Begangene Ordnungswidrigkeiten bzw. Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unfälle, Parkrempler, Tankbetrug, Falschparker oder unberechtigte Dauerparker zählen zu den häufigsten Fällen, in denen Behörden respektive Ordnungshüter vor Ort den Autohalter ermitteln müssen. Dabei wird das Ziel verfolgt, eine Strafe gegenüber Verkehrssündern auszusprechen oder Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Ist das Autokennzeichen bekannt, führt der Weg relativ schnell zum Halter. Ist das Kennzeichnen hingegen nicht bekannt, kann einiges an Ermittlungsarbeit auf die Behörden oder auch Polizei zukommen, um den Besitzer zu ermitteln.
In den letzten Jahren häufen sich die Fälle von Tankbetrug im hohen fünfstelligen Bereich (alleine 2016 mehr als 70.000 Fälle). Hierbei handelt es sich um einen beispielhaften Fall, um den Autohalter zur Strafverfolgung zu ermitteln. Weitere Anlässe und alle Voraussetzungen können Sie hier vertiefen.
Diese für eine Halterabfrage exemplarische Frage stellt sich automatisch, falls eines der einleitend dargelegten Szenarien eingetreten ist. Wichtig zu wissen für Sie als Autofahrer bzw. Halter ist, dass Sie auch selber den Fahrzeughalter ermitteln können.
Nehmen Sie sich 5 Minuten für die Lektüre dieses Ratgebers und erfahren Sie, unter welchen Umständen auch Sie einen Fahrzeughalter im Schadensfall ermitteln können. Der Kfz Gutachter Hamburg informiert.
Kann ich als Privatperson eine Halterabfrage durchführen?
Ja, eine Halterermittlung ist grundsätzlich gemäß § 39 Straßenverkehrsgesetz möglich. Dabei muss es um die Durchsetzung von konkreten Ansprüchen im Straßenverkehr oder triftige Gründe gehen. In diesem Kontext ist von einem berechtigten Interesse die Rede. Ohne konkreten Anlass ist es aufgrund des Datenschutzes nicht möglich, einen Fahrzeughalter zu ermitteln.
Wie kann ich die Versicherung des Unfallgegners mit Hilfe des Kennzeichens ermitteln?
Falls sich der Unfallgegner weigert, seine Daten herauszugeben oder er Unfallflucht begeht, können Sie sich mit dem notierten Fahrzeugkennzeichen an den Zentralruf der Versicherer wenden. Es gilt das Prinzip der Fahrerhaftung! Das ist auch online möglich. Sie können so relativ unkompliziert die Versicherung des Unfallgegners herausfinden und die Schadensabwicklung in Gang setzen. Fragen Sie im Zweifel einen erfahrenen Kfz-Sachverständigen.
Kann ich den Fahrzeughalter online ermitteln?
Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung ist es vielerorts möglich, online den Fahrzeughalter zu ermitteln. Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Verkehrs- und Verwaltungsbehörden vor Ort oder googeln Sie zum Suchbegriff „Fahrzeughalter ermitteln“ in Kombination mit Ihrer Stadt. In der Landeshauptstadt Berlin ist beispielsweise ein solcher Service beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten nutzbar, um Autohalter ausfindig zu machen.
Kann ich den Fahrzeughalter auch ohne Kennzeichen ermitteln?
Das gestaltet sich für Privatpersonen in Eigenregie äußerst schwierig. In diesem Fall wenden Sie sich am besten an die Polizei, um eine Anzeige gegen unbekannt zu erstellen. Die Ermittlungsarbeit kann dann eventuell zum Erfolg führen. Sie können aber auch selber aktiv werden und Zeugen vor Ort befragen. Vielleicht hat jemand das Kennzeichen notiert. Ein Zeugenfragebogen ist ein wichtiges Mittel für die Sicherung von Beweisen.
Fahrzeughalter mit ausländischem Kennzeichen ermitteln?
In Deutschland wenden Sie sich am besten an die Polizei oder an einen Kfz-Gutachter, um den Fahrzeughalter ermitteln zu können. Falls ein Unfall im Ausland geschehen ist und Sie nur das Kennzeichen des Unfallgegners haben, hilft Ihnen die Grüne Karte weiter. Das dahinter stehende Büro kann Sie mit einem umfassenden Service unterstützen, etwa bei polizeilichen Ermittlungsakten oder Gutachten technischer respektive medizinischer Natur. Diese Option ist allerdings auf Länder der Europäischen Union begrenzt.
Werfen Sie einen Blick auf § 39 des Straßenverkehrsgesetzes, um sich selber ein Bild über die konkreten Voraussetzungen für eine Halterfeststellung machen zu können. Falls Sie als Privatperson einen anderen Fahrzeughalter ermitteln wollen, müssen Sie ein besonderes Interesse oder einen triftigen Grund vorweisen. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Geltendmachung, Befriedigung, Vollstreckung oder auch Abwehr von Rechtsansprüchen, die im Zusammenhang mit einem Vorfall im Straßenverkehr stehen. Ist das der Fall, müssen die Zulassungsbehörde oder das Kraftfahrt-Bundesamt Informationen über den Fahrer herausgeben. Hierbei ist auch von einer einfachen Registerauskunft die Rede.
Alternativ können Sie mit der neuen Funktion Ihres Online-Ausweises auch die Online-Registerauskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes nutzen. Mit dieser praktischen App können Sie Informationen aus dem Fahrzeugregister über Zulassungen erhalten. Zudem können Sie eine Punkteauskunft anfordern.
§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist als Grundlage heranzuziehen. Folgende Motive werden präzisiert, um einen Fahrzeughalter ausfindig machen zu können:
Der Gesetzestext gibt den abstrakten Rahmen für zahlreiche denkbare Vorfälle im Verkehr vor. Denken Sie in erster Linie an einen klassischen Autounfall. Sie werden den Fahrzeughalter ermitteln müssen, um Ansprüche an seine Haftpflichtversicherung stellen zu können. Zudem kann es sein, dass ein Auto falsch geparkt ist und so einen Weg blockiert. Sie können dann die Polizei kontaktieren, um den Fahrzeughalter zu ermitteln. Das Gleiche gilt, wenn ein Fahrzeug schon sehr lange mit offensichtlichem Schaden auf einem Platz steht. Ohne die Halterdaten sind keine weiteren Schritte möglich.
Sie sollten auch den Fahrzeughalter ermitteln, wenn Sie oder Ihre Kinder einen Schaden an einem Auto verursacht haben. Ist niemand vor Ort, dürfen Sie sich nicht einfach entfernen. Sie würden den Tatbestand der Fahrerflucht begehen. Es reicht auch nicht, einen kleinen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Warten Sie eine gewisse Zeit und wenden Sie sich dann an die Polizei, um mit behördlicher Hilfe den Fahrzeughalter ermitteln zu können.
Wenn Sie eine Halterermittlung durchführen, erhalten Sie Auskunft über die folgenden Angaben:
Sie kommen nach dem Einkauf zum Parkplatz zurück zu sehen noch, wie ein anderes Fahrzeug beim Ausparken Ihren Wagen touchiert? Notieren Sie nach Möglichkeit das Nummernschild oder befragen Sie Zeugen. Sie sollten die Polizei rufen und das weitere Vorgehen besprechen. Haben Sie das Nummernschild zur Hand, können Sie über den Zentralruf der Versicherer die Versicherung des Unfallgegners ausfindig machen. Da Sie offensichtlich keine Schuld tragen, können Sie sich für die anstehende Schadensabwicklung an einen erfahrenen Kfz Gutachter in Hamburg wie Gabriel Raiolo wenden. Oberhalb der Bagatellschadengrenze muss die gegnerische Versicherung für seine Kosten aufkommen.
Bei Unfallflucht gehen Sie im Grunde genauso vor. Oft wird es aber der Fall sein, dass kein Kennzeichen vorhanden ist. Sie müssen dann auf die Ermittlungsarbeit der Polizei setzen. In jedem Fall sollten Sie immer Zeugen befragen bzw. prüfen, ob irgendjemand etwas gesehen hat. Auf diesem Weg ist es oft möglich, doch schnell an das Kennzeichen des Unfallverursachers zu kommen.
Jeden Tag blicken wir auf hunderte solcher Exemplare im Straßenverkehr. Das eigene weist oft Buchstaben und eine Zahlenfolge mit einer persönlichen Bedeutung auf. Wie aber ist ein Kennzeichen eigentlich aufgebaut? Klar ist, dass es eine Art von Identifizierungsnummer darstellt. Ohne gültige Zulassung ist in Deutschland keine Teilnahme am Straßenverkehr möglich.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland bei Neuzulassungen nur noch Euro-Kennzeichen, die aus den folgenden zwei Teilen bestehen:
In Summe dürfen auf dem Kennzeichen maximal 8 Zeichen platziert sein. Bei einem Saisonkennzeichen sind es nur 7 Zeichen. Zwischen der Erkennungsnummer und dem Unterscheidungszeichen ist Platz für das Siegel der Zulassungsbehörde und die Prüfplakette vorgesehen. In Deutschland gibt das Kennzeichen nicht nur Auskunft über die Zulassung eines Fahrzeugs. Es ist der direkte Anhaltspunkt, um den dazugehörigen Fahrzeughalter ermitteln zu können. Durch das Siegel der Zulassungsstelle wird ein Kennzeichen übrigens zu einem offiziellen Dokument. Beachten Sie, dass es in Deutschland kein öffentlich einsehbares Fahrzeugregister gibt.
Das Blitzerfoto vom Verkehrssünder wird mit einem Bußgeldbescheid dem Fahrzeughalter zugestellt. Sie waren gar nicht der Fahrer? Im Anhörungsbogen können Sie erklären und beweisen, dass Sie nicht selber am Steuer gesessen haben. Bei Verstößen ist es üblich, den Fahrzeughalter zu ermitteln. Nicht immer muss dieser aber tatsächlich hinter dem Steuer gesessen haben. Wer das plausibel darlegt oder besser gesagt widerlegt, kann das Bußgeld umgehen.
Wenn Sie bei den zuständigen Behörden den Besitzer eines Fahrzeugs ermitteln wollen, ist mit einer geringen Gebühr zu rechnen. Bei Recherchen im Internet werden Sie auf vermeintlich kostenlose Angebote stoßen: Diese sind aber in der Regel nicht seriös bzw. verstecken Kosten oft an einer anderen Stelle.
Ihr direkter Weg zu einer reibungslosen und serviceorientierten Schadensregulierung: Nehmen Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder Parkrempler Kontakt mit dem Kfz Sachverständigenbüro Raiolo auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
In diesem Artikel haben Sie nachvollziehen können, unter welchen Voraussetzungen und aus welchen Gründen Sie einen anderen Halter ermitteln können. Abgesehen von diesem zentralen Recht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie nach einem Verkehrsunfall immer an die Beweissicherung denken und Zeugen befragen.
Wenn Sie unschuldig sind, können Sie sich in Hamburg an das Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo wenden.
Kontakt
Kfz Gutachter und
Sachverständigenbüro Raiolo
Gabriel Raiolo
Stresemannstraße 268
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E-Mail: Gutachter Raiolo