reparaturfreigabe - Ist eine Reparatur­freigabe beim unver­schuldeten Unfall notwendig?

Ist eine Reparatur­freigabe beim unver­schuldeten Unfall notwendig?

Von: Gabriel Raiolo - August 7, 2020

Für Sie ist die Sache ganz klar, es soll nun schnell gehen: Sie hatten einen Unfall und tragen keine Schuld. Warum sollten Sie lange auf eine Reparaturfreigabe und die Ihnen zustehende Reparatur warten? Sie nutzen Ihr Recht, auf Kosten der gegnerischen Versicherung, ein Schadensgutachten erstellen zu lassen, damit der zügigen Reparatur nichts im Weg steht. Der Schädiger ist in der Haftung.

Was spricht dagegen, das Unfallfahrzeug sofort zur Werkstatt des Vertrauens zu bringen, um es reparieren zu lassen? Die REPARATURFREIGABE! Das gilt vor allem für Leasingfahrzeuge und selbst verschuldete Kaskoschäden.

Versicherer lassen sich gerne Zeit, was an der Reparaturfreigabe deutlich wird …

Hier können Sie einen „Zwischenstopp“ einlegen und sich mit der Notwendigkeit der Reparaturfreigabe in unterschiedlichen Perspektiven befassen. Wenn Sie in dieser Hinsicht jetzt eine „Vollbremsung“ für Ihren Tatendrang eingeleitet haben, können Sie alles Weitere für das Vorgehen in der Schadensregulierung hier nachlesen.

Nutzen Sie die Expertise von Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg, um für Ihre finanziellen Interessen nichts dem Zufall zu überlassen.

Übersicht der Inhalte:

  1. Definition und wichtige Merkmale
  2. Wie viel Zeit hat die Versicherung?
  3. Reparatur oder Auszahlung?
  4. Wann Sie das Unfallfahrzeug reparieren können
  5. Alternative zur Reparaturfreigabe
  6. Reparatur ohne Reparaturfreigabe
  7. Unfall mit Leasingauto
  8. Wichtiges im Überblick

Was ist eine Reparaturfreigabe? Definition und wichtige Merkmale

Nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) soll die Regulierung und Abrechnung über die zuständige Versicherung des Unfallgegners schnell gehen. Bevor Sie jetzt eine Werkstatt beauftragen, ist in aller Regel eine Reparaturfreigabe notwendig. Ursprünglich stammt dieser Begriff aus dem Leasing bzw. Kaskobereich. Das Amtsgericht Dülmen sieht in einem Urteil in der erteilten Reparaturfreigabe ein deklaratorisches Anerkenntnis der Schuld (Urteil mit Aktenzeichen 3 C 377/12). Der Kläger hatte vor Gericht auf volle Kostenübernahme bestanden und Recht bekommen.

Übrigens: Als Unfallgeschädigter haben Sie einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.

Gut zu wissen!

Wer über die Reparaturfreigabe spricht, denkt meistens an Leasingfahrzeuge oder einen Kaskoschaden (= eigenes Verschulden). In diesen Fällen können Sie das Auto nicht einfach reparieren lassen. Eine Reparaturfreigabe ist notwendig.

Sind Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt, berufen Sie einen erfahrenen Kfz Sachverständigen. Sie haben Anspruch auf die Kostenübernahme der Sachverständigenkosten. Dieser wird zeitnah ein Schadensgutachten erstellen, auf dessen Basis Sie den Unfallwagen schnellstmöglich reparieren lassen können. Ohne ein solches Gutachten wird die gegnerische Versicherung (= Haftpflichtversicherer) keine Reparaturfreigabe erteilen bzw. die Kosten nicht übernehmen.

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Wie schnell muss die Versicherung einen Schaden regulieren?

Das Auto ist beschädigt, aber eigentlich wird es dringend gebraucht: Wie lange hat die gegnerische Versicherung Zeit zu zahlen? In der Praxis ist mit einer Zeitspanne von 4 bis 8 Wochen zu rechnen, bis die gesamte Schadensregulierung abgewickelt ist.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie so lange auf die Instandsetzung warten müssen. Bei klarer Sachlage kann die Reparaturfreigabe wesentlich schneller erfolgen. Ihr Kfz Gutachter unterstützt Sie mit seinem Fachwissen und Netzwerk in dieser Hinsicht aktiv. Ihr Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg kann Ihnen auch bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes helfen. Wir empfehlen Ihnen gerne auf Verkehrsrecht spezialisierte Autorechtler. Denn sollte es unvorhergesehener Weise vor Gericht gehen, benötigen Sie einen Fachmann, der auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist.

Dennoch gilt „Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter“.

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Wie bekomme ich eine Reparaturfreigabe im Schadensfall?

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall nutzen Sie am besten die Unterstützung eines Kfz Gutachters. Der gegnerische Versicherer (Haftpflichtversicherung) hat für die Kosten aufzukommen. Er wird das Gutachten weiterreichen und eine sehr zeitnahe Reparaturfreigabe erwirken.

Das Gutachten beinhaltet alle wichtigen Details – ob es beim Verkehrsunfall nun zum Totalschaden oder einem Lackschaden gekommen ist. Daten wie die Reparaturkosten, der Restwert, der Wiederbeschaffungswert, die Nutzungsausfallentschädigung oder Verbringungskosten gehören hier rein. Wenn der Versicherung alle aussagekräftigen Fakten sofort auf den Tisch gelegt werden, bekommen Sie als Geschädigter im Regelfall nach kurzer Zeit eine Reparaturfreigabe.

Schon gewusst? Versicherungen kürzen besonders gerne die Verbringungskosten oder Nutzungsausfallentschädigung.

Kann die Versicherung auf eine Reparatur bestehen oder kann man sich den Unfallschaden auszahlen lassen?

Die Versicherung kann nicht darauf bestehen, dass Sie den Schaden tatsächlich reparieren lassen. Ausnahmen sind Leasingfahrzeuge. Sie können den Schaden grundsätzlich auch fiktiv abrechnen.

Zu beachten ist hierbei allerdings der Aspekt der Wertminderung, der im Kfz Gutachten explizit bestimmt wird. Auch der Restwert und der Wiederbeschaffungswert sind aufgelistet. Ohne eine fachmännische Reparatur kann es schwierig werden, das Auto zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen, ohne nennenswerte Abstriche machen zu müssen.

Wann kann ich mein Auto nach einem Unfall reparieren lassen?

Bei einem Kaskofall kann die Versicherung ihr Weisungsrecht ausüben. Sollten Sie einen Vertrag mit Werkstattbindung haben, wird sie bestimmen, in welcher Werkstatt das Auto zu reparieren ist. Bei einem Haftpflichtfall können Sie den Unfallwagen in aller Regel in Ihrer gewohnten Fachwerkstatt reparieren lassen. Vorher sollte aber eine Reparaturfreigabe vorliegen. Die Feststellung des Betrages der Kosten übernimmt Ihr Kfz Gutachter.

Gibt es eine Alternative zur Reparaturfreigabe?

Wenn es sehr schnell gehen soll, können Sie als Alternative zur Reparaturfreigabe über eine Reparaturkosten-Übernahmeerklärung nachdenken. Sie lassen sich damit von der Versicherung bestätigen, dass Reparaturkosten in einer bestimmten Höhe übernommen werden. Die Werkstatt wird dann direkt mit der Versicherung abrechnen. Sie treten die Zahlungsverpflichtung in diesem Szenario ab.

Was ist der Unterschied zur Reparaturkosten-Übernahmeerklärung?

Problematisch ist es, wenn die Reparaturkosten am Ende höher ausfallen als in der Reparaturkosten-Übernahmeerklärung angegeben. Es kann passieren, dass Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen müssen. Eine Reparaturfreigabe, die sich auf ein Kfz Gutachten stützt, sollte alle Kosten abdecken, die tatsächlich entstehen. Rein rechtlich gesehen sind Sie mit einer Reparaturfreigabe seitens der Versicherung auf der sichereren Seite.

Damit Sie also keine Überraschung erleben, wenden Sie sich das unabhängige Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo.

Schaden ohne Reparaturfreigabe beheben lassen?

Nein, das ist keine gute Idee. Ohne Reparaturfreigabe besteht die Gefahr, dass die Versicherung den Schaden teilweise oder gar nicht übernimmt. Mit der Freigabe erklärt sie gewissermaßen, dass sie für den Schaden aufkommt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer bestätigen lassen, dass eine Reparaturfreigabe vorliegt. So können Sie beweisen, dass die Versicherung einverstanden war.

Unfall mit einem Leasingauto? Das ist zu beachten!

Wer privat oder gewerblich flexibel und kosteneffizient mobil sein möchte, kann zum Beispiel mit Sixt Leasing oder ALD Automotive vielfältige Konditionen für sich nutzen. Passiert ein Unfall mit einem Leasingauto, muss dieser sofort dem Leasinggeber gemeldet werden. Vertraglich ist genau festgelegt, was in diesem Fall zu tun ist. Sie sollten auf jeden Fall das Gespräch mit einem Leasingpartner suchen und das weitere Vorgehen besprechen.

In jedem Fall dürfen Sie das Auto nicht einfach in einer Werkstatt Ihrer Wahl zur Reparatur bringen. In irgendeiner Form ist eine Reparaturfreigabe zu beachten, bevor Sie das Leasingfahrzeug in eine autorisierte Fachwerkstatt bringen.

Das sollten Sie wissen: Alles Wichtige auf einen Blick zur Reparaturfreigabe

  • Ursprünglich stammt dieser Begriff aus dem Leasing bzw. Kaskobereich.
  • Mit einer Reparaturfreigabe erklären Versicherungen, dass sie den Schaden anerkennen und die Werkstatt mit der Reparatur beginnen kann.
  • Wird eine Reparatur in Eigenregie ohne Freigabe durchgeführt, können Sie als Geschädigter im schlechtesten Fall auf den Kosten sitzen bleiben.
  • Gehört das Fahrzeug nicht Ihnen (Leasing), so ist das Vorgehen im Schadensfall vertraglich genau festgelegt. Meistens ist eine Reparaturfreigabe notwendig.
  • Eine Reparaturkosten-Übernahmeerklärung kann eine Alternative sein. Problematisch wird es dann, wenn die Werkstattkosten höher ausfallen als in der Erklärung angegeben.

Sie suchen nach einem Autounfall professionelle Unterstützung für die Schadensregulierung?

Wenden Sie sich jetzt zu sehr kundenfreundlichen Servicezeiten via Notfall-Hotline an das Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme mit dem Fachmann geht alles ganz schnell!

Im persönlichen Gespräch erfahren Sie, welche Optionen Sie für die Schadensregulierung haben und inwiefern ein professionelles Schadensgutachten die notwendige Basis für Ihre finanziellen Interessen ist.

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