verhalten bei unfall - Verhalten bei einem Unfall? Das sollten Sie über den möglichen Ernstfall wissen

Verhalten bei einem Unfall? Das sollten Sie über den möglichen Ernstfall wissen

Von: Gabriel Raiolo - April 10, 2020

Je nach Schwere ist die natürliche Reaktion nach einem Unfall sicher eine gewisse Schockstarre bei den beteiligten Personen, gefolgt von Wut und einer großen Portion Ärger. Das gilt vor allem für den Fall, dass Sie der Geschädigte und somit unschuldig in einen Unfall verwickelt worden sind. Falls es Verletze gibt, sind Sie zur Hilfeleistung verpflichtet. Welches Verhalten ist nach einem Unfall richtig? Worauf ist zu achten wenn es gekracht hat? Was sollten Sie tun, welche Fehler sind tunlichst zu vermeiden? Eine übersichtliche Checkliste hilft Ihnen dabei, sich für den Ernstfall optimal vorbereiten zu können.

Übersicht der Inhalte:

  1. Verhalten beim Unfall: Was jetzt konkret zu tun ist!
  2. Was ist nach einem Unfall als Erstes zu tun?
  3. Dieses Verhalten bei einem Unfall ist in dieser Reihenfolge richtig
  4. Pflichten von Unfallbeteiligten
  5. Unfall melden: Wen rufen bei einem Unfall?
  6. Unfall ohne Polizei regeln?
  7. Unfallaufnahme durch die Polizei
  8. Unfall nachträglich der Polizei melden
  9. Unfall Polizei rufen: Kosten?
  10. Wann muss man einen Unfall der Versicherung melden?
  11. Unfall bei gegnerischer Versicherung melden?
  12. Mit Kennzeichen die Versicherung des Unfallgegners ermitteln
  13. Kfz Gutachten nach einem Unfall
  14. Checkliste & Tipps
  15. Dieses Verhalten sollten Sie nach einem Unfall vermeiden!
  16. Fazit & Zusammenfassung

Verhalten beim Unfall: Was jetzt konkret zu tun ist!

In der theoretischen Führerscheinprüfung ist das Verhalten bei einem Unfall ein Thema. Aber wer kann sich daran noch erinnern, wenn das bereits viele Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt und es zudem in der Fahrpraxis noch nie zu einem Ernstfall gekommen ist?

Es ist an der Zeit, in diesem handlungsorientierten Beitrag das erforderliche Wissen aufzufrischen. Mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg können Sie nach einem Unfall auf umfassende Hilfestellungen für eine zeitnahe Schadensregulierung setzen.

Um für so eine ärgerliche Situation bestens vorbereitet zu sein, stellen wir Ihnen einen Unfallbericht kostenfrei zur Verfügung. Am besten Sie laden sich diese PDF-Datei gleich herunter. Drucken Sie sich den Unfallbericht aus und legen diesen in Ihr Handschuhfach. Mit diesem ausführlichen Unfallprotokoll inkl. Unfallskizze, Angaben zu Versicherungsdaten des Unfallverursachers und Beschreibung zum Unfallhergang, sind Sie ideal vorbereitet.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen, worauf Sie nach einem Unfall achten sollten:

  1. Was muss ich nach einem Unfall tun? Welche Pflichten gibt es?
  2. Welche Reihenfolge ist am Unfallort zu beachten?
  3. Den Unfall der Polizei melden: Ist das immer erforderlich?
  4. Muss ich der Versicherung den Unfall melden? Wenn ja, innerhalb welcher Frist?
  5. Welches Verhalten ist nach einem Unfall tunlichst zu unterlassen?

Wie verhalten bei bzw. nach einem Kfz Unfall?

Wenn Sie auf der Suche nach dem richtigen Verhalten bei einem Unfall sind, kommt es vor allem auf die Reihenfolge der zu erledigenden Aufgaben an. Grundsätzlich sollten Sicherheitsaspekte im Vordergrund stehen. Wenn es Verletzte gibt, ist die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern.

Nur wenn die Unfallstelle richtig abgesichert ist, lassen sich Folgeunfälle durch andere Verkehrsteilnehmer verhindern. Denn es wäre fatal, wenn ein weiteres Auto in die beschädigten Fahrzeuge fahren würde.

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Was ist nach einem Unfall als Erstes zu tun?

Die Absicherung der Unfallstelle hat oberste Priorität. Wenn möglich, ist das Fahrzeug von der Fahrbahn zu bewegen. Die Warnblinkanlage ist einzuschalten und in ausreichender Entfernung ein Warndreieck aufzustellen. Wichtig! Ziehen Sie unbedingt eine Warnweste an. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass andere Verkehrsteilnehmer Sie nicht sehen. Besonders auf der Autobahn ist die Gefahr groß, dass vorbeifahrende Autos Sie zu spät erkennen.

Danach sollten Sie den Notruf wählen, falls es offensichtlich verletzte Personen gibt. Denn je eher Sie anrufen, desto eher können professionelle Rettungskräfte vor Ort sein.

Die allermeisten Menschen besitzen heutzutage ein Mobiltelefon. Dies erleichtert die Unfallmeldung ungemein. Doch wie soll man reagieren, wenn man sich in einem Funkloch befindet oder der Akku leer ist? Besonders auf den deutschen Autobahnen ist der Handy-Empfang bekanntlich nicht immer einwandfrei. Entlang der Leitplanken stehen ca. 17.000 Notrufsäulen. Im Abstand von rund zwei Kilometer in jede Richtung stehen diese orangefarbenen Notrufsäulen. Bis der Notruf und die Polizei eingetroffen ist, sollten Sie hinter der Leitplanke warten.

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Notrufsäulen auf der Autobahn

Ist der Notruf abgesetzt, können Sie ggf. Erste Hilfe leisten bzw. sich um die Verletzten kümmern. Hier kann sich das Wissen aus einem Erste-Hilfe-Kurs auszahlen. Es lohnt sich, dieses Wissen von Zeit zu Zeit aufzufrischen. Im Internet finden Sie dazu kompakte Videos mit sehr wichtigen Hinweisen für den Notfall.

Sind diese wichtigsten und nicht selten lebensrettenden Maßnahmen erfolgt, verständigen Sie die Polizei. Sie sollten mit den Unfallgegnern alle wichtigen Daten austauschen und den Unfallbericht der Polizei sorgfältig aufbewahren. Dieser kann für die Schadensregulierung noch eine wichtige Rolle spielen. Sie können und sollten auch selber einen Unfallbericht erstellen, für den Sie im Handschuhfach immer eine Vorlage griffbereit haben sollten. Notieren Sie ggf. Kontaktdaten von Unfallzeugen und machen Sie Fotos vom Unfallort.

Die Schuldfrage ist nämlich nicht immer einfach zu beantworten, auch wenn der erste Eindruck meistens in eine klare Richtung geht.

Tipp: Vermeiden Sie ein voreiliges Schuldanerkenntnis! In einer unfallbedingten Schock-Situation ist es äußerst schwer, objektiv zu handeln.

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Zwischenfazit: Dieses Verhalten bei einem Unfall ist in dieser Reihenfolge richtig

  1. Absicherung der Unfallstelle
  2. Notruf wählen und somit schnellstmöglich professionelle Helfer anfordern
  3. Erst jetzt leisten Sie ggf. Erste Hilfe und bringen Verletzte ggf. in die stabile Seitenlage
  4. Rufen Sie bei einem Personenschaden auf jeden Fall die Polizei
  5. Als letztes geht es an die formale Beweissicherung am Unfallort: Daten austauschen, Unfallbericht anfertigen und Fotos machen für die anstehende Schadensregulierung.

Pflichten von Unfallbeteiligten: Das ist zu tun!

Grundsätzlich gilt vom Gesetz her jeder als Unfallbeteiligter, der mit seinem Verhalten in irgendeiner Weise zum Unfallhergang beigetragen hat. Das trifft natürlich auf den Geschädigten und den Unfallverursacher in besonderem Maße zu. Diese Feststellung leitet sich direkt aus Paragraf 142 des Strafgesetzbuches ab. Beteiligt sein können aber auch Fußgänger oder Radfahrer, denen beispielsweise ausgewichen wurde.

Zudem sind Unfallbeteiligte verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern und Erste Hilfe zu leisten. Erfolgt das nicht, handelt es sich ggf. um unterlassene Hilfeleistung. Auch das stellt einen Straftatbestand dar (vergleiche hierzu Paragraf 323c StGB), der mit einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Was den notwendigen Datenaustausch nach einem Unfall zwecks Schadensregulierung angeht, so sind Unfallbeteiligte auch hierzu verpflichtet. Sie dürfen in dieser Hinsicht keine Verweigerungshaltung einnehmen und keineswegs „die Aussage verweigern“.

Unfall melden: Wen rufen bei einem Unfall?

Sie fragen sich jetzt vielleicht: Muss ich jeden Unfall der Polizei melden? Bei einem kleinen Blechschaden bzw. Bagatellschaden müssen Sie die Polizei nicht rufen. Es sei denn, es herrscht Unklarheit über das Ausmaß oder Sie sind sich mit dem Unfallgegner bzgl. der Schuldanerkenntnis nicht einig.

Unfall ohne Polizei regeln?

Generell besteht keine direkte Pflicht, die Polizei nach einem Unfall zu rufen. Das setzt aber voraus, dass sich alle Unfallbeteiligten einig sind und ihre Daten austauschen. Handelt es sich um einen schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden, sollte die Polizei immer gerufen werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass alle notwendigen Daten erfasst werden. Davon ist bei einem Unfall mit mehreren Verletzten ansonsten nicht auszugehen. Falls ein Beteiligter den Unfallort unerlaubt fluchtartig verlassen hat, sollten Sie auf jeden Fall die Polizei verständigen.

Unfallaufnahme durch die Polizei

Von Vorteil ist, dass die Polizeibeamten das Unfallgeschehen objektiv dokumentieren und so nicht selten einen entscheidenden Beitrag zur Feststellung der Schuldfrage leisten. Hierzu ist es nicht zwangsläufig notwendig, dass die Polizisten einem Beteiligten die alleinige Schuld direkt auferlegt.

Das Unfallprotokoll der Polizei kann für die Schadensregulierung eine wichtige Rolle spielen. Sie sollten daher nicht auf dieses Dokument verzichten bzw. es gut aufbewahren. Alleine auch, um objektive Beweise zu sichern. Manche Versicherungen regulieren einen größeren Sachschaden auch nicht, wenn die Polizei nicht gerufen worden ist. Ergänzt werden muss der Unfallbericht der Polizei auf jeden Fall durch ein Kfz Gutachten durch einen Kfz Sachverständigen, da dieses den Schaden am Unfallauto zahlenmäßig erfassbar macht.

Unfall nachträglich der Polizei melden: eine Option?

Nein, denn Sie dürfen sich nicht von der Unfallstelle entfernen und haben sich somit eventuell der Fahrerflucht schuldig gemacht. Gut zu wissen ist, dass es für solche Fälle eine so genannte tätige Reue geben kann. Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass eine nachträgliche Meldung innerhalb von 24 Stunden eine Strafmilderung oder komplette Straffreiheit nach sich ziehen kann. Niemand sollte aber auf die Idee kommen, nach zig Tagen der Polizei einen Unfall nachträglich zu melden.

Unfall Polizei rufen: Kosten?

Der Polizeieinsatz an sich ist kostenlos. Eine Ausnahme wäre allenfalls, dass die Beamten völlig ohne Grund ausgerückt sind. Davon ist bei einem Verkehrsunfall aber nicht auszugehen. Üblicherweise erheben die Beamten ein Verwarn- oder Bußgeld (üblicherweise bis zu 55 Euro).

Hintergrund ist, dass meistens ein Fehlverhalten zum Unfall geführt hat (bei Rot über die Ampel gefahren, Vorfahrt missachtet etc.). Offensichtlich ist, dass sich hieraus Hinweise für die Schuldfrage ergeben können.

Wann muss man einen Unfall der Versicherung melden?

Haben Sie einen Unfall verursacht, so hat die Meldung bei Ihrer eigenen Versicherung binnen 7 Tagen zu erfolgen. Es empfiehlt sich, die Meldung möglichst noch am Tag des Unfalls zu machen. Viele Autoversicherer bieten hierfür mittlerweile eine Hotline oder einen speziellen Online-Service an.

Unfall bei gegnerischer Versicherung melden?

Ja, das ist sehr sinnvoll, um Ihre finanziellen Ansprüche deutlich zu machen. Bei der gegnerischen Versicherung sollte die Meldung innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Es ist sinnvoll, Ihre Ansprüche sofort bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Werden die Fristen nicht eingehalten, so kann die Haftpflichtversicherung die Regulierung teilweise oder auch komplett verweigern. Mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo haben Sie einen unabhängigen Partner an Ihrer Seite. Wir übernehmen die gesamte Schadensabwicklung für Sie.

Mit Kennzeichen die Versicherung des Unfallgegners ermitteln

Den Halter des Fahrzeugs bzw. dessen Kfz-Versicherung können Sie anhand des Kennzeichens über den Zentralruf der Versicherer ausmachen. Dafür können Sie im Internet einen Service nutzen, der Sie zeitnah zur Versicherung des Unfallgegners führt. Hier können Sie den Schaden dann anzeigen, wenn sich der Gegner vom Unfallgeschehen entfernt hat.

Kfz Gutachten nach einem Unfall: Unabhängige Schadensermittlung für eine schnelle Abwicklung

Ihr Unfallbericht oder die Angaben der Polizei werden der gegnerischen Versicherung nicht reichen, um den Schaden umfassend in Ihrem finanziellen Interesse zu regulieren. Die Schadenshöhe muss exakt beziffert werden, um angesichts des Wiederbeschaffungswertes die Wirtschaftlichkeit der Reparatur einschätzen zu können.

Ein professionelles Schadensgutachten ist daher notwendig, um Ihre Schadensersatzforderungen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Sind Sie unschuldig, haben Sie die Kosten für das Kfz Gutachten nicht zu tragen.

Mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Hamburg Raiolo steht Ihnen leistungsstarke Expertise auf Ihren Wunsch hin direkt am Unfallort zur Verfügung.

Wenn Sie sich an Kfz Gutachter Raiolo und sein Team in Hamburg wenden, genießen Sie umfassende Unterstützung in Bezug auf alle Belange der Schadensregulierung. Ansonsten müssten Sie selber mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und alles in die Wege leiten. In jedem Fall braucht die Versicherung nach Ihrer Schadensmeldung ein aussagekräftiges Kfz Gutachten. An dieser Stelle wird deutlich, dass Sie auf fachmännische Unterstützung angewiesen sind.

Was tun bei einem Autounfall? Checkliste & Tipps:

1. Als „Vorbereitung“ auf einen Autounfall

  • Vorlage eines Unfallberichts im Handschuhfach hinterlegen.
  • Prüfen, ob der Erste Hilfe Kasten noch nicht abgelaufen ist und ob alles zur Sicherung des Unfallortes vorhanden ist (Warnweste und insbesondere ein Warndreieck).
  • Kenntnisse der Ersten Hilfe regelmäßig auffrischen, um mit Sicherheit im Notfall agieren zu können.
  • Bereitlegen der eigenen Versicherungsdaten (viele Versicherungen stellen hierzu kleine Karte mit der konkreten Versicherungsnummer zur Verfügung).

2. Am Unfallort direkt nach dem Geschehen:

  • Unfallstelle sichern, um Folgeunfälle und weitere Gefahren auszuschließen.
  • Notruf wählen, um zeitnah eine professionelle Versorgung zu gewährleisten.
  • Verletzten Personen Erste Hilfe leisten bzw. ihnen helfen.
  • Die Polizei verständigen (außer bei einem offensichtlichen Bagatellschaden).
  • Hüten Sie sich, ein Schuldeingeständnis sofort zu unterschreiben!
  • Unfallbericht anfertigen, Beweise sichern (Fotos von Unfallfahrzeugen) und relevante Daten austauschen (auch von möglichen Zeugen).
  • Professionelle und unabhängige Hilfe nutzen: Kfz Gutachter in der Nähe anrufen und das weitere Vorgehen besprechen.

3. Nach dem Unfall wieder Zuhause

  • Unfall der eigenen und/oder gegnerischen Versicherung melden (möglichst direkt im Anschluss): Lassen Sie sich auf keinen Fall mehr als eine Woche Zeit!
  • Die Versicherung des Unfallgegners ist nicht bekannt? Mit dem Kennzeichen erhalten Sie bei dem Zentralruf der Versicherer Auskunft über die Versicherungsdaten des Unfallgegners.
  • Sie brauchen ein Unfallgutachten, um den Unfall mit der gegnerischen Versicherung abrechnen zu können. Hierzu reichen Ihr Unfallbericht oder der von der Polizei nicht aus! Spätestens jetzt sollten Sie sich an einen erfahrenen und unabhängigen Kfz Gutachter wenden.

Tipp: Schmerzen nach einem Unfall?

Falls Sie nach einem Unfall Schmerzen verspüren, so kommt ggf. Schmerzensgeld in Betracht. Sie sollten zeitnah einen Arzt aufsuchen und Verletzungen fachlich begutachten und vor allem dokumentieren lassen. Ohne einen Beleg mit zeitlich plausiblem Bezug werden Sie später kaum noch Chancen haben, Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen.

Dieses Verhalten sollten Sie nach einem Unfall vermeiden!

Ein Verhalten nach einem Unfall sollten Sie auf keinen Fall an den Tag legen: Nichts tun! Aus Angst, einen Fehler zu begehen, verfallen manche Unfallbeteiligte regelrecht in Schockstarre. Dabei machen die meisten Menschen intuitiv alles richtig. In jedem Fall ist es besser, Erste Hilfe zu leisten, als gar nichts zu unternehmen. Und letztlich sind Sie durch das Gesetz auch dazu angehalten, Erste Hilfe zu leisten. Sie sollten nicht in gut gemeinten Aktionismus verfallen: Bevor Sie Verletzten helfen, sollten Sie auf jeden Fall den Unfallort im Interesse aller Verkehrsteilnehmer ausreichend sichern.

Nicht in Panik geraten…

Sie sollten einen klaren Kopf bewahren und zu gegebener Zeit Beweise sammeln und Daten austauschen. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Absprachen, da diese im Ernstfall rechtlich nicht belastbar sind. Zudem sollten Sie auf keinen Fall sofort die Schuld anerkennen, auch wenn aus Ihrer Sicht einiges dafür sprechen sollte. Die Schockeinwirkung hat nicht selten unmittelbare Auswirkungen auf eine falsche Einschätzung der Lage.

Sie sollten im eigenen Interesse den Schaden der Versicherung innerhalb der oben angeführten Frist melden, um die Regulierung nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Darüber hinaus sollten Sie bei der Schadensmeldung auf keinen Fall bewusst bzw. vorsätzlich falsche Angaben machen. Das könnte den Tatbestand des Betrugs erfüllen. Im schlimmsten Fall blieben Sie auf allen Kosten sitzen.

Wagen von der Unfallstelle weg bewegen?

Es ist angesichts der Beweissicherung nicht unbedingt ratsam, den Unfallwagen von der Fahrbahn sofort wegzubewegen. Meistens übernimmt die Polizei diese Aufgabe mit Hilfe eines gerufenen Abschleppdienstes, nachdem eine Kreidezeichnung erstellt worden ist. Das lässt eine Beurteilung des Unfallgeschehens selbst dann zu, wenn das Fahrzeug nicht mehr auf der ursprünglichen Position steht. Ein Foto kann in dieser Hinsicht ebenfalls eine beweissichernde Funktion erlangen.

Schadenmanagement nein Danke! Vertrauen Sie auf keinem Fall dem von der gegnerischen Versicherung angebotenen Gutachter

Machen Sie Gebrauch von Ihrem eigenen Wahlrecht! Sie sollten nicht darauf verzichten, auf die professionellen Hilfestellungen eines versicherungsunabhängigen Kfz Gutachters und eventuell auch auf die eines Fachanwalts zurückzugreifen.

Wenn Sie unschuldig in einen Autounfall verwickelt worden sind, muss die gegnerische Versicherung für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.

Fazit & Zusammenfassung: Alles Wichtige zum Verhalten nach einem Unfall auf einen Blick

  1. Wichtigste Grundregel in puncto Verhalten nach dem Unfall: Die Stelle absichern, erst dann Notruf wählen.
  2. Ist das erledigt, müssen Sie Erste Hilfe leisten. Nichts tun ist keine Option!
  3. Erst danach rückt die Beweissicherung in Form eines Unfallberichts in den Fokus.
  4. Es besteht keine Pflicht, die Polizei zu rufen. Bei einem Unfall mit Personenschaden ist das aber dringend zu empfehlen!
  5. Zu den wichtigsten Pflichten aller Unfallbeteiligten zählt es, den Ort nicht zu verlassen und persönliche Angaben (Anschrift, Informationen zur Haftpflichtversicherung) zu machen.
  6. Die eigene Versicherung sollten Sie nach einem Unfall binnen 7 Tagen  informieren.
  7. Für die anschließende Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung ist ein Kfz Gutachten unverzichtbar.

Kfz Gutachter & Sachverständigenbüro Hamburg Raiolo: Wir helfen Ihnen nach einem Unfall direkt vor Ort!

Hier konnten Sie alles über das richtige Verhalten nach einem Unfall nachlesen. Im Ernstfall unterstützen wir Sie tatkräftig, auf Ihren Wunsch hin sogar direkt am Unfallort. Nutzen Sie unsere Notfall-Hotline, die durch sehr kundenfreundliche Erreichbarkeit überzeugt (auch am Wochenende).

kfz Gutachter hamburg Raiolo - Verhalten bei einem Unfall? Das sollten Sie über den möglichen Ernstfall wissen
Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
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