upe aufschlaege - UPE-Aufschläge: Häufiger Streitpunkt bei der Schadens­regulierung

UPE-Aufschläge: Häufiger Streitpunkt bei der Schadens­regulierung

Von: Gabriel Raiolo - Juni 19, 2020

Aus dem Lebensalltag ist Ihnen der Begriff „unverbindliche Preisempfehlung“ sicher geläufig. Sie sind mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt? Und nun möchten Sie mit einem Kfz Gutachter die Schadensregulierung vorantreiben? Dann werden Sie mit Sicherheit irgendwann den Begriff UPE-Aufschläge oder Ersatzteilzuschläge hören / lesen.

Hier können Sie nachlesen, was Sie über diesen häufigen Streitpunkt bei der Schadensregulierung wissen müssen. Als Geschädigter stehen Ihnen eine Vielzahl an Rechte zu. Mit dem unabhängigen Kfz Sachverständigen Raiolo, haben Sie einen durchsetzungsstarken Partner an Ihrer Seite. Wir erläutern Ihnen welche Schadenspositionen neben den UPE-Aufschlägen gern von Versicherungen gekürzt werden.

UPE-Aufschläge: Was ist das eigentlich?

Hierbei handelt es sich um einen Kostenfaktor, der in einem Kfz Schadensgutachten nach einem Unfall häufig eine Rolle spielt. Der Gutachter macht konkrete Angaben für UPE-Aufschläge, die dann von der gegnerischen Versicherung nicht selten gekürzt werden – insbesondere bei der fiktiven Abrechnung.

Bei den UPE-Aufschlägen handelt es sich um Preisaufschläge auf die unverbindlichen Preisempfehlungen für Ersatzteile. Ein UPE-Aufschlag ist als Kostenfaktor in einem Sachverständigengutachten als branchenüblich anzusehen. Daher sollten Sie in aller Regel bei der Schadensabrechnung von der Versicherung des Schädigers gezahlt werden. Vor allem, wenn sie im Gutachten explizit aufgeführt sind.

Übersicht der Inhalten:

  1. Warum werden UPE-Aufschläge erhoben?
  2. UPE-Aufschläge erstattungsfähig?
  3. BGH Urteil als Orientierung
  4. UPE-Aufschläge bei der fiktiven Abrechnung
  5. UPE-Aufschläge von Versicherung gekürzt
  6. Höhe der UPE-Preisaufschläge
  7. Regional übliche Ersatzteilaufschläge
  8. Kaskoschaden
  9. Fazit

Hintergrund: Warum werden UPE-Aufschläge überhaupt erhoben?

Mit diesem Aufschlag auf Ersatzteilpreise sollen die Kosten für die Lagerhaltung von Originalersatzteilen explizit gewürdigt werden. Fachwerkstätte haben die gängigsten Ersatzteile in aller Regel vorrätig. Sie strecken quasi angefallene Kosten vor, da gelagerte Ersatzteile Kapital binden und somit einen Kostenfaktor darstellen. Aus betriebswirtschaftlicher Hinsicht macht es also Sinn, UPE-Aufschläge zu erheben.

Das erklärt auch, warum die Rechtsprechung tendenziell die Zahlung solcher Aufschläge bei der Schadensregulierung gutheißt. In ihrer Absicht, die Kosten so gering wie möglich zu halten, kürzen Versicherungen diesen Kostenfaktor sehr gerne aus einem Sachverständigengutachten. Das müssen und sollten Sie als Geschädigter nicht auf sich sitzen lassen!

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Gut zu wissen: Hintergrundwissen für Ersatzteilaufschläge

Für Fachwerkstätten geben Fahrzeughersteller unverbindliche Preisempfehlungen für Ersatzteile heraus. Diese stellen aber keinen verbindlichen Rahmen dar. Werkstätten sind nicht gezwungen, sich daran zu halten. Vielerorts ist es gang und gäbe, dass es zu Zuschlägen kommt, um die eigene Kostensituation gezielt zu berücksichtigen.

Schließlich stellt auch die kurzfristige Beschaffung von nicht vorhandenen Ersatzteilen einen Aufwand für freie oder markengebundenen Werkstätten dar.

Kfz Sachverständige berücksichtigen diesen Kostenfaktor explizit, wenn sie im Gutachten die Höhe der Reparaturkosten beziffern.

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UPE-Aufschläge auf Ersatzteile: Häufig versuchen Versicherungen hier zu kürzen.

Sind UPE-Aufschläge erstattungsfähig?

Ja, der UPE-Aufschlag ist grundsätzlich als erstattungsfähig anzusehen. Das gilt vor allem für eine tatsächlich durchgeführte Reparatur. Etwas schwieriger ist es bei der fiktiven Abrechnung (Abrechnung auf Gutachtenbasis), bei der keine Reparatur durchgeführt wird. Hier ist die Rechtsprechung uneinheitlich, dazu später noch mehr.

Da UPE-Aufschläge ein branchenüblicher Kostenfaktor sind, lässt sich deren Erstattungsfähigkeit auch mit dem Gewohnheitsrecht begründen. Voraussetzung ist aber, dass UPE-Aufschläge von einem erfahrenen Gutachter beziffert werden.

Tipp zur besseren Orientierung in Bezug auf UPE-Aufschläge

Da es zu diesem Kostenfaktor eine nicht vollständig einheitliche Rechtsprechung gibt, macht es Sinn, regionale Faktoren und auch Gerichtsurteile zu beachten.

Die Experten vom Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg beraten Sie als Unfallgeschädigten gerne persönlich und sehr individuell.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 040 – 60 59 08 56 an.

UPE-Aufschläge: BGH Urteil als Orientierung

In einem wegweisenden BGH Urteil aus dem Jahr 2018 (VI ZR 65/18) heißt es, dass sich die Preise für Ersatzteile in einer Werkstatt unter, aber auch über den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers befinden können. Maßgeblich ist, dass sie nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aufgestellt werden und sich am Orts- bzw. Branchenüblichen orientieren.

Auch wenn es wenige regionale Urteile in die andere Richtung gibt, so ist grundsätzlich von der Erstattungsfähigkeit von Ersatzteilaufschlägen auszugehen.

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Interessanter Zwischenruf! So lassen sich UPE-Aufschläge logisch begründen

Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt sind, haben Sie als Geschädigter die Schadenminderungspflicht nach Paragraf 254 BGB zu beachten. Mit Schadensminderungspflicht ist gemeint, dass Sie als Geschädigter dazu verpflichtet sind, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt.

Dies tun Sie indirekt, da fast alle Ersatzteile ständig verfügbar sind und die Reparatur laut Gutachten schnellstmöglich fachmännisch abgeschlossen werden kann. Dieser Umstand lässt Ersatzteilaufschläge auch aus der Regulierungsperspektive als gerechtfertigt erscheinen.

UPE-Aufschläge bei der fiktiven Abrechnung: Was sagen die Gerichtsurteile?

Immer mehr setzt sich in der Rechtsprechung die Auffassung durch, dass UPE-Aufschläge auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig sind. Das gilt insbesondere dann, wenn sie für die Marke und in der betreffenden Region als üblich anzusehen sind. Rein regulierungstechnisch ist der UPE-Aufschlag analog zu den Verbringungskosten zu sehen.

Wenn Sie einen Unfallschaden fiktiv auf Gutachtenbasis mit der gegnerischen Versicherung abrechnen wollen, brauchen Sie auf jeden Fall ein aussagekräftiges Kfz Gutachten. Durch seine Expertise und seine Vernetzung weiß der Kfz Gutachter, welche Ersatzteilaufschläge in welcher Höhe für das Modell üblich sind und was dementsprechend im Gutachten anzusetzen ist.

In den letzten Jahren häufen sich die regionalen Urteile, die die Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei der fiktiven Abrechnung betonen. So bejaht das Amtsgericht Offenburg in einem Urteil aus dem Jahr 2018, dass der UPE-Aufschlag auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig ist, wenn er von einem Schadensgutachter ermittelt wurde und der üblichen Regulierungspraxis in der Region entspricht.

UPE-Aufschläge bei Reparatur: Das sollten Sie wissen!

Falls Sie den Schaden nach einem Unfall auf der Basis eines Kfz Gutachtens regulieren lassen wollen, so sollte die gegnerische Haftpflichtversicherung einen ausgewiesenen UPE-Aufschlag in der Regel gewähren. Falls es dennoch zu Kürzungsversuchen kommt, sind Sie bei dem Kfz Sachverständigenbüro Raiolo in den besten Händen.

Wir vermitteln Ihnen gern einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk, um Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Im Falle der eigenen Unschuld haben Sie als Geschädigter hierfür keine Anwaltskosten zu tragen.

UPE-Aufschläge von der Versicherung gekürzt: Was tun?

Wer hier neben den Verbringungskosten, Kürzung von Stundenverrechnungssätzen und den UPE-Aufschlägen eine lange Liste mit möglichen Kürzungsversuchen erwartet, wird enttäuscht. Oft ist es so, dass Versicherungen bei den eben genannten Positionen ohne jede Begründung den Rotstift ansetzen. Dazu sei angemerkt, dass diese Vorgehensweise nicht rechtskonform ist.

Pauschale Einwände ohne Bezug auf den konkreten Fall haben vor Gericht keinen Bestand. Auch der Einwand, es handele sich um eine fiktive Abrechnung und es entstünden keine Aufschläge, wird vor vielen Gerichten angesichts der jüngsten Rechtsprechung keinen Bestand haben.

Sobald im Unfallgutachten Ersatzteilaufschläge als Bestandteil der Reparaturkosten aufgelistet sind, haben Sie als Unfallgeschädigter einen starken Anspruch darauf, dass diese erstattet werden. Alle Kürzungsversuche müssten genauesten begründet werden, um rechtswirksam zu sein. Eine Ausnahme wäre es allenfalls, wenn Kürzungen in einer bestimmten Region für ein bestimmtes Ersatzteil üblich wären.

Vielleicht wird die Versicherung auch behaupten, das Ersatzteil sei gar nicht vorrätig gewesen. Selbst wenn das so ist, stellt die schnelle Beschaffung ebenfalls einen Aufwand für die Werkstatt dar. Dieser mindert auf der anderen Seite sogar die Gesamtkosten, da die Reparatur insgesamt schneller abgeschlossen werden kann.

Höhe der UPE-Preisaufschläge: Was ist üblich in der Regulierungspraxis?

Auch wenn es mitunter deutliche regionale Unterschiede gibt, werden Aufschläge meistens prozentual im Rahmen zwischen 10 und 15% berechnet. Mit seiner Arbeit wird der Kfz Gutachter einen aussagekräftigen Wert ermitteln, der der regionsüblichen Praxis entspricht. Einzelne Gerichtsurteile zu diesem Thema zeigen, dass regionale Faktoren entscheidend sind.

Ihr Kfz Gutachter kann regional übliche Ersatzteilaufschläge aussagekräftig beziffern

Es ist angesichts dessen sehr sinnvoll, den hier vorgestellten Begriff noch näher zu fassen und von „regional üblichen UPE-Aufschlägen“ zu reden. Landet der Streit mit der Haftpflichtversicherung vor Gericht, schauen sich die Richter sehr genau an, welche Prozentsätze für Ersatzteilaufschläge in der Region als üblich anzusehen sind.

Gibt es UPE-Aufschläge bei einem Kaskoschaden?

Diese Frage lässt sich nicht völlig pauschal beantworten. Letztlich hängt es vom Fahrzeugschaden und vom betreffenden Ersatzteil ab. Bei einem Kaskoschaden sollten Sie ohnehin das Gespräch mit Ihrer Versicherung suchen. Sind Sie der Schädiger und tragen die Schuld, dürfen Sie nicht einfach ein Gutachten in Auftrag geben.

Bei einem Kaskoschaden üben Versicherungen üblicherweise ihr Weisungsrecht aus. Bei kleineren Bagatellschäden ist es prüfenswert, den Schaden am Fahrzeug ohne die Versicherung beheben zu lassen. Sie müssten sonst eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung erbringen und würden je nach Vertrag höhergestuft.

Antworten finden Sie in der Versicherungspolice

Maßgeblich ist, was im Versicherungsvertrag steht bzw. inwiefern Sie in welchem Umfang mit Leistungen Ihrer Versicherung rechnen können. Ein Blick auf die Details zu möglichen Schadensarten sorgt schnell für Klarheit. Immer mehr Versicherungsgesellschaften gehen dazu über, die Kosten für Glasschäden bis maximal zur unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers zu begrenzen. Ist das in Ihrem Fall so festgeschrieben, so hätten sich Aufschläge erledigt. Das betrifft Sie aber nur indirekt, schließlich müssen die Werkstätten ja die Kosten mit der Versicherung abrechnen.

Sind UPE-Aufschläge zu begründen?

An sich sind die Aufschläge ein etablierter, ersatzfähiger und branchenüblicher Teil der Schadensabrechnung. Insofern bedürfen sie für die Schadensberechnung keiner Begründung. Rein formal können Sie einen UPE-Aufschlag dadurch begründen, dass er im erstellten Kfz Gutachten einen expliziten Kostenfaktor innerhalb der Reparaturkosten bzw. Reparaturaufwandes darstellt.

Gut begründen müssen allenfalls Kfz Haftpflichtversicherungen, dass sie einen UPE-Aufschlag kürzen wollen. Pauschale Aussagen oder die kommentarlose Kürzung sind keinesfalls mit der aktuellen Rechtsprechung zu vereinbaren.

Fazit: Alles Wichtige über den UPE-Aufschlag in der Zusammenfassung

  1. Ersatzteilaufschläge sind grundsätzlich erstattungsfähig, sofern sie in einem Kfz Gutachten durch einen unabhängigen Experten beziffert worden sind.
  2. Die aktuelle Rechtsprechung tendiert immer mehr dazu, auch bei der fiktiven Abrechnung eines Schadens von erstattungsfähigen Aufschlägen auszugehen.
  3. Die Höhe von UPE-Aufschlägen variiert zwischen 10 und 15% in den meisten Fällen. Es handelt sich um einen sehr regionalen Faktor, sodass ortsübliche Variablen zwingend zu berücksichtigen sind.
  4. Pauschale Kürzungsversuche der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht auf sich sitzen lassen, da diese zumeist vor Gericht keinen Bestand haben werden.

Sie suchen professionelle & lösungsorientierte Hilfe nach einem Unfall, in dem Sie unschuldig verwickelt sind?

Dann wenden Sie sich noch heute an das Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg. Klären Sie abgesehen vom hier vorgestellten Fachbegriff all Ihre Fragen mit der fundierten Expertise von Kfz Gutachter Raiolo.

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