es entscheidend, alle relevanten Umstände zu würdigen und das Schadensausmaß exakt zu bemessen. Das kann nur ein Schadens- oder Kurzgutachten leisten. Im Zweifelsfall sollten Sie auf die Expertise eines unabhängigen Kfz Gutachter und Sachverständigenbüros setzen, um den Fahrzeugzustand auf Herz und Nieren zu prüfen. Sie sichern sich so als Käufer und Verkäufer ab. Im Privatbereich ist die Sachmängelhaftung zu beachten. Ein vertraglicher Ausschluss, der die Sachmängelhaftung für Privatverkäufer ausklammert, ist üblich.
Ist das noch ein Bagatell- oder bereits ein Unfallschaden? Jetzt beraten lassen!
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und nutzen Sie eine Experteneinschätzung. Das Thema ‚unfallfrei‘ spielt auch bei der Schadenregulierung nach einem unverschuldeten Unfall eine Rolle. Handelt es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden, wird Ihr Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei gelten. Mit einem unabhängigen Schadensgutachten auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners legen Sie die Basis für ALLE Ihre Schadenersatzansprüche – inkl. merkantiler Minderwert durch den Unfallschaden!
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