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abschleppdienst 1 - 200 Euro für einen Abschleppdienst? Das sind die Rahmenbedingungen für den Abtransport

200 Euro für einen Abschleppdienst? Das sind die Rahmenbedingungen für den Abtransport

Von: Gabriel Raiolo - Juli 29, 2021

Pannenhilfe, nach Bergung eines fahruntüchtigen Unfallfahrzeugs oder akute Verkehrsbehinderung durch einen Falschparker (z. B. vor der hauseigenen Einfahrt): Das sind typische Situationen, in denen ein Abschleppdienst gerufen wird. Das passiert in Deutschland millionenfach pro Jahr. Vielen Fahrzeugbesitzern fährt ein Schreck in alle Glieder, wenn sie plötzlich ihren PKW am Parkplatz nicht mehr finden. Sie müssen über den neuen Standort informiert werden.

Abschleppen bedeutet nicht nur bergen, sondern auch entfernen …

Insofern ist diese Art von Transport differenziert zu betrachten: Wer hat für den Abschleppdienst (bis zur Werkstatt) zu zahlen? Was passiert, wenn der Abschleppwagen umsonst gerufen wurde? Brauche ich einen Schutzbrief? Ist es überhaupt immer möglich, einen vermeintlichen Falschparker abschleppen zu lassen?

All diesen Fragen können Sie in diesem Ratgeber nachgehen. Im letzten Teil können Sie mit einer Szenarioanalyse typischen Alltagssituationen und der Frage der Verhältnismäßigkeit nachgehen.

Abschleppunternehmen leisten mit ihrem speziellen Fahrzeugtransport nicht nur Pannenhilfe.

Kurz & knapp: Das Wichtigste über das Abschleppen

  • Wo ist mein Auto? Ohne Grund darf ein Fahrzeug nicht abgeschleppt werden.
  • Fahruntüchtigkeit und eine Beeinträchtigung im Straßenverkehr (ggf. auch der öffentlichen Sicherheit) berechtigen dazu, einen Abschleppdienst zu rufen.
  • Pannendienst & Bergungen sind klassische Einsatzgebiete.
  • Die Kosten variieren je nach Distanz und Anbieter. Es gilt das Verursacherprinzip.
  • Grundsätzlich muss die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens immer geprüft werden: Die Polizei sollte versuchen, den Fahrzeughalter zu kontaktieren.
  • Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat die gegnerische Versicherung für die Abschleppgebühren aufzukommen.

Häufig gestellte Fragen:

Wie hoch sind die Kosten für den Abschleppdienst?

Pauschalisieren lassen sich die Kosten nicht. Der grobe Kostenrahmen beträgt etwa 100 bis 200 Euro, wobei es auf die Distanz und die Fahrzeuggröße ankommt. Mitglieder von Automobilclubs genießen oft günstige Konditionen. Außer bei einem unverschuldeten Unfall gilt das Verursacherprinzip für die Kostenübernahme.

Was kostet eine Leerfahrt?

Auch hier lassen sich die Kosten nur schwer generalisieren. Fest steht, dass der Verursacher die Kosten meistens zu tragen hat. Das gilt, wenn der Halter rechtzeitig auftaucht und der Abschleppwagen nicht mehr gebraucht wird. Beachten Sie die Hinweise des VBA zu Abschleppgebühren für PKW.

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Auto abschleppen lassen: Diese Regeln müssen Sie kennen

Der oberste Grundsatz ist, dass der Abschleppdienst nur gerufen werden darf, wenn durch ein Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr oder Beeinträchtigung des Straßenverkehrs bzw. der öffentlichen Sicherheit besteht. Eine Unfallbergung ist naturgemäß ein Grund, einen Abschleppdienst als Fachbetrieb zu rufen. Die primäre Aufgabe solcher Fachbetriebe ist es, mit Zuverlässigkeit Unfallhilfe zu leisten. Automobilclubs arbeiten oft mit festen ‚Mobilitätspartnern‘ zusammen, die 24h rund um die Uhr Fahrzeuge bergen. Beachten Sie, dass sich diese Unternehmen mit Blick auf mögliche Schäden durch den Transport absichern.

Abgesehen von einem Unfallwagen und Falschparkern kann ein Abschleppdienst für Diebesgut oder Fahrzeuge mit abgelaufener TÜV-Plakette gerufen werden. Das Fahrzeug darf nur so weit vom ursprünglichen Parkplatz entfernt werden, wie es erforderlich ist. Umparken ist nur möglich, wenn dies in verschlossenem Zustand möglich ist: Unverschlossen darf ein abgeschleppter Wagen nicht deponiert werden.

Expertentipp: Kennen Sie die Rettungskarte?

Als Fahrer können Sie mit einer hinter der Sonnenblende deponierten Rettungskarte für eine rasche Bergung nach einem Unfall vorsorgen. Rettungskräfte können sich mit den Informationen bei Bedarf einen leichteren Zugang zu den Insassen verschaffen. Der ADAC stellt eine Muster-Rettungskarte als Download zur Verfügung.

Kennen Sie § 15 der Straßenverkehrsordnung (StVO)?

Dieser Paragraf regelt das Abschleppen von Fahrzeugen in diversen Kontexten. Kommt der Abschlepper auf einer Autobahn zum Einsatz, hat er diese bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Abschleppdienste dürfen die Autobahn nicht befahren, wenn der Einsatz außerhalb begonnen hat. Zur Wahrung der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer müssen beide Fahrzeuge beim Abschleppvorgang bis zum nächsten Autohaus oder Werkstatt die Warnblinklichtanlage einschalten.

Kosten: Abschleppdienst ohne Vorkasse?

Die Höhe der Kosten für den Abschleppdienst sowie deren Übernahme hängt vom Einsatzgrund und der Frage ab, ob Sie in einem Automobilclub Mitglied sind. In Vorkasse gehen Betroffene meistens automatisch, da sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Hinweise vom Verband für Bergungs- & Abschleppdienste

Als Falschparker kommen Sie um die Kosten für einen Abschleppdienst meistens nicht vorbei. Generell bewegen sich die Kosten zwischen 100 und 200 Euro. Aufwand und Entfernung sind wesentliche Faktoren für die Abschleppkosten. Die Untersuchungen des VBA (Verband der Bergungs- und Abschleppdienste) geben Hinweise auf die Kosten.

Gut zu wissen: Abschleppdienste müssen sich am Ortsüblichen orientieren

Bei der Preisfestlegung sind Abschleppunternehmen NICHT völlig frei. Der BGH hat geurteilt, dass sich Unternehmen aus dieser Branche an den ortsüblichen Abschleppgebühren zu orientieren haben (vergleiche Aktenziechen ZR 229/13). Insofern müssen Sie nachweislich überteuerte Abschleppgebühren nicht akzeptieren.

Übernehmen Automobilclubs wie ADAC/AVD Abschleppkosten?

Automobilclubmitglieder des ADAC oder AVD genießen im Regelfall für ihren PKW besonders günstige Konditionen bei der Pannenhilfe, sodass nur ein begrenzter Betrag zu zahlen ist. Je nach Vertragsbedingungen kann auch die vollständige Kostenübernahme bei einer Panne (!) in Frage kommen. Letztlich wird die Distanz ein entscheidender Faktor sein.

Versicherung zahlt Abschleppkosten nach unverschuldetem Verkehrsunfall!

Nach einem unverschuldeten Autounfall wird das Fahrzeug auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zur nächstgelegenen Werkstatt oder Autohaus abgeschleppt. Mit dem Kfz Gutachterbüro Raiolo können Sie weitere Schadensersatzansprüche nach der Unfallbergung durchsetzen. Basis wird ein Schadensgutachten sein, für dessen Kosten ebenfalls der gegnerische Versicherer aufzukommen hat.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall greift für gewöhnlich die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Details entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice oder einem möglichen Schutzbrief. Bei einem Schaden durch höhere Gewalt oder Diebstahl entscheidet der jeweilige Versicherungsumfang über die Übernahme der anfallenden Abschleppkosten. Mit einem Schutzbrief lässt sich der Versicherungsumfang erweitern.

Leerfahrt Kosten: Abschleppdienst ‚umsonst‘ gerufen?

Prinzipiell greift für die Kosten immer das Verursacherprinzip: Hat Ihr Verhalten als Falschparker den Abschleppvorgang ausgelöst, müssen Sie die Kosten tragen. Das gilt auch, wenn Sie vor dem Abschleppen noch eintreffen. Wehren können Sie sich, falls das maßgebliche Verkehrszeichen nicht erkennbar war oder der Abschleppeinsatz nicht verhältnismäßig erscheint.

Sie ahnten es: Polizei & Ordnungsamt können den Abschleppdienst rufen

Steht ein Fahrzeug im Halteverbot oder geht von ihm eine Gefahr für den Straßenverkehr aus, darf es abgeschleppt werden. Klassische ‚Einsatzorte‘ sind Feuerwehrzufahrten, Kreuzungen oder Fußgängerübergänge/Zebrastreifen.

Szenarioanalyse: Kann ich hier den Abschleppdienst rufen? Gut zu wissen!

Falls das Abschleppen durch Missachten eines Parkverbots notwendig ist, müssen die Halteverbotsschilder eindeutig erkennbar gewesen sein. Ansonsten hätten Sie irrtümlich einen Verstoß begangen, für den Sie nicht zu bestrafen wären. Bußgeld und Abschleppkosten wären dann hinfällig. So jedenfalls hat das Verwaltungsgericht Koblenz 2020 geurteilt (Az. K 2 1308/19.KO).

Unverhältnismäßiges Abschleppen? Diese Grundsätze gelten!

Rufen Sie den Abschleppdienst als Privatperson, muss immer eine nachvollziehbare Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Ist die Ausfahrt zur Straße blockiert und Sie haben einen dringenden Termin, können Sie zweifelsohne ein Abschleppunternehmen rufen. Anders sieht es aus, wenn Sie das Fahrzeug trotz Falschparker auf einem anderem Weg herausfahren können. Nichtsdestotrotz können Sie sich an die Polizei wenden, um Sanktionen zu prüfen.

Falls Ihr Auto im Halteverbot stand, aber eindeutig niemanden behinderte, kann das Abschleppen unverhältnismäßig gewesen sein: Eine Verwarnung bzw. ein Bußgeld hätte vollkommen ausgereicht. Zudem muss die Polizei vor dem Abschleppen versuchen, Kontakt mit dem Fahrzeughalter aufzunehmen. In diesem Szenario könnten Sie prüfen, die Zahlung der Abschleppkosten zu verweigern.

Erwischt! Falschparker abschleppen lassen?

Ja, das können Sie veranlassen, sofern es verhältnismäßig ist. Das falsch geparkte Fahrzeug muss eine unmittelbare Blockade oder Gefahrenlage auslösen. Auch ein fehlendes Kennzeichen oder Hinweise auf eine gefährliche Fracht sind legitime Motive, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Ladesäulenblockierer abschleppen lassen möglich?

Ja, auch das ist innerhalb der angesprochenen Verhältnismäßigkeit möglich. Können Sie beweisen, dass der Halter die Ladesäule seit Stunden blockiert, ist mit vorheriger Rücksprache bei der Polizei ein Abschleppunternehmen zu rufen. Eventuell handelt es sich aber auch um einer Mietwagen eines angeschlossenen Unternehmens. Auch diese Option steht im Raum.

Zu prüfen ist im Einzelnen, welche Bedingungen für die Nutzung einer Ladesäule gelten. Es kann sein, dass der Betreiber ein bestimmtes Zeitfenster erlaubt. Der eigentliche Ladevorgang sollte dann nicht wesentlich länger dauern.

Kann man einen Falschparker risikolos vom Privatgrundstück abschleppen lassen?

Werfen Sie einen Blick auf § 859 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Als Grundstücksbesitzer haben Sie das Recht, gegen eine so genannte Besitzstörung oder Behinderung des Straßenverkehrs vorzugehen. Auf Nummer sicher gehen Sie durch eine Rücksprache mit der zuständigen Polizeistelle. Die Verhältnismäßigkeit Ihres Abschleppvorhabens lässt sich so gut einschätzen.

LKW abschleppen lassen: Eine Spur zu groß?

Nein, keineswegs. Stellt ein LKW eine Blockade oder Gefahr dar, kann er abgeschleppt werden. Es gibt zahlreiche Abschleppdienste, die sich auf Lastkraftwagen spezialisiert haben. Sie müssen besondere Auflagen mit Sondergenehmigungen erfüllen und u.a. ist die Führerscheinklasse mit dem Zusatz E erforderlich. Grundsätzlich sind in diesem Szenario immer Polizeibeamte hinzuzurufen. Der Anhänger muss abgekoppelt werden können und er darf je nach Fracht keine unmittelbare Gefährdung darstellen. Die gerufenen Beamten werden das sorgfältig prüfen.

Anhänger abschleppen lassen: Geht das?

Ist ein Anhänger an einer verkehrstechnisch ungünstigen Stelle geparkt, darf er unter polizeilicher Anweisung abgeschleppt werden. Das gilt vor allem, wenn der Anhänger offenkundig fahruntüchtig ist oder kein gültiges Kennzeichen aufweist. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden (Aktenzeichen AN K 15.00699), dass der Halter bzw. Verursacher die Abschleppkosten zu tragen hat. Im Regelfall wird die Polizei einen Rotpunkt anbringen: Dieser signalisiert dem Besitzer, dass der Anhänger binnen 3 Tagen entfernt werden muss.

Fazit: Es gibt keinen Freifahrtschein für Abschleppdienste!

Diese professionellen Fahrzeugtransporte sind nicht nur im Zusammenhang mit Pannen zu sehen. Sie haben hier erfahren, dass das Abschleppen an ein relativ strenges Regelwerk gebunden ist. Der Aspekt der Verhältnismäßigkeit ist dabei zentral. Nicht jeder Abschleppvorgang wird rechtlich Bestand haben. Als Betroffener sollten Sie sich mit dem Szenario auseinandersetzen, wozu Sie die oben angeführte Analyse nun befähigt! Der BGH hat eindeutig geurteilt, dass sich die Kosten für das Abschleppen in einem ortsüblichen Rahmen bewegen müssen.

Ihr Anspruch endet nach einem Unfall nicht mit dem Abschleppdienst

Bei einem unverschuldeten Unfall gibt es angesichts eines enormen Schadensausmaßes oft keine Zweifel über die Notwendigkeit der Unfallbergung und die Kostenübernahme. Mit einer Rettungskarte können Sie in Analogie zu einer Verfügung für den Notfall als Fahrer vorsorgen. Mit einer Muster-Rettungskarte fährt mehr Sicherheit an Bord mit.

Nehmen Sie als Geschädigter für ein professionelles Unfallgutachten Kontakt mit ins auf. Binnen 24 Stunden kann das Schadengutachten erstellt werden, auf dessen Basis sich neben Abschleppkosten viele weitere Ansprüche wie Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagen und merkantiler Minderwert durchsetzen lassen.

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