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Schuldfrage nicht geklärt – was tun?

Von: Gabriel Raiolo - September 4, 2017

Schuldfrage nicht geklärt: Wenn ein Unfall mit Sach- oder Personenschaden vorliegt ist es oft nicht klar ersichtlich, wer die Schuld am Unfall trägt. Unser Ratschlag wäre es zunächst, am Unfallort keine voreiligen Schuldbekenntnisse zu unterschreiben und die Polizei zu rufen. Ja sogar dann, wenn Sie selbst der Ansicht sind, dass Sie den Unfall verschuldet haben. Denn für die Versicherung, ist damit die Schuldfrage nicht geklärt. Sie will bevor sie für den Schaden aufkommt genau wissen, wer den Unfall tatsächlich verursacht hat. Eine direkte Schuldanerkenntnis gegenüber dem Unfallgegner kann für Sie im Nachhinein sehr teuer werden.

Wie wird die Schuldfrage geklärt?

Falls die Schuldfrage nicht geklärt werden kann, sehen sich die Unfallbeteiligten wohl vor Gericht wieder. Mit der Hilfe von Gutachtern und Zeugen wird versucht den Unfallhergang zu rekonstruieren. Aufgrund dessen, wird die Schuldfrage endgültig geklärt. Auch eine angefertigte Unfallskizze seitens der Fahrer und/oder der Polizei-Beamten ist hilfreich. Es ist zu empfehlen, die Unfallskizze in Form ein Unfallberichts noch am Unfallort anzufertigen. Der Unfallbericht klärt zwar final nicht die Schuld, aber sie ist ein hilfreiches Dokument für die weitere Schadensregulierung.

Wenn die Unfallbeteiligten unter sich die Schuldfrage regeln, folgt häufig im Nachhinein das böse Erwachen. Denn es kommt oft vor, dass die gegnerische Partei, sprich Unfallverursacher, die Schuld am Verkehrsunfall nicht mehr eingesteht und getätigte Aussagen nun nicht mehr gelten. Bei offener Schuldfrage sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren der den Schuldigen feststellt. Sprechen Sie uns gern an! Wir vermitteln gern.

Bei einem von zwei Fahrzeugen verursachten Verkehrsunfall mit ungeklärter Schuldfrage, müssen beide Fahrzeughalter unter Umständen jeweils zur Hälfte für den Schaden aufkommen. Trifft eine Teilschuld zu, werden die Ansprüche prozentual verteilt. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Haftungsquote. Wie sich die Haftungsquote nach einem Unfall verteilt wird, ist vom Einzelfall abhängig und muss individuell geprüft werden. Bei einem Unfallschaden bezieht sich die Haftungsquote immer auf den tatsächlich entstandenen Schaden (nicht den Gesamtschaden).

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Wer kann die Schuldfrage nach einem Unfall mit dem Auto klären?

Ist die Schuldfrage nach einem Autounfall offen, schickt die gegnerische Versicherung einen Gutachter. Dieser versucht aufgrund der entstandenen Schäden an den Fahrzeugen den Verkehrsunfall zu rekonstruieren.

Sie haben das Recht einen eigenen unabhängigen Unfall-Experten zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung überreden den Versicherungsgutachter zu akzeptieren. Letztendlich arbeitet er für die gegnerische Versicherung und es geht um Ihr Geld. Die Versicherungen wenden Tricks an, um Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen zu müssen. Eine objektive und neutrale Klärung der Schuldfrage ist so nur bedingt gegeben.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Versicherung die Kosten für die Schadensregulierung übernehmen. Darunter fallen auch (außer bei Minimalschäden, mit einem Wert bis ca. 750 Euro) die Anwaltskosten. Nutzen Sie dieses Recht! Ein beauftragter spezialisierter Rechtsanwalt hilft Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung durchzusetzen.

Treffen Sie nach einem Autounfall auf keinen Fall eine Schuldanerkenntnis. Nach einem Zusammenstoß ist es schwer, eine neutrale Aussage über den tatsächlichen Hergang zu treffen. Auch sollten Sie voreilige Schuldzuweisungen vermeiden. Handeln Sie an der Unfallstelle möglichst möglichst neutral und sachlich und überlassen Sie die Klärung der Schuldfrage ausgewiesenen Experten. Wenn es gekracht hat und die Schuldfrage unklar ist, vermitteln wir Ihnen einen kompetenten Anwalt. Ein hinzugezogener Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die Herausforderungen innerhalb der Schadensabwicklung. Auch bei einem möglichen Mitverschulden ist der Rat einen erfahrenen Rechtsanwalts wertvoll.

Sie haben als Unfallgeschädigter rechtliche Ansprüche. Das worauf Sie Anspruch haben, lassen Sie uns feststellen. Wir handeln komplett unabhängig und dokumentieren sämtliche Sachverhalte. Mit uns haben Sie einen starken erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der die tatsächliche Schuldfrage feststellt.

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Schuldfrage nicht geklärt – Unfallrekonstruktion Sachverständiger

Neben der Feststellung ob das Fahrzeug noch verkehrstüchtig ist kann eine Beweissicherung auch als Vorbeugung für Sie dienen. Denn später kann von der gegnerischen Seite so Allerlei behauptet werden, worauf Sie vorbereitet sein sollten.

Eine Unfallrekonstruktion hat die Aufgabe, den Unfallhergang zu analysieren und zu klären, wie es zu dem Unfall gekommen ist. Mit diesem Wissen, können dann Gerichte und Versicherungen, die Schadensersatzansprüche einschätzen.

Um ein möglichst genaues Unfallgutachten zu bekommen, sollten Sie uns direkt nach dem Unfall beauftragen (wir kommen zu Ihnen an den Unfallort!). Keinesfalls sollten Fahrzeugteile bewegt werden. Wir dokumentieren den Unfallschaden neutral und halten Sie Schäden mit Hilfe von Lichtbilder fest.

Für das Gutachten werden grundsätzlich folgende Punkte untersucht:

  • Schäden und Verformungen an den Unfallfahrzeugen
  • Spuren auf der Fahrbahn und an den beteiligten Fahrzeugen
  • Positionen der Fahrzeuge und eventueller Personen

Mit Hilfe der festgestellten Ergebnisse ermitteln wir den Aufprallpunkt, die Bewegungsrichtung und die Geschwindigkeit aller am Unfall beteiligten Fahrzeuge. Wir sorgen für eine schnelle Klärung der Schuldfrage!

Zertifiziert und unabhängig: Wir helfen schnell nach einem Unfall!

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Hamburg und Umgebung in allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug. Die Schadensregulierung und Feststellung der Schuldfrage kann ziemlich strapaziös sein. Ihrem Wunsch nach, übernimmt unser Büro für Sie die Rolle des Ansprechpartners zwischen allen beteiligten Parteien. Wir verfügen auch über ein Netzwerk an Fachanwälten für Verkehrsrecht, die sich im Bedarfsfall für Sie einnehmen werden.

Das Wichtigste von allem, Sie kommen bei Nichtverschulden für keinerlei Kosten auf (Ausnahme sind Bagatellschäden). Machen Sie auf gar keinen Fall ein Eingeständnis oder Schuldzuweisungen, dass Sie den Unfall verursacht haben! Überlassen Sie diese Frage am Unfallort der Polizei und erfahrenen versicherungsunabhängigen Unfall-Experten Raiolo.

Wir sind in allen Hamburger Stadtteilen und Umland für Sie da: Kfz Gutachter Harburg, Kfz Gutachter Altona, Kfz Gutachter Bergedorf oder Kfz Gutachter Hamburg Wandsbek!

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