fahrerflucht - Fahrerflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann hohe Strafen nach sich ziehen!

Fahrerflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann hohe Strafen nach sich ziehen!

Von: Gabriel Raiolo - Oktober 21, 2020

„Alles rennet, rettet, flüchtet“ Friedrich Schiller – Dieses Zitat ist auf keinen Fall wörtlich zu nehmen, wenn von einem Verkehrsunfall die Rede ist. Denn wer in diesem Fall „flüchtet“, begeht mit Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat! Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen, selbst bei einem vermeintlichen Bagatellschaden nicht. In diesem Ratgeber zur Fahrerflucht können Sie nachlesen:

  • Wie Sie sich bei verschiedenen Unfallszenarien verhalten.
  • Welche häufigen Fragen es zur Fahrerflucht gibt.
  • Welche Strafen (StGB) bei Fahrerflucht drohen (Sachschäden und Personenschäden).
  • Was die Versicherung zahlt.

Übersicht der Inhalte:

  1. Fahrerflucht: Häufig gestellte Fragen
  2. Erstaunliche Fakten zur Fahrerflucht
  3. Definition Fahrerflucht
  4. Das richtige Verhalten
  5. Angemessene Wartezeit
  6. Wildunfall
  7. Strafen für Fahrerflucht
  8. Fahrerflucht Probezeit
  9. Anspruch auf einen Kfz Gutachter
  10. Fazit

Häufig gestellte Fragen zum Thema Fahrerflucht: Kfz Gutachter Raiolo antwortet!

Wann liegt Fahrerflucht vor?

Wenn der Unfallverursacher sofort vom Unfallort flüchtet und sich somit nicht den unmittelbaren Konsequenzen stellt. Er hat sich zu vergewissern, was passiert ist und ggf. Erste Hilfe zu leisten. Alles andere käme Fahrerflucht gleich.

Wie hoch ist die Strafe bei Fahrerflucht?

Sofern es Verletzte nach einem Unfall gibt und sich der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren im Strafgesetzbuch vorgesehen. Es handelt sich somit um ein Delikt im Sinne des Strafrechts. Bei Sachschäden kommt in der Regel eine Geldstrafe (Bußgeld) in Betracht. Ein Fahrverbot über mehrere Monate müssen vor allem Fahranfänger fürchten.

Fahrerflucht: Welche Versicherung ist zuständig?

Ist der flüchtige Unfallverursacher nicht zu finden, kann die eigene Vollkaskoversicherung greifen. Eine Teilkaskoversicherung bietet hingegen bei Fahrerflucht keinen ausreichenden Schutz. Sollte der Flüchtige später ermittelt werden, kann er für die Kosten belangt werden. Bei Fahrerflucht werden Versicherungen den Verursacher aufgrund des Vergehens mit Sicherheit auch selber zur Kasse bitten.

Gibt es einen Unterscheid zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht?

Wie oben in der Definition bereits angeklungen ist, verwendet der Gesetzgeber weder den Begriff Unfallflucht noch das Wort Fahrerflucht: Im Strafgesetzbuch ist vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort die Rede. Es handelt sich um keine „offiziellen“ Begriffe, beide zielen auf denselben Tatbestand ab. In jedem Fall wird Fahrerflucht geahndet, wenn einfach weitergefahren wird.

Ist es Fahrerflucht, auch wenn kein Schaden entstanden ist?

Die übergeordnete Frage muss sein: Steht es wirklich ZWEIFELSFREI fest, dass KEIN Schaden entstanden ist? Für Laien ist die Beantwortung dieser Frage schwierig. Angesichts dessen ist es keine gute Idee, den Unfallort einfach zu verlassen. Die Bagatellschadensgrenze ist nicht als Rechtfertigung für Fahrerflucht zu sehen.

§ 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass Unfallbeteiligte verpflichtet sind, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anhalten, anschauen und absprechen muss also die Devise sein, um Fahrerflucht auszuschließen. Insofern ist die Annahme, es sei kein Schaden entstanden kein Freifahrtschein für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Ein solches Verhalten kann sanktioniert werden.

Gibt es bei Fahrerflucht eine Verjährung?

Ja! Wie viele andere Delikte verjährt auch Fahrerflucht nach einer gewissen Zeit für den Täter. Die Länge dieser Zeitspanne hängt vom Strafmaß ab, das den Flüchtigen erwarten würde. In § 78 des Strafgesetzbuches finden sich Hinweise, wann der Straftatbestand Fahrerflucht verjährt. Gehen wir vom maximalen Strafmaß von 3 Jahren aus, so ergibt sich daraus eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. In diesem Zeitraum muss es zu einer Verurteilung wegen Fahrerflucht kommen.

Ich habe den Schaden nicht bemerkt, ist es trotzdem Fahrerflucht?

Ja, aber es handelt sich in diesem Fall um Fahrerflucht ohne Vorsatz. Mit einer Strafanzeige ist dann in der Regel nicht zu rechnen. Wer später einen Schaden am eigenen Fahrzeug bemerkt, kann eine Selbstanzeige stellen. In jedem Fall (auch bei wissentlichem Verlassen des Unfallortes) kann sich eine Selbstanzeige strafmildernd auswirken. Die Selbstanzeige muss aber bei reuigen Tätern binnen 24 Stunden bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle erfolgen und es darf sich nicht um einen gravierenden Unfall mit Todesfolge handeln.

Erstaunliche Fakten zur Fahrerflucht: Reflexartiger Instinkt nach einem Verkehrsunfall?

Fluchtgedanken kennen wir alle. Aber hätten Sie gedacht, dass sich in Deutschland etwa jeder vierte Kraftfahrer vom Unfallort unerlaubt entfernt und somit Fahrerflucht begeht? Rein psychologisch mögen Panik und ein dadurch ausgelöster Fluchtinstinkt eine Erklärung für Unfallflucht sein. Das Verkehrsrecht ist in diesem Fall aber eindeutig: Unfallbeteiligte dürfen nicht sofort weiterfahren, selbst wenn vermeintlich gar nichts passiert ist bzw. ein parkendes Auto nur leicht touchiert wurde (Stichwort Parkrempler). Auch das kann bereits Fahrerflucht sein!

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Definition Fahrerflucht (gemäß StGB): Die gesetzliche Pflicht anzuhalten!

Der Gesetzgeber spricht nicht von Fahrerflucht: In § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) ist vom „unerlaubten Entfernen vom Unfallort“ die Rede. Unfallflucht begeht derjenige, der sich sofort ohne Erkundigung / Vergewisserung vom Ort des Geschehens entfernt.

Gesetzliche Grundlage zur Fahrerflucht

Der Gesetzgeber verbietet es allen Beteiligten im Straßenverkehr und insbesondere dem Verursacher, den Unfallort nach einem Zusammenstoß sofort zu verlassen. Der Verursacher hat sich über die Folgen zu vergewissern und er muss ggf. auf den Halter des anderen Fahrzeugs warten, um Versicherungsdaten auszutauschen.

Bei einem Personenschaden ist Erste Hilfe zu leisten, die Polizei muss gerufen werden. Und selbst bei einem kleinen Bagatellschaden muss er dem Geschädigten die Möglichkeit geben, persönliche Daten auszutauschen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Unfallflucht ist eine Straftat!

Wer den Unfallort hingegen sofort verlässt, begeht gemäß StGB den Straftatbestand der Fahrerflucht: Das Entfernen ist UNERLAUBT. Bei Fällen mit Personenschaden sind Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren vorgesehen. Bei kleineren Schäden kann Fahrerflucht zu mitunter hohen Geldstrafen führen. Auch verkehrsrechtliche Konsequenzen wie Punkte in Flensburg oder der Entzug der Fahrerlaubnis sind bei diversen Unfallszenarien möglich.

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Nachgefragt: Was ein Unfallgutachten bei Fahrerflucht leisten kann

Sie haben wirklich nicht bemerkt, dass Sie einen Schaden verursacht haben? Nun wird Ihnen aber Fahrerflucht vorgeworfen? Mit einem Kfz Schadensgutachten lässt sich die Plausibilität aussagekräftig prüfen. Der Sachverständige prüft, ob das Schadensbild zur Angabe passt, dass der Fahrer die Kollision nicht gemerkt haben will. Vor Gericht kann ein Kfz Gutachten ein entscheidendes Beweismittel sein, gerade bei Fahrerflucht.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall mit Fahrerflucht

Parkrempler beim Ausparken:

Typischerweise passiert ein solcher Fauxpas auf einem Parkplatz. Sie müssen als unfallverursachende Person laut Gesetz eine angemessene Zeit warten, bis der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs erscheint. Auch wenn sie es nur leicht touchiert haben! Ansonsten begehen Sie Fahrerflucht.

Es ist davon auszugehen, dass der andere Fahrer bei einem Parkschaden zeitnah erscheint. Alternativ können Sie die Polizei rufen, um den Blechschaden zu melden. Die Polizei kann den Halter ausfindig machen, sodass die Regulierung nach dem Verkehrsverstoß besprochen werden kann.

Gut zu wissen: Was versteht das Gesetz unter „angemessene Wartezeit“?

In der Praxis werden 20 bis 60 Minuten bei einem Parkschaden als üblich angesehen. Sie können die Zeit nutzen, um Zeugen zu befragen oder zu versuchen, den Unfallgegner ausfindig zu machen (z. B. im Supermarkt ausrufen lassen). Wer wartet, begeht definitiv keine Fahrerflucht. Grundsätzlich haben die folgenden Faktoren einen Einfluss auf die Wartezeit am Unfallort:

  • Schwere des Schadens / Unfalls
  • Tageszeit und Wetterbedingungen (nachts wird der Fahrzeughalter eher nicht erscheinen)
  • Verkehrsaufkommen

Schützt ein Zettel am Scheibenwischer vor Fahrerflucht?

Keine gute Idee ist es, einen Zettel an der Windschutzscheibe mit den persönlichen Kontaktdaten zu hinterlassen. Fliegt dieser durch Wind weg, begeht der Unfallverursacher den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Wer einen Zettel hinterlässt, riskiert, dass dieser den Empfänger nicht erreicht. Dieses Risiko kann zur Fahrerflucht mit all seinen rechtlichen Konsequenzen werden!

Unfall mit Personenschaden: Feststellungen zur Orientierung

Auch wenn nach einem schweren Unfall der Schock die Kontrolle übernehmen kann, sollten Gedanken an Fahrerflucht erst gar nicht aufkommen! Es ist die Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers, anzuhalten und Folgeunfälle zu verhindern. Sie machen als Kraftfahrer alles richtig, wenn Sie:

  • Als erstes die Unfallstelle sichern, um Folgeunfälle zu vermeiden.
  • Danach Rettungskräfte und Polizei anfordern.
  • Dann Erste Hilfe leisten, bis professionelle Helfer vor Ort sind.
  • Die Regulierung / Beweissicherung steht an letzter Stelle, nachdem die Sicherheit und Versorgung der Unfallopfer gewährleistet ist.

Wer sofort Unfallflucht begeht, macht sich in mehrfacher Hinsicht schuldig. Der Flüchtende stellt sich nicht den unmittelbaren Konsequenzen, was gerade bei Verletzten als unterlassene Hilfeleistung zu bewerten ist. Auch von fahrlässiger Körperverletzung kann in diesem Zusammenhang nach unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle die Rede sein. Eine hohe Freiheitsstrafe kann die Folge sein.

Wildschwein überfahren: Was ist nach einem Wildunfall zu tun?

Grundlegend gilt: Auch bei einem Wildunfall kann der Unfallbeteiligte Fahrerflucht mit allen strafrechtlichen Konsequenzen begehen! Wer einen Wildunfall hat, muss an der Unfallstelle warten und die Polizei oder den zuständigen Förster informieren. Fahrerflucht kann in diesem Szenario sehr teuer werden!

Falls das verletzte Tier noch lebt, könnte das unerlaubte Entfernen von der Unfallstelle als Tierquälerei bewertet werden. Das käme einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gleich. Bei einem Wildunfall sollte niemand sofort die Flucht ergreifen, denn es droht eine hohe Strafe von bis zu 50.000 Euro.

Katze oder Hund mit dem Auto angefahren: Was tun, um keine Fahrerflucht zu begehen?

Wer einen Hund oder eine Katze überfährt, verhält sich wie bei einem Wildunfall: Das verletzte Tier darf auf keinen Fall auf der Straße sich selbst überlassen bleiben. Fahrerflucht und Tierquälerei wären Vorwürfe, mit denen sich Verursacher auseinanderzusetzen hätten. Sie haben zudem ein Interesse daran, den Halter des Tieres ausfindig zu machen, schließlich kann auch an Ihrem Fahrzeug ein Schaden entstanden sein. Die Versicherung des Tierhalters müsste z. B. für den Schaden oder ein Gutachten aufkommen, falls der Hund nicht – wie vorgeschrieben – angeleint war.

Strafen für Fahrerflucht:
Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen

Grundsätzlich wird Fahrerflucht stärker geahndet, wenn ein Mensch verletzt wurde oder sogar ums Leben gekommen ist (Tötung). Ein Strafmaß von bis zu 5 Jahren ist bei Fahrerflucht möglich. Unterlassene Hilfeleistung bzw. fahrlässige Körperverletzung können das Strafmaß für Fahrerflucht noch erhöhen.

Wer Fahrerflucht begeht, riskiert auch seinen Führerschein für viele Monate. Darüber hinaus sind auch verkehrsrechtliche Konsequenzen wie 3 Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Die konkrete Höhe der Strafe hängt im Einzelfall immer von der Schadenshöhe ab. Maßgeblich ist auch, ob die beschuldigte Person Reue zeigt. Dies kann sich strafmildernd auswirken. Bei einem geringen Sachschaden und Fahrerflucht kommt es oft zu einer Geldauflage.

In der Praxis der Rechtsprechung gibt es folgende Grenzen als Orientierung:

  • Schaden unter 600 Euro mit Fahrerflucht:
    Viele Verfahren werden mit einer Geldauflage eingestellt.
  • Schaden unter 1.300 Euro mit Fahrerflucht:
    Die Höhe der Strafe nach Fahrerflucht bemisst sich am Monatsgehalt. 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für 2 Monate können hinzukommen.
  • Schaden über 1.300 Euro mit Fahrerflucht:
    Bußgeld, das sich am Monatsgehalt orientiert sowie 3 Punkte in Flensburg und mehrmonatiger Entzug des Führerscheines sind möglich.

Wie ist die Strafe für Fahrerflucht innerhalb der Probezeit?

Es liegt auf der Hand, dass der Gesetzgeber bei Fahranfängern härter durchgreift. Bei Fahrerflucht in der Probezeit handelt es sich um einen so genannten A-Verstoß. Dieser führt abgesehen von Punkten dazu, dass sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre verlängert. Auch ist mit einem so genannten Aufbauseminar zu rechnen. Über einen Führerscheinentzug wird von Fall zu Fall entscheiden.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht mit Todesfolge?

Solche teils komplexen Fälle sind immer sehr individuell unter Würdigung aller Umstände zu bewerten. Klar ist, dass abgesehen vom unerlaubten Entfernen vom Unfallortes weitere Straftatbestände bei einer Verurteilung wegen Fahrerflucht hinzukommen können. So kann es sein, dass der Unfallverursacher ein Überholverbot missachtet hat, viel zu schnell unterwegs war oder Alkohol getrunken hat. Eventuell waren die Reifen stark abgefahren?

Solche Faktoren wirken sich negativ auf das Strafmaß aus. Fahrerflucht mit Todesfolge kann eine Strafe von bis 5 Jahren Haft zur Folge haben. Eine Geldstrafe käme hinzu. Es kommt zudem darauf an, wie sich der Unfallverursacher im Nachhinein verhält und wann / ob es zu einer Selbstanzeige kommt.

Was zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht?

Sie sind Opfer von Unfallflucht geworden und der Verursacher eines Schadens konnte nicht ausfindig gemacht werden? Da Sie auf dem Schaden nicht sitzen bleiben möchten, könnten Sie Ihre Vollkaskoversicherung bei Fahrerflucht nutzen. Zu prüfen ist, welche Auswirkungen dies auf die Schadensfreiheitsklasse hätte.

Achtung: Verlust der Schadenfreiheitsklasse führt zu langfristigen Mehrkosten!

Eine Teilkaskoversicherung greift in aller Regel nur bei so genannten Elementarschäden (wetterbedingte Fahrzeugschäden) oder Wildunfällen.

Haben Sie einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen, müssen Sie mit hohen Kosten rechnen, falls Sie (aus welchen Gründen auch immer) doch belangt werden. Eigentlich würde die Haftpflichtversicherung greifen und für den Schaden bzw. die Kosten für ein Gutachten aufkommen. Bei Unfallflucht kommt es aber oft vor, dass durch dieses Vergehen der Verursacher einen großen Teil selber zu zahlen hat.

Habe ich Anspruch auf einen Kfz Gutachter bei einem Schaden mit Fahrerflucht?

Ja! Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter das Recht, oberhalb der Bagatellschadensgrenze einen unabhängigen Kfz Gutachter auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners zu beauftragen.

Meldet sich der Verursacher nach dem Unfall mit einer Selbstanzeige oder kann er durch Zeugen ermittelt werden, muss seine Versicherung für die Kosten des Schadensgutachtens aufkommen.

Unter Umständen hat der Verursacher die Kosten wegen Fahrerflucht selber zu tragen. Kann kein Unfallverursacher ausfindig gemacht werden und sie haben eine Vollkaskoversicherung, so wird diese je nach Schadenshöhe ein Gutachten in Auftrag geben.

Alles Wichtige zur Fahrerflucht in der Zusammenfassung

  • Egal, wie klein der Schaden ist: Das sofortige Entfernen von der Unfallstelle ist nicht erlaubt!
  • Sie sollten davon absehen, einen Zettel an der Windschutzscheibe des parkenden Autos anzubringen: Der Gesetzgeber spricht von einer „angemessenen Wartezeit“ am Unfallort (20 bis 60 Minuten). Sofortiges Weiterfahren kann als Unfallflucht ausgelegt werden.
  • Der Unfallverursacher hat sich über die Folgen des Ereignisses zu vergewissern. Bei einem schweren Unfall könnte die Fahrerflucht zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung führen.
  • Rechtliche Grundlagen und Strafen für Fahrerflucht leiten sich aus § 142 StGB ab. Sie Straßenverkehrsordnung zeigt, was in puncto Fahrverbot, Bußgeld und Punkten in Flensburg gilt.
  • Der Gesetzgeber spricht nicht von Unfall- oder Fahrerflucht, sondern vom unerlaubten Entfernen von der Unfallstelle. Neben einer Geldstrafe ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren denkbar.
  • Bei einem Wildunfall ist der Ort des Geschehens auf keinen Fall zu verlassen (hohe Geldstrafen drohen): Die Polizei oder der zuständige Förster sind zu informieren. Bei Kollisionen mit Hunden oder Katzen sollten Sie versuchen, den Halter ausfindig zu machen oder die Polizei rufen.
  • Wer sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, riskiert hohe Kosten: Viele Haftpflichtversicherungen nehmen Kunden in diesem selbst verschuldeten (!) Szenario in Regress.
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