Falschparker, Marderbiss oder irgendwo dagegen gerummst: Wenn das Auto im Weg steht oder nicht mehr fahrtüchtig ist, muss der Abschleppdienst kommen. Doch wie hoch sind eigentlich die Kosten fürs Abschleppen, wohin wird mein Auto gebracht und was muss ich beim Abschleppen nach einem Unfall alles beachten? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Beitrag.
Übersicht der Inhalte:
Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist, fragen Sie sich als erstes, wie Sie es sicher von der Straße und in die nächste Werkstatt bekommen. Ist man mit einem weiteren Auto unterwegs und hat beispielsweise nur einen Motorschaden, ist selbst abschleppen mit einer Stange oder einem Seil eine Möglichkeit. In den meisten Fällen wird aber ein Abschleppdienst, wie zum Beispiel der ADAC benötigt. Die Kosten für den Pannenservice variieren zwischen 120 und mehreren hundert Euro – abhängig von der Region, dem Wochentag und der Uhrzeit.
Wer die Abschleppkosten trägt, hängt unter anderem davon ab, ob das Abschleppen durch falsches Abstellen im öffentlichen Parkraum verursacht wurde oder ob Sie einen Unfall selbst verschuldet haben. Für Mitglieder eines Automobilclubs wie dem ADAC werden je nach Vertrag die Abschleppkosten übernommen. Beim ADAC sind das beispielsweise bis 300 Euro, für Plus-Mitglieder sogar auch im Ausland.
Je nach Abschleppunternehmen gibt es eine Kilometerbeschränkung, oder es wird nur eine bestimmte Werkstatt angefahren. Ruhe bewahren und vergleichen lohnt sich, auch wenn man die leidige Sache am liebsten möglichst schnell hinter sich bringen möchte.
Wenn ein Auto abgeschleppt werden muss, ist das nicht nur ärgerlich, es kann auch schnell ins Geld gehen: 10 Kilometer kosten im Schnitt 120 bis 210 Euro, für 30 Kilometer liegt die Rechnung schon bei 180 bis 270 Euro. Was das Abschleppen von Pkw, Motorrad oder Lkw unabhängig vom Wochentag aber tatsächlich kostet, hängt von vielerlei Faktoren ab: Steht das Fahrzeug in einer Tiefgarage, liegt es im Graben, ist es ein Elektroauto oder eines mit Automatik – für solche Gegebenheiten benötigen die Pannenhelfer teils eine spezielle Ausrüstung oder andere Fahrzeuge.
Selbstverständlich sind die Preise auch noch von Abschleppdienst zu Abschleppdienst verschieden. Wenn Sie bei den Abschleppgebühren Geld sparen möchten, sollten Sie deshalb möglichst recherchieren, welches die billigste Alternative in Ihrer Region ist.
Gründe, warum ein Fahrzeug abgeschleppt werden muss, gibt es viele: Das Auto lässt sich nach einem Marderbiss nicht mehr wegfahren, ist nach einem Wildunfall nicht mehr fahrbereit, oder es wurde auf einem Privatgrundstück abgestellt und muss wegen Behinderung abtransportiert werden. Als wäre das alles nicht ärgerlich genug, drohen oft auch noch hohe Kosten. Zu den Kosten für den Abschleppdienst kommt sogar häufig noch ein Bußgeldbetrag hinzu.
Wenn Sie selbst nicht schuld an dem Crash sind (und auch keine Mitschuld daran tragen), werden die Abschleppkosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Allerdings sind Sie als Geschädigter in diesem Fall verpflichtet, die Transportkosten in die nächstgelegene Werkstatt möglichst gering bzw. im ortsüblichen Rahmen zu halten.
Hier sieht die Sache schon anders aus: Wenn ein Autofahrer selbst die Schuld an einem Crash hat, muss er auch für die Kosten des Abschleppdienstes aufkommen – außer er hat eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Auch hier müssen die Kosten für das Abschleppen des Kfz möglichst niedrig gehalten werden.
Manchmal geht aber schon an der Unfallstelle die Streiterei los, wer denn nun an dem Malheur schuld sei, Wort steht gegen Wort, Forderungen stehen in Raum, der Gang vors Gericht droht. Hier kann sich das Hinzuziehen eines Experten wie des Kfz Gutachters in Hamburg lohnen. Ein Kfz-Profi kann gegebenenfalls anhand von Unfallspuren an den Fahrzeugen den Hergang des Unfalls rekonstruieren.
Wenn der Wagen streikt, der Auspuff runtergekracht ist oder ein sonstiger Schaden am Fahrzeug das Wegfahren verhindert. In solchen Fällen werden die Kosten für den Abschleppdienst meist nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Hierzu sollten Sie den eigenen Versicherungstarif oder den Schutzbrief prüfen.
Sie glauben, der Abschleppwagen-Fahrer bringt das Fahrzeug direkt nach Hause? Leider nein. In der Regel wird Ihr Auto nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt gebracht – in der Regel darf zumindest eine Person im Abschleppwagen mitfahren. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Möchten Sie in Ihre Vertragswerkstatt oder zu einem anderen Reparaturbetrieb gebracht werden, ist das nur gegen Mehrkosten möglich – und oft auch nicht sofort, sondern nur mit einem festen Termin für eine Überführung.
Falls Sie Inhaber eines Kfz-Schutzbriefs sind, können Sie möglicherweise die Leistung einer Fahrzeugrückholung in Anspruch nehmen – das Auto wird dann in Ihre Wahlwerkstatt an Ihrem Wohnort transportiert. Bei neueren Fahrzeugen gibt es darüberhinaus oft eine Mobilitätsgarantie. Diese greift allerdings nur, wenn Sie das Auto regelmäßig nach den Vorgaben des Herstellers gewartet haben.
Mitglieder eines Automobilclubs wie ADAC, AdV, ADMV oder Autoclub Europa (ACE) müssen nach einem Unfall oder einer Panne nicht lange mühsam recherchieren, welchen Abschleppdienst sie anrufen sollen. Sie kontaktieren einfach die Servicehotline Ihres Clubs. Die Mitarbeiter am Telefon kümmern sich dann um alles nötige. Allerdings: Auch der ADAC schleppt, anders als viele Autofahrer denken, nicht kostenlos ab. Die gelben Engel übernehmen innerhalb Deutschlands lediglich die Abschleppkosten in Höhe von 300 Euro, im Ausland allerdings nur, wenn man ADAC-Plus-Mitglied ist. Auch andere Automobilclubs limitieren die Abschleppkilometer teilweise.
Gut zu wissen: Wer noch kein ADAC-Mitglied ist, kann zwar im Pannenfall gleich vor Ort beitreten, allerdings muss man die Kosten für den Abschleppdienst trotzdem selbst bezahlen, da vom ADAC für diese erste Panne nur eine Grundleistung angeboten wird.
Eine ähnliche Funktion wie die kostenpflichtige Mitgliedschaft in ADAC und Co. hat ein Kfz-Schutzbrief. Meist wird ein Schutzbrief direkt angeboten, wenn ein Fahrzeughalter eine Kfz-Versicherung abschließt. Der Jahresbeitrag für Schutzbriefe ist meist deutlich günstiger als der für einen Verkehrsclub, was sich allerdings auch in einem etwas eingeschränkteren Service niederschlägt. Grundsätzlich sind aber Abschleppen, Pannendienst, Abtransport eines Unfallautos, Rückreisekosten und mögliche Übernachtungskosten abgedeckt.
Aber Achtung: Anders als beispielsweise eine ADAC-Mitgliedschaft läuft der Schutzbrief in der Regel nicht auf die Person, sondern auf den versicherten Pkw.
Der Schreck ist groß: Sie haben Ihr Auto abgestellt, kommen zurück und das Fahrzeug ist weg? Falls sie im Halteverbot standen, ist das schnell passiert, Parkräume in der Stadt sind schließlich rar. Dann fragen Sie sich natürlich: Wohin wurde mein Auto vom Abschleppdienst eigentlich gebracht? In aller Regel gibt es in Städten eine zentrale Verwahrstelle für sichergestellte Autos. Nur selten werden Fahrzeuge, die beispielsweise im Weg standen, an einer geeigneten Stelle in unmittelbarer Nähe zum Abschlepport abgestellt.
Um sein Auto nach dem Abschleppen auszulösen, benötigt der Halter ein amtliches Ausweisdokument, Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein und einiges an Geld (bzw. eine EC-Karte). Denn günstig ist so eine Verwahrung nicht. Neben den Abschleppkosten und den Verwaltungsgebühren für polizeiliches Handeln wie das Auffinden des Fahrzeughalters, sowie die Protokollierung und Prüfung möglicher Schäden, wird eine Verwahrgebühr fällig, die sich mit jedem Tag, an dem das Auto nicht abgeholt wird, läppert. In der Regel müssen Sie für einen normalen Pkw mit Forderungen von 250 bis 380 Euro rechnen, je nach Region.
Wenn Sie sich fragen, warum Ihr Auto abgeschleppt wurde, haben Sie vielleicht auf einem privaten Grundstück oder in öffentlichen Parkräumen einen der folgenden Punkte nicht beachtet und dadurch als Falschparker andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet:
Sie haben versehentlich auf einem Parkplatz geparkt, der zu einem Privatgrundstück gehört oder stehen länger auf einem Privatparkplatz z.B. auf dem Grundstück eines Supermarkts, ohne einzukaufen? Dann kann je nach Unternehmen oder Grundstücksbesitzer eine Vertragsstrafe von 15 bis 40 Euro fällig werden – zusätzlich zu möglichen Verwaltungsgebühren und den evtl. anfallenden Kosten für den Abschleppdienst.
Ist ein Stellplatz per Schild und Straßenmarkierung als Behindertenparkplatz ausgewiesen, darf darauf nicht unbefugt geparkt werden. Ruft der Besitzer des Stellplatzes die Polizei, ist ein Betrag in Höhe von 55 Euro fällig. Gleiches gilt übrigens für ausgewiesene Parkplätze für Elektro- oder Carsharing-Autos.
Sie parken unbefugt vor oder auch gegenüber einer Zufahrt für die Feuerwehr oder vor einem Hydranten, die durch ein absolutes Halteverbot frei gehalten werden sollen. Hier beträgt das Bußgeld 55 bis hin zu 100 Euro – je nachdem, ob Sie tatsächlich einen Einsatz der Rettungshelfer behindern.
Wer unberechtigt auf Geh- und Radwegen parkt, muss mit einem Bußgeldbetrag von mindestens 55 Euro rechnen; bis zu 80 Euro, wenn Sie dabei auch noch Fußgänger behindern.
Im absoluten Halteverbot darf man – anders als im eingeschränkten Halteverbot – nicht einmal für drei Minuten etwas ein- oder ausladen, es droht direkt ein Bußgeld von 55 Euro. Aber auch wer vor Zebrastreifen, in engen Kurven oder in zweiter Reihe unberechtigt parkt, kann bei Gefährdung oder Behinderung abgeschleppt werden.
Manchmal steht man zwar korrekt, kann aber trotzdem abgeschleppt werden: Wenn beispielsweise eine Baustelle eingerichtet wird, müssen dort parkende Autos entfernt werden. Spätestens vier Tage zuvor muss allerdings ein mobiles Baustellenschild aufgestellt werden. Es empfiehlt sich als Autobesitzer also, regelmäßig nach seinem fahrbaren Untersatz zu sehen und gegebenenfalls umzuparken.
Sie haben falsch geparkt, sind aber noch weggefahren, bevor das Abschleppunternehmen kam? Das Abbrechen des Abschleppvorgangs schützt leider nicht vor hohen Kosten: Je nach Stadt werden auch für eine Leerfahrt des Abschleppdienstes zwischen 100 und 200 Euro fällig.
Gut zu wissen: Sind Sie selbst eingeparkt, dürfen Sie das andere Auto nicht einfach abschleppen lassen, Sie müssen zunächst die Polizei rufen.
Für Grundstücksbesitzer gibt es noch eine Sonderregelung: Steht ein Falschparker unberechtigt auf einem Privatparkplatz, so darf der Grundstücksbesitzer ihn laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs von 2009 (BGH-Urteil V ZR 144/08) kostenpflichtig abschleppen lassen. Der Falschparker muss hier laut Bundesgerichtshof allerdings nur die dem Abschleppvorgang zuzurechnenden Kosten tragen (BGH-Urteil V ZR 229/13 von 2014).
Es hat gekracht, aber Sie möchten sich die Kosten für einen Abschleppdienst sparen? Dann überlegen Sie möglicherweise, ob Sie Ihr Auto selbst, etwa mit Hilfe von Freunden, abschleppen. Nach einem leichten Auffahrunfall oder einem kleinen Rumms an einem Poller ist das meist tatsächlich kein Problem. Bevor Sie Ihr Auto aber von einer Unfallstelle entfernen, kann es sinnvoll sein, einen Kfz-Gutachter hinzuziehen, um beispielsweise Folgekosten abzuschätzen.
Zunächst sollte das abzuschleppende Fahrzeug nicht viel größer und schwerer sein als das Zugfahrzeug, und auch Abschleppseil oder Abschleppstange müssen für das Gewicht ausgelegt sein. Sobald diese in die Abschlepphaken der beiden Fahrzeuge eingehakt sind, kann es losgehen. Es ist zu beachten, dass die Lenk- und vor allem die Bremswirkung bei ausgeschaltetem Motor deutlich verringert sind. Sie wollen ihrem freundlichen Abschlepphelfer ja nicht hinten rein fahren.
Abgeschleppt werden darf nur mit laufendem Warnblinker. Falls der Unfall auf der Autobahn passiert ist, müssen Sie diese an der nächsten Ausfahrt verlassen, sonst droht ein saftiges Bußgeld.
Übrigens: Der Fahrer des abgeschleppten Pkw muss keine gültige Fahrerlaubnis besitzen, er muss nur in der Lage sein, das Lenkrad und die Bremsen des Wagens angemessen zu bedienen. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Ihr Kfz muss zumindest noch die gesetzlichen Vorgaben erfüllen: Warnblinker, Lenkung und Bremsen müssen funktionieren.
Automatikfahrzeuge sollten nur für wenige Kilometer und ausschließlich in Stufe N abgeschleppt werden, denn das Abschleppen kann zu einer Überhitzung des Getriebes führen. Auch Autos mit Allradantrieb dürfen teils nur auf ganz bestimmte Art und Weise abgeschleppt werden, hier sollten Sie zunächst im Pkw-Handbuch nachsehen.
Elektro-Pkw sollten grundsätzlich nicht selbst abgeschleppt werden, da dadurch der Akku überladen und geschädigt werden kann – es besteht sogar bei falscher Handhabung die Gefahr eines Stromschlags.
Motorräder können und dürfen nicht selbst abgeschleppt werden – außer man verfügt über einen passenden Anhänger oder ein SUV mit den entsprechenden Festzurrmaterialien. Eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub wie dem ADAC bietet sich auch hier an.
Bei Lkw ist der Fall noch komplizierter: Diese dürfen nicht einfach so von Laien abgeschleppt werden, in der Regel darf auch nur die Zugmaschine transportiert werden, der Anhänger muss stehen bleiben. Je nach Aufwand, Region und Abschlepp-Unternehmen kommt so schnell ein Rechnungsbetrag von 200 bis 1000 Euro zusammen.
Sie sehen: Abschleppen ist für Autofahrer zwar kein Hexenwerk, aber dennoch eine Sache, bei der man sich den einen oder anderen Gedanken machen sollte – vor allem, um überhöhte Abschleppgebühren zu vermeiden. Und: Augen auf beim Parken!
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